DieStraßenkategorie (oderStraßenklasse) wird imVerkehrswesen dieKlassifizierung vonStraßen nach bestimmtenMerkmalen (Ausbaustandard,Straßenbaulast usw.) bezeichnet.
Aus der Stellung imStraßennetz und den verschiedenenNutzungsansprüchen ergibt sich die Einordnung in Kategoriengruppen.[1] Die Zugehörigkeit einer Straße zu einer der Kategorien kann beispielsweise durch einenStraßennamen und ein einheitlichesStraßenschild gekennzeichnet werden, wodurch sich die Straßenkategorien auch optisch voneinander unterscheiden. Die einzelnen Kategorien bildenHierarchien, bei denen einzelne KategorienVorrang vor untergeordneten Kategorien besitzen; die Gesamtheit ist einStraßensystem.
Es ist üblich, Straßen nach rechtlichen oder funktionalen Kriterien zu kategorisieren.[2][3] Mit derMotorisierung wurde das Straßen- und Wegenetz zunehmend nach der Bedeutung für denKraftverkehr eingeteilt.[3]
Rechtsgrundlage für die Klassifizierung der Straßen ist in Deutschland§ 5FStrG, wonach derBundStraßenbaulastträger für dieBundesfernstraßen ist[4], jedoch die Gemeindestraßen nicht immer dazu gerechnet werden.[5]
Straßenkategorie | Zweck | Straßenname |
---|---|---|
Bundesautobahn | Fernstraße | ![]() ![]() |
Bundesstraße | Fernstraße | ![]() ![]() |
Landesstraße | Provinzialstraße | L 1,L 2 |
Kreisstraße | Provinzialstraße | K 1,K 2 |
Gemeindestraße | Innerortsstraße | Venloer Straße |
Die Abgrenzung ist nicht immer transparent. So obliegt die Straßenbaulast derDeutzer Brücke derStadt Köln, während dieRheinbrücke Köln-Rodenkirchen in der Zuständigkeit des Bundes steht, weil über sie eineAutobahn führt.
Bundesstraßen des Fernverkehrs (Bundesfernstraßen) sind gemäß§ 1 Abs. 1 FStrG öffentliche Straßen, die ein zusammenhängendesVerkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Es wird zwischenBundesautobahnen undBundesstraßen mitOrtsdurchfahrten unterschieden. Die Baulast für Bundesfernstraßen liegt (abgesehen von den unterBundesstraßen genannten Ausnahmen bei Ortsdurchfahrten) beim Bund.
DieBundesautobahn 7 () ist mit 962 km die längste Autobahn Deutschlands und die zweitlängste in Europa.
Bundesautobahnen sind gemäß § 1 Abs. 3 FStrG Bundesfernstraßen, die nur für denSchnellverkehr mitKraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt sind, dass sie frei von höhengleichenStraßenkreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderenAnschlussstellen ausgestattet sind. Sie sollen getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr haben.
Bundesautobahnen sind in der Regel auch alsAutobahnen im Sinne derStraßenverkehrs-Ordnung ausgeschildert;Ausnahmen gibt es aber beispielsweise bei Strecken, bei denen bisher nur eine Richtungsfahrbahn fertiggestellt werden konnte und die daher temporär wie eine Bundesstraße beschildert wurden. Für solche Strecken gilt dann dennoch die Lkw-Mautpflicht; dies wird durch ein entsprechendes Zeichen gekennzeichnet.
DieBundesstraße 2 () ist mit 845 km die längste Bundesstraße Deutschlands und führt in Nord-Süd-Richtung.
Bundesstraßen können einen ähnlichen Ausbauzustand wie Autobahnen haben, man spricht umgangssprachlich vongelben Autobahnen. Vereinzelt sind solche Straßen mit blauen Schildern als Autobahn ausgeschildert wie dieB 13 ()/A 995 (
).
Für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen (aber nicht Bundesautobahnen) liegt die Straßenbaulast bei der entsprechendenGemeinde, wenn diese mehr als 80.000 Einwohner hat (§ 5 Abs. 2 FStrG). Mit Zustimmung der oberstenKommunalaufsichtsbehörde kann die Baulast jedoch bei der Gemeinde verbleiben, wenn diese unter eine Einwohnerzahl von 80.000 fällt. Außerdem können Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern mit Zustimmung der obersten Kommunalaufsichtsbehörde verlangen, dass ihr die Baulast übertragen wird. Bundesstraßen werden mit einem „B“ und einer Nummer (ggf. mit Zusatz) bezeichnet (z. B.B 2,).
Für Landesstraßen – und in denFreistaatenBayern undSachsenStaatsstraßen – liegt die Straßenbaulast bei den jeweiligenBundesländern. Sie bilden innerhalb des Landesgebietes untereinander oder zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz und dienen überwiegend dem überregionalen Verkehr. Rechtsgrundlage sindlandesrechtliche Vorschriften.
Landesstraßen werden mit ‚L‘ und einer Nummer (gegebenenfalls mit Zusatz) bezeichnet (etwaL 262). Staatsstraßen werden inBayern mit ‚St‘ und einer Nummer (z. B.L St262), inSachsen mit ‚S‘ und einer Nummer (z. B.L S262) bezeichnet.
Für Kreisstraßen liegt die Straßenbaulast bei dem jeweiligenLandkreis. Sie dienen überwiegend dem Verkehr innerhalb eines Landkreises oder zwischen benachbarten Landkreisen. Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.
Kreisstraßen werden in vielenLändern mit ‚K‘ und einer Nummer bezeichnet (K 6012), in einigen Bundesländern mit dem entsprechendenKfz-Kennzeichen (gegebenenfalls gefolgt von ‚s‘ für(kreisfreie) Stadt) und einer Nummer bezeichnet (z. B.K M123,K EBE1).
Für Gemeindestraßen liegt die Straßenbaulast bei der jeweiligenStadt oderGemeinde. Sie dienen alsInnerortsstraßen überwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde (Ortsstraßen) oder zwischen benachbarten Gemeinden (Gemeindeverbindungsstraßen). Rechtsgrundlage sind landesrechtliche Vorschriften.
Zu den sonstigen öffentlichen Straßen zählenFeld- und Waldwege,beschränkt-öffentliche Wege, die einem beschränkten öffentlichen Verkehr dienen, sowie Eigentümerwege, die von den Grundstückseigentümern einem beschränkten oder unbeschränkten öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt werden.[6] Aus diesen Bezeichnungen ergibt sich auch unmittelbar die Zuständigkeit als Träger der Straßenbaulast für den Straßenbau und die Instandhaltung.
FürStadtkern, Kernrandgebiete undWohngebiete kann allgemein für den Kfz-Verkehr von folgenden Kategorien ausgegangen werden.[7]:
Diestraßenrechtliche Kategorisierung ergibt sich bei öffentlichen Straßen aus der Straßenbaulast, die mit derWidmung zugewiesen wird.[2][3] Die Widmung orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der Straße.[5]
In der funktionellen Gliederung des Straßennetzes sind verschiedene Eigenschaften, wie etwa Funktion (Verbindung, Erschließung oder Aufenthalt) der Straße sowie deren Lage (innerorts oderaußerorts) und Umfeld (angebaut oder anbaufrei), für die Klassifizierung von Bedeutung.[2] Nach den planerischenStraßenbaurichtlinien derFGSV (wie denRichtlinien für integrierte Netzgestaltung) setzt sich die Kategorisierung aus der Netzfunktion, also der Zweckbestimmung, und der Kategoriengruppe, einer Einteilung nach Art, Lage und Funktion der Straße, zusammen.[8]
DerProvinziallandtag Schleswig-Holstein der preußischenProvinz Schleswig-Holstein beschloss bereits ab 1879 Grundsätze zum Ausbau und Unterhaltung des Straßennetzes.[9] Die Beschlüsse des Landtages vom 12. Dezember 1879 und vom 5. März 1891[10] legten unterschiedliche Breiten, Steigungsverhältnisse und Kurvenradien für folgende Straßenklassen fest:
Die österreichischen Straßenkategorien ähneln den deutschen, wobei die Bezeichnung „Bundesstraßen“ im April 2002 abgeschafft wurde.
Straßenkategorie | Zweck | Straßenname |
---|---|---|
Autobahn Schnellstraße | Fernstraße | ![]() ![]() |
Bundesstraße | Straße mit Vorrang | ![]() |
Landesstraße | Provinzialstraße | ![]() |
Gemeindestraße | Provinzialstraße | ohne Nummernsystem |
Etwa 72 % desStraßennetzes besteht aus Gemeindestraßen.
Eine Klassifizierung erfolgt nach
Straßenkategorie | Straßenname | Zweck | Beispiele |
---|---|---|---|
Nationalstrasse | Autobahn und Autostrasse | Fernstraße | Autobahn A1 (![]() |
Staatsstrasse | Fernstraße | Kantonsstrasse | Kantonsstrasse 3 (3) |
Hauptstrasse | Fernstraße | Kantonsstrasse | Hauptstrasse 1 (![]() |
Nebenstrasse | Provinzialstraße | Gemeindestrasse | ohne Nummernsystem |
In den USA kann das Straßennetz wie folgt unterteilt werden:
Straßenkategorie | Zweck | Beispiele |
---|---|---|
Interstate Highway | Fernstraße | Interstate 90 (![]() |
United States Highway | Fernstraße | Montana Highway 200 |
State Route | Fernstraße | California State Route 1 |
Provincial Road | Provinzialstraße | „Pennsylvania Route 340“ fromPhiladelphia toLancaster |
Durch die Einführung der Europastraßen im Jahre 1975 wurde eine noch über derNationalstraße liegende Kategorie geschaffen. Europastraßen sind stetsVorrangstraßen und in der Regel Autobahnen, Schnellstraßen oder ausnahmsweise auch Landesstraßen B, die bereits als Nationalstraßen vorhanden waren und für die eine grenzüberschreitende Straßenverbindung zwischen verschiedenen Nationalstraßen hergestellt wurde.
Europastraßen werden zwei- oder dreistellig nummeriert. Die wichtigsten Routen(Kategorie A) sind zweistellig und haben als Endziffer die „5“ oder „0“, wobei die Straßen, die auf „5“ enden, in Nord-Süd-Richtung verlaufen, und diejenigen, die auf „0“ enden, in Ost-West-Richtung. Sie werden jeweils von West nach Ost bzw. von Nord nach Süd nummeriert. So verläuft beispielsweise dieEuropastraße 5 (Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) vonSchottland bisSüdspanien und dieEuropastraße 85 ((
Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) am westlichen Rand desSchwarzen Meeres entlang. DieEuropastraße 20 (
Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung) geht vonFlughafen Shannon beiLimerick bis nachSankt Petersburg. DieEuropastraße 40 (
Vorlage:RSIGN/Wartung/EU-E-Einbindung), die vonCalais bis an diechinesische Grenze inKasachstan reicht, ist mit 8778 Kilometern Länge die längste Europastraße und auf einigen tausend Kilometern überlappend mit Fernstraßen derAsian Highways ausgeschildert.