Stationärer Aufenthalt ist das Verweilen in derStation einesKrankenhauses oder einesPflegeheims in Abgrenzung zurambulanten Behandlung. In§ 41SGB XI gibt es für Pflegebedürftige außerdem den Begriff der „teilstationären Pflege“.
Krankenhäuser (auch Klinik/Klinikum, Hospital oder Spital genannt) haben im Allgemeinen zwei Funktionen: das eigentliche „Krankenhaus“ und dieAmbulanz, in der eilige und leichtere Fälle behandelt werden. Selbst aus derNotaufnahme werden nur Fälle, die einer besonderen Behandlung bedürfen oder zur Beobachtung behalten werden sollen, in die stationäre Pflege übernommen. Dabei umfasst die stationäre Abteilung des Krankenhauses die eigentlichenBettenstationen in den medizinisch spezialisierten Abteilungen und dieIntensivstation. In einigen Ländern wird versucht, die Ambulanzbetreuung aus dem Krankenhaussektor zurückzudrängen und die stationäre Behandlung als deren Kernkompetenz zu fördern.[1] Dazu entstehen beispielsweisefachärztliche Stationen, die oft in einem Klinikum angeschlossen, aber nicht Teil der eigentlichen Krankenanstalt sind. In Zusammenhang mit derGesundheitsreform in Deutschland wird in politischen Diskussionen und in der Berichterstattung das Schlagwort „Kliniksterben“ verwendet.[2][3][4][5][6]
Die Stationäre Pflege umfasst neben der medizinischen Versorgung auchUnterkunft undVerpflegung; sie ist daher die teuerste Variante der krankenhäuslich-medizinischen Versorgung. Ein anderes Modell unterscheidet zwischen klassischervollstationärer undteilstationärer Behandlung:[7] das ist eine Bettenbelegung nur tagsüber oder nur nächtens (tagesklinische odernachtklinische Behandlung), etwa in speziellenTageskliniken. Von (voll-)stationärer Behandlung spricht man dann, wenn sich die Aufnahme zu mindestens über einen Tag und eine Nacht erstreckt,[7] Klassische tagesklinische Teilstation umfasst etwaDialyse-Patienten oder Fälle inGeriatrie undPsychiatrie. Diese Abgrenzung wird auch durch die neuen Möglichkeiten fürambulante Operationen wichtiger, wo insbesondere durchminimalinvasive Methoden auch bei schwereren Eingriffen nur eine wenigstündige stationäre Nachbetreuung notwendig ist.[8]
Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus werden typischerweise über einTagegeld abgegolten, sowohl zwischen Patient und Krankenhaus, was dieSelbstbehalte betrifft, und entsprechend auch zwischen Patient und Krankenversicherung:Privatversicherungen decken typischerweise auch in Bezug auf den stationären Aufenthalt gewisse zusätzliche Annehmlichkeiten ab, etwa Einzelzimmer. Zwischen Krankenhaus und Sozialversicherungen kommt man von einer Tagegeld-Verrechnung wieder ab, weil diese die Krankenhäuser animiert, die Patienten möglichst lange stationär zu behalten, um die Bettenbelegung hoch zu halten, und geht zu einer leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung über, die ein schnelleres Wechseln in eine aktiveRehabilitation fördert, dadurch aber auch Nachteile in der Betreuungsqualität haben kann.
Auch in derSozialpflege wird der Begriffstationärer Aufenthalt verwendet. Dabei wird zunehmend versucht, eine ambulante Betreuung in Form vonHauspflege, vonAltentagesstätten und solchen für Menschen mitpsychischer Behinderung und Ähnlichem zu fördern. Diese Unterbringungsleistungen werden im Allgemeinen monatsweise abgerechnet.
Das Adjektiv „teilstationär“ ist ein Begriff aus demGesundheitswesen und bezieht sich auf die Dauer und Regelmäßigkeit des Versorgungsangebots. Teilstationäre Versorgungseinrichtungen wie zum BeispielTageskliniken können einen Betreuungsbedarf erfüllen, der für reinambulante Versorgung zu hoch wäre, aber noch keine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung nötig macht.
Es gibt viele verschiedene teilstationäre Versorgungseinrichtungen, die oft als Tageskliniken organisiert und an einKrankenhaus angeschlossen sind. AuchPflegeheime bieten teilstationäre Versorgung an. Nach§ 41SGB XI haben Pflegebedürftige jedoch nur einen Anspruch auf teilstationäre Pflege in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.