
EinStaatsbesuch ist ein Besuch besonderer Art einesStaatsoberhauptes in einem anderenStaat.

Bei einem Staatsbesuch werden alle Ehrungen desdiplomatischen Protokolls in der Regel voll ausgeschöpft. Dies bedeutet insbesondere denEmpfang mit militärischen Ehren sowie einStaatsbankett.
Besuchern wird bei Fahrten meist aus Sicherheitsgründen freie Fahrt undBegleitschutz durch diePolizei gewährt (Eskorte).
Früher statteten Monarchen anderen Staaten nur einen einzigen Staatsbesuch ab. Heute werden aber auch die Folgebesuche von allen Beteiligten der Staatsführung als Staatsbesuch bezeichnet.
Von Staatsbesuchen abgegrenzt werdenoffizielle Besuche,Arbeitsbesuche undTerminbesuche, die sich jeweils durch eigene Protokollelemente unterscheiden.[1]
Ebenfalls vom Staatsbesuch abzugrenzen ist der Begriff desStaatsempfangs, der zu Ehren anderer von einem Staat empfangener Personen – beispielsweise auch eigener Bürger – gegeben wird.
InOsttimor muss derStaatspräsident sich vomNationalparlament die Erlaubnis für einen Staatsbesuch geben lassen. Das hatte zur Folge, dass PräsidentFrancisco Guterres (2017–2022) während seiner gesamten Amtszeit nie das Ausland besuchen konnte. So musste er zum Beispiel zurGeneralversammlung der Vereinten Nationen, der Amtseinführung desindonesischen Präsidenten und der Inthronisierung des neuenjapanischen Kaisers immer Vertreter entsenden.[2][3]
DieSchweiz kann keine Staatsbesuche abstatten, da sie das Amt eines Staatsoberhauptes nicht kennt. Stattdessen wird im Ausland der SchweizerBundespräsident, der zugleich Vorsteher eines Fachministeriums (Departements) ist, mit einem solchen empfangen. Diese Angleichung an das ausländische Protokoll entstand erst 1993. Vorher reiste der jeweilige Schweizer Bundespräsident nur in Ausnahmefällen ins Ausland. Die nach 2000 absolvierten Visiten sind beiListe der Auslandsreisen der Schweizer Bundespräsidenten aufgeführt.
Die vomPapst abgestatteten Besuche sind gemäß Sprachgebrauch des Heiligen Apostolischen StuhlsPastoralbesuche, werden jedoch vom empfangenden Protokoll als Staatsbesuche behandelt, denn der Papst ist ein Völkerrechtssubjekt (als Person, definiert alsHeiliger Stuhl, und darin auch Oberhaupt desStaates Vatikanstadt).