Subpoena

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DieSubpoena (englische Aussprache:səˈpiːnə, vonlateinischsub poena‚unter Strafe‘) ist eine Form der strafbewehrten rechtlichen Anordnung imDiscovery genannten Beweisaufnahmeverfahren der Länder desCommon Law. Sie kommt sowohl imStrafrecht als auch imZivilrecht zur Anwendung.

Wirkung und Form

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Mit einer Subpoena wird eine Person unter Androhung einer Erzwingungsstrafe aufgefordert, bestimmte Auskünfte oder Beweismittel zu einem Sachverhalt in bestimmter Weise zu erbringen. Die Subpoena dient damit als ein Zwangsmittel, mit dem Beteiligte und Dritte zur Auskunft in oder gelegentlich vor einemProzess verpflichtet werden können.

Die Subpoena kann sich sowohl gegen eine Partei eines gerichtlichen oder vergleichbaren Verfahrens (z. B. vor einemUntersuchungsausschuss) richten als auch gegen eine Person, die weder Partei noch bezeichneterZeuge in dem betreffenden Verfahren ist. ImZivilprozess ist in der Regel die Gegenpartei zur Teilnahme an der Vernehmung des Angesprochenen berechtigt. Die mit derSubpoena angesprochene Person selbst hat das Recht, sichanwaltlich vertreten zu lassen.

DieSubpoena an sich ist eine förmliche schriftliche Anordnung einer staatlichen Institution mit administrativer oder juristischer Zuständigkeit, in heutiger Praxis üblicherweise eines Gerichtes. Sie wird gewöhnlich als Schriftsatz mit einer ausführlichen Einleitung abgefasst, die Definitionen und genaue Angaben zu verwendeten Unterlagen und untersuchten Themen enthält.

Herkunft und Begriffe

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Das Rechtsinstrument derSubpoena hat seinen Ursprung im englischenCommon Law und soll von John Waltham, Bischof von Salisbury unterRichard II., geschaffen worden sein. Heute wird es in nahezu allen Ländern verwendet, deren Rechtssystem auf demCommon Law basiert. Der historische lateinische BegriffSubpoena wurde allerdings mancherorts durch einen leichter verständlichen Ausdruck ersetzt, so etwaenglischwitness summons‚Zeugenvorladung‘ im Zivilrecht von England und Wales.

Berichte deutschsprachiger Medien sprechen im Falle einerSubpoena gelegentlich von einerVorladung. Dies ist ungenau, da nur eine bestimmte Form des Rechtsinstruments derSubpoena tatsächlich die Wirkung einer persönlichen Vorladung des Angesprochenen hat. Eine inhaltlich korrekte Wiedergabe des BegriffsSubpoena erschöpft sich in etwa in einem Begriff wie „Auskunftsanordnung“ oder „gerichtliche Aufforderung zur Aussage“.Grundsätzlich wird mit derSubpoena eine Beweisauskunft in schriftlicher oder mündlicher Form verlangt. Richtet sich dieSubpoena auf eine mündliche Auskunft (lateinischsubpoena ad testificandum‚um Zeugnis abzulegen‘), so wirkt sie dann als Vorladung zurVernehmung, wenn das persönliche Erscheinen des Angesprochenen zur Aussage angeordnet wird. Wird eine schriftliche Auskunft angeordnet, so ist dieSubpoena meist mit einem umfangreichen Beweisfragenkatalog, deninterrogatories, verbunden. Weiterhin kann unter derSubpoena eine schriftliche und mündliche Beweiserhebung verbunden werden. Es handelt sich dann umlateinischSubpoena duces tecum‚bringe mit Dir‘, mit der der Angesprochene aufgefordert wird, zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen und die in der Aufforderung bezeichneten Unterlagen zur Vorlage vor der befragenden Instanz mitzubringen.

Der häufigste Fall einer Subpoena betrifft aber die Herausgabe von Unterlagen. In diesem Fall wird der Adressat aufgefordert, bei ihm vorhandene Dokumente an das Gericht zu übermitteln. Diese Form von Subpoena hat Überschneidungen mit einemWarrant, was eine Form der Durchsuchungsanordnung nach anglo-amerikanischem Recht ist.

Siehe auch

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