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Taufe

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Dieser Artikel behandelt den christlichen Ritus. Zu weiteren Bedeutungen sieheTaufe (Begriffsklärung).
Eine der frühesten Darstellungen einer Taufe in derCalixtus-Katakombe (3. Jh.)

DieTaufe ist einchristlicherRitus, der seit der Zeit desNeuen Testaments besteht. Die Auffassungen über Voraussetzung, Durchführung und Wirkung der Taufe sind in den jeweiligenKonfessionen verschieden; sie kann die Eingliederung in die Gemeinschaft der Christen oder ein öffentliches Glaubensbekenntnis bedeuten. Vollzogen wird die Taufe durch Übergießen des Täuflings mit Wasser(Infusionstaufe) oder dasUntertauchen im Wasser (Immersionstaufe, alsGanzkörpertaufe). Dabei wird eineTaufformel gesprochen.

Taufverständnis

Manche Kirchen verstehen die Taufe als einen Ritus, der dieReinigung von religiös definierter Schuld (Sünde bzw.Erbsünde) beinhaltet und in der Folge die persönliche Erfahrung einer Gottesnähe ermöglicht. Die symbolische Taufhandlung gilt als Teilhabe an der Sündenvergebung durch den Tod Christi am Kreuz und wird als die „Eingliederung in den gestorbenen und auferstandenen Christus“ und damit als Eingliederung in die kirchliche Gemeinschaft begriffen. Eine weitere Analogie ist die „Neugeburt zur Gotteskindschaft“, unter anderem als Voraussetzung zur Jüngerschaft bzw. zur Nachfolge (vor allem im evangelikalen Bereich). Andere sehen in ihr eher eine symbolische Handlung, die die genannten Vorgänge nicht bewirkt, sondern sie lediglich bezeichnet.

Auch in der Taufpraxis unterscheiden sich die christlichen Kirchengemeinschaften. Während in vielen Kirchen dieKindertaufe die Regel ist, wird in anderen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften ausschließlich dieGläubigentaufe praktiziert. Auch in formaler Hinsicht unterscheidet sich die Taufpraxis der christlichen Kirchen. Während die einen den Täufling mit Wasser übergießen, wird er bei den anderen vollständig in Wasser eingetaucht. Die verwendete Taufformel weist in der Praxis der verschiedenen Kirchen ebenfalls Unterschiede auf. Fast alle taufen nach dem Vorbild des biblischen Taufauftrags Jesu (Mt 28 EU) „auf den“ (oder „in den“ bzw. „im“) „Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“, einige wenigekirchliche Gemeinschaften taufen hingegen nach dem Vorbild der Apostelgeschichte lediglich „auf den Namen Jesus“ (Apg 2,38 EU; 10,48EU; 19,5EU).

Dasgenealogische Zeichen für die Taufe ist dieTilde (~).

Wortherkunft

Dasgriechische Wort für „taufen“ imNeuen Testament istbaptízein (βαπτίζειν) und bedeutet „ein-“ oder „untertauchen“. Es ist in diesem Sinne in der griechischen Literatur seitPlaton (4. Jh. v. Chr.) belegt. In derSeptuaginta, der griechischen Übersetzung desAlten Testaments, kommt der Ausdruckbaptízein (βαπτίζειν) nur viermal vor. Nur in2 Kön 5,14 EU bezieht es sich auf das Untertauchen eines Menschen zurrituellen Reinigung.

Flavius Josephus verwendet den Begriffbaptismós (βαπτισμός) – Taufe – im Zusammenhang seines Berichtes[1] überJohannes den Täufer.

In der erstengermanischenBibelübersetzung, dergotischen Bibel vonWulfila aus dem 4. Jahrhundert, wirdbaptizein mitdaupjan übersetzt – das ebenso wie das griechische Wort „eintauchen“ bedeutet – und durch die spezifische christliche Bedeutung „durch Untertauchen zum Christen machen“. Wie das gotische Wort gehen dasaltnordischedeypa, dasaltenglischedyppan und das althochdeutschetoufen alleetymologisch auf das Wort (in neuhochdeutscher Wiedergabe) „tief“ zurück, mit dem auch der Wortstamm „tauchen“ zusammenhängt.

Das Wort „Taufe“ wurde stark von der christlichen Tradition geprägt und wird deshalb meist mit der christlichen Taufe gleichgesetzt. Da in anderen Religionen ebenfalls rituelle Handlungen mit Wasser erfolgen, ist zu beachten, „dass (das Wort Taufe) nur mit größter Vorsicht auf außerchristliche Reinigungen oder Waschungen mit Wasser angewandt werden kann“.[2]

Altes Testament und Judentum

Altes Testament

DeraussätzigeNaaman tauchte auf Befehl desProphetenElischa siebenmal imJordan unter, um seine Krankheit zu heilen und die Reinheit zurückzugewinnen (2 Kön 5,1 EU). (Auf die Heilung des Naaman nahm Jesus in der Darstellung des Lukas Bezug:Lk 4,27 EU.)

Auch derPsalmist erwähnt sowohl eine innere Reinigung („Entsündigung“) mitYsop als auch eine Waschung zur körperlichen Reinheit in Psalm 51,9EU; in diesem Vers werden Waschung und die Vergebung derSünde miteinander in Verbindung gebracht.

In Hesekiel 36,25EU wird das Besprengen beschrieben, welches die Unreinheiten der Täuflinge beseitigen und sie vom Götzendienst abhalten sollte.

Judentum

Die Gemeinschaft vonQumran[3] war nicht die einzige jüdische Glaubensgemeinschaft, die im Vergleich zur christlichen Taufe Gemeinsamkeiten in der Umkehrforderung, äußerer und innerer Reinigung und Buße zeigte. Auch dieEssener kannten ähnlicheRiten. Die rituelle Waschung wurde im Namen Gottes vollzogen und regelmäßig, vermutlich sogar täglich, ausgeführt.[4] Taufriten der jüdischen Gemeinschaften wurden von jedem für sich allein und ohne öffentliches Bekenntnis vorgenommen. Jedoch galt wohl die erste dieser Waschungen als offizielle Aufnahme eines Novizen.[5]

ImTalmud ist der regelmäßige Besuch desMikwe-Bads zur Herstellungritueller Reinheit vorgeschrieben.[6] Auch ist ab der zweiten Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts eineProselytentaufe bezeugt.

Die Unterschiede der christlichen Taufe sind sowohl in der nur einmal vorgenommenen Taufe, als auch im öffentlichen Bekenntnis zu Jesus zu sehen. Zudem fehlt eine Person, die die Taufe durchführt. DassFlavius Josephus die Vokabelbaptismós nur für die Johannestaufe, nicht aber für die rituellen Waschungen der von ihm beschriebenen Sekten anwendet, zeigt, dass auch zur damaligen Zeit ein deutlicher Unterschied gesehen wurde.

Aufnahme im Neuen Testament

Die Taufe wird im Neuen Testament als etwas Bekanntes vorausgesetzt. Sie wird verstanden als das Zeichen des Neuen Bundes, das in vielfältiger Weise seine „Vorzeichen“ im Alten Bund hat; dazu gehört das Schweben des Geistes Gottes über dem Wasser der Urflut im Anfang (Gen 1,2 EU); dieSintflut (als Aufbrechen der „Quellen der gewaltigen Urflut“:Gen 7,11 EU) und Rettung in derArche Noah (Gen 6–8; vgl.1 Petr 3,20–21 EU;2 Petr 2,4–5 EU); derExodus oderDurchzug durch das Rote Meer als Befreiung aus Ägypten (Ex 13,17 – 14,31); das Überschreiten des Jordan mit dem Einzug des Volkes Gottes in dasgelobte Land, geführt vonJosua (Jos 3,1–17 EU), sowie das Bundeszeichen derBeschneidung (Gen 21,4 EU).[7]

Im Neuen Testament

Die sogenannte Johannestaufe

TaufstelleJardenit am Jordan, Israel, April 2006

Die erste Taufe, die imNeuen Testament erwähnt wird, ist die Taufe durchJohannes. Er erhielt deshalb den Beinamen „der Täufer“. Johannes vollzog die Taufe im Wasser desJordan –, sie war mit einemSündenbekenntnis und mit der Umkehr (Buße) verbunden und geschah „als Zeichen der Umkehr“ (Mt 3,6 EU,Mk 1,4f EU,Lk 3,3ff EU); alles zusammen geschah „zur Vergebung der Sünden“ (Mk 1,4 EU).

Jesus ließ sich nach den übereinstimmenden Berichten derEvangelien von Johannestaufen. Auch einige der späteren Jünger undApostel wurden von Johannes getauft und auf Jesus, „das Lamm Gottes, das die Sünde der Welt trägt“, aufmerksam gemacht (Joh 1,29 EU,Joh 1,36 EU). In der Folgezeit tauften nachJoh 4,1f EU sowohl Jesu Jünger als auch Johannes. Jesus selber hat zwar die Jünger beauftragt, alle Menschen zu taufen; er selber hat nicht getauft.[8]

InApostelgeschichte 19,1–7 EU, woPaulus inEphesus auf einige nicht näher bezeichnete Jünger trifft und ihnen in der Taufe denHeiligen Geist spendet, wird deutlich, worin sich Johannestaufe und christliche Taufe unterscheiden: Nachdem die Jünger dort von ihrer Johannestaufe berichtet haben, erklärt Paulus ihnen, dass Johannes mit einer Taufe der Umkehr getauft und dazu aufgerufen habe, „dass das Volk an den glauben solle, der nach ihm kommen werde“, nämlich an Jesus Christus. Daraufhin ließen sich die Jünger des Johannes noch einmal taufen. Unterscheidende Kennzeichen der christlichen Taufe sind dort die Gabe des Heiligen Geistes und die Taufe auf den Namen Jesu Christi.

Taufe in der Urgemeinde

Das Matthäusevangelium endet mit dem sogenannten Tauf- oderMissionsbefehl Christi:

„Da trat Jesus auf sie zu und sagte zu ihnen: Mir ist alle Vollmacht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht und macht alle Völker zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Und siehe, ich bin mit euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“

Matthäus 28,18–20 EU

Die Taufformel „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ kommt nur in diesem im Evangelium enthaltenen „Taufbefehl“, nicht aber in den Tauferzählungen der Apostelgeschichte und der Briefe des Paulus, vor. Dort, wo die Taufhandlung selbst näher beschrieben wird, lautet die Taufformel: „auf den NamenJesu Christi“ (Apostelgeschichte 2,38EU; 8,16EU; 10,48EU; 19,5EU;Röm 6,3 EU undGal 3,27 EU).

In seinerPfingstpredigt ruft der ApostelPetrus öffentlich zur Taufe auf. Er verheißt denen, die umkehren und sich zurVergebung derSünden taufen lassen, dass sie denHeiligen Geist geschenkt bekommen:

„Petrus antwortete ihnen: Kehrt um und jeder von euch lasse sich auf den Namen Jesu Christi taufen zur Vergebung eurer Sünden; dann werdet ihr die Gabe des Heiligen Geistes empfangen. Denn euch und euren Kindern gilt die Verheißung und all denen in der Ferne, die der Herr, unser Gott, herbeirufen wird.“

Apostelgeschichte 2,38–39 EU

Philippus predigte von Jesus Christus und die gläubig Gewordenen ließen sich taufen (Apg 8,12 EU). InApg 8,31 EU wird derKämmerer deräthiopischen KöniginKandake, der sog.Eunuch der Kandake, vonPhilippus nach seinem biblischen Verständnis gefragt. Der Kämmerer antwortet mit: „Wie könnte ich es, wenn mich niemand anleitet?“. Nachdem ihm das Evangelium von Jesus gepredigt wurde, wird er durch Philippus getauft.

Paulus erklärt inRömer 6,3 ff. EU die Taufe als „Begrabenwerden“ und „Neuwerdung des Lebens“. In seiner Auffassung ist sie ein Nachvollzug desBegräbnisses und derAuferstehung Jesu.

Die Taufe ist eng mit der Gabe desHeiligen Geistes verbunden. Johannes der Täufer wies auf Jesus Christus hin, der mit heiligem Geist und Feuer taufe (Mt 3,11 EU). Petrus verkündigte den Geistempfang als Folge von Umkehr und Taufe (Apg 2,38f EU). Als der heilige Geist auf den ungetauften Hauptmann Kornelius und andere Nichtjuden, die sich mit ihm versammelt hatten, fiel, überzeugte dies dieJudenchristen, dass auch Nichtjuden getauft werden dürfen, weil der heilige Geist auch auf sie ausgegossen wurde (Apg 10,45 EU).

Wesen der Taufe

In der Taufe wird der Täufling gemäß der Lehre des ApostelsPaulus in Christi Tod getauft und mit Christus „begraben in den Tod“. Der Vollzug der Taufe bezeichnet damit die sicht- und erlebbare „Schwelle“ zwischen dem alten Sein des Menschen in derSünde und dem neuen Sein seines Lebens in Christus. Ihr Wasser „tötet“ und „schenkt Leben“ zugleich. Mit ihr erhält der Getaufte Anteil an ChristiAuferstehung (Römer 6,1–10 EU). Gleichzeitig wird er Teil des universalenLeibes Christi durch die Taufe im heiligen Geist (1 Kor 12,13 EU). Die Taufe ist Ausdruck des göttlichenVersöhnungshandelns durchKreuz undAuferstehung Christi.

Wie dieses in Christus „ein für allemal“ zumHeil der Welt geschehen ist, so geschieht auch die Taufe zum Heil des Täuflings und bedarf keiner Wiederholung. Die Bibel erzählt nur inApostelgeschichte 19,3–5 EU eine nochmalige Taufe, weil die erste Taufe dort keine christliche gewesen ist, sondern dieTaufe des Johannes. Unterscheidende Kennzeichen der „christlichen“ Taufe sind dort das Wirken des Heiligen Geistes in ihr und die Taufe auf den Namen Jesu Christi.

Der Glaube ist dabei Voraussetzung zum Erlangen des Heils; die Taufe ist eine Folge des Glaubens, sie kann dem Glauben aber auch vorausgehen. Als Geschehen imHeiligen Geist macht sie ihn derRechtfertigung teilhaftig und bezweckt zugleich den Wandel in einemneuen Leben, das von der Knechtschaft in dieFreiheit der Kinder Gottes und von der Sünde in den Dienst derGerechtigkeit und in dieHeiligung führt.

Petrus erklärt, dass in der Taufe nicht der Schmutz vom Leibe abgewaschen wird, sondern dass die Taufe die Bitte zu Gott um ein reines Gewissen ist, indem Jesus Christus von den Toten auferstanden ist (1 Petr 3,21 EU).

Geschichtliche Entwicklung

Alte Kirche

Wer sich in den ersten Jahrzehnten des Christentums taufen ließ, tat dies wohl im Glauben daran, noch zu Lebzeiten die Wiederkunft Jesu Christi zu erleben. In der Taufe wurde der Täufling aus dem heidnischen Kontext herausgenommen und dem Machtbereich Jesu Christi unterstellt – was mit der Formulierung Taufe εις Χριστόν Ιησοῦν (eis Christón Iēsoûn, wörtl: „in Christus Jesus hinein“) gemeint ist. Er empfing denHeiligen Geist „als Siegel“ (Eph 4,30 EU) und wurde in den Leib Christi eingegliedert (1 Kor 12,13 EU). Oft ließ man sich mit seinem ganzenHaus taufen. Dabei ist anzunehmen, dass alle Bewohner des Hauses (einschließlich Ehefrauen, Kinder und Sklaven) getauft wurden.

Hauptartikel:Haustaufen im Neuen Testament

Immer verbunden mit der Taufe war dasGlaubensbekenntnis, dessen älteste Formulierung κύριος Ιἠσοῦς – Kyrios Jesus – „Jesus ist der Herr“ lautet (Röm 10,9 NT).

Bei denapostolischen Vätern verschob sich der Charakter der Taufe zu einem „gesetzlich verstandenen Eintrittsritus“ in die Kirche.[9] Die Wassertaufe wurde nun als Abwaschung der bis dahin begangenen Sünden verstanden. Für die nach der Taufe begangenen Sünden mussten andere Wege gefunden werden: Gute Werke tun,Beichten, Verzichten, Tauf-Aufschub bis zum Lebensende, „Blut-Taufe“ (durch einen Tod alsMärtyrer), passives Leiden nach dem Tod imFegefeuer.[10]

Während die biblischen Berichte die Taufe auf den Namen Jesu Christi kennen, folgte die frühe Kirche dem TaufbefehlMt 28,19 EU und taufte „auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“, so schon in der ältesten überlieferten Kirchenordnung, derDidache.[11]

Ab dem ausgehenden 2. Jahrhundert wurden die Täuflinge in Rom und Nordafrika vor allem in der Feier derOsternacht getauft, um das Sterben des alten Menschen und das Auferstehen des neuen mit Jesus Christus zu verdeutlichen.

Darstellung der Taufe Christi auf dem Taufbecken vonDalby (Schonen)

ImUrchristentum geschah die Taufe vermutlich durch vollständiges Untertauchen des Täuflings in kaltem, fließendem Wasser.[12] Bis etwa zum 12. Jahrhundert war das Untertauchen durchaus eine übliche Taufform auch in der römisch-katholischen Kirche. Wo dies nicht möglich war, konnte jedoch bereits im ersten oder zweiten Jahrhundert durch Übergießen mit Wasser getauft werden.[13]

Erste Erwähnungen der Kindertaufe finden sich um 215 in derHippolytischen Kirchenordnung (Baptismus infantium).[14] Offensichtlich war sie allgemein akzeptiert. Nur vereinzelt findet sich Kritik an der Kindertaufe.Tertullian argumentierte gegen diese Praxis:

„Die Kinder … sollen demnach auch kommen, wenn sie herangewachsen sind; sie sollen kommen, wenn sie gelernt haben, wenn sie darüber belehrt sind, wohin sie gehen sollen: sie mögen Christen werden, sobald sie imstande sind, Christum zu kennen. Aus welchem Grunde hat das Alter der Unschuld es so eilig mit der Nachlassung der Sünden?“[15]

Bis zum 5. Jahrhundert wurde die Kindertaufe schließlich zur vorherrschenden Praxis in der ganzen Kirche.[16]

Im 3. Jahrhundert vertratenCyprianus und Tertullian die Ansicht, durch die Taufe werde die durch dieErbsünde zerstörteGottebenbildlichkeit wiederhergestellt. Zwar reichte theoretisch der Glaube dazu aus, wie bei den Aposteln, von denen die Bibel nicht berichtet, dass Jesus sie getauft hat, da jedoch Jesus den Befehl zur Taufe gegeben habe, bestehe für die Gläubigen ein Zwang zur Taufe.[17]

Dieselben Theologen stritten imKetzertaufstreit darum, ob auch eine Taufe anzuerkennen sei, die nicht in einer mit dem katholischenBischof verbundenen Gemeinde gespendet sei. Man einigte sich darauf, dass dietrinitarische Taufformel das entscheidende Element darstelle. Der Geistempfang, der ursprünglich mit der Taufe verbunden war, wurde zur selben Zeit – wohl als Reaktion auf einegnostische Lehre von mehreren der jeweiligen Stufe der Erkenntnis entsprechenden Taufen – aus der Taufhandlung herausgenommen und durch eigene Handlungen, die Salbung mitChrisam und die Handauflegung, ergänzt. Unter dem Einfluss der gleichzeitigenMysterienkulte wurde der Taufritus um ausdeutende Riten (weißes Taufkleid,Absage an den Teufel vor der Taufe) erweitert und alsmystérion (μυστήριον), lat.sacramentum verstanden.[18] Dazu gehörte auch die vor der Taufe geübteArkandisziplin, die es denKatechumenen, den Ungetauften, verbot, dieEucharistiefeier mitzuerleben.

Die Bezeichnung der Taufe als „Erleuchtung“ (griech.phôtismós, φωτισμός) in der Alten Kirche stammt aus dem 2. Korintherbrief 4,6EU. Der Begriff verdeutlicht, dass der Täufling aus der Finsternis des Unglaubens in das Licht des Glaubens und Erkennens eintritt.Justin der Märtyrer schrieb hierzu Mitte des 2. Jahrhunderts in seinerErsten Apologie: „Es heißt aber dieses Bad Erleuchtung, weil diejenigen, die das an sich erfahren, im Geiste erleuchtet werden.“[19]

Aurelius Augustinus sah in der Taufe das Handeln Jesu als „sichtbares Wort“[20] und „unsichtbare Gnade“, die in der „sichtbaren Taufhandlung“ die „Heilwirkung“ vollbringen. Diesakramentale Handlung prägt dem Täufling den „Charakter“ des neuen Menschen ein, wie ein Stempel der Münze. Augustinus formulierte die Lehre von der Taufe „als Heilmittel gegen dieErbsünde[21][22] und begründete die Verpflichtung zur Kindstaufe innerhalb der römischen Kirche.

Mittelalter

Taufe Christi aus demStundenbuch des Herzogs von Berry

DieScholastik wandte diearistotelische Formel von Materie (Taufwasser) und Form (Taufformel) auf die Lehre des Augustinus an.Thomas von Aquin beschrieb Gott als „Prinzipalursache“ und das Taufwasser als „Instrumentalursache“ der Gnadenwirkung zur Tilgung der Erbsünde. Als dritter Bestandteil einer gültigen Taufe ist die Absicht (intentio) des Spenders, zu taufen, erforderlich. Diese Lehre wurde 1439 in derBulleExsultate Deo verkündet und ist in der katholischen Kirche bis heute gültig.[23] Folglich verbreitete sich imMittelalter das Übergießen anstelle des Untertauchens. Schon in der frühmittelalterlichen fränkischen Kirche und sicher auch in Teilen Italiens war das Übergießen allerdings bereits früher gängige Praxis, wie die erhaltenen Bilddarstellungen seit dem 4. Jahrhundert und die archäologischen Befunde zeigen.

In der orthodoxen Kirche bleibt es bis heute bei dem Verständnis der Taufe als des ersten Mysteriums, das den Empfang der folgenden Mysterien ermöglicht.Kyrill von Jerusalem beschreibt in seinenKatechesen an die Taufanwärter,[24] wie der Täufling auf geheimnisvolle Weise Christi Leben und Sterben nachvollzieht. So symbolisiert das dreimalige Untertauchen die drei Tage Christi im Grab.

Reformation

Martin Luther knüpfte wieder bei Augustinus an und sah in der Taufe die sichtbar gewordene Zusage Gottes, den Menschen um Christi willen die Sünde zu vergeben. Die Taufe ist ein Bund mit Gott. Der Täufling verspricht Gott, täglich der Sünde absterben zu wollen. Zunächst war das Taufwasser für Luther ein Symbol der Heilsgewissheit nur für den Täufling, erst im Kampf gegen die sogenannten Schwärmer betonte auch er Heilsamkeit des Taufwassers. Viel wichtiger ist ihm, dass die Taufe kein einmaliges Geschehen ist, sondern täglicher geistlicher Wiederholung bedarf:

„Also ist dieBuße nicht anders denn ein Wiedergang und Zutreten zur Taufe, dass man das wiederholt und treibt, so man zuvor angefangen und doch davon gelassen hat.“

Martin Luther[25]

Auch der Zürcher ReformatorUlrich Zwingli zählt die Taufe mit dem Abendmahl zu den Sakramenten.[26] Sakramente sind für ihn allerdings nur Zeichen, die auf eine dahinter stehende Wirklichkeit hinweisen. Diese Wirklichkeit ist wichtiger als das Zeichen. Die Taufe bewirkt also selber nicht beispielsweise Abwaschung der Sünden, weist aber äußerlich auf dieses innere, geistgewirkte Heilsgeschehen hin. Damit positioniert sich Zwingli gegen die bisherige Kirchenlehre und gegen Luther (Taufe als Gnadenmittel).

Gegen dieTäufer, die sich auf ihn berufen, positioniert sich Zwingli zweifach:

  1. Die Taufe ist nach dem Neuen Testament Bundeszeichen, durch das gezeigt wird, dass der Getaufte Gott gehört. In Analogie zum alttestamentlich-jüdischen Bundeszeichen der Beschneidung haben die Eltern des neuen Gottesvolkes (die Kirche) die Pflicht, ihr Kind taufen zu lassen, denn als Kind christlicher Eltern gehört es zu Gott. Wie im Alten Testament müssen die Eltern dann auch ihr Kind entsprechend erziehen.
  2. Der Bundesschluss als Ausdruck von Gottes Gnade laufe stets dem Glauben voraus, so dass die Täufer die von Gott gesetzte Reihenfolge „Bundesschluss – Erwählung – Zugehörigkeit zum Gottesvolk – Glaube“ unzulässig umdrehen würden.

Die Betonung des Bundesgedankens in der Tauflehre, der Altes Testament und Neues Testament verknüpft, bestimmt bis heute Verständnis und Praxis der Taufe in reformierten Kirchen.

Johannes Calvin führt den Bundesgedanken Zwinglis weiter. Er nennt imGenfer Katechismus von 1542 die Taufe ein „äußeres Zeichen des göttlichen Wohlwollens gegen uns“ und ein „Unterpfand“ der Gnade Gottes.[27] Er hält sie für nicht heilsnotwendig. DerHeidelberger Katechismus definiert „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“ damit,

„daß er uns durch dieses göttliche Pfand und Wahrzeichen versichern will, daß wir so wahrhaftig von unseren Sünden geistlich gewaschen sind, wie wir leiblich mit dem Wasser gewaschen werden.“

Heidelberger Katechismus Frage 73[28]

Die Tauflehre derTäufer ist eine Weiterentwicklung von bestimmten Aspekten der Lehre Zwinglis. Auch für sie ist die Taufe ein bloßes Symbol des Bundes, den Gott mit dem Menschen und der Mensch mit Gott schließt. Nach ihrem Verständnis bietet Gott in dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn allen Menschen den „Neuen Bund“ („das neue Testament“) an. In der Predigt des Evangeliums wird dieses Angebot den Menschen unterbreitet. Die Taufe ist nach diesem Verständnis das von Jesus Christus eingesetzte äußere Zeichen, durch das der Mensch in Gottes Bundesschluss einwilligt. Anders als in der reformierten Tradition wird die Taufe jedoch ausschließlich alsBekenntnistaufe nach einer bewussten Entscheidung für den Glauben praktiziert. Die Taufe wird in der täuferisch-mennonitischen Tradition auch nicht alsSakrament aufgefasst. Auch in den unitarischen Kirchen inPolen-Litauen undUngarn-Siebenbürgen war die Bekenntnistaufe verbreitet.

Andere Bewegungen, wie die von ihren Gegnern „Schwärmer“ genannten, lehnten ähnlich den mittelalterlichenKatharern die Wassertaufe ganz ab. Bedeutsamer war ihnen die sogenannteGeistestaufe.

Die katholische Reaktion auf die evangelischen Tauflehren ist die Neuformulierung derscholastischen Lehre auf demKonzil von Trient.[29] Dort wurde erstmals beschlossen, die Kindertaufe zur Verpflichtung nach kirchlichem Verständnis zu machen.[30] Sie sollte demnach die Aufnahme in die Religionsgemeinschaft symbolisch darstellen, nach der die Kinder allmählich durch die christliche Lehre „wissend“ herangebildet werden sollten.

Neuzeit

Anton von Werner:Taufe in meinem Hause (1852), typisches Beispiel einer evangelischen Haustaufe im gehobenen Bürgertum des 19. Jahrhunderts

In derAufklärungszeit ging man dazu über, nicht mehr den Täuflingen, sondern deren Eltern und Paten die Tauffrage zu stellen. Vonrationalistischen Theologen wurde die Taufe als „Weihe zur wahren Religion“ verstanden.

Freikirchen

Einige Freikirchen praktizieren die Taufe nicht. Während zum Beispiel dieQuäker sie als zu vernachlässigende Äußerlichkeit ansehen, verzichtet dieHeilsarmee auf den Vollzug von Taufen aufgrund ihres Selbstverständnisses alsErweckungsbewegung. Wer unter ihren Freunden und Mitgliedern das Bedürfnis hat, sich taufen zu lassen, wird mit diesem Begehren an befreundete Kirchen bzw. Freikirchen verwiesen.

Pfingstbewegung

DiePfingstbewegung lehrt einen mehrstufigen Heilsweg, bei dem auf die Bekehrung die Wassertaufe folgt, die ihrerseits von der Geistestaufe ergänzt werden muss.

Religionsphilosophie

Der lutherische ReligionsphilosophCarl Heinz Ratschow leitete die Taufe vonWasserritualen der Religionsgeschichte ab und vollzog einen weiteren Deutungsrahmen, der überhaupt erst verständlich mache, aus welchem Grund das Element Wasser eine religiöse Bedeutung habe.

Gegenwart

Die Taufe der Gegenwart basiert in den verschiedenen christlichenKonfessionen auf derselben Grundlage. Im theologischen Verständnis der Taufe sind sie jedoch nicht einig. Dies führte unter anderem zu verschiedenen Ausführungsformen, Vorbedingungen und Annahmen der Folgen der Taufe.

„Kindertaufe“ – „Gläubigentaufe“

Es macht in den christlichen Gemeinschaften einen Unterschied, ob der Täufling seinen Glauben bei der Taufe selbst ausdrücken kann oder nicht. Deswegen bestehen zwei Formen der Taufe, wobei seit derReformation die Kindertaufe von einigen abgelehnt wird. Auch die Bezeichnungen selbst sind zwischen den zwei Seiten umstritten.

Kindertaufe

Hauptartikel:Kindertaufe

Der größte Teil des Christentums praktiziert in der Regel die Kindertaufe. Hierbei bekennen Eltern bzw. Taufpaten – entweder als Stellvertreter des Täuflings oder im eigenen Namen – den Glauben an Jesus Christus und versprechen einechristliche Erziehung des Kindes. In protestantischen Kirchen sollen die als Kinder Getauften ihre Taufe in derKonfirmation selbst bestätigen, indem sie ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen.

Für dierömisch-katholische Kirche setzt jede Taufe den christlichen Glauben voraus. Kleine Kinder werden im Glauben der Kirche getauft, wenn ihre Erziehung im christlichen Glauben als gewährleistet anzunehmen ist. Eine Frage nach dem Glauben dieser Kinder oder ein stellvertretendes Glaubensbekenntnis erfolgen im heutigen Taufgottesdienst nicht mehr; vielmehr werden die Eltern nach ihrem eigenen Glauben befragt, und der „Glaube der Kirche“ wird von der versammelten Gemeinde imApostolischen Glaubensbekenntnis bekannt. Kinder im Schulalter können wie die Erwachsenen die Taufe nur dann empfangen, wenn sie vor dieser ihren eigenen Glauben öffentlich bekannt haben.[31] Beim sonntäglichen Taufgedächtnis in derHeiligen Messe und der jährlichen Erneuerung des Taufversprechens in derFeier der Osternacht gedenken die Gläubigen ihrer Taufe, ebenso beim Nehmen desWeihwassers und dem Bekreuzigen des Einzelnen beim Eintreten in eine Kirche. Die Erneuerung des Taufversprechens geht seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil auch derFirmung voraus, um zu verdeutlichen, dass die dreiInitiationssakramente eine Einheit bilden. Deshalb spricht der Firmling im Gedächtnis an seine Taufe zuerst das Glaubensbekenntnis, wird dann gefirmt und empfängt schließlich das Sakrament derEucharistie.

Zur Bezeichnung: Einige Vertreter der Gläubigentaufe lehnen die Bezeichnung „Kindertaufe“ ab, weil sie selbst auch Kinder taufen – allerdings Kinder, die ihren Glauben selbst bekannt haben (in der Regel ab dem Schulkindalter). Diese sprechen von „Säuglingstaufe“. Auch in den Kirchen, die die Kindertaufe praktizieren, wird mit dem Wort „Kindertaufe“ allein die Taufe von Säuglingen und Kleinkindern bezeichnet; die Taufe von Kindern im Schulkindalter ist, liturgierechtlich gesehen, ein Spezialfall der Erwachsenentaufe.

Erwachsenen- oder Gläubigentaufe

Hauptartikel:Gläubigentaufe
Taufschal einer Erwachsenentaufe in der römisch-katholischen Kirche mitAnkerkreuz,Ichthys, Taufdatum und Initialen des Täuflings

Die Taufe von Erwachsenen wird in allen Kirchen praktiziert. Dabei begehrt der Täufling persönlich, die Taufe zu empfangen. Er bekennt sich in diesem Zusammenhang selbst öffentlich zum dreieinen Gott. In einigen Kirchen, den sogenanntentaufgesinnten Kirchen, ist dies die einzig mögliche Form der Taufe. Ein Teil dieser Kirchen erkennt die Taufe vonreligionsunmündig getauften Christen beim Übertritt an, wenn diese ein Bekenntnis zu Jesus Christus ablegen und damit – gewissermaßen nachträglich – ihre Kindestaufe gültig machen. Kindertaufen werden in diesen Kirchen aber nicht durchgeführt. Andere taufgesinnte Kirchen sehen eine Kindertaufe als unbiblisch und daher als ungültig an und erwarten, dass sich als Kind getaufte Gläubige beim Übertritt (aus ihrer Sicht erstmals) taufen lassen.

Zur Bezeichnung: Die Kirchen, welche die Kindertaufe praktizieren, sprechen üblicherweise von „Erwachsenentaufe“, weil die Taufe von Erwachsenen der Regelfall dieser Taufart ist. (Die Taufe von Kindern etwa im Schulalter, die ihren Glauben selbst bekennen können, ist ein Spezialfall der „Erwachsenentaufe“.) Den Glauben halten auch sie für zur Taufe erforderlich, er müsse aber nicht „vollkommen und reif“, sondern nur in einem „Ansatz, der sich entwickeln kann“, vorhanden sein.[32] Somit ist nach diesen Kirchen der Glaube gerade nicht der Unterschied, sondern vielmehr das Bekenntnis dieses Glaubens; man könnte daher auch von „Bekenntnistaufe“ sprechen, was aber unüblich ist. Ein anderer Ausdruck ist „Mündigentaufe“; das Taufbekenntnis hat aber nichts mit weltlicher Mündigkeit zu tun.

Taufritus

Kreuzförmiges Taufbecken in einer Basilika inSchivta (Negev)
Modernes Baptisterium (Baptistenkirche Heiligenstadt)
Taufbrunnen in der römisch-katholischen Raphaelskathedrale in Dubuque, Iowa, mit Becken für die Immersionstaufe

Das wesentliche, äußerlich sichtbare Element der Taufe istWasser. Die Taufform des Urchristentums, die durchUntertauchen das „Begrabenwerden und Auferstehen mit Jesus Christus“ symbolisiert, wird heute noch in denOstkirchen, beiBaptisten und vielen anderenFreikirchen sowie in derKirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage und bei denZeugen Jehovas praktiziert. Das nebenstehende Bild zeigt einTaufbecken aus der Zeit der Frühen Kirche, das dieser ursprünglichen Taufform diente.

DieDeutsche Bischofskonferenz hat in diesem Zusammenhang erklärt: „Man kann durch Untertauchen oder durch Übergießen taufen. Die Taufe durch Untertauchen ist besser geeignet, die Teilnahme am Tod und an der Auferstehung Christi auszudrücken. In unseren Verhältnissen wird es im Allgemeinen bei der Taufe durch Übergießen bleiben.“[33] Die Ostkirchen halten allerdings auch bei Kleinkindern an der Taufe durch Untertauchen fest, führen sie aber erst durch, wenn das neugeborene Kind kräftig genug ist.

DieTäufer der Reformationszeit tauften bis auf einige Ausnahmen durch Übergießen. Erst die unitarisch-täuferischenPolnischen Brüder praktizierten dieImmersionstaufe (also durch Untertauchen), wodurch sie sich von den übrigen Täufern im Westen unterschieden. Die Vertreibung der Polnischen Brüder 1658 führte später zu einer Verbreitung der Taufpraxis in anderen täuferischen und taufgesinnten Gemeinschaften.[34] Die in direkter Linie aus der Täuferbewegung hervorgegangenenMennoniten praktizieren heute je nach Gemeinde oder Wunsch des zu Taufenden die Taufe durch Untertauchen (Immersion), durch Begießen (Affusion) oder Besprengen (Aspersion).[35] Eine Ausnahme innerhalb der Mennoniten bilden dieMennonitischen Brüdergemeinden. Sie taufen ausschließlich durch Untertauchen.

Die Taufe durch Untertauchen ist im protestantischen Bereich seit Anfang des 17. Jahrhunderts durch dieBaptisten und mehrere andere Freikirchen wieder üblich geworden. Sie wird heute in den meistentaufgesinnten Kirchengemeinschaften in dieser Form praktiziert. Manchmal wird das Untertauchen dreimal hintereinander ausgeführt, um die drei Tage im Grab oder dieTrinität zu symbolisieren.

Tauffeste an Gewässern

Die Taufe kann auch außerhalb von Kirchengebäuden in Seen, Flüssen oder Schwimmbädern erfolgen. Bekannt sind Tauffeste der evangelischen und katholischen Kirchen von Bremerhaven am Weserstrand.[36] Auch amNeckar[37] und zahlreichen anderen Gewässern wurde und wird in Deutschland getauft.

TaufformKirchengemeinschaft
UntertauchenAltkatholische Kirche (1. Form) |Baptisten |Bibelforscherbewegung |Brüderbewegung |Calvary Chapel |Christadelphians |Elim-Gemeinden |Freie evangelische Gemeinden |Gemeinde Christi |ICF |Jesus Freaks |Kirche des Nazareners |Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage |Mennoniten |Mennonitische Brüdergemeinden |Römisch-katholische Kirche (1. Form) |Orthodoxe Kirche |Pfingstler |Siebenten-Tags-Adventisten |Zeugen Jehovas
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Taufformel

Hinsichtlich der Taufformel gibt es in der Einleitungssequenz geringe Unterschiede, während der weitere Verlauf „… Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ in den meisten Kirchen identisch ist.

In den römisch-katholischen undanglikanischen Kirchen sowie imalexandrinischen Ritus wird die Einleitung mit den Worten „N. N., ich taufe dich im …“[38], in den meisten ostkirchlichen Riten „Der Diener Gottes N. N. wird getauft im…“[38] und schließlich nach Martin Luther „N. N., ich taufe dich auf den …“ gesprochen.

Im griechischen Urtext (Mt 28,18–20 EU) steht εἰςeis mit Akkusativ, was eine Richtung oder einen Zweck angibt (in … hinein; zu). Deutlicher wird Paulus im Römerbrief 6,3LUT, dass jene, die „auf“ (εἰς) Jesus Christus getauft sind, „in seinen Tod hinein“ (εἰς τὸν θάνατον αὐτοῦ,eis tòn thánaton autoû) getauft sind.

Martin Luther und andere Übersetzer nach ihm übersetzten dasεἰς mit „auf“. Diese Formulierung wird oft als Namensgebung missverstanden, daher übernimmt man auch in evangelischen Gemeinden neuerdings die vom lateinischenin nomine abgeleiteten, dem modernen Sprachgebrauch angepasste Fassung „im Namen“.[39]

Die Taufformel „εἰς τὸ ὄνομα“ (eis tò ónoma) ist die Übersetzung des rabbinischen לשם – leschem – „im Namen“. ImTalmud wird diese Wendung sowohl im finalen Sinne gebraucht als auch um eine Autorität auszudrücken.[40] Im Neuen Testament weitet sich die Autorität des Gottesnamens auf Jesus aus (Joh 14,13 EU).

Bei der Taufe „im/auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ handelt es sich also darum, dass der Täufling in Christus hineingenommen wird und teilhat an dessen Tod undAuferstehung.

Einige Kirchen verwenden statt dertrinitarischen Taufformel von Mt 28,19 die Formel „auf den Namen Jesu (Christi)“ oder „im Namen Jesu (Christi)“, ohne darin einen Gegensatz zum Missions- und Taufbefehl in Matthäus 28 zu sehen („taufet sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes“). Sie begründen das mit der überlieferten Praxis im Urchristentum (etwaApg 2,36 EU,Apg 4,12 EU) und damit, dass in Matthäus 28 das Wort „Name“ in der Einzahl steht.

Nottaufe

Hauptartikel:Nottaufe

Die Taufe wird in der Regel von einemGeistlichen durchgeführt, im Notfall kann jedoch in vielen Kirchen auch einLaie eine gültige Taufe spenden. In der römisch-katholischen Kirche ist die Spendung der Taufe im Notfall sogar durch „jeden von der nötigen Intention geleiteten Menschen“ möglich.[41][42] Der Taufspender gießt Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht dabei: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“

Tauffrömmigkeit und Taufgedächtnis

Hauptartikel:Taufgedächtnis

Seit die Kindertaufe ab dem 5. Jahrhundert zur faktischen Norm wurde, bildeten sich verschiedene Riten aus, die die Gläubigen an die eigene Taufe erinnern. In der heutigen katholischen Liturgie zählt dazu die Ausspendung von Weihwasser und die jährliche Erneuerung des Taufversprechens in der Osternacht. Daneben gibt es besondere Andachten, die der Taufe gedenken, z. B. ökumenische Taufgedächtnisse auf Kirchentagen.

Haustaufe und Taufschalen

Zur frühen Geschichte sieheHaustaufen im Neuen Testament

Während in der katholischen Kirche die Haustaufe nur in Ausnahmefällen praktiziert wurde und wird, war die protestantische Haustaufe zunächst „ein Vorrecht des Adels, der vermeiden wollte, dass sein Nachwuchs mit demselben Wasser wie die Bürgerkinder getauft wird“[43]. Das wohlhabende Bürgertum des 19. Jahrhunderts praktizierte die Haustaufe häufig. Dazu waren Taufschalen erforderlich, griffige, oft aus Silber gefertigte Gefäße, die vom Zelebranten in der Hand gehalten werden konnten. Silberne Erbstücke wurden zu diesem Zweck zu Taufschalen umfunktioniert oder eigens angefertigt.[44]

Heute legt die evangelische Kirche Wert darauf, den Taufakt in das Leben der Gemeinde einzubinden und im Kirchenraum zu verorten. Sie sieht das Verschwinden der älteren Tradition von Haustaufen ursächlich in „kulturgeschichtlichen Veränderungen der Moderne“ und darin, dass „der häusliche Raum der Familie seine öffentliche Dimension weitgehend verloren hat [...] sodass eine Haustaufe in der familiären Lebenswelt kaum mehr als Ereignis gefeiert werden kann“.[45]

Die Taufe in Kirchen und Gemeinden

Katholische Tauffeier

Siehe auch:Liste der Änderungen durch die Liturgiereform: Taufritus (Kindertaufe)
Krug mit in der Feier der Osternacht geweihtemTaufwasser
Römisch-katholische Kindertaufe
Kredenz mit dem, was für eine Taufe in der römisch-katholischen Kirche benötigt wird: Schale für das Taufwasser, Gefäße mitKatechumenenöl und Chrisam, Watte zum Abtupfen,Taufkleid (vorne links)

Dierömisch-katholische Kirche nennt die Taufe die Grundlage des ganzen christlichen Lebens, das Eingangstor zum Leben im Geist und zu den anderenSakramenten.[46] Es gibt zwei unterschiedlicheliturgische Ordnungen: (1) die „Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ (mit einer besonderen Form für Kinder im Schulalter) und (2) die „Feier der Kindertaufe“ (für jüngere Kinder).[47] Die Taufe kann sowohl innerhalb wie außerhalb derheiligen Messe gespendet werden. Besonders empfiehlt sich seit alters her die Taufe in derFeier der Osternacht.

Wird die Taufe außerhalb der heiligen Messe gespendet, so findet sie dennoch als liturgische Feier statt. Nachdem der Täufling mit demKreuz bezeichnet worden ist, werdenLesungen vorgetragen, etwa dasEvangelium von derTaufe des Herrn. Da der Täufling in die Gemeinschaft der Heiligen aufgenommen wird, werden die Heiligen in derAllerheiligenlitanei um ihreFürbitte angerufen. Es schließt sich derTaufexorzismus und die Salbung mitKatechumenenöl an. Vor der Taufe erfolgt die Heiligung des Taufwassers durch dasWeihegebet („Lob und Anrufung Gottes über dem Wasser“). Dem Bekenntnis des christlichen Glaubens geht dieAbrenuntiatio diaboli, die Absage an den Satan und das Böse, voran.

Bei der „Eingliederung Erwachsener in die Kirche“ folgen auf die Taufe für gewöhnlich in derselben Feier dieFirmung und der ersteKommunionempfang.

In der römisch-katholischen, altkatholischen und auf Wunsch auch in der anglikanischen Kirche folgt bei der Kindertaufe auf dasSakrament der Taufe die sog. postbaptismaleSalbung mitChrisam; sie verweist auf denChristus-Namen sowie auf die Salbung derKönige,Priester und Propheten imTanach und soll die Getauften mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes ausstatten. Es handelt sich nicht um das Sakrament derFirmung. Vielmehr dient der Ritus als Vorausdeutung der Firmung und entfällt, wenn während derselben Feier die Firmung gespendet wird.

Danach wird ein weißes Kleid (Taufkleid) überreicht (vgl.Weißer Sonntag), das die unschuldige Reinheit des in der Taufe von allen Sünden Befreiten symbolisiert, der in der Taufe Christus „angezogen“ hatGal 3,27 EU. Der Brauch, eineTaufkerze zu entzünden und zu überreichen, verweist auf dasGleichnis der klugen Jungfrauen, die dem Herrn mit einer Lampe entgegengehen. Bei der Taufe wird dann derEffata-Ritus vollzogen und für den Täufling gebetet.

Deutete die Chrisam-Salbung die Firmung voraus, so wird das dritteInitiationssakrament, dieErstkommunion, bei der Kindertaufe nunmehr dadurch angedeutet, dass die anwesende Gemeinde zumAltar, dem Ort desMessopfers, zieht. Dort werden einVaterunser und einAve Maria gebetet und der Segen gespendet.

DerMuttersegen kann die Tauffeier abschließen. Bis gegen Ende des 20. Jahrhunderts wurde dieser Ritus alsAussegnung bezeichnet. Er sollte die Reinheit der Täuflingsmutter wieder herstellen und ging auf das aus dem Judentum stammende Reinigungsrituale zurück.[48]

Nach Lehre der römisch-katholischen Kirche wirkt die Taufeex opere operato („aufgrund des vollzogenen Werkes“), denn: „Gegenwärtig ist er [Christus] mit seiner Kraft in den Sakramenten, so daß, wenn immer einer tauft, Christus selber tauft“ (Sacrosanctum Concilium Art. 7). Kommt ein ungetauftes Kind in Todesgefahr, ist sofort ein Priester zu rufen, nötigenfalls muss ein anderer Mensch dieNottaufe spenden.[49] Die Annahme eineslimbus puerorum für die Seelen ungetauft gestorbener Kinder wurde 2007 zu einer „nicht vom kirchlichen Lehramt unterstützten älteren theologischen Meinung“ erklärt.

Unter genau bestimmten Umständen dürfen katholischePriester in einem katholischen Ritus Kinder von Menschen, die einer nichtkatholischen Ostkirche angehören, erlaubt taufen. Das Kind wird in diesem Fall durch die Taufe nicht katholisch, sondern orthodox oder orientalisch-orthodox (can. 868 § 3 CIC; can. 681 § 5 CCEO).

Orthodoxe Tauffeier

Taufbecken in der Mutterkirche Santa Maria Assunta inCivita (Italien)

In derOrthodoxie sind Taufe, Firmung und Ersteucharistie (Erstkommunion) miteinander zu einer einheitlichen Feier der Eingliederung in Christus und die Kirche verbunden.[50] Beim Vollzug der Taufe wird der Täufling vollständig untergetaucht (Immersionstaufe), um das „Sterben und Auferstehen in Christus“ (Röm 6) zu symbolisieren. Auch Kleinkinder empfangen nach ihrer Taufe sogleich dieMyronsalbung (entspricht derFirmung) und, soweit nicht auf die nächste Gemeindemesse verschoben, die Kommunion (in Gestalt desHeiligen Blutes). Ebenso handeln im Prinzip diekatholisch-unierten Kirchen des Ostens und dieAltorientalischen Kirchen wie etwa dieKoptische Kirche.

Vorkatechumenat

Das Gebet zur Geburt des Kindes

Das erste präbaptismale Gebet ist das Gebet zur Geburt des Kindes. Die Gebete und die erste Segnung erfolgen durch den Priester, der die Mutter und das Kind besucht. Heute ist der Zeitpunkt der Segnung häufig verschoben, sodass das Gebet auch kurz nach der Geburt gesprochen werden kann. Dies hängt mit den veränderten Lebensumständen zusammen, dass Geburten heute nicht mehr zuhause stattfinden, sodass die erste Segnung nach Verlassen des Krankenhauses der Mutter und des Kindes nachgeholt wird. Die Gebete drücken Dankbarkeit für die Geburt des Kindes aus und bitten um die rasche Genesung der Mutter.

Das Gebet am achten Tag nach der Geburt

Das Gebet am achten Tag nach der Geburt ist bereits im ältesten byzantinischenEuchologion, dem Codex Barberini gr. 336, aus dem achten Jahrhundert bezeugt. Für dieses Gebet wird das Kind in die Kirche gebracht, und der Priester spricht vor den Türen zum Kirchenschiff zum Kind. In diesem Gottesdienst soll ein Gebet zur Bezeichnung des Kindes mit dem Kreuz und eines zur Namensgebung gesprochen werden. Die Kreuzbezeichnung geht auf eine alte Tradition zurück, bei der ein Taufbewerber, der in denKatechumenat aufgenommen wird, mit dem Kreuz bezeichnet wird. Der Priester spricht:

„Herr, unser Gott, dich bitten wir und rufen zu dir: Möge sich das Licht deines Antlitzes auf deinen Knecht N. N. zeichnen und das Kreuz deines einzig geborenen Sohnes in sein Herz und in seinen Geist, auf dass er die Torheit der Welt und jeder arglistigen Lockung des Feindes entfliehe.“[51]

Anschließend singt er dasTroparion des Festes derDarstellung Jesu im Tempel und nimmt das Kind auf den Arm. Mittlerweile können die einzelnen Riten auch zusammengefasst werden. Die Namensgebung wird in der Gegenwart kaum noch praktiziert. Als Alternative und Verbindung der Riten kann der folgende Brauch genutzt werden.

Das Gebet am vierzigsten Tag nach der Geburt

Der dritte präbaptismale Ritus, wird am vierzigsten Tag nach der Geburt vollzogen. Das Kind wird von seiner Mutter und einem Paten in die Kirche gebracht. Männliche Täuflinge werden von einemTaufpaten begleitet, weibliche von einer Taufpatin. Die Gebete richten sich an das Kind, da es an diesem Tag in die enge Kirchengemeinschaft aufgenommen wird, und beinhalten die Bitte des schnellen Heranwachsens des Kindes, sodass es die Taufe und die heiligeKommunion empfangen kann. Eingeschlossen in diese Zeremonie sind auch Reinigungsgebete für die Mutter. Die Mutter wartet zunächst an den Türen des Kirchenschiffs, wo ihr der Priester das Kind abnimmt und es mit dem Kreuzzeichen zeichnet. Er spricht die Worte:

„In der Kirche eingeführt wird der Knecht Gottes N. N. im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“[52]

Dies wiederholt er in der Mitte der Kirche vor derIkonostase. Handelt es sich um einen männlichen Täufling, trägt der Priester ihn in den Altarraum, umgeht den Altar und verneigt sich an der Seite. Ein Mädchen wird zu denIkonen des Heilands und derGottesmutter an derKönigspforte gebracht, um diese dort mit den Lippen zu berühren. Der Priester spricht denLobgesang des Simeon (Nunc dimittis) und bezeichnet die Stirn, den Mund und die Brust des Täuflings mit dem Kreuzzeichen im Namen der Heiligen Dreieinigkeit und gibt das Kind der Mutter zurück.

Katechumenat

DerKatechumenat ist die unmittelbare Vorbereitung auf die Taufe. Bei der Taufe eines Kindes übernimmt der Taufpate stellvertretend das Antworten und Handeln für den Täufling. Der Priester holt das Kind in der Vorhalle ab und überzeugt sich, dass Brust und Gesicht des Täuflings unbedeckt sind. Er haucht dreimal in der Form des Kreuzes das Gesicht an und zeichnet das Kreuzzeichen auf Brust und Stirn. Es folgt der vierfacheExorzismus, der durch Gebete und Fragen an den Täufling begleitet wird. Es entsteht so eine Einheit zwischen dem Absagen an Satan, hier hält der Priester den Täufling gen Westen, und dem Zusagen an Christus, bei denen der Priester den Täufling gen Osten hält. Der Ritus mündet in dasNicäno-Konstantinopolitanum.[53] Beendet wird der Katechumenat durch die Worte:

„Gebieter, Herr, unser Gott, berufe deinen Knecht N. N. zu deiner heiligen Erleuchtung und würdige ihn dieser großen Gnade deiner heiligen Taufe. Entkleide ihn des alten Wesens und erneure ihn zum ewigen Leben und erfülle ihn mit der Kraft des Heiligen Geistes zur Einigung mit Christus, damit er nicht mehr das Kind des Fleisches sei, sondern ein Kind des Reiches.“[54]

Der Ritus der Taufe

Neuzeitliches orthodoxes Taufbecken
Griechisch-orthodoxe Kindertaufe

Zunächst legt der Priester weiße, feierliche Gewänder an. Die Kerzen werden entzündet, während der Priester zum Taufbecken geht und dieses mitWeihrauchinzensiert. Zur Weihe des Taufwassers wird vom Diakon eine zwanzig Bitten enthaltendeEktenie gesprochen. Mit dem zuvor geweihten Öl „salbt der Priester dem Täufling Stirn, Brust und Schultern, zur Heilung der Seele und des Leibes ‚die Ohren, um den Glauben zu hören‘, die Hände, ‚deine Hände haben mich geschaffen und gebildet‘, und die Füße, ‚damit ich wandle auf dem Weg deiner Gebote‘“. Nun wird die Taufe vollzogen. Der Priester hebt den Täufling in Richtung Osten und spricht dreimal:

„Getauft wird der Knecht Gottes N. N., im Namen des Vaters, Amen; und des Sohnes, Amen; und des Heiligen Geistes, Amen.“[55]

Nach jedem „Amen“ wird der Täufling ganz untergetaucht und mit Wasser übergossen. Anschließend wird dem Täufling ein weißes Gewand angelegt, das als Zeichen der Reinheit, die er durch die Taufe empfing und die er ein Leben lang bewahren soll, gilt.

Postbaptismale Riten

Myronsalbung

Im direkten Anschluss an die Taufe erfolgt die Salbung mitMyron, dieFirmung, die die Vollendung der Taufe anzeigt. Die abschließende Myronsalbung zählt als zweites eigenes Sakrament, „ist aber mit der Taufe zu einem einheitlichen Ganzen verbunden.“[56] In den liturgischen Büchern wird der Übergang von der Taufe zur Myronsalbung nicht vermerkt. Nach der Myronsalbung kann der Täufling an derEucharistie teilnehmen. Nach dem Gebet salbt der Priester den Täufling mit dem heiligen Myron. Er zeichnet das Kreuz auf Stirn, Augen, Nasenflügel, Mund Ohren, Brust, Hände und Füße. Währenddessen spricht er:

„Siegel der Gabe des Heiligen Geistes. Amen.“[57] Anschließend bekleidet er den Täufling. Darauf folgt dasTroparion „Gewähre mir das Lichtgewand, der du dich umkleidest mit Licht wie mit einem Gewand, erbarmungsvoller Christus, unser Gott.“[58]

Der Priester überreicht dem Täufling ein Kreuz und eine weiße Kerze. Durch die Salbung wird der Täufling vollwertiges Mitglied der orthodoxen Kirche und darf die eucharistischen Gaben empfangen.[59] Abschließend umschreitet der Priester mit dem Getauften und dem Paten dreimal das Taufbecken. Gemeinsam mit allen Anwesenden wird dieAntiphon gesungen: „Alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus angezogen. Alleluja. Ehre sei dem Vater jetzt und immer.“ (Vgl.Gal 3,27 EU) Es folgen das Schlussgebet, Lesungen und das Evangelium (häufig wird Römerbrief und Matthäusevangelium gelesen).

Gebet der Ablution und Tonsur

Nach sieben, ursprünglich nach acht Tagen wird der Täufling erneut in die Kirche gebracht, um gewaschen zu werden. Die Abwaschung des Myrons erfolgt durch den Priester als geweihten Amtsträger, da das Myronöl mit höchster Ehrfurcht zu behandeln ist. Anschließend erfolgt dieTonsur. Der Priester schneidet einige Haare des Täuflings ab. Dieser Ritus symbolisiert die Unterordnung des Täuflings gegenüber Christus und die Kampfbereitschaft gegen die Feinde des neuen Lebens.

Evangelische Tauffeier

Taufe in der Schwedischen Kirche (Stora Sköndals kyrka, 2008)

Die Taufe kann im sonntäglichen Gemeindegottesdienst oder in einem besonderen Taufgottesdienst stattfinden.[60] Typischerweise wird an der entsprechenden Stelle im Gottesdienstablauf (vor oder nach der Predigt) zunächst ein Tauflied gesungen. Darauf folgt die Frage „Willst du getauft werden?“, nach deren Bejahung dasApostolische Glaubensbekenntnis gesprochen wird.[60]

Lutherische Taufe in Finnland

Da in der heutigen Zeit in der Regel Säuglinge getauft werden, antworten für den Täufling die Eltern undPaten stellvertretend auf die Frage, ob das Kind getauft werden solle, und sprechen das Glaubensbekenntnis. Auf die Frage, ob sie auch gewillt sind, das Kind im christlichen Glauben zu erziehen, erfolgt die Antwort „Ja, mit Gottes Hilfe!“. Auf die Frage des Liturgen „Wie heißt das Kind?“ wird der Name genannt. Ältere Täuflinge (meist ab dem Schulalter) werden stattdessen selbst gefragt, ob sie sich taufen lassen möchten.[60]

Dann wird die Taufe vollzogen. Dazu kann eine Glocke geläutet werden.

Meist erhält der Täufling einen Taufspruch, der ihn auf seinem Lebensweg begleiten soll. In Erinnerung an das Jesuswort „Ich bin das Licht der Welt“ wird auch häufig eine Taufkerze an derOsterkerze entzündet und mit den Worten „Empfange das Licht Christi“ übergeben, die der Täufling als Erinnerung mit nach Hause nimmt. Es folgt die Segnung des Täuflings bzw. der Eltern und Paten. Häufig begrüßt zum Abschluss ein Mitglied des Leitungsorgans (Kirchenvorstand bzw. Presbyterium) derKirchengemeinde bzw.Pfarrei den Täufling als neues Gemeindeglied.

Die Taufe wird mitsamt dem Taufspruch in dieKirchenbücher eingetragen.

Im Falle der Säuglingstaufe gibt die spätereKonfirmation dem Täufling die Möglichkeit, selbst noch einmal seine Zugehörigkeit zum christlichen Glauben zu bekräftigen. Seit die Konfirmation zunehmend nicht mehr als Voraussetzung für dieAbendmahlsteilnahme verstanden wird, liegt bei ihr der Schwerpunkt wieder stärker auf dieser Bekräftigung.[60]

Baptistische Tauffeier

Baptistische Taufe

Für die baptistische Tauffeier gibt es keine vorgeschriebene Liturgie. In der Regel hat sie jedoch folgenden Ablauf: Der Täufling bekennt sich mit eigenen Worten zuJesus Christus. Oft schließt sich an das persönlicheZeugnis das gemeinsam gesprochene Apostolische Glaubensbekenntnis an.

Danach steigt der Täufling (meist weiß gekleidet) in dasBaptisterium oder – sofern die Taufe im Freien stattfindet – in das Gewässer, wo bereits der Täufer (Pastor oderGemeindeältester) auf ihn wartet. Ein Taufspruch wird verlesen. Daraufhin wird der Täufling durch einmaliges Untertauchen auf den Namen des dreieinigen Gottes (und/oder auf den Namen Jesus) getauft.

Anschließend wird der Getaufte unter Handauflegung von den Ältesten der Gemeinde gesegnet und in die Gemeinde aufgenommen. EineAbendmahlsfeier kann den Taufgottesdienst beschließen. DieSiebenten-Tags-Adventisten praktizieren den Taufgottesdienst in sehr ähnlicher Weise.

Neuapostolische Tauffeier

Das Sakrament der Heiligen Wassertaufe ist in der Neuapostolischen Kirche die „erste und grundlegende Gnadenmitteilung“ des dreieinigen Gottes an den Menschen. Auch unmündige Kinder können das Sakrament der Heiligen Taufe empfangen. Werden Kinder getauft, bekennen die Eltern ihren Glauben an das Evangelium.[61]

Die Taufhandlung erfolgt nach der Sündenvergebung und dem Opfergebet. Bei der Taufe von Kindern werden die Eltern oder Stellvertreter auf die Verantwortung für die Kinderseele im Hinblick auf den Glauben hingewiesen, die sie bis zurKonfirmation des Kindes haben. Nach der Ansprache wird der Täufling bzw. seine Stellvertreter gefragt, ob sie geloben wollen, im neuapostolischen Glauben zu wandeln, in der Treue zum Herrn und seinen Boten nachzufolgen bzw. ihr Kind im neuapostolischen Glauben zu erziehen und in der Treue zum Herrn Jesus Christus zu bewahren.

Nach der Bestätigung durch das „Ja“ bringt der Dienstleiter in einem kurzen Gebet das Gelöbnis Gott dar und erfleht dessen besondere Hilfe und Kraft, damit das Gelübde gehalten werden kann. Danach erfolgt die Aussonderung des Wassers, das in einer Taufschale bereitgehalten wird, mit den Worten:

„Nun sondere ich dieses Wasser aus in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes und weihe es zur heiligen Handlung der Wassertaufe. Amen.“

Danach benetzt der Dienstleiter mit dem ausgesonderten Wasser dreimal die Stirn des Täuflings, wobei er das Zeichen des Kreuzes macht, und spricht:

„Ich taufe dich in dem Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“

Unmittelbar daran segnet der Dienstleitende den Täufling durch Auflegung der Hand auf die Stirn des Täuflings. Die Spendung des Sakramentes wird beendet mit den Worten:

„Darauf ruhe der Segen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen.“

Die in anderen christlichen Gemeinschaften gespendete Taufe wird als gültig anerkannt, sofern sie „rite“ vollzogen wurde, das heißt im Namen des dreieinigen Gottes und mit Wasser.

Das Sakrament derHeiligen Versiegelung ist die Übermittlung von Heiligem Geist. Beide Sakramente, die Wassertaufe und die Versiegelung, bilden zusammen die „Wiedergeburt aus Wasser und Geist“. Der Wiedergeborene ist „Glied amLeib Christi“ und „Erbe der zukünftigen Herrlichkeit“.

Siehe auch:Lehre der Neuapostolischen Kirche

Gültigkeit und wechselseitige Anerkennung

Die Gültigkeit einer Taufe hängt bei den meisten Kirchen nicht von der Konfession des Täuflings oder des Taufenden ab. Die Klärung dieser Frage erfolgte in der Geschichte der Alten Kirche im so genanntenKetzertaufstreit.

Von den meisten Kirchen anerkannt wird eine Taufe, die vollzogen ist

  • auf den Namen desdreieinigen Gottes („Ich taufe dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes“),
  • durch Untertauchen oder Begießen mit Wasser,
  • mit der richtigen Intention (Absicht) des Taufenden. Die Intention muss darin bestehen zu tun, was dieKirche in der Taufe tut.

Auf dieser Grundlage wurde für Deutschland am 29. April 2007 dieMagdeburger Erklärung unterzeichnet.

Die Gültigkeit der Taufe ist in folgenden Fällen umstritten oder wird gegenseitig in Frage gestellt:

  • Bei vielen Freikirchen (insbesondereBaptisten,Mennoniten,Pfingstgemeinden undSiebenten-Tags-Adventisten) hängt die Gültigkeit einer Taufe davon ab, ob der Täufling sich bewusst für die Taufe entschieden hat. Christen, die als Säuglinge getauft wurden, gelten dort in der Regel als ungetauft. Sie werden dennoch in der Regel, sofern sie sich zum christlichen Glauben bekennen, als Mitchristen anerkannt, aber nicht in allen Kirchen und Gemeinden zur Teilnahme am Abendmahl zugelassen.Freie evangelische Gemeinden und einige baptistische Gemeinden haben allerdings Sonderregelungen aus seelsorglichen Gründen. Sie erkennen den Gewissenskonflikt von als Kleinkind Getauften an und verzichten in Ausnahmefällen auf eine (aus der Sicht dieser Gläubigen) nochmalige Taufe. Diese Gläubigen werden trotzdem als Mitglieder in die Gemeinde integriert. DieArbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden formulierte im Vorfeld der Magdeburger Erklärung von 2007, dass prinzipiell jede Taufe anerkannt werden könne, sofern sie von dem betreffenden Glaubenden selbst als gültig anerkannt werde.[62] Mit der Gemeinsamen Erklärung zur Eucharistischen Gastbereitschaft mit denlutherischen Landeskirchen besteht in Deutschland seit 1996 auch eine lutherisch-mennonitische Abendmahlsgemeinschaft.[63] In Baptistengemeinden werden auch Kleinkind-Getaufte generell zum Abendmahl zugelassen, sie gelten aber sonst – von den oben erwähnten Sonderregeln abgesehen – nicht als stimmberechtigt in den Gemeindeversammlungen. Mit dem Konvergenzdokument der Bayerischen Lutherisch-Baptistischen Arbeitsgruppe (BALUBAG)Voneinander lernen – miteinander glauben. Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe (2009) ist die Diskussion um die Anerkennung der Kindertaufe innerhalb der baptistischen Gemeindebundes erneut entfacht. Das Papier empfiehlt eine gegenseitige volle Kirchenanerkennung:„Durch das genaue Bedenken der bisherigen Konflikte in der Praxis von Taufe und Abendmahl erarbeiteten wir Vorschläge, durch die ein Grundkonsens in der evangeliumsgemäßen Gestaltung von Taufe und Abendmahl erreicht wurde. Daher empfehlen wir unseren Kirchen die Aufnahme von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft.“[64]
  • Von einigen Kirchen und Gemeinschaften wird das Untertauchen zwingend verlangt.
  • Manche freikirchlichen Kreise taufen unter Berufung auf die Apostelgeschichte ausschließlich „auf den Namen Jesu“ (Erläuterung siehe oben bei Taufformel).

Ökumenische Diskussion

In Deutschland

In der aktuellenökumenischen Diskussion inDeutschland wird der alle Christen verbindende Charakter der Taufe betont. So heißt es in einer Erklärung zumKirchenverständnis, die 2006 auf der 9. Vollversammlung desÖkumenischen Rates der Kirchen verabschiedet wurde: „Durch Gottes Gnade macht die Taufe sichtbar, dass wir zueinander gehören, auch wenn einige Kirchen noch nicht in der Lage sind, andere als Kirchen im vollen Wortsinn anzuerkennen.“

Dabei wird der Brückenschlag auch zu denjenigen Christen versucht, die keine Wassertaufe praktizieren. Die Kompromissformel lautet: „das gemeinsame Grundmuster einer in der Taufe gründenden christlichenInitiation“.

Am 26. März 1996 wurde in Düsseldorf die „Vereinbarung der Evangelischen Kirche im Rheinland zwischen demErzbistum Köln sowie den Bistümern Aachen, Essen, Münster und Trier zur gegenseitigen Anerkennung der Taufe“ von den damaligen leitenden Geistlichen unterzeichnet. Absicht dieser Übereinkunft war und ist es, die in Christus gegebene Einheit in der Taufe deutlicher zum Ausdruck zu bringen und Unstimmigkeiten über den gültigen Vollzug der Taufe in Zukunft möglichst auszuschließen. Ähnliche Vereinbarungen auf landeskirchlicher oder Bistums-Ebene gab es auch in den meisten anderen Regionen.

Diese Abkommen wurde am 29. April 2007 in derMagdeburger Erklärung auf den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD ausgeweitet und von den Vertretern von insgesamt elf Kirchen unterzeichnet.[65]

International

DieLima-Erklärung vom Januar 1982 formuliert die Gemeinsamkeit der Taufauffassung der imÖkumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) zusammengeschlossenen Kirchen. Vertreter der nicht dem ÖRK angeschlossenenrömisch-katholische Kirche waren bei der Ausarbeitung der Thesen beteiligt. Unterschiede zwischen den einzelnen Konfessionen wurden dabei bewusst ausgespart.[66]

Taufe durch den Heiligen Geist

Pfingstlerische undcharismatische christliche Kirchen betonen neben der sichtbaren, äußeren Taufhandlung besonders dieTaufe durch den Heiligen Geist. Nichtcharismatische Kirchen sehen in der Taufe durch den Heiligen Geist eher eine innere Wandlung als eine nach außen sichtbare Veränderung. Die Mitwirkung desHeiligen Geistes bei der Wassertaufe wird dabei nicht infrage gestellt.

Die Geistestaufe wird auch im Neuen Testament erwähnt (Mk. 1,8). Es gibt den Geistempfang (Apg. 19,6), der einer Taufe sogar vorausgehen kann (Apg. 10,44 ff.)

Die Neuapostolische Kirche kennt dafür das Sakrament derVersiegelung.

Vor allem in Kreisen desDispensationalismus, das heißt, in denen die Bibelheilsgeschichtlich eingeteilt wird, wird die Geistestaufe als ein mit derWiedergeburt identisches Ereignis gesehen. Dies wird mit den Bibelstellen in1Kor 12,13EU undApg 11,1–18EU begründet.

Rechtliche Bedeutung

Innenrecht der Religionsgemeinschaft („Kirchenrecht“)

In vielen Religionsgemeinschaften begründet die Taufe inkirchenrechtlicher Hinsicht die Mitgliedschaft des Getauften in derOrtsgemeinde und zugleich der Religionsgemeinschaft. So bestimmt etwa § 6 Satz 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz derEKD:

„Die Kirchenmitgliedschaft wird durch die Taufe in einer Kirchengemeinde, die einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland angehört, erworben.“

§ 6 Satz 1 des Kirchenmitgliedschaftsgesetz derEKD

Die Voraussetzungen der Taufe sind in den evangelischenLandeskirchen in denLebensordnungen geregelt, in der römisch-katholischen Kirche imCodex Iuris Canonici.[67]

Die Taufe ist eineAmtshandlung, die meist in dieKirchenbücher einzutragen ist (Beurkundung). So bestimmt es etwa Art. 10 Abs. 1 Satz 1 der KirchlichenLebensordnung „Taufe“ in Verbindung mit § 1 der Kirchenbuchordnung derEvangelischen Landeskirche in Baden. In das Taufbuch werden dabei neben dem Datum und Angaben zu Taufendem und Täufling auch der Taufspruch angegeben (§ 9). Über die Taufe wird ein Taufschein ausgestellt (vgl. etwa Art. 10 Abs. 2 der genannten Lebensordnung).

Staatliches Recht („Staatskirchenrecht“)

Dieser Artikel oder Absatz stellt dieSituation in Deutschland dar. Bittehilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Neben dieser kirchenrechtlichen Bedeutung der Taufe kann sie auch Rechtsfolgen für die staatliche Rechtsordnung haben. Inwieweit der Staat die durch Taufe begründete Kirchenmitgliedschaft anerkennt, regelt das (weltliche)Staatskirchenrecht.

In Deutschland ist es dem Staat auf Grund derTrennung von Staat und Kirche und seiner weltanschaulichen Neutralität verwehrt, zu bestimmen, wer einer Kirche angehört. Die mitgliedschaftliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft ordnet diese vielmehr nachArt. 137 Abs. 3WRV in Verbindung mitArt. 140GG als eigene Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes.[68]

Anders sieht es aber dann aus, wenn die Religionsgemeinschaften vom Staat abgeleitete Befugnisse wahrnehmen oder das staatliche Recht an die Mitgliedschaft Rechtsfolgen knüpft (z. B.Kirchensteuereinzug). Dann nämlich ist die negativeReligionsfreiheit des Mitglieds, also dasGrundrecht, einer Religion nicht anzugehören, gegen das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft abzuwägen.

DasBundesverfassungsgericht sieht aber durch die Taufe und die staatlichenKirchenaustrittsgesetze der Länder sichergestellt, dass niemand gegen seinen Willen im staatlichen Recht als Mitglied einer Religionsgemeinschaft behandelt wird. Dies gelte auch für die Kindstaufe, wo die sorgeberechtigten Eltern für ihre Kinder handelten. Im Ergebnis erkennt das staatliche Recht also die durch Taufe begründete Mitgliedschaft auch da an, wo daraus Rechte oder Pflichten im staatlichen Bereich folgen.

Hierfür ist der Taufakt im Säuglingsalter ausreichend. 2019 urteilte das Verwaltungsgericht Berlin, dass eine 66-jährige Frau, die ohne Bezug zur Religion aufgewachsen war und gelebt hatte, rückwirkend kirchensteuerpflichtig war, weil sie im Säuglingsalter getauft worden war und ihre Eltern, als sie wenige Jahre später aus der Kirche ausgetreten waren, nicht gleichzeitig den Austritt des Kleinkindes erklärt hatten.[69]

Im Jahre 2011 scheiterte der Versuch eines Vaters, die Taufe seines Kindes, für das gemeinsames Sorgerecht bestand, für ungültig erklären zu lassen (Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31. Mai 2011, Az. Au 3 K 11.282).[70]

In einem anderen Fall wehrte sich der Vater nach der trotz gemeinsamen Sorgerechts einseitig entschiedenen Taufe seines Kindes gegen die Erziehung in einem katholischen Kindergarten. Das Gericht entschied, da die Mutter das Kind bei sich aufziehe, sei in diesem Kontext die erziehende Mutter naturgemäß die Person, die auch über die Religionszugehörigkeit zu entscheiden habe. Die Mutter als Hauptbezugsperson des Kindes werde diesem ohnehin katholische Werte vermitteln, so dass eine anderweitige Entscheidung in einer Einzelfrage zu einem Bruch der Erziehungskontinuität führen könnte (OLG Oldenburg, Beschluss vom 9. Februar 2010, Az. 13 UF 8/10).

Siehe auch

Literatur

Allgemein

  • Gerhard Barth:Die Taufe in frühchristlicher Zeit. Neukirchen-Vluyn 1981. 
  • Dietrich Bonhoeffer:Nachfolge. In: Martin Kuske und Ilse Tödt (Hrsg.):Gesammelte Werke. 2. Auflage.Band IV. Christian Kaiser Verlag, Gütersloh 1994, Die Taufe,S. 219 ff. 
  • Wolfram Kerner:Gläubigentaufe und Säuglingstaufe. Studien zur Taufe und gegenseitigen Taufanerkennung in der neueren evangelischen Theologie. Books on Demand, Norderstedt 2004,ISBN 3-8334-2174-6 (ZugleichDissertation an derUniversität Heidelberg 2004 unter dem Titel:Gläubigentaufe, Säuglingstaufe und gegenseitige Taufanerkennung). 
  • Liturgische Kommission der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche,SELK (Hrsg.):Die heilige Taufe. Hannover 2002. 
  • Markus Graulich,Ralph Weimann:Taufvorbereitung und Taufgespräch. Ein Leitfaden für Eltern und Seelsorger, Regensburg 2019,ISBN 978-3-7917-6160-2.
  • Peter Gerlitz, Udo Schnelle, Edward J. Yarnold, Jörg Ulrich u. a.:Taufe. I. Religionsgeschichtlich II. Neues Testament III. Alte Kirche IV. Mittelalter V. Reformationszeit VI. Neuzeit VII. Dogmatisch und ethisch VIII. Praktisch-theologisch. In:Theologische Realenzyklopädie. TRE.Band 32, 2001,S. 659–741 (umfassender Überblick mit Lit.). 
  • Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik (Paderborn)/Konfessionskundliches Institut des Evangelischen Bundes (Bensheim):Taufe. Eine ökumenische Arbeitshilfe. Evangelischer Presseverlag Pfalz, Speyer 2009,ISBN 978-3-939512-14-1. 
  • Christian Lange, Clemens Leonhard, Ralph Olbrich (Hrsg.):Die Taufe. Einführung in Geschichte und Praxis. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008,ISBN 978-3-534-20782-4. 
  • Markus Öhler:Taufe. Themen der Theologie 5, UTB 3661. Tübingen 2012,ISBN 978-3-8252-3661-8. 
  • David P. Scaer:Baptism. In:Confessional Lutheran Dogmatics.Band XI, 1999. 
  • Martin Seils:Die Sakramentalität der Taufe in der gegenwärtigen Taufdiskussion. In: Taufe und neue Existenz. Hg. v. Erdmann Schott. Evangelische Verlagsanstalt, Berlin 1973, S. 109–127.
  • Friedrich Fiederlein:Geboren werden aus Wasser und Geist. In:Schule und Mission. H. 4,Nr. (1992/93), 1993. 
  • Carl Heinz Ratschow:Die eine christliche Taufe. 3. Auflage. Gütersloh 1983. 
  • Franz Eugen Schlachter:Was lehrt die Bibel von der Taufe? 1896. 
  • Edmund Schlink:Die Lehre von der Taufe. Kassel 1969. 
  • Uwe Steffen:Taufe. Ursprung und Sinn des christlichen Einweihungsritus. Stuttgart 1988. 
  • Franz-Josef Nocke:Spezielle Sakramentenlehre. I. Taufe. In: Theodor Schneider (Hrsg.):Handbuch der Dogmatik.Band 2. Düsseldorf 2002,S. 226–259. 

Orthodoxe Literatur

  • Stefanos Alexopoulos:Gestalt und Deutung der christlichen Initiation im mittelalterlichen Byzanz. In: Christian Lange, Clemens Leonhard, Ralph Olbrich (Hrsg.), Die Taufe. Eine Einführung in Geschichte und Praxis. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2008,ISBN 978-3-534-20782-4. 
  • Christoph Brey:Gestaltung und Deutung der christlichen Initiation in den orthodoxen Kirchen. In: Christian Lange, Clemens Leonhard, Ralph Olbrich (Hrsg.), Die Taufe. Eine Einführung in Geschichte und Praxis. Wuppertal 1998. 
  • Karl Christian Felmy:Einführung in die orthodoxe Theologie der Gegenwart. Lehr- und Studienbücher zur Theologie. Berlin 2005. 
  • Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch- deutsch. Münster 1999. 
  • Bryan Douglas Spinks:The Formation and Theology of the Eastern Rites of Baptism: II The Byzantine, Armenian, Coptic and Ethicoptic Rites in: DERS., Early an Medieval Rituals and Theologies of Baptism. From the New Testament to the Council of Trent. Aldershot 2006. 
  • Petros Bozinis:Les prières pour le baptême dans l'Euchologe Barberini grec 336. Analyse théologique et rituelle. Diss. Strasbourg 2013.

Baptistische Literatur

  • George Beasley-Murray:Die christliche Taufe. Eine Untersuchung über ihr Verständnis in Geschichte und Gegenwart. Nachdr. der 1. Auflage. Brockhaus, Wuppertal 1998,ISBN 3-417-29431-2. 
  • Johannes Schneider:Taufe und Gemeinde im Neuen Testament. 2. Auflage. Oncken Verlag, 1984. 
  • Friedrich Sondheimer:Die wahre Taufe. Ein Bekenntnis zur Taufe der Gläubigen. 4. Auflage. Oncken Verlag, 1974. 
  • Robert H. Stein:Baptism and Becoming a Christian in the New Testament. In:Southern Baptist Theological Journal.Band 2, (Frühjahr), 1988,S. 6–17. 
  • Franz Stuhlhofer:Symbol oder Realität? - Taufe und Abendmahl. Schwengeler, Berneck 1988. 

Weblinks

Commons: Taufe – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Taufe – Zitate
Wiktionary: Taufe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikisource: Taufe – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Josephus:Jüdische Altertümer. Kapitel XVIII, Zeile 117.
  2. Carl-Martin Edsman: Taufe. In:Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 626–627.
  3. In den Qumran-Texten (1QS 3,6-8, 1QS 4,21 f., 4Q 414, aus Klaus BergerQumran und Jesus. Quell-Verlag, Stuttgart 1993,ISBN 3-7918-1929-1, S. 73–76.)
  4. Josephus:Geschichte des Jüdischen Krieges, II, 8
  5. Vgl. die starkgnostisch gefärbte sogenannte Sektenregel (1QS 2,25–3,12)
  6. Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Mikwe und Taufe
  7. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (1993), die Nummern 1217–1222:Die Taufe in der Heilsökonomie.
  8. J. Betz:Taufe. In: Heinrich Fries (Hrsg.):Handbuch theologischer Grundbegriffe. München 1962, Band 2, S. 614–630, hier S. 614.
  9. Erich DinklerTaufe II: Im Urchristentum. In:Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 6, Mohr-Siebeck, Tübingen 1962, Sp. 636.
  10. Stuhlhofer:Symbol oder Realität? S. 57–64.
  11. Didache 7,1, abgerufen am 23. Juli 2017.
  12. Udo Schnelle:Taufe. In: Evangelisches Kirchenlexikon, Band 4. Göttingen 1996, Sp. 663: „Wahrscheinlich […] in der Regel durch Untertauchen in fließendem Wasser“;Didache 7.
  13. Didache 7: „Bezüglich der Taufe haltet es so: Wenn ihr all das Vorhergehende gesagt habt, taufet auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes in fließendem Wasser. Wenn du aber kein fließendes Wasser hast, dann taufe in einem anderen Wasser; wenn du es nicht in kaltem tun kannst, tue es im warmen. Wenn du beides nicht hast, gieße dreimal Wasser auf den Kopf […]“.
  14. Kirchenordnungen. In:Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 18, de Gruyter, Berlin / New York 1989,ISBN 3-11-011613-8, S. 667.
    Berthold Altaner, Alfred Stuiber:Patrologie. 9. Auflage. Freiburg im Breisgau 1978, S. 83.
  15. Tertullian:Über die Taufe (De baptismo), 18. Abgerufen am 23. Juli 2017.
  16. Art.Taufe in:Evangelisches Kirchenlexikon, Band 4. Göttingen 1996, Sp. 666.
  17. Tertullian:Über die Taufe (De baptismo), 13. Abgerufen am 23. Juli 2017.
  18. Tertullian:Über die Taufe (De baptismo), 6 ff. Abgerufen am 23. Juli 2017.
  19. Justin der Märtyrer:Erste Apologie. Kapitel 61Die Taufe. Online-Bibliothek der Kirchenväter an der Universität Fribourg, abgerufen am 12. Juni 2015.
  20. Augustinus:Tractatus in Iohannis Euangelium80,3
  21. Augustinus:Enchiridion17, 64
  22. Aurelius AugustinusDes heiligen Kirchenvaters Aurelius Augustinus ausgewählte Schriften Bd. 8; Bibliothek der Kirchenväter, 1. Reihe, Band 49. J. Kösel / F. Pustet, Kempten/München 1925.
  23. Exsultate Deo 1439
  24. Taufkatechesen des Kyrill von Jerusalem (englisch)
  25. Martin Luther:Großer Katechismus, Der vierte Teil, Von der Taufe
  26. Zusammenfassung von Zwinglis Tauflehre
  27. Genfer Katechismus (1542), Frage 310
  28. ubf-net.de (Memento vom 27. Oktober 2007 imInternet Archive)
  29. Verwerfung (Anathemata) aller reformatorischen Tauflehren
  30. Dekret zur Kindertaufe: „Wer leugnet, daß kleine Kinder gleich vom Mutterleibe weg zu taufen sind“, auch wenn sie von getauften Eltern stammen, „oder sagt, sie würden zwar zur Vergebung der Sünden getauft, aber zögen nichts von einer Ursünde aus Adam auf sich, was durch das Bad der Wiedergeburt gesühnt werden müßte“, um das ewige Leben zu erlangen, woraus folgt, dass bei ihnen die Form der Taufe zur Vergebung der Sünden nicht richtig, sondern falsch verstanden wird: „der sei mit dem Kirchenbann belegt.“
  31. Die Feier der Kindertaufe. Pastorale Einführung. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. 2., verbesserte Auflage, Bonn 2008. (PDF; 1,5 MB)
  32. Z. B.Katechismus der katholischen Kirche Nr. 1253
  33. Die Feier der Kindertaufe, Seite 15
  34. Stefan Fleischmann:Szymon Budny Ein theologisches Portrait des polnisch-weissrussischen Humanisten und Unitariers (ca. 1530-1593). Boehlau, Köln Weimar Wien 2006,ISBN 3-412-04306-0,S. 34 f. 
  35. Umfrage unter deutschen Mennonitengemeinden durch die ZeitschriftJunge Gemeinde
  36. Ökumenisches Tauffest an der Weser, Juni 2022
  37. Tauffest am Neckar Juli 2022
  38. abKatechismus der Katholischen Kirche (KKK) Nr. 1240 sowieBCP (1979) (deutsche Übersetzung: S. 203; Urtext S. 307)
  39. Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden Band III Die Amtshandlungen, Teil 1Die Taufe Lutherische Verlagshaus 1988.
  40. H. Biedenhard:Name, in: Brockhaus Theologische Begriffslexikon zum Neuen Testament Studienausgabe Band 2, Wuppertal 19864
  41. Codex juris canonici Can. 861§ 2. Ist ein ordentlicher Spender nicht anwesend oder verhindert, so spendet die Taufe erlaubt der Katechist oder jemand anderer, der vom Ortsordinarius für diese bestimmt ist, im Notfall sogar jeder von der nötigen Intention geleitete Mensch; die Seelsorger und vor allem der Pfarrer müssen sich angelegen sein lassen, die Gläubigen über die rechte Taufweise zu belehren.
  42. Catholic Encyclopedia: „In case of necessity, baptism can be administered lawfully and validly by any person whatsoever who observes the essential conditions, whether this person be a Catholic layman or any other man or woman, heretic or schismatic, infidel or Jew.“The essential conditions are that the person pour water upon the one to be baptized, at the same time pronouncing the words: „I baptize thee in the name of the Father and of the Son and of the Holy Ghost. Moreover, he must thereby intend really to baptize the person, or technically, he must intend to perform what the Church performs when administering this sacrament.“
  43. Taufe und Brauchtum in Anhalt
  44. Thomas Mann beschreibt im "Zauberberg" eine solche, aus seiner Familie stammende Schale, die im LübeckerMuseum erhalten ist (B. R. Kommer:Das Tafelsilber von Madame In: Kunst und Antiquitäten 5, 1979, S. 16).
  45. EKD:Praktische Empfehlungen zur Taufe
  46. Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1213.
  47. Die Feier der Kindertaufe in den Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Zweite authentische Ausgabe auf der Grundlage der Editio typica altera 1973. Herder Verlag, Freiburg im Breisgau 2018,ISBN 978-3-451-38201-7.
  48. Kathrin Sänger:Der alte Ritus des Muttersegens nach Geburt – zwischen Reinigung und Ermutigung; abgerufen am 8. August 2023
  49. Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Verlag Bonifatius-Druckerei Paderborn, 1955, mit Vorwort des Erzbischofs, S. 114 ff
  50. Leo von Rudloff:Taufe und Firmung im byzantinischen Ritus. (Heilige Feiern der Ostkirche 1). Schöningh, Paderborn 1938;Der Gottesdienst der Sakramente der Taufe und der Salbung. Zusammengestellt, übersetzt und eingeleitet von Theodor Nikolaou (Liturgische Texte und Studien 4). München 2001 (griechisch-deutsch);Lothar Heiser:Die Taufe in der orthodoxen Kirche. Geschichte, Spendung und Symbolik nach der Lehre der Väter. (Sophia 25). Paulinus, Trier 1987,ISBN 3-7902-1411-6; Sebastià Janeras:La iniciación cristiana en la tradición litúrgica oriental. (Cuadernos Phase 149). CPL, Barcelona 2005.
  51. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 19.
  52. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 35.
  53. Christoph Brey:Gestaltung und Deutung der christlichen Initiation on den orthodoxen Kirchen, in: Lange, Christian/Leonhard, Clemens/Olbrich, Ralph (Hrsg.):Die Taufe. Einführung in Geschichte und Praxis. Darmstadt 2008, S. 145.
  54. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 69.
  55. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 91.
  56. Felmy, Karl Christian: Einführung in die orthodoxe Theologie der Gegenwart, S. 227–228.
  57. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 99.
  58. Anastasios Kallis (Hrsg.):Akoluthia tu baptimatos tēs orthodoxu ekklēsias. Griechisch – deutsch. Münster 1999, S. 101.
  59. Vgl. Christoph Brey:Gestaltung und Deutung der christlichen Initiation an den orthodoxen Kirchen. In: Christian Lange, Clemens Leonhard, Ralph Olbrich (Hrsg.):Die Taufe. Einführung in Geschichte un Praxis. Darmstadt 2008, S. 147.
  60. abcdAnne Lüters: Ablauf eines Taufgottesdienstes. Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, 12. März 2014, abgerufen am 12. Juni 2018. 
  61. Website der Kirche in NRW:Lehre & Glauben – Drei Sakramente
  62. Die gegenseitige Anerkennung des Getauftseins ist möglich. (PDF; 83 kB) Abgerufen am 6. April 2011. 
  63. 10 Jahre eucharistische Gastbereitschaft mit Mennoniten. Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, archiviert vom Original am 17. September 2014; abgerufen am 6. April 2011. 
  64. Für die Freien evangelischen Gemeinden:Leitsätze zur Taufe in Freien evangelischen Gemeinden, Satz 8 (Memento vom 22. September 2010 imInternet Archive); für die Baptisten:Zur aktuellen Diskussion über die gegenseitige Taufanerkennung, Erklärung des Präsidiums des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland vom 15. Mai 2007, Artikel 5
  65. Pressemitteilung EKD: Wechselseitige Anerkennung der Taufe
  66. The inability of the churches mutually to recognize their various practices of baptism as sharing in the one baptism, and their actual dividedness in spite of mutual baptismal recognition, have given dramatic visibility to the broken witness of the Church. The readiness of the churches in some places and times to allow differences of sex, race, or social status to divide the body of Christ has further called into question genuine baptismal unity of the Christian community (Gal. 3:27-28) and has seriously compromised its witness. The need to recover baptismal unity is at the heart of the ecumenical task as it is central for the realization of genuine partnership within the Christian communities.Lima-Erklärung Taufe (englisch) (Memento vom 9. Juli 2008 imInternet Archive)
  67. Buch 4: Heiligungsdienst der Kirche – Can. 849 ff.
  68. BVerfG, Beschluss vom 31. März 1971, Az. 1 BvR 744/67;BVerfGE 30, 415 – Mitgliedschaftsrecht.
  69. Verwaltungsgericht Berlin 12. Dezember 2019 Az.:27 K 292.15
  70. Verwaltungsgericht Augsburg, Beschluss vom 31. Mai 2011, Az. Au 3 K 11.282
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