Sezession

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterSezession (Begriffsklärung) aufgeführt.
Sezession bzw.Inkorporation im Gegensatz zurDismembration bzw.Fusion

Sezession (lateinischsecessio‚Abspaltung‘, ‚Abseitsgehen‘, ‚Trennung‘; die Gebietsabtrennung ist auch alsSeparation bekannt) bezeichnet imPolitischen die Loslösung einzelner Landesteile aus einem bestehendenStaat mit dem Ziel, einen eigenenunabhängigen und neuensouveränen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen.[1][2] Im Zuge einer Sezession entstehen in der Regel ein oder mehrere staatliche Subjekte, und gleichzeitig existiert weiterhin der verkleinerteAltstaat, der oft auch als „Rumpfstaat“, „Reststaat“ oder „Schrumpfstaat“ bezeichnet wird. Obgleich jener vor der Teilung vorhandene Altstaat oderZedent infolge seiner Kontinuität undSubjektidentität mit dem Rumpfstaat nicht zu denNachfolgestaaten gehört,[3] muss er nicht seinen traditionellen Namen behalten. Die Lostrennung eines Teilgebietes eines Staates kann unter Umständen dazu beitragen, schwereMenschenrechtsverletzungen zu beenden.

AlsSeparatismus (von lat.separatus für ‚getrennt‘, ‚(ab-)gesondert‘, ‚einzeln‘) werden Sezessionsbestrebungen einer Teilbevölkerung bezeichnet. Sie gehen oft – jedoch nicht zwangsläufig – mitkriegerischen Auseinandersetzungen einher. Im engeren Sinne steht der Separatismus für die ideologische Grundlage oder die politisch-soziale Aktion, die bei Erfolg zu einer Sezession führt, welcher der alte Staat in der heutigen Lesart nicht widerspricht. Separatismus kann, aber muss nicht identisch sein mitRegionalismus oderNationalismus vonMinderheiten.

Inhaltsverzeichnis

Recht auf Sezession

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Völkerrecht

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UnterVölkerrechtlern ist umstritten, ob dasSelbstbestimmungsrecht der Völker auch das Recht vonMinderheiten einschließt, aus einem Staatsverband auszutreten. Die in derRechtswissenschaftvorherrschende Meinung lehnt ein solchesoffensives Selbstbestimmungsrecht unter Hinweis auf dasIntegritätsinteresse bestehender Staatsverbände, also dasdefensive Selbstbestimmungsrecht, ab.[4]Matthias Herdegen etwa vertritt dagegen die Ansicht, dass einer diskriminierten Minderheit, derenMenschenrechte fundamental verletzt werden und die vom Prozess der politischen Willensbildung ausgeschlossen ist, ein Recht auf Sezession einzuräumen ist.[5]

Problematisch ist darüber hinaus, was eigentlich ein „Volk“ im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ist. Wird etwa in einemNationalitätenstaat eineVolksgruppe nicht als solche anerkannt, werden ihr auch keine Sonderrechte zugestanden.[6]

Es existieren etliche sezessionistische Völker undRegionen, die sowohl friedlich als auch aggressiv und militärisch nachUnabhängigkeit streben oder auf dieVerselbständigung von Staatsteilen hinwirken. Unter diesen besitzen einigede facto bereits die vollständige Kontrolle über ihrTerritorium. Um allerdings in dieVereinten Nationen als eigenständigerStaat aufgenommen zu werden, bedarf es grundsätzlich einer Mehrheit in derUN-Vollversammlung; außerdem kann die Anerkennung als Staat imSicherheitsrat der Vereinten Nationen beantragt werden, dessen fünf ständige Mitglieder (USA,Russland,China,Frankreich undGroßbritannien) zustimmen müssen.

Staatsrecht

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Deutschland

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In derBundesrepublik Deutschland gibt es keinenVerfassungsartikel oder Gesetze, die den Austritt einesGliedstaats oder bestimmten Gebiets regeln würden. Die Sezession wird damit weder erlaubt noch explizit verboten. Strafbar macht sich hingegen ausdrücklich, wer „mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ eine Sezession durchzuführen versucht („Hochverrat gegen den Bund“ gemäß § 81 StGB).

Am 16. Dezember 2016 beschloss dasBundesverfassungsgericht, einen Antrag derBayernpartei nicht zur Entscheidung anzunehmen. Mit dem Antrag wollte die Bayernpartei die Zulassung einerVolksabstimmung über den Austritt desFreistaats Bayern aus der Bundesrepublik Deutschland erzwingen, wobei diese Abstimmung nur in Bayern erfolgen sollte. Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Ablehnung damit, dass die einzelnenLänder nicht „Herren des Grundgesetzes“ seien, eineÄnderung also nicht auf Landesebene erfolgen könne.[7]

USA

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In denVereinigten Staaten von Amerika hat derOberste Gerichtshof im FallTexas v. White entschieden, dass der Beitritt zur Union unwiderruflich ist und ein einseitiges Recht auf Sezession derUS-Bundesstaaten demzufolge nicht besteht. Eine Sezession bedarf somit einerbundesrechtlichen Übereinkunft.

Historische Beispiele

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Abschluss des Westfälischen Friedens 1648

AlsSeparatisten werden radikaleKongregationalisten bezeichnet, die sich in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts von derKirche von England trennten, da ihnen dieReformation dieser Kirche nicht weit genug ging. Insbesondere lehnten sie dasBischofsamt ab. Um der Verfolgung zu entgehen, wanderte eine Gruppe von ihnen, die späterPilgerväter (Pilgrim Fathers) genannt wurde, zunächst in dieVereinigten Niederlande aus und überquerte dann 1620 auf derMayflower den Atlantik. Kurz vor Verlassen des Schiffes beiCape Cod (Massachusetts) verfassten sie denMayflower-Vertrag (Mayflower Compact), der für die demokratische Entwicklung der Gemeinwesen inNordamerika grundlegend wurde. Sie gründeten diePlymouth Colony.

Der bekannteste Fall einer politischen Sezession war die Trennung dersklavenhaltendenSüdstaaten von den Vereinigten Staaten im Jahr 1860/61 und die Bildung derKonföderierten Staaten (CSA). Sie hatte denSezessionskrieg zur Folge, der mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit der USA endete.

Erfolgreiche Unabhängigkeitskriege waren die derAlten Eidgenossenschaft vom Ende des 13. Jahrhunderts an und die derNiederlande ab 1568. Beide richteten sich gegen die Herrschaft des HausesHabsburg und erreichten imWestfälischen Frieden von 1648 die Anerkennung ihrer Selbständigkeit durch die Habsburger.

Im 19. und 20. Jahrhundert erreichten mehrere Staaten Europas durch Sezession ihrestaatliche Unabhängigkeit:

In Deutschland kam es zuletzt während deralliierten Rheinlandbesetzung im Jahr 1923 zu Sezessionsbestrebungenrheinischer Separatisten. Sie traten für eine Abtrennung desRheinlands vomReich beziehungsweise vom LandPreußen ein, scheiterten aber an der fehlenden Unterstützung der Bevölkerungsmehrheit. Auch versuchte die französischeBesatzungsmacht, den Separatismus imSaargebiet zu fördern. Dieser Plan scheiterte, als die unter der Losung „Heim ins Reich“ durchgeführteSaarabstimmung vom 13. Januar 1935 eine Mehrheit für die Rückgliederung ergeben hatte und das Saargebiet am 1. März 1935 wieder Teil desDeutschen Reiches wurde. Ebenso votierte nach dem Zweiten Weltkrieg die Bevölkerung am 23. Oktober 1955 für die Ablehnung desSaarstatuts und damit – statt für die Unabhängigkeit oder eine weitergehende Angliederung an Frankreich – für die Eingliederung desSaarlands als eigenesBundesland in dieBundesrepublik.

DieLTTE versuchte ab 1983 inSri Lanka für dieTamilen einen unabhängigen Staat zu errichten, welcherTamil Eelam heißen sollte. Daraufhin kam es zumBürgerkrieg in Sri Lanka, der bis 2009 mit der Niederlage der LTTE anhielt. Die Tamilen fühlten sich von dersinghalesischen Bevölkerung und Regierung unterdrückt und diskriminiert.

Separatistische Bewegungen spielten 1991 eine große Rolle bei demZerfall der Sowjetunion in die StaatenArmenien,Aserbaidschan,Estland,Georgien,Kasachstan,Lettland,Litauen,Kirgisistan,Moldau,Russland,Tadschikistan,Turkmenistan,Ukraine,Usbekistan undBelarus. Als Gründungsmitglieder derUNO bestanden dieWeißrussische SSR und dieUkrainische SSR allerdings schon dadurch seit 1945 als eigeneVölkerrechtssubjekte.

Die Loslösung der früheren TeilrepublikenSlowenien,Kroatien undBosnien-Herzegowina aus demjugoslawischen Staatsverband 1991/92 löste vor allem in den letzteren beiden Republikenmehrere Kriege aus, die 1995 mit demDaytoner Abkommen beendet wurden. Die TrennungMazedoniens erfolgte jedoch zur selben Zeit friedlich.Serbien trat weiterhin alsBundesrepublik Jugoslawien auf, sah diese alsidentisch mit derSozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (SFRJ) und nahm damit eineMindermeinung an (siehe auch AbschnittSonderfälle“). Folglich bewertete es die Vorgänge als Sezessionen der übrigen Teilrepubliken. Im Mai 2006 stimmte auch die Bevölkerung vonMontenegro mehrheitlich für eine Auflösung der Union mit Serbien, welche ebenfalls friedlich vollzogen wurde.

Friedlich verlief auch der Zerfall derTschechoslowakei zum 31. Dezember 1992, nachdem dieSlowakei ihre Abspaltung angestrebt hatte.

Ein langwieriger Krieg ging dagegen der im selben Jahr erreichten UnabhängigkeitEritreas vonÄthiopien voraus. ImBiafra-Krieg scheiterte zuvor in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre die LoslösungBiafras vonNigeria. Gleichermaßen scheiterte 1994 in einem kurzen Bürgerkrieg die Sezession der vormaligenDemokratischen Volksrepublik Jemen vonJemen, nachdem es erst vier Jahre zuvor zur Vereinigung mit derJemenitischen Arabischen Republik gekommen war.

Die erste erfolgreiche Unabhängigkeitsbewegung des 21. Jahrhunderts war jene inOsttimor, die 2002 nach 24-jähriger Besatzung, Guerillakrieg und drei Jahren UN-Verwaltung die Trennung ihres Inselteils vonIndonesien durchsetzte. Da die vorangegangenevölkerrechtswidrigeAnnexion Osttimors durch Indonesien von der internationalen Staatengemeinschaft nie anerkannt worden war, fand aber keine wirkliche Sezession eines Teilgebietes statt, sondern vielmehr eineRestauration der Staatsgrenze zwischen den beiden Ländern. Jüngstes Beispiel ist die Abspaltung desSüdsudan vonSudan, die nach einem erfolgreichen Unabhängigkeitsreferendum am 9. Juli 2011 in der neuen Hauptstadt Juba erklärt wurde. Seit dem 14. Juli 2011 ist Südsudan der 193.Mitgliedstaat der Vereinten Nationen.

Aktuelle Beispiele

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Unabhängigkeitsbewegungen

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Zurzeit gibt es innerhalb derEuropäischen Union inKatalonien, imBaskenland (→ Autonome Gemeinschaft Baskenland,Katalonien), inNordirland, inSüdtirol, inSardinien, inVenetien und in den beiden TeilenBelgiens sowie auch vereinzelt in derBretagne und inBayern[8] (bzw. inFranken, wiederum vom Freistaat Bayern)[9][10]politische Parteien, die eine Sezession anstreben.AufKorsika und im Baskenland gab es immer wieder terroristischeAttentate durch Separatisten. DieETA hat im November 2011 einen „dauerhaften“Waffenstillstand vereinbart und gab 2018 ihre Selbstauflösung bekannt.[11]

Grönland strebt für die nahe Zukunft die Unabhängigkeit vonDänemark an. DieRepublika Srpska strebt die Unabhängigkeit vonBosnien und Herzegowina an.

Weltweit existieren aktive Unabhängigkeitsbewegungen unter anderem inSchottland[12], denKurdengebieten derTürkei, desIraks und desIrans, inTibet undXinjiang (Uigurien), in derrussischen TeilrepublikTschetschenien, inQuébec (siehe denRenvoi relatif à la sécession du Québec), inKalifornien (sieheKalifornische Nationalpartei undCalexit), inBougainville und in einigen MinderheitengebietenMyanmars,Moldawiens,Georgiens undAserbaidschans, im Südjemen(Southern Movement / al-Hirak), in der Ukraine sowie im Norden vonMali (→ Azawad), im SüdenBrasiliens und in der südafrikanischen Provinz Westkap.

Unabhängigkeitserklärungen

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FolgendeGebiete haben ihre Sezession erklärt, sind aber derzeit noch nicht vollständig oder gar nicht als unabhängige Staaten anerkannt:

  • Abchasien – betrachtet sich seit 1992 als unabhängig von Georgien und wurde nur von Russland (26. August 2008), Nicaragua (3. September 2008), Venezuela (10. September 2009),Nauru (15. Dezember 2009) undTuvalu (23. September 2011) anerkannt.
  • Demokratische Arabische Republik Sahara – 1976 von derPolisario ausgerufen, seit 1991 Waffenstillstand mit Marokko, von ca. 50 Staaten anerkannt.
  • Das Parlament desKosovo mit seineralbanischen Bevölkerungsmehrheit erklärte am 17. Februar 2008 die Unabhängigkeit von Serbien. Während 116 der 193 UN-Mitgliedstaaten den Kosovo bisher als unabhängigen Staat anerkannten,[13] wird die Unabhängigkeit u. a. durch Serbien sowie Russland und China nicht anerkannt.
  • Somaliland (seit 1991),Puntland (seit 1998) undGalmudug (seit 2006) – international nicht anerkannte Unabhängigkeit vonSomalia
  • Süd-Ossetien – erklärte sich 1991 unabhängig vonGeorgien und wurde nur von Russland (26. August 2008), Nicaragua (3. September 2008), Venezuela (10. September 2009)[14] und Nauru (15. Dezember 2009) anerkannt.
  • Transnistrien – seit 1991 von derRepublik Moldau abgespalten und wird von Russland unterstützt.
  • Tschetschenien – völkerrechtlich Teil von Russland, erklärte sich 1991 für unabhängig von derSowjetunion.
  • Türkische Republik Nordzypern – betrachtet sich seit der Besetzung durch türkische Truppen 1974 und insbesondere seit der Proklamation derStaatsgründung am 15. November 1983 nicht mehr als Teil derRepublik Zypern, sondern als eine eigene Republik. Sie wird nur von derTürkei anerkannt.

Sonderfälle

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Kein Fall von Sezession liegt im Falle desTaiwan-Konflikts vor. Taiwan hat sich zwar alsRepublik China infolge desChinesischen Bürgerkrieges vonKontinentalchina gelöst, jedoch verstehen sich bis heute beide chinesische Staaten laut ihrer Verfassung als rechtmäßige VertreterChinas.

Umstritten war die Rechtslage nach demZerfall Jugoslawiens, der teilweise als Sezession, teilweise alsDismembration angesehen wurde. Die internationale Gemeinschaft entschied sich für die letztgenannte Option (→ Badinter-Kommission).

Siehe auch

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Literatur

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  • Matthias Herdegen:Völkerrecht. 4. Auflage, C.H. Beck, München 2005,ISBN 3-406-53277-2.
  • Christopher Heath Wellman:A Theory of Secession. The Case for Political Self-Determination. University Press, New York 2005,ISBN 978-0-521-84915-9.
  • Rudolf Hrbek, Martin Große Hüttmann, Carmen Thamm (Hrsg.):Autonomieforderungen und Sezessionsbestrebungen in Europa und in der Welt. Beweggründe – Entwicklungen – Perspektiven (= Schriftenreihe des Europäischen Zentrums für Föderalismus-Forschung Tübingen, Bd. 50). Nomos, Baden-Baden 2020,ISBN 978-3-8487-6528-7.
  • Harald Bergbauer, Gerald Mann (Hrsg.):Neugestaltung der Staatenwelt im 21. Jahrhundert. Wie Sezession neue politische und ökonomische Strukturen schafft. Springer Gabler, 2021,ISBN 978-3-658-30853-7.

Weblinks

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Wiktionary: Sezession – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Alexander Proelß,Erwerb und Verlust von Staatsgebiet, in:Wolfgang Graf Vitzthum (Hrsg.),Völkerrecht, 6. Aufl. 2013, S. 370;Kay Hailbronner/Marcel Kau, in: Graf Vitzthum (Hrsg.),Völkerrecht, 5. Aufl., Rn. 173 f., hier u. a.: „Bei einer Sezession besteht der Vorgängerstaat auf einem verkleinerten Gebiet im neuen Rechtsstatus unverändert weiter.“
  2. Burkhard Schöbener,Staatennachfolge, in: ders. (Hg.):Völkerrecht. Lexikon zentraler Begriffe und Themen, 2014, S. 413.
  3. Theodor Schweisfurth,Völkerrecht, Mohr Siebeck, Tübingen 2006, Kap. 9 § 5.IIRn. 206,218.
  4. Herdegen, § 36 Rn. 5 ff.
  5. Herdegen, § 36 Rn. 6.
  6. Vgl. hierzuSamuel Salzborn,Geteilte Erinnerung. Die deutsch-tschechischen Beziehungen und die sudetendeutsche Vergangenheit, Lang, Frankfurt am Main 2008,S. 20: „Weil die Angehörigen der deutschen Minderheit staatlicherseits als deutsch sprechende Tschechoslowaken angesehen wurden, erhielten sie ebenso wenig gesonderte [Volks-]Gruppenrechte wie alle anderen Bürger der Tschechoslowakei. Teil diesesDemokratieverständnisses war es, dass dieSudetendeutschen ungehindert – wie alle anderen auch – durch eigene Parteien ihre Interessen imparlamentarischen System vertreten konnten.“
  7. BVerfG,Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2016 – 2 BvR 349/16.
  8. Der Weg zu Bayerns Freiheit. (PDF; 275 kB) Kap. 3:Juristische Wege zur Eigenstaatlichkeit. S. 6, abgerufen am 21. Juni 2019: „Es gibt viele nachvollziehbare und gut begründete rechtswissenschaftliche Ansätze, die die Zulässigkeit einer bayerischen Unabhängigkeitserklärung stützen.“ 
  9. Manfred Otzelberger:Volksbegehren: Freiheit für Franken, in:Focus Online, 26. Mai 1997. Abgerufen am 19. Januar 2014.
  10. Zitat: „Ein eigenes Bundesland ist das Ziel bei einer Neuordnung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.“ – Aus demGrundsatzprogramm derPartei für Franken, verabschiedet am 31. Oktober 2009. Abgerufen am 19. Januar 2014.
  11. Eta gibt Auflösung bekannt. Der Spiegel, 2. Mai 2018, abgerufen am 28. Oktober 2020. 
  12. Referendum 2014: Schottland stimmt über Unabhängigkeit ab. Handelsblatt, 21. März 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 5. März 2016; abgerufen am 5. Juni 2013. 
  13. Siehe Website des kosovarischen Außenministeriums:Countries Recognitions.
  14. Chávez erkennt Südossetien und Abchasien an. In: Neue Zürcher Zeitung. 11. September 2009, abgerufen am 21. Juni 2019. 
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