Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Staatsoberhaupt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Der König vonSwaziland,Sobhuza II., war mit einerAmtszeit von über 82 Jahren (Ausrufung der Herrschaft im Alter von vier Monaten) das am längsten amtierende Staatsoberhaupt der Geschichte; faktisch (ab Übergabe der Herrschaft) waren es jedoch nur 60 Jahre.

DasStaatsoberhaupt steht an der Spitze derstaatlichen Ämterhierarchie. Esrepräsentiert denStaat nach innen und außen, ist im Sinne desVölkerrechts vollumfänglichbevollmächtigter Vertreter seines Landes und bestätigt formal die Ernennung in Staatsämter sowie die Ausfertigung vonGesetzen. Auswahl und Funktion des Staatsoberhauptes sowie die Ausgestaltung undMachtfülle seines Amtes sind zentrale Merkmale derStaatsform. In vielen Ländern, insbesondere in solchen, in denen das Staatsoberhaupt vornehmlich repräsentative Aufgaben hat, existiert neben ihm zusätzlich einRegierungschef, der die tatsächliche politische Macht ausübt.

Staatschef ist eine inoffizielle Bezeichnung, die insbesondere der Kürze wegen in den WendungenStaats- und Parteichef (eineskommunistisch regierten respektiverealsozialistischen Staates,siehe auchVorsitzender des Staatsrats) oderStaats- und Regierungschefs (derEuropäischen Union, derG7, derG20) anzutreffen ist und sich allgemein auf diejenigen Staatsoberhäupter bezieht, die neben repräsentativen auchexekutive Aufgaben erfüllen und damit eine politisch relevante Weisungskompetenz besitzen, wie der französische oder der US-amerikanische Präsident.

Formen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In einerMonarchie ist das Staatsoberhaupt immer derMonarch (beispielsweise einKönig, wie inSpanien undThailand) und zugleich derSouverän.

In denCommonwealth Realms (mit Ausnahme Großbritanniens) ist derKönig außer Landes ansässig, da er inPersonalunion auch König desVereinigten Königreichs ist. Daher wird der König von z. B.Australien,Kanada oderJamaika in Ausübung seiner Funktionen als Staatsoberhaupt dieser Staaten von einemGeneralgouverneur vertreten, der auf Vorschlag der jeweiligen Regierung vom Monarchen ernannt wird.

In einerRepublik ist das Staatsoberhaupt lediglich Repräsentant dessouveränen Volkes und wird zumeistPräsident oder zuweilenStaatspräsident genannt. Beispiele sind derPräsident der Vereinigten Staaten, derBundespräsident Deutschlands (früherReichspräsident) oderÖsterreichs und derfranzösische Staatspräsident (Präsident der Republik). Ihre Rollen haben sich historisch häufig am Vorbild der zuvor herrschenden Monarchen herausgebildet, was auch teilweise heute noch ihre verfassungsmäßige Stellung, etwa im Bezug auf den Regierungschef, erklärt (hieraus ergab sich etwa auch der Spitzname „Ersatzkaiser“ für den deutschen Reichspräsidenten).

Die Funktionen von Staatsoberhaupt und Regierungschef können in einem Amt vereint sein: DieUSA alspräsidentielles Regierungssystem oderSüdafrika sind hierfür Beispiele. Auch die meistenAutokratien besitzen nur ein Amt für beide Funktionen; allerdings gab es auch prominente Beispiele, in denen der Diktator formell nicht Staatsoberhaupt war: So etwaBenito Mussolini unterViktor Emanuel III. oderAdolf Hitler unterPaul von Hindenburg (bis zu dessen Tod 1934).

Amtliche Bezeichnung des Staatsoberhaupts imVichy-Regime warChef d’Etat, imFranquismusJefe de Estado (dt. ‚Staatschef‘). In den Anfängen derZweiten Polnischen Republik lautete die Bezeichnung von 1918 bis 1922Naczelnik Państwa (dito).

ImVatikanstaat ist das formelle Staatsoberhaupt derPapst alsabsoluter Monarch, was als Erbe desKirchenstaates und in Europa alsUnikum verstanden werden kann. Zudem ist er in Personalunion auch Repräsentant desHeiligen Stuhls.

Auch dieGliedstaaten eines(gesamtstaatlichen) Bundesstaats können Staatsoberhäupter haben. In den Vereinigten Staaten beispielsweise werdenGouverneure als Staatsoberhaupt einesUS-Bundesstaates angesehen. Als teilsouveräne Gliedstaaten haben diese ein eigenes Polit- und Rechtssystem, wobei die Stellung des Gouverneurs jener des Präsidenten auf Bundesebene gleichkommt. DieMinisterpräsidenten derdeutschen Länder sind ebenfalls Staatsoberhäupter, auch wenn im Vergleich zum US-amerikanischen System eine geringere Machtfülle und wegen derVerfassungsarchitektur eine stärkere Abhängigkeit von derLegislative besteht.

Die jeweiligen Befugnisse können in den verschiedenenpolitischen Systemen stark voneinander abweichen.

Sonderfälle

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Siehe auch:Liste der Staatsoberhäupter nach Amtszeiten sowie Sonderfälle

Kollektive Staatsoberhäupter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Aktuell

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Einige wenige moderne Staaten kennen formell kein individuelles Staatsoberhaupt, sondern nur kollektiveStaatsorgane, welche mit den Amtsgeschäften betraut sind:

DieRepublik San Marino und dasFürstentum Andorra haben (ähnlich wie bereits dieRömische Republik mit denKonsuln)zwei Staatsoberhäupter:

Ehemalige kollektive Organe

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Ein kollektiv (also von einem aus mehreren Personen bestehendenVerfassungsorgan) ausgeübtes Amt des Staatsoberhauptes existierte historisch auch in einigen realsozialistischen Ländern des ehemaligenOstblocks, beispielsweise in derDDR (Staatsrat der DDR, bis 1960 allerdings derPräsident der DDR), derSowjetunion (Präsidium des Obersten Sowjets) und in derVR Polen (Staatsrat). AuchJugoslawien hatte nach dem TodJosip Broz Titos ein derartiges kollektives Staatsoberhaupt, dasPräsidium der SFRJ mit turnusmäßigem Vorsitzwechsel.[5] Dabei galt der Vorsitzende alsprimus inter pares und daher de facto als Staatsoberhaupt.

Während der Zweiteilung der international bis auf wenige Ausnahmen nicht anerkanntenpolnischen Exilregierung 1954–1970 stellte derDreierrat als Kollektivorgan eines der konkurrierendenExil-Staatsoberhäupter dar.

Im Sudan und im Irak wurde das kollektive Staatsoberhaupt der 1950er und 1960er Jahre alsSouveränitätsrat bezeichnet (Irakischer Souveränitätsrat,Sudanesischer Souveränitätsrat).

InLibyen hat nach derRevolution 2011 ein Präsidium,Nationaler Übergangsrat genannt, als Staatsoberhaupt fungiert, dessenVorsitzender Repräsentant des Souveräns ist.

Staaten ohne formelles Staatsoberhaupt

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Schweiz: Formell existiert in der Schweiz kein Staatsoberhaupt. De facto übernimmt diese Aufgabe der Bundesrat unter der Leitung des Bundespräsidenten (siehe AbschnittKollektive Staatsoberhäupter“).
  • Nach derVerfassungJapans ist derTennō (Kaiser) lediglich das „Symbol des Staates und der Einheit des Volkes“, nicht aber de jure Staatsoberhaupt. Seine wenigen politischen Befugnisse kann er nur zusammen mit der Regierung ausüben. Diesouveräne Macht liegt allein beim Volk.

Verstorbene Personen als Staatsoberhäupter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Siehe auch

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Commons: Staatsoberhäupter – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Staatsoberhaupt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Staatschef – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Grundsätzlich ist dieBundesversammlung unter dem Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die obersteMacht im schweizerischen Staat (Art. 148 Abs. 1 der Schweizer Bundesverfassung (Memento vom 14. Mai 2013 imInternet Archive)), der Nationalratspräsident gilt demzufolge im Volksmund als der «höchste Schweizer». Aufgaben eines Staatsoberhauptes (z. B. bei Empfängen für ausländische Staatsoberhäupter) nimmt der Bundespräsident alsprimus inter pares wahr, der zwar gemäss derprotokollarischen Rangordnung das höchste Amt der Schweiz ausübt, aberde jure nicht Staatsoberhaupt ist. Der Gesamtbundesrat alsKollektiv erscheint zudem aufgrund seiner Stellung de facto auch als Staatsoberhaupt.
  2. Repubblica di San Marino: Institutionen. Repubblica di San Marinos, 2007, archiviert vom Original am 14. Juli 2011; abgerufen am 1. Juli 2009. 
  3. Die Andorranischen Institutionen. Botschaft Andorras, 31. März 2008, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 1. Mai 2008; abgerufen am 1. Juli 2009. 
  4. Constanze Fienhold, in:Wolfgang Gieler (Hrsg.):Handbuch der Ausländer- und Zuwanderungspolitik. Von Afghanistan bis Zypern. Lit Verlag, Münster 2003,ISBN 3-8258-6444-8,S. 35.
  5. Устав Социјалистичке Федеративне Републике Југославије (1974) (serbisch), Predsedništvo Socijalističke Federativne Republike Jugoslavije (Wikisource).
Listen derStaatsoberhäupter der Staaten Afrikas(zeitgenössisch)
Listen derStaatsoberhäupter der Staaten Nord- und Südamerikas(zeitgenössisch)
Staatsoberhäupter in Staaten Asiens
Listen derStaatsoberhäupter der Staaten Australiens und Ozeaniens(zeitgenössisch)
Listen derStaatsoberhäupter der StaatenEuropas(zeitgenössisch)

Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen und Vatikanstadt
Albanien |Andorra: Fr./Sp.* |Belarus |Belgien |Bosnien und Herzegowina (Vors.)* |Bulgarien |Dänemark |Deutschland |Estland |Finnland |Frankreich |Griechenland |Irland |Island |Italien |Kroatien |Lettland |Liechtenstein |Litauen |Luxemburg |Malta |Moldau |Monaco |Montenegro |Niederlande |Nordmazedonien |Norwegen |Österreich |Polen |Portugal |Rumänien |Russland |San Marino* |Schweden |Schweiz (Präs.)* |Serbien |Slowakei |Slowenien |Spanien |Tschechien |Türkei |Ukraine | Ungarn |Vatikanstadt |Vereinigtes Königreich |Zypern

Abhängige Gebiete
Färöer |Gibraltar |Grönland |Guernsey |Isle of Man |Jersey

Umstrittene Gebiete
Kosovo |Türkische Republik Nordzypern

 * kollektives Staatsoberhaupt/Repräsentant

Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Staatsoberhaupt&oldid=260085443
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2026 Movatter.jp