Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterToleranz (Begriffsklärung) aufgeführt.
Daniel Chodowiecki, 1791:Minerva als Symbol der Toleranz und Weisheit beschützt die Anhänger aller Religionen
Toleranz, auchDuldsamkeit,[1][2] bezeichnet alsphilosophischer undsozialethischer Begriff ein Gewährenlassen und Geltenlassen anderer oder fremder Überzeugungen, Handlungsweisen undSitten.[3][4] Umgangssprachlich meint man damit häufig auch die Anerkennung einerGleichberechtigung, die aber über den eigentlichen Begriff („Duldung“) hinausgeht.[5]
In der Antike bezeichnete der Begriff der Toleranz (lat.tolerantia) ursprünglich eine individuelle Tapferkeitstugend. Er bezeichnete das geduldige Ertragen von körperlichen Leiden, Schmerzen bis hin zum Ertragen des eigenen Schicksals.[6] Das zugrundeliegende Verbtolerieren wurde im 16. Jahrhundert aus dem lateinischentolerare („erdulden“, „ertragen“) entlehnt.[7] Das Adjektivtolerant in der Bedeutung „duldsam,nachsichtig, großzügig, weitherzig“ ist seit dem 18. Jahrhundert, der Zeit derAufklärung, belegt,[8] ebenso die Gegenbildungintolerant, als „unduldsam, keine andere Meinung oder Weltanschauung gelten lassend als die eigene“.[8]
Der Gegenbegriff zu Toleranz ist dieIntoleranz, in der Bedeutung „Unduldsamkeit“ im 18. Jahrhundert aus dem französischenintolérance entlehnt.[8] Als Steigerung der Toleranz gilt dieAkzeptanz, die gutheißende, zustimmende Haltung gegenüber einer anderen Person oder ihrem Verhalten, aber auch gegenüber sich selbst.
Der Begriff der Toleranz findet sich ohne konsistente Bedeutung in der Rechtslehre, der politischen Theorie, der Soziologie und der Ethik, jeweils im Zusammenhang mit dem Umgang und der Regelung von Konflikten in sozialen Systemen.[5] Viele Erlasse, die in der Geschichte (religiösen) Minderheiten Duldung zusicherten, werden auch alsToleranzedikte bezeichnet.
Entsprechend der Geschichte der Toleranzidee ist der Begriff häufig mit der religiösen Toleranzforderung verknüpft. So betrachtet der PhilosophMax Müller Toleranz als den gegenseitigen Respekt der Einzelnen gegenüber den Ansichten über die „Letzten Dinge“[3] und sieht eine Verankerung im christlichen Liebesgebot.[3]
Im politischen und gesellschaftlichen Bereich gilt Toleranz auch als die Antwort einer geschlossenen Gesellschaft und ihres verbindlichen Wertesystems gegenüber Minderheiten mit abweichenden Überzeugungen, die sich in das herrschende System nicht ohne weiteres integrieren lassen.[3] Insofern schützt die Toleranz ein bestehendes System, da fremde Auffassungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht zwangsläufig übernommen werden.[3] Die Toleranz schützt aber auch die Träger einer Minderheitsmeinung vor Repression und gilt insofern als eine Grundbedingung fürHumanität.[3] In diesen Zusammenhängen ist Toleranz auch die Vorbedingung einer friedlichen, theoretischen, Auseinandersetzung um konkurrierende Wahrheitsansprüche.[3] In diesem Sinne definiertAndreas Urs Sommer Toleranz ganz allgemein als „soziales Relativierungsvermögen“, das aber nicht nur positive Aspekte beinhaltet.[9] Der vonHerbert Marcuse geprägte Begriffrepressive Toleranz kritisiert insbesondere, dass in einer Gesellschaft mit unklarem Wertepluralismus, in der Toleranz als Norm gilt, rationale und berechtigte Kritik wirkungslos bleiben kann.[5]
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Toleranz aufethische Indifferenz, also auf eine Verringerung des Bewusstseins fürGut undBöse hinweisen kann.[10] Nach Kees Schuyt könne man Toleranz auch als unvollkommene Tugend bezeichnen, weil man etwas zulässt, was man eigentlich als schlecht erachtet.[10] Einige Autoren unterscheiden auch zwischen passiver und aktiver Toleranz.[11]
In der Philosophie ist das Problem der Toleranz mit der Frage nachWahrheit undFreiheit verbunden: Gibt es „die Wahrheit“ im Besitz von Einzelnen oder Gruppen und wie verhält es sich mit Freiheit gegenüber dem als „Wahrheit“ Angesehenen?[3]
In der Geistesgeschichte deseuropäischen Kulturraums entstand die Toleranzidee aus der praktischen Notwendigkeit des Staates, das gesellschaftliche Zusammenleben zu ermöglichen, indem abweichende religiöse Bekenntnisse integriert wurden.[12] Wesentliche Überlegungen betreffen das Verhältnis des Christentums zu anderen Religionen, seit der Reformation auch das Verhältnis zwischen den unterschiedlichen christlichen Konfessionen.
Im Römischen Reich wurden die Religionen unterworfener Völker toleriert, sofern sie die göttliche Verehrung des Kaisers als einigendes Band des Staates akzeptierten. Da Christen dies nicht taten, galt ihnen gegenüber keine Toleranz. Erst dasToleranzedikt des Galerius im Jahr 311 beendete dieChristenverfolgungen.
Das christlicheMittelalter[13] unterschied zwischen „Ungläubigen“ (Juden und Heiden) sowieHäretikern. Nur erstere wurden toleriert, da der Zugang zum Glauben nicht erzwungen werden dürfe. So gebot PapstGregor der Große im Jahr 602 Toleranz für die Juden.[14] Häretiker hingegen waren zu verfolgen, da sie von der bereits erkannten Wahrheit wieder abgefallen waren.[15]
Ein polnischer JuristPaweł Włodkowic legte beiKonzil von Konstanz eine Abhandlung (Tractatus de potestate papae et respectu infidelium) vor. Er argumentierte in diese Abhandlung, die Heiden und Christen können in Frieden koexistieren und kritisierteder Deutsche Orden für seine Eroberungskriege der heidnischenPrußen undLitauen. Włodkowic förderte stark eine Vorstellung der friedliche Beziehungen zwischen die Nationen - Vorläufer der Theorie der moderneMenschenrechte[17]
Anfang des 16. Jahrhunderts setzten im westlichen Kulturkreis derHumanismus und vor allem dieReformation eine Entwicklung in Gang, die zur Entstehung der neuzeitlichen Toleranzidee und ihrer Verwirklichung führte. Ein weltweiter Prozess der gesellschaftlichen Modernisierung habe im 15. Jahrhundert eingesetzt. Er sei vonMartin Luther und der reformatorischen Bewegung vorangetrieben worden, so der PhilosophJürgen Habermas.[18] Dem HistorikerHeinrich August Winkler zufolge ist die „Gewissensfreiheit des Einzelnen“ das „Urpostulat des Protestantismus“.[19] Für Luther ist der Glaube an Jesus Christus das freie Geschenk des Heiligen Geistes und kann deshalb niemandem aufgezwungen werden.Häresien sei nicht mit Gewaltanwendung, sondern mit der Verkündigung des Evangeliums entgegenzutreten. Luther: „Man sollte die Ketzer mit Schriften, nicht mit Feuer überwinden.“ Irrlehrer können durch die weltlichen Obrigkeiten ausgewiesen werden. Nur wenn sie die öffentliche Ordnung stören, droht ihnen die Todesstrafe.[20] Damit überwand Luther das mittelalterliche Ketzerstrafrecht. Allerdings blieb Luther dem Mittelalter insofern verhaftet, als er in der Ablehnung des Eids, des Kriegsdienstes und teilweise des Privateigentums durch dieTäufer einepolitische Gefahr für das Gemeinwesen sah, die zum Chaos führen würde. Deshalb kam es auch in lutherischen und reformierten Territorien zur Verfolgung, Folterung und Ermordung von Täufern. So wurde zum Beispiel der TäuferFritz Erbe allein wegen seines Glaubens mehrere Jahre im sogenannten Angstloch derWartburgeingekerkert, wo er schließlich 1548 starb. Auch befürwortet Luther die Tötung vonMenschen mit Behinderungen, dieVerbrennung von vermeintlichen Hexen und die Zerstörungjüdischer Synagogen und Schulen.Ulrich Zwingli forderte die Ausweisung Andersgläubiger, in einigen Fällen auch die Hinrichtung von Täuferführern. Noch bis 1742 gab es in der Schweiz die sogenannte Täuferkammer und staatliche Täuferjäger[21]. Bei dem Verfahren gegen denAntitrinitarierMichael Servet in Genf handelte es sich formell um einen Kriminalprozess auf der Grundlage des Reichsrechts. Leugnung derTrinität galt lange noch in allen Kirchen als Atheismus. 1566 wurde der AntitrinitarierGiovanni Valentino Gentile wegen seines Glaubensenthauptet. Als Verteidiger der Glaubens- und Gewissensfreiheit gegenJohannes Calvin entwickelteSebastian Castellio in seinen Schriften eine Theorie der religiösen und allgemeinen geistigen Toleranz.Die Täufer trugen ebenfalls wesentlich zum Entstehen der neuzeitlichen Toleranz bei, indem sie unermüdlich Duldung forderten und durch ihr Leiden dafür eintraten.[22][23]
Die prinzipielle Trennung von Geistlichem und Weltlichem durch LuthersZwei-Reiche-Lehre ermöglichte das Entstehen derTrennung von Staat und Kirche. Diese wurde zuerst von den verfolgten Minderheitskirchen der Täufer undHugenotten praktiziert.[24]
Das erste neuzeitliche europäischeToleranzedikt war dasEdikt von Torda, das Lutheraner, Reformierte, Unitarier und Katholiken inSiebenbürgen als gleichberechtigte Konfessionen anerkannte und erstmals eine allgemeine Religionsfreiheit theologisch begründete. Orthodoxe und Juden waren jedoch formell nicht vom Edikt von Torda umfasst. 1573 folgte dieKonföderation von Warschau, die denAdligen das Recht auf Religionsfreiheit garantierte[25] und als Beginn der staatlich gesichertenReligionsfreiheit inPolen-Litauen gilt. Als Vorläufer dürfen im Gefolge desSchmalkaldischen Krieges derPassauer Friede von 1552 und derAugsburger Religionsfriede von 1555 gelten. Letzterer wurde durch das nicht mehr zu ändernde Nebeneinander der Kirchen erzwungen. Er legalisierte den eingetretenen Zustand: Zwischen den weltlichen Reichsständen galt Toleranz, in den Territorien Intoleranz, Parität in den Reichsstädten; der Einzelne erhielt Glaubensfreiheit und das Recht auszuwandern. Neben dem Existenzrecht der beiden Konfessionen wurde so das Prinzip desCuius regio, ejus religio [„Wessen Gebiet, dessen Religion“] rechtlich begründet. DerWestfälische Friede (1648) bestätigte den Augsburger Frieden. Anerkannt wurden zudem die Reformierten sowie die private und häusliche Religionsausübung für die jeweiligen religiösen Minderheiten. Nicht umfasst vom Frieden und nicht eingeschlossen in das Reichsrecht waren reformatorische Konfessionen wie die Täufer (Mennoniten), dieUnitarier und dieBöhmischen Brüder[26]. Obwohl der Dreißigjährige Krieg rechtlich kaum etwas änderte, stärkte er die Zweifel an der Berechtigung von religiöser Intoleranz.[27][28]
Die nächste wichtige Stufe nahmen derBaptistRoger Williams (1636), derKongregationalistThomas Hooker (1636) und derQuäkerWilliam Penn (1682) in den nordamerikanischen KolonienRhode Island,Connecticut undPennsylvanien. Sie verknüpften die in derPlymouth Colony (1620) undMassachusetts Bay Colony (1628) geschaffene demokratische Regierungsform mit uneingeschränkter Religionsfreiheit. Diese Kolonien, insbesondere das flächenmäßig große Pennsylvanien, wurden zu Zufluchtsstätten für verfolgte religiöse Minderheiten. Auch Katholiken undJuden erhielten volles Bürgerrecht und konnten ihre Religion frei ausüben.[29][30] Wie Luther begründeten Williams, Hooker und Penn die religiöse Toleranz theologisch: Da der christliche Glaube das freie Geschenk des Heiligen Geistes ist, kann er nicht erzwungen werden.[31][32][33]
Entscheidend wurde die Proklamation der Religionsfreiheit im Rahmen derMenschenrechte in der amerikanischenUnabhängigkeitserklärung (1776),Verfassung undBill of Rights. Trotz großer theologischer Unterschiede arbeiteten vor allem Baptisten undPresbyterianer mitDeisten wieThomas Jefferson zusammen, um der Trennung von Staat und Kirche und der Religionsfreiheit Verfassungsrang zu geben.[34][35] Die Unabhängigkeitserklärung begründete die Menschenrechte Gleichheit, Recht auf Leben und Freiheit, einschließlich der Religionsfreiheit, aus dem biblischen Schöpfungsglauben. Sie sind den Menschen von „ihrem Schöpfer“ („their Creator“) verliehen worden. Heinrich August Winkler: „Der Gottesbezug [...] drückte die Einsicht in die theologische Vorgeschichte der Menschenrechte aus. Die Idee der persönlichen Würde jedes einzelnen Menschen hatte ihren Ursprung im jüdisch-christlichen Glauben an deneinen Gott, der die Menschen nach seinem Bilde geschaffen hatte. Das Bekenntnis zur Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz setzte historisch den Glauben an die Gleichheit der Menschen vor Gott voraus.“[36]
Der englische PhilosophJohn Locke konzipierte 1667 in englischer Sprache einen Aufsatz, der 1689 anonym in Latein unter dem TitelEpistola de tolerantia („Brief über die Toleranz“) erschien.[37] Diesem folgten zwei weitere in englischer SpracheA Second Letter Concerning Toleration (1690) undA Third Letter Concerning Toleration (1692).[37] Locke plädierte für eine gewisse Duldung unterschiedlicher religiöser Bekenntnisse, jedoch nicht des Atheismus und nur eingeschränkt des Katholizismus.[5] In England wurde in ähnlichem Sinne 1689 vom Parlament derToleration Act verabschiedet.
ImZeitalter der Aufklärung wird die Toleranzidee zur Forderung einer Duldung aller Konfessionen, der Bedeutungsbereich des Toleranzbegriffs wird auch über das Religiöse hinaus erweitert, auf eine allgemeine Duldung anders Denkender und Handelnder.[5]Vordenker der Aufklärung setzten sich für die Umsetzung ein. So gilt inLessings 1779 veröffentlichtem DramaNathan der Weise dieRingparabel als eine zeitgenössische Formulierung des Toleranzgedankens, bezogen auf die drei großenmonotheistischen Religionen. In Frankreich machte sichVoltaire bereits 1763 in seiner SchriftTraité sur la tolérance („Abhandlung über den Toleranzgedanken“) zum Fürsprecher einer uneingeschränktenGlaubens- undGewissensfreiheit.[37]
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts definierte Brockhaus imConversations-Lexikon: „Die Toleranz – Duldung – heißt die Zulassung einzelner Personen, oder auch ganzer Gesellschaften, welche in Rücksicht der Religion anders denken, als die zur herrschenden Religion sich bekennenden Bewohner eines Orts oder Landes.“[38] UndGoethe forderte in seiner AphorismensammlungMaximen und Reflexionen: „Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muss zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen.“[39]
Der englische Philosoph und ÖkonomJohn Stuart Mill verwendete in der Mitte des 19. Jahrhunderts den Begriff der Toleranz nicht alsTerminus, sondern sprach von religiöser Toleranz im traditionellen Sinne.[5] Seine Betonung individueller Freiheiten gilt jedoch als wegweisend für die Toleranzidee und die Ausdehnung des Bedeutungsrahmens: Insbesondere seit Mill wird von Toleranz nicht nur in Bezug auf das Verhältnis zwischen Gruppen, sondern auch in Bezug auf Gruppen zu Individuen und Individuen zu Individuen gesprochen.[5]
Oliver Auge u. a. (Hrsg.):Toleranz. Interdisziplinäre Zugänge zu einem Kernthema der Menschheitsgeschichte (= Kieler Schriften zur Regionalgeschichte, Bd. 10). Wachholtz, Kiel 2023,ISBN 978-3-529-03610-1.
Rainer Forst:Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs. (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft, Bd. 1682). Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004,ISBN 3-518-29282-X.
Toleranz: philosophische Grundlagen und gesellschaftliche Praxis einer umstrittenen Tugend. (= Theorie und Gesellschaft, Bd. 48). Hrsg. vonRainer Forst. Campus, Frankfurt am Main 2000,ISBN 3-593-36405-0.
Pierre Bayle:Toleranz – Ein philosophischer Kommentar. (=suhrkamp taschenbuch wissenschaft. 2183). Herausgegeben von Eva Buddeberg undRainer Forst. Aus dem Französischen von Eva Buddeberg unter Mitwirkung von Franziska Heimburger. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2016,ISBN 978-3-518-29783-4.
Religiöse Toleranz. Dokumente zur Geschichte einer Forderung. (=Neuzeit im Aufbau. 4). Eingel., komm. u. hrsg. von Hans R. Guggisberg. Frommann-Holzboog, Stuttgart-Bad Cannstatt 1984,ISBN 3-7728-0873-5.
Wege zur Toleranz. Geschichte einer europäischen Idee in Quellen. Hrsg., eingeleitet und erl. vonHeinrich Schmidinger. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2002,ISBN 3-534-16620-5.
Andrei Plesu:Die Toleranz und das Intolerable. Vortrag zu Burckhardt-Gespräche auf Castelen. Schwabe-Verlag, Basel 2004,ISBN 3-7965-2109-6.
↑abHorst Lademacher:Ablehnung - Duldung - Anerkennung. Waxmann Verlag, 2004,ISBN 3-8309-1161-0,S.13 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 26. Mai 2015]).
↑Joachim Vahland:Toleranzdiskurse. In:Zeno. Heft 37, 2017, S. 13: „Die Karriere des Toleranzbegriffs seit der frühen Neuzeit beginnt im Zusammenhang religiöser Auseinandersetzungen mitsamt ihren den staatlichen Zusammenhalt wie die gesellschaftliche Solidarität destabilisierenden Folgen.“
↑Tractatus de potestate papae et imperatoris respectu infidelium (O władzy papieża i cesarza w stosunku do niewiernych), przedłożony soborowi w Konstancji 5 lipca 1415, wyd.: M. Bobrzyński Starodawne Prawa Polskiego Pomniki, t. 5 (1878); fragmenty przedr. I. Chrzanowski, S. Kot Humanizm i reformacja w Polsce, Lwów 1927 (z poprawkami według rękopisu); fragm. konkluzji przeł. J. Dąbrowski Korona i Litwa od chrztu Jagiełły do Warny 1386–1444, Kraków 1923, Teksty Źródłowe do Nauki Historii w Szkole Średniej, zeszyt 24; przedr. J. Sawicki Wybór tekstów źródłowych z historii państwa i prawa polskiego, t. 1, cz. 1, Warszawa 1852
↑Jürgen Habermas:Zeit der Übergänge. Frankfurt am Main 2001, S. 175, 176, 179, 182.
↑Heinrich August Winkler:Geschichte des Westens. Von den Ursprüngen in der Antike bis zum 20. Jahrhundert. 3., durchgesehene Auflage. München 2012, S. 152.
↑Martin Ohst:Toleranz/Intoleranz. In:Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 4. Auflage. 8. Band, München 2005, Spalte 463.
↑Rudolf Pfister:Kirchengeschichte der Schweiz, Band 3, 1964, Seite 123
↑Heinrich Bornkamm:Toleranz. In der Geschichte des Christentums. In:Die Religion in Geschichte und Gegenwart. 3. Auflage. Band VI, Tübingen, Sp. 937–939.
↑Lorenz Hein:Italienische Protestanten und ihr Einfluß auf die Reformation in Polen, Leiden 1974, Seite 23
↑Anton Schindling:War 1648 eine katholische Niederlage? In: Horst Carl u. a. (Hrsg.):Kriegsniederlagen: Erfahrung und Erinnerung. Akademie Verlag, Berlin 2004,ISBN 3-05-004015-7,S.269.
↑Robert Middlekauff:The Glorious Cause: The American Revolution, 1763–1789. überarb. und erweit. Auflage. Oxford University Press, 2005,ISBN 0-19-516247-1, S. 4–6, 48–52, 634–638.
↑Thomas S. Kidd:God of Liberty: A Religious History of the American Revolution. Basic Books, New York 2010,ISBN 978-0-465-00235-1, S. 6ff, 75ff, 167ff.