Streich

DerStreich (auchSchabernack,Jokus undUlk sowie alsAnglizismusPrank) ist eine mutwillige, listige oder hinterlistige Handlung gegen andere, die keine schwerwiegenden rechtlichen Folgen hat. Es handelt sich dabei oft um ideenreiche Einfälle, um andere zuärgern, zuprovozieren oder zuerschrecken.
Etymologie
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DasSubstantiv Streich bedeutete zunächst – und bis heute – auch „Schlag, Hieb“ (vgl. engl.to strike) und fand seit dem 15. Jahrhundert häufige Verwendung in der ZusammensetzungBackenstreich. Im 17. Jahrhundert gewann es als unerwarteter Schlag oder überraschende Unternehmung an Bedeutung, beispielsweise beim militärischenHandstreich. DieRedewendung „jemandem einen Streich spielen“ stammt aus dem 18. Jahrhundert.
Jokus leitet sich aus dem Lateinischeniocus ab. Die Herkunft des WortesSchabernack ist ungeklärt. Ulk kommt ursprünglich durch dieStudentensprache aus dem Niederdeutschen und bedeutete „Lärm, Unruhe, Händel“.
Besondere Streiche
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Streiche im Sinne eines Schabernacks sind dieSchildbürgerstreiche sowie dieSchwabenstreiche.Klingelstreiche undTelefonstreiche sind besonders bei Kindern beliebt, außerdemLausbuben- und Schulstreiche.

Schulstreiche sind Streiche, bei denen Lehrer von Schülern im Unterricht geärgert, erschreckt oder provoziert werden. Sie fallen unter die weit größere Menge der mutwilligenUnterrichts-Störungen durch Schüler. Kreative Schulstreiche werden von Lehrern oft mit Humor genommen und von aggressivem oder hyperaktivem Störverhalten unterschieden. Die Grenze ist fließend. An Gymnasien haben darüber hinaus oftAbistreiche Tradition. Es handelt sich meist um größere Aktionen auf dem Schulgelände, meist jenseits des Unterrichts im Klassenraum.
Streiche in Literatur und Film
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In Literatur und Film wurden Lausbuben- und Schülerstreiche beispielsweise in Wilhelm BuschsMax und Moritz, Ludwig ThomasLausbubengeschichten sowie im Roman und FilmDie Feuerzangenbowle verarbeitet.
Rechtliche Aspekte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Rechtlich kann ein Streich unter anderemSchadenersatzforderungen oder eine Anzeige wegenBeleidigung,Belästigung der Allgemeinheit nach sich ziehen. Bis in die 1970er Jahre gab es den Tatbestand desGroben Unfugs im deutschenGesetz über Ordnungswidrigkeiten, der heute unter Belästigung der Allgemeinheit fällt.
Insbesondere Streiche, bei denen dem Adressaten körperlich nahe getreten wird, wie das japanischeKanchō oder der im angelsächsischen Kulturkreis bekannteWedgie, sind diesbezüglich mit Vorsicht zu behandeln.