Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Straßenkategorie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

DieStraßenkategorie (oderStraßenklasse) wird imVerkehrswesen dieKlassifizierung vonStraßen nach bestimmtenMerkmalen (Ausbaustandard,Straßenbaulast usw.) bezeichnet.

Allgemeines

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Aus der Stellung imStraßennetz und den verschiedenenNutzungsansprüchen ergibt sich die Einordnung in Kategoriengruppen.[1] Die Zugehörigkeit einer Straße zu einer der Kategorien kann beispielsweise durch einenStraßennamen und ein einheitlichesStraßenschild gekennzeichnet werden, wodurch sich die Straßenkategorien auch optisch voneinander unterscheiden. Die einzelnen Kategorien bildenHierarchien, bei denen einzelne KategorienVorrang vor untergeordneten Kategorien besitzen; die Gesamtheit ist einStraßensystem.

Es ist üblich, Straßen nach rechtlichen oder funktionalen Kriterien zu kategorisieren.[2][3] Mit derMotorisierung wurde das Straßen- und Wegenetz zunehmend nach der Bedeutung für denKraftverkehr eingeteilt.[3]

Nationale Straßenkategorien

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Deutschland

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Straßensystem in Deutschland

Rechtsgrundlage für die Klassifizierung der Straßen ist in Deutschland§ 5FStrG, wonach derBundStraßenbaulastträger für dieBundesfernstraßen ist[4], jedoch die Gemeindestraßen nicht immer dazu gerechnet werden.[5]

StraßenkategorieZweckStraßenname
BundesautobahnFernstraßeA1,A2
BundesstraßeFernstraßeB1,B2
LandesstraßeProvinzialstraßeL 1,L 2
KreisstraßeProvinzialstraßeK 1,K 2
GemeindestraßeInnerortsstraßeVenloer Straße

Die Abgrenzung ist nicht immer transparent. So obliegt die Straßenbaulast derDeutzer Brücke derStadt Köln, während dieRheinbrücke Köln-Rodenkirchen in der Zuständigkeit des Bundes steht, weil über sie eineAutobahn führt.

Bundesfernstraßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind gemäß§ 1 Abs. 1 FStrG öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendesVerkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Es wird zwischenBundesautobahnen undBundesstraßen mitOrtsdurchfahrten unterschieden. Die Baulast für Bundesfernstraßen liegt (abgesehen von den unterBundesstraßen genannten Ausnahmen bei Ortsdurchfahrten) beim Bund.

Bundesautobahnen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Autobahn (Deutschland)

DieBundesautobahn 7 (A7) ist mit 962 km die längste Autobahn Deutschlands und die zweitlängste in Europa.

Bundesautobahnen sind gemäß § 1 Abs. 3 FStrG Bundesfernstraßen, die nur für denSchnellverkehr mitKraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichenStraßenkreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderenAnschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben.

Bundesautobahnen sind in der Regel auch alsAutobahnen im Sinne derStraßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert;Ausnahmen gibt es aber beispielsweise bei Strecken, bei denen bisher nur eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden konnte und die daher temporär wie eine Bundesstraße beschildert wurden. Für solche Strecken gilt dann dennoch die Lkw-Mautpflicht; dies wird durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet.

Bundesstraßen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Bundesstraße

DieBundesstraße 2 (B2) ist mit 845 km die längste Bundesstraße Deutschlands und führt in Nord-Süd-Richtung.

Bundesstraßen können einen ähnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben, man spricht umgangssprachlich vongelben Autobahnen. Vereinzelt sind solche Straßen mit blauen Schildern als Autobahn ausgeschildert wie dieB 13 (B13)/A 995 (A995).

Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (aber nicht Bundesautobahnen) liegt die Straßenbaulast bei der entsprechendenGemeinde, wenn diese mehr als 80.000 Einwohner hat (§ 5 Abs. 2 FStrG). Mit Zustimmung der oberstenKommunalaufsichtsbehörde kann die Baulast jedoch bei der Gemeinde verbleiben, wenn diese unter eine Einwohnerzahl von 80.000 fällt. Außerdem können Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr die Baulast übertragen wird. Bundesstraßen werden mit einem „B“ und einer Nummer (ggf. mit Zusatz) bezeichnet (z. B.B 2,B2).

Landesstraßen/Staatsstraßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Landesstraße

Für Landesstraßen – und in denFreistaatenBayern undSachsenStaatsstraßen – liegt die Straßenbaulast bei den jeweiligenBundesländern. Sie bilden innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und dienen überwiegend dem überregionalen Verkehr. Rechtsgrundlage sindlandesrechtliche Vorschriften.

Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (etwaL 262). Staatsstraßen werden inBayern mit ‚St‘ und einer Nummer (z. B.L St262), inSachsen mit ‚S‘ und einer Nummer (z. B.L S262) bezeichnet.

Kreisstraßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Kreisstraße

Für Kreisstraßen liegt die Straßenbaulast bei dem jeweiligenLandkreis. Sie dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.

Kreisstraßen werden in vielenLändern mit ‚K‘ und einer Nummer bezeichnet (K 6012), in einigen Bundesländern mit dem entsprechendenKfz-Kennzeichen (gegebenenfalls gefolgt von ‚s‘ für(kreisfreie) Stadt) und einer Nummer bezeichnet (z. B.K M123,K EBE1).

Gemeindestraßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Gemeindestraße

Für Gemeindestraßen liegt die Straßenbaulast bei der jeweiligenStadt oderGemeinde. Sie dienen alsInnerortsstraßen überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden (Gemeindeverbindungsstraßen). Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.

Sonstige öffentliche Straßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Zu den sonstigen öffentlichen Straßen zählenFeld- und Waldwege,beschränkt-öffentliche Wege, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen, sowie Eigentümerwege, die von den Grundstückseigentümern einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden.[6] Aus diesen Bezeichnungen ergibt sich auch unmittelbar die Zuständigkeit als Träger der Straßenbaulast für den Straßenbau und die Instandhaltung.

Weitere Bezeichnungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

FürStadtkern, Kernrandgebiete undWohngebiete kann allgemein für den Kfz-Verkehr von folgenden Kategorien ausgegangen werden.[7]:

Diestraßenrechtliche Kategorisierung ergibt sich bei öffentlichen Straßen aus der Straßenbaulast, die mit derWidmung zugewiesen wird.[2][3] Die Widmung orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der Straße.[5]

In der funktionellen Gliederung des Straßennetzes sind verschiedene Eigenschaften, wie etwa Funktion (Verbindung, Erschließung oder Aufenthalt) der Straße sowie deren Lage (innerorts oderaußerorts) und Umfeld (angebaut oder anbaufrei), für die Klassifizierung von Bedeutung.[2] Nach den planerischenStraßenbaurichtlinien derFGSV (wie denRichtlinien für integrierte Netzgestaltung) setzt sich die Kategorisierung aus der Netzfunktion, also der Zweckbestimmung, und der Kategoriengruppe, einer Einteilung nach Art, Lage und Funktion der Straße, zusammen.[8]

Straßenklassen der Provinz Schleswig-Holstein

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

DerProvinziallandtag Schleswig-Holstein der preußischenProvinz Schleswig-Holstein beschloss bereits ab 1879 Grundsätze zum Ausbau und Unterhaltung des Straßennetzes.[9] Die Beschlüsse des Landtages vom 12. Dezember 1879 und vom 5. März 1891[10] legten unterschiedliche Breiten, Steigungsverhältnisse und Kurvenradien für folgende Straßenklassen fest:

  • Hauptlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 6,0 bis 7,0 Metern bei Pflasterbahnen und 5,0 bis 6,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenlandstraßen mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 bis 6,0 Metern bei Pflasterbahnen und 4,5 bis 5,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 1. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 5,0 bis 5,5 Metern bei Pflasterbahnen und 4,0 Metern bei Klinkerbahnen,
  • Nebenwege 2. Klasse mit einer Fahrbahnbreite von 2,5 bis 5,0 Metern bei Pflasterbahnen und 2,5 bis 4,0 Metern bei Klinkerbahnen.
  • Provinzialstraßen waren Haupt- und Nebenlandstraßen, die nach ihrem Ausbau in dieUnterhaltung der Provinz übergegangen waren.

Österreich

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Straßensystem in Österreich
Hauptartikel:Bundesstraßen in Österreich

Die österreichischen Straßenkategorien ähneln den deutschen, wobei die Bezeichnung „Bundesstraßen“ im April 2002 abgeschafft wurde.

StraßenkategorieZweckStraßenname
Autobahn
Schnellstraße
FernstraßeA1,S1
BundesstraßeStraße mit VorrangB1
LandesstraßeProvinzialstraßeL1
GemeindestraßeProvinzialstraßeohne Nummernsystem

Etwa 72 % desStraßennetzes besteht aus Gemeindestraßen.

Schweiz und Liechtenstein

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Strassensystem in der Schweiz und in Liechtenstein

Eine Klassifizierung erfolgt nach

StraßenkategorieStraßennameZweckBeispiele
NationalstrasseAutobahn und AutostrasseFernstraßeAutobahn A1 (A1)
StaatsstrasseFernstraßeKantonsstrasseKantonsstrasse 3 (3)
HauptstrasseFernstraßeKantonsstrasseHauptstrasse 1 (H1)
NebenstrasseProvinzialstraßeGemeindestrasseohne Nummernsystem

Vereinigte Staaten

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In den USA kann das Straßennetz wie folgt unterteilt werden:

StraßenkategorieZweckBeispiele
Interstate HighwayFernstraßeInterstate 90 (Straßenschild der I-90I-90)
United States HighwayFernstraßeMontana Highway 200
State RouteFernstraßeCalifornia State Route 1
Provincial RoadProvinzialstraße„Pennsylvania Route 340“
fromPhiladelphia toLancaster

Internationale Straßenkategorien

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Europastraßen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Europastraße

Durch die Einführung der Europastraßen im Jahre 1975 wurde eine noch über derNationalstraße liegende Kategorie geschaffen. Europastraßen sind stetsVorrangstraßen und in der Regel Autobahnen, Schnellstraßen oder ausnahmsweise auch Landesstraßen B, die bereits als Nationalstraßen vorhanden waren und für die eine grenzüberschreitende Straßenverbindung zwischen verschiedenen Nationalstraßen hergestellt wurde.

Europastraßen werden zwei- oder dreistellig nummeriert. Die wichtigsten Routen(Kategorie A) sind zweistellig und haben als Endziffer die „5“ oder „0“, wobei die Straßen, die auf „5“ enden, in Nord-Süd-Richtung verlaufen, und diejenigen, die auf „0“ enden, in Ost-West-Richtung. Sie werden jeweils von West nach Ost bzw. von Nord nach Süd nummeriert. So verläuft beispielsweise dieEuropastraße 5 (E05Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) vonSchottland bisSüdspanien und dieEuropastraße 85 ((E85Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) am westlichen Rand desSchwarzen Meeres entlang. DieEuropastraße 20 (E20Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) geht vonFlughafen Shannon beiLimerick bis nachSankt Petersburg. DieEuropastraße 40 (E40Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung), die vonCalais bis an diechinesische Grenze inKasachstan reicht, ist mit 8778 Kilometern Länge die längste Europastraße und auf einigen tausend Kilometern überlappend mit Fernstraßen derAsian Highways ausgeschildert.

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Friedrich Spengelin,Straßenkategorie, in: VDI-Gesellschaft Bautechnik/Hans-Gustav Olshausen (Hrsg.),VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1997, S. 631
  2. abcKlaus Habermehl/Hartmut Münch:Verkehr. In: Martin Korda (Hrsg.):Städtebau: technische Grundlagen. 5. Auflage.B. G. Teubner Verlag, Stuttgart; Leipzig, Wiesbaden 2005,ISBN 3-519-45001-1,S. 253. 
  3. abcStraße (Straßenverkehr). In:Brockhaus Enzyklopädie. Abgerufen am 15. Mai 2021. 
  4. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen:Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen. FGSV-Verlag, Köln 2020,ISBN 978-3-86446-271-9,S. 56 (fgsv-verlag.de [PDF; abgerufen am 15. Mai 2021]). 
  5. abwww.mobil.hessen.de (Memento vom 11. Februar 2015 imInternet Archive), Klassifiziertes Straßennetz
  6. vgl. beispielsweiseArt.53 Nr. 1–3 BayStrWG
  7. Friedrich Spengelin,Straßenkategorie, in: VDI-Gesellschaft Bautechnik/Hans-Gustav Olshausen (Hrsg.),VDI-Lexikon Bauingenieurwesen, 1997, S. 632
  8. Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen - Querschnittsausschuss Begriffsbestimmungen:Begriffsbestimmungen für das Straßen- und Verkehrswesen. FGSV-Verlag, Köln 2020,ISBN 978-3-86446-271-9 (fgsv-verlag.de [PDF; abgerufen am 15. Mai 2021]). 
  9. Jürgen Kleen/Georg Reimer/Paul von Hedemann-Heespen (Hrsg.),Heimatbuch des Kreises Rendsburg, Möller/Rendsburg, 1922, S. 201
  10. veröffentlicht im Amtsblatt 1891, S. 233 und Amtsblatt 1905
Normdaten (Sachbegriff):GND:7598661-9 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Straßenkategorie&oldid=247917783
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp