Taktisches Licht
EinTaktisches Licht (engl. Tactical Light, kurz Taclight) ist eineLeuchte, die gemeinsam mit einerSchusswaffe verwendet wird. Die Leuchte ist in der Regel an der Waffe (beiKurzwaffen unterhalb des Laufs) befestigt, damit die Waffe mit beiden Händen geführt werden kann oder eine Hand für andere Tätigkeiten frei ist. Zusätzlich sind auch Kombinationen mit einemLaseraufsatz möglich.

Ein möglicher Nachteil ist, dass keine Dinge oder Personen angeleuchtet werden können, ohne auch die Waffe auf diese zu richten. Außerdem können lose Leuchten bei entsprechender Größe und Stabilität auch als Hiebwaffen verwendet werden.
Taclights wurden entwickelt, da sich in kriminalistischen Studien herausstellte, dass ein großer Teil von behördlichen Einsätzen wie zum BeispielGeiselbefreiungen oderFestnahmen bei schlechten Lichtverhältnissen stattfinden. Außerdem kann das gleichzeitige Halten einer Leuchte das Führen einer Waffe erschweren oder bei einer Langwaffe unter Umständen gar nicht möglich sein. Technisch sind Taktische Lichter nicht auf den Einsatz von sichtbarem Licht beschränkt, es gibt auch Versionen mitInfrarotlicht, die für die Verwendung mitNachtsichtgeräten konzipiert sind. Außerdem gibt es auchdimmbare Varianten sowie Ausführungen mit Blitzlichteffekten – letztere sollen angestrahlte Personen irritieren und so deren Handlungsfähigkeit einschränken.
DieBundeswehr verwendet beimG36 dasLLM01.
Montage
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Je nach Waffe werden Taclights unter dem oder seitlich am Lauf angebracht, bei Waffen mitMontageschiene kann das Taclight auch an dieser befestigt werden. Damit der Benutzer das Licht jederzeit schnell ein- bzw. ausschalten kann, ist der Bedienschalter an einerergonomisch vorteilhaften Position, meist am Griff, angebracht.
Rechtslage
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In Deutschland ist für Privatpersonen durch das Waffengesetz jegliche Form derZielbeleuchtung oder -markierung verboten, die für die Montage an Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen bestimmt ist.[1]
Österreich
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In Österreich sind Gewehrscheinwerfer seit 1. Januar 2019 erlaubt.[2]
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Waffengesetz Anlage 2, Nr. 1.2.4.1
- ↑RIS - Waffengesetz 1996 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 11.07.2021. Abgerufen am 10. Juli 2021.