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Siegelmarke

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Behördliche Siegelmarke auf Katastrophenbrief „Geborgen aus der Postladung des untergegangenen DampfersElbe“ 1895

EineSiegelmarke ist ein Aufklebesiegel, mit dem die Echtheit und Unversehrtheit einer Sendung oder eines Schriftstücks gewährleistet werden soll.

Verwendung

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Siegelmarken wurden von etwa 1850 bis 1945 zur Versiegelung von Briefumschlägen und zur Kennzeichnung von schriftlicherKorrespondenz verwendet. Sie lösten die bis dahin gebräuchlichenWachssiegel und denSiegellack ab.[1] Ab etwa 1920 nahm die Verwendung von Siegelmarken allmählich ab. Nach 1933 verwendeten sie nur noch wenige amtliche Dienststellen.[2]

Vereinzelt werden Siegelmarken noch heute zum Verschließen wichtiger oder vertraulich zu behandelnder Sendungen verwendet.[3] Auch Verpackungen von Handelsartikeln werden gerne mit Siegelmarken gesichert, um ihren Originalzustand bei Übergabe an den Verwender zu beweisen.

Das Sammeln von Siegelmarken gilt als Teilgebiet derErinnophilie oder ein Nebengebiet derPhilatelie. Gesammelt werden sie nach geographischen Kriterien, Sachgebieten oder Motiven.

Ausführungen und Emittenten

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Siegelmarken waren in der Regel alsgummierte, meist runde oder ovale Aufklebesiegel ausPapier ausgeführt und wurden von Behörden, aber auch Firmen oder Privatpersonen herausgegeben. Sie besaßen Briefmarkengröße, ein verbreitetes Maß war beispielsweise der Durchmesser von 4 cm. ImKönigreich Sachsen gab es auch rechteckige Siegelmarken.[2]

Meist waren die Siegel nicht nur farbig bedruckt, sondern auch nochgeprägt, um ein ähnliches Erscheinungsbild wie ein Wachs- oder Lacksiegel anzudeuten.[2]

In neuerer Zeit werden Siegelmarken (in Bandform: Siegelbänder) auch aus Kunststofffolien hergestellt, deren spezieller Klebstoff bei Entfernung der Marke zu sichtbaren Schäden oder zur Zerstörung der Marke führt.

Besonders sichere Siegelmarken tragen einenHologrammdruck und eine einmalige fortlaufende Nummer.

Amtliche Marken haben oft einWappenmotiv.[2] Siegelmarken von Privatpersonen wurden beispielsweise mitFamilienwappen oderInitialen verziert. Es gibt aber auch Marken ohne bildliche Darstellungen, die ausschließlich eine Textbeschriftung aufweisen.

Postverschlussmarken

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Die Postbehörden hatten eigene Siegelmarken, so genannte Postverschlussmarken, die man verwendete, um beschädigte oder geöffnete Sendungen zu verschließen. Diese Marken wurden für Post verwendet, die geöffnet zur Post gegeben oder im Transit beschädigt wurde oder wegen Unzustellbarkeit durch die Postanstalt geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden musste.

Heute tritt an die Stelle der Postverschlussmarke eine Umverpackung. So werden etwa bei derDeutschen Post während des Versands beschädigte Sendungen vor der Zustellung in einer zusätzlichen Kunststoffhülle verpackt.

Trauermarken

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Zu Traueranlässen, besonders beim Tod eines Monarchen während der darauf folgendenStaatstrauer, wurden Trauermarken ausgegeben (nicht zu verwechseln mit Briefmarken, die mit einemTrauerrand versehen sind). Es handelte sich normalerweise um reguläre Marken der jeweiligen Behörde, die flächig mit schwarzer Farbe überdruckt waren.

  • Siegelmarke Bezirksausschuss zu Hannover
    Siegelmarke Bezirksausschuss zu Hannover
  • Siegelmarke Bezirksausschuss zu Hannover als Trauermarke
    Siegelmarke Bezirksausschuss zu Hannover als Trauermarke

Siehe auch

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Literatur

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  • W. Grallert:Lexikon der Philatelie. 2. Auflage. Phil*Creativ GmbH, Schwalmtal 2007,ISBN 978-3-932198-38-0, S. 367.
  • Großes Lexikon der Philatelie. Bertelsmann Lexikon Verlag, Gütersloh 1973,ISBN 3-570-03229-9, S. 432.
  • Gerhard Rungs:Post-Siegelmarken. In:Post- und Fernmeldegeschichte zwischen Nord- und Ostsee, Ausgabe 1/1979, S. 73–94.

Weblinks

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Commons: Siegelmarken – Sammlung von Bildern
Commons: Siegelmarken der Postbehörden – Sammlung von Bildern
Commons: Trauermarken – Sammlung geschwärzter Siegelmarken

Einzelnachweise

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  1. Geschichte der Siegelmarken, abgerufen am 24. Januar 2010
  2. abcdChrista Pieske, Konrad Vanja u. a.:Das ABC des Luxuspapiers. Katalog zur Ausstellung des Museums für Deutsche Volkskunde Berlin. Staatliche Museen Preußischer Kulturbesitz, Berlin 1983, S. 243–245.
  3. § 54 Abs. 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung, Allgemeiner Teil (GGO I) i. d. F. vom 18. Oktober 2011. Siegelmarken werden in Berlin etwa noch verwendet, wenn sortierte Stimmzettelpäckchen nach Auszählung durch Wahlhelfer an das zuständige Bezirkswahlamt transportiert werden.
Normdaten (Sachbegriff):GND:7586207-4 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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