Steuerbetrag

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Steuerbetrag (oderSteuerschuld) ist in derFinanzwissenschaft und in derSteuerlehre der absolute, inGeldeinheiten gemesseneWert einer zu entrichtendenSteuer inEuro oderFremdwährung. DerSteuerschuldner oder auch derSteuerzahler sind durch einSteuergesetz verpflichtet, den Steuerbetrag an denSteuergläubiger (eineGebietskörperschaft oder derenBehörde) zu entrichten.[1] Steuerschuldner/Steuerzahler sindZahlungspflichtige, der Steuergläubiger ist derZahlungsempfänger. Der Steuerbetrag fällt für einen bestimmtenVeranlagungszeitraum oderBesteuerungszeitraum an.

Inhaltsverzeichnis

Kennzahlen

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Zur Festlegung derSteuerlast werden in Steuergesetzen üblicherweise alternativ drei Steuermaße herangezogen:[2]

Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz unterscheiden sich mathematisch durch die mitΔ{\displaystyle \Delta } symbolisierte Veränderung.
DerSteuersatzTq{\displaystyle T_{q}} ist das Verhältnis der Steuerschuld (Steuerbetrag)Td{\displaystyle T_{d}} zurSteuerbemessungsgrundlageTm{\displaystyle T_{m}}:[3]
Tq=TdTm{\displaystyle T_{q}={\frac {T_{d}}{T_{m}}}}.

Eine Änderung der Steuerbemessungsgrundlage hat demnach eine Änderung der Steuerschuld zur Folge. Der Durchschnittssteuersatz gibt entsprechend an, welcher Prozentsatz desgesamtenzu versteuernden Einkommens als Steuerbetrag zu zahlen ist. Als Grenzsteuersatz wird die jeweilsnächste Einheit der Steuerbemessungsgrundlage bezeichnet.

Weitere grundlegendeKennzahlen sind dieSteuerbetragselastizität und dieSteuerbetragsfunktion. Erst die Kenntnis der Steuerbetragsfunktion gestattet es, für alternative Größen der Steuerbemessungsgrundlage den Durchschnittssteuersatz und den Grenzsteuersatz zu ermitteln.[4] Die Steuerbetragselastizität ist derQuotient aus Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz, wobei eineElastizität von>1{\displaystyle >1} eineSteuerprogression anzeigt.[5]

Anwendungen

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DieKleinbetragsrechnung fasst denKaufpreis und den Steuerbetrag in einer Summe zusammen[6], beiRechnungen von mehr als 250 Euro muss der Steuerbetrag gesondert ausgewiesen werden.[7]

DieKopfsteuer ist eine Besteuerungsform, bei der jederSteuerpflichtige mit demselben Steuerbetrag belastet wird ohne Rücksicht auf seinepersönliche Leistungsfähigkeit.[8]

Bei der Bestimmung des zu entrichtenden Steuerbetrags für eine bestimmteSteuerart sindSteuerfreibeträge,Steuerabsetzbeträge undSteuerfreigrenzen zu berücksichtigen.[9] Steuerfreibeträge mindern die Steuerbemessungsgrundlage, Steuerabsetzbeträge mindern direkt den Steuerbetrag. Bei Steuerfreigrenzen fällt kein Steuerbetrag an, solange die Bemessungsgrundlage unter einem Schwellenwert liegt.

DieAnrechenbarkeit einer Steuerart ist die Möglichkeit, bereits gezahlte Steuerbeträge von der Steuerschuld bei anderen Steuerarten abzuziehen.[10] So darf beispielsweise die entrichteteKapitalertragsteuer bei derEinkommensteuer angerechnet werden.

Modellierung der Steuerinzidenz

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In einem Modell zurSteuerinzidenz[11] gibt esKonsumenten, die durchh=1...H{\displaystyle h=1...H} identifiziert werden. In einem hypothetischen Zustandohne Steuern wählt jeder Konsument unter Berücksichtigung seiner finanziellen Möglichkeiten ein bestimmtesGüterbündelA{\displaystyle A} und erreicht hierdurch denNutzenu0{\displaystyle u_{0}}. NachEinführung von Steuern auf das GüterbündelAh{\displaystyle A_{h}} zahlt jeder Konsument den SteuerbetragTd{\displaystyle T_{d}} an dasFinanzamt. Dadurch verändert sich durch die Erhöhung desKaufpreises dieBudgetgerade. Jede neue oder erhöhte Steuer verkleinert gegenüber einer Welt ohne Steuern die Menge der Güterbündel, die sich der Konsument leisten kann, weil sein Konsum teurer wird.[12]

Formelle und materielleSteuerlast werden nun durch den Vergleich des fiktiven Zustands ohne Steuern und den Zustand mit Steuern charakterisiert. Diese unterscheiden sich oberflächlich durch die SteuerbeträgeTd{\displaystyle T_{d}}. Von Bedeutung ist, dass die von den Konsumenten nachgefragten Güterbündel in den beiden Zuständen (mit oder ohne Steuern) verschieden sind. Durch dieBesteuerung wählt der Konsument nun dassubstitutive GüterbündelBh{\displaystyle B_{h}}, das jedoch seinen eigentlichenPräferenzennicht entspricht, wodurch sein Nutzen aufu1{\displaystyle u_{1}} sinkt. Normalerweise wird ein Konsument durch die Besteuerung zu einemKonsumverzicht (Zwangssparen) gezwungen, und sein Nutzen sinkt um den in Geldeinheiten gemessenen Betragδu{\displaystyle \delta u}. Damit lässt sich die formelle und materielle Steuerlast begrifflich eindeutig definieren.

Die formelle Steuerlast wird durch

T=(T1,...,Th){\displaystyle T=(T_{1},...,T_{h})}

beschrieben. Eine Komponente diesesVektors entspricht demSteuerbetrag, den der Konsument an das Finanzamt abführt. Die materielle Steuerlast oder Steuerinzidenz wird durch den Vektor

δu=(δu1,...δh){\displaystyle \delta u=(\delta u_{1},...\delta _{h})}

beschrieben. Eine Komponente dieses Vektors entspricht derNutzeneinbuße, die der Konsument durch die Besteuerung erleidet. Die Steuerbelastung stellt mithin eine Nutzeneinbuße dar.[13]

Einzelnachweise

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  1. Dieter Schneeloch/Stephan Meyering/Guido Patek,Betriebswirtschaftliche Steuerlehre,Band 1: Grundlagen der Besteuerung, Ertragsteuern, 2016, S. 20
  2. Anton Zottmann/Willi Albers,Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Band 7, 1977, S. 414
  3. Claudia Wiepcke/Hermann May,Lexikon der ökonomischen Bildung, 2012, S. 590
  4. Norbert Andel,Finanzwissenschaft, 1998, S. 303
  5. Paul Kirchhof,Karlsruher Entwurf zur Reform des Einkommensteuergesetzes, 2001, S. 48
  6. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.),Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 309
  7. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.),Kompakt-Lexikon Wirtschaft, 2014, S. 464
  8. Claudia Wiepcke/Hermann May,Lexikon der ökonomischen Bildung, 2012, S. 363
  9. Anton Zottmann/Willi Albers,Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft, Band 7, 1977, S. 413
  10. Springer Fachmedien Wiesbaden (Hrsg.),Kompakt-Lexikon Finanzwissenschaft, 2013, S. 5
  11. Elguja Khokrishvili,"Good Taxation" und die Neukonzeption der Einkommens- und Gewinnbesteuerung in Georgien, 2010, S. 13 f.
  12. Arnold Heertje/Heinz-Dieter Wenzel,Grundlagen der Volkswirtschaftslehre, 1997, S. 476 ff.
  13. Heinz Haller,Bemerkungen zur progressiven Besteuerung und zur steuerlichen Leistungsfähigkeit, in:FinanzArchiv, 1959, S. 35–57
Normdaten (Sachbegriff):GND:4183208-5(lobid,OGND,AKS)
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