Strohwein
AlsStrohwein (franz.vin de paille, ital.passito) bezeichnet man einenWein, dessenTrauben nach derLese aufStrohmatten oder beispielsweise auf Holzgestellen, oder an Schnüren hängend angetrocknet werden, sodass der Zuckergehalt und die weiteren Inhaltsstoffe, wie Säuren-, Bukett- und Extraktstoffe infolge der teilweisen Wasserverdunstung relativ ansteigen.[1]:319 Erst dann wirdgekeltert.
Wegen des hohen Zuckeranteils entsteht bei derFermentation (deralkoholischen Gärung) meist ein konzentrierter Wein mit einem hohen Alkoholgehalt von 14 % „Die Weine bleiben süß.“[1]:319 Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
Strohweine werden u. a. inItalien erzeugt. Bekannte Beispiele sind ausVenetien „derRecioto di Soave, ein lebendiger, süßer und darüber hinaus historischer DOCG-Wein“, „der süßeRecioto della Valpolicella, aber auch der trockene manchmal auch bittereAmarone della Valpolicella“.[2]:162–163 In derLombardei „bereitet man aus Nebbiolo trockenenSforzato di Valtellina“.[2]:150 Auch inFrankreich (hier u. a. imJura),Spanien,Österreich (z. B.Burgenland) und Zypern (Commandaria) werden Strohweine bereitet.
In Deutschland war die Herstellung von Strohweinen seit 1971 durch dasWeingesetz verboten. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Weinmarktordnung am 1. August 2009 ist die Produktion von Strohwein in Deutschland wieder erlaubt. Da „Strohwein“ ein (durch Österreich und Italien) geschützter Begriff ist, darf er aber nicht so genannt werden. Ulrich Stein ausBullay an derMosel hat maßgeblich für den Strohwein gekämpft und nennt seinen Strohwein deswegen moselfränkisch „Striehween“.[3]
InÖsterreich bezeichnet man Strohwein auch alsSchilfwein. Laut Weingesetz 2009 müssen die Trauben vor der Kelterung mindestens 3 Monate auf Stroh oderSchilf lagern oder an Schnüren aufgehängt werden. Der Saft dieser Trauben muss schließlich einMostgewicht von mindestens 25°KMW aufweisen. Weist der Saft bereits nach zwei Monaten Lagerung ein Mostgewicht von mindestens 30 °KMW auf, kann bereits früher gekeltert werden.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑abHans Ambrosi:Wein von A bis Z – Der neue große Ambrosi. Vollständig aktualisierte Ausgabe Auflage. Gondrom, Bindlach 2002,ISBN 3-8112-2105-1.
- ↑abHugh Johnson, Jancis Robinson:Der Weinatlas. 2. Auflage. Gräfe und Unzer, München 2015.
- ↑Strohwein: Es gibt ihn wieder.
- ↑BGBl. I Nr. 111/2009:Bundesgesetz über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 2009)
Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Jancis Robinson:Das Oxford Weinlexikon. 3. vollständig überarbeitete Auflage. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2007,ISBN 978-3-8338-0691-9.