Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Senat

Überprüft
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Seitenversionsstatus

Dies ist eine gesichtete Version dieser Seite

Dies ist diegesichtete Version, die am17. Januar 2025markiert wurde.Es existiert1 ausstehende Änderung, die noch gesichtet werden muss.
Senator ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unterSenator (Begriffsklärung) aufgeführt.
Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mitBelegen (beispielsweiseEinzelnachweisen) ausgestattet. Angaben ohne ausreichenden Beleg könnten demnächst entfernt werden. Bitte hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst undgute Belege einfügst.

DerSenat (lateinischsenatus, vonsenex „Greis, alter Mann“), wörtlich „Ältestenrat“, ist einKollegialorgan, das derExekutive,Legislative oder auchJudikative zugehören und unterschiedliche Funktionen und Aufgabenfelder wahrnehmen kann. Die Mitglieder eines Senats werden meist Senatoren (Singular:Senator; weibliche Form:Senatorin, selten auchSenatrix) genannt.

Siehe auch:Ältester undAlter (zur traditionellen Wertschätzung der „Alten“)

Antike

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Griechenland

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Imantiken Griechenland existierte unter anderem inSparta ein Ältestenrat (Gerusia), ebenso in Athen (Areopag). Auch die meisten anderen griechischen Stadtstaaten kannten Ältesten- bzw. Adelsräte, die neben Volksversammlungen und Magistraturen zu den typischen Einrichtungen einerPolis gehörten. Auch in nichtgriechischen Städten wieKarthago gab es einen Adelsrat, der in den lateinischen Quellen „Senat“ genannt wird.

Römisches Reich

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Hauptartikel:Römischer Senat

Der Römische Senat war der oberste Rat des römischen Reiches, zusammengesetzt nur aus männlichen Vollbürgern. Formal hatte er in derRepublik als Versammlung der ehemaligen Amtsträger zwar nur beratende Funktion, faktisch aber war er das Machtzentrum des Staates. Alle höheren Beamten des römischen Staates erhielten im Regelfall im Anschluss an ihre Amtszeit einen Sitz im Senat. In der frühen und mittleren Republik erhielten nach Beendigung des Amtsjahres ehemaligekurulische Aedilen, seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. auch ehemaligeVolkstribune sowie plebejische Aedilen und nach den ReformenSullas ehemaligeQuaestoren (deren Anzahl von Sulla erhöht worden war) einen Sitz im Senat. Ihr Ansehen und ihr Einfluss bemaßen sich an ihrem zuletzt bekleideten Amt. Die höchsten Ämter descursus honorum, diePraetur und dasKonsulat sowie dieCensur, wurden hauptsächlich aufgrund der immensen Wahlkampfkosten nahezu ausschließlich von Männern einiger weniger sehr einflussreicher und vermögender Familien der Oberschichten erreicht. Doch konnten nun auch „gewöhnlichere“ Bürger über die Bekleidung der rangniederen Ämter einen Senatssitz erlangen.

Der Senat umfasste in der Zeit der frühen Republik etwa 100, später etwa 300, seit Sulla 600 und in der ZeitCaesars sogar über 900 Mitglieder. In der frühenKaiserzeit wurde die Anzahl der Senatoren allerdings wieder auf etwa 600 reduziert. Das Gremium verlor zugleich den größten Teil seiner Macht, seine Mitglieder blieben aber sehr angesehen. Die Mitglieder des Senats zeichneten sich durch einige Privilegien aus, z. B. das Tragen der Tunica mit dem breiten Purpurstreifen (latus clavus) oder besondere Ehrensitze im Theater. Nur wenige sogenanntehomines novi konnten durch die Ernennung des Kaisers(adlectio) in den Senat aufsteigen. Durch den Verlust der Ehre oder Kinderlosigkeit starben die meisten Familien nach kurzer Zeit wieder aus und die Zahl 600 blieb relativ konstant erhalten. Seit dem 4. Jahrhundert gab es noch einen zweiten Senat in Konstantinopel, der seitConstantius II. dieselben Rechte genoss wie der inRom. Der weströmische Senat überdauerte das Ende des westlichen Kaisertums 476 und verschwand erst um das Jahr 600. InOstrom/Byzanz blieb er, wenngleich ebenfalls ohne reale Macht und mit verändertem Charakter, noch bis in diePalaiologenzeit bestehen.

Spätantike und frühes Mittelalter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In der ausgehendenSpätantike und dem beginnendenFrühmittelalter bezeichneten sich imgallorömischen (vor allem südlichen) Gallien Mitglieder der romanischen Reichsaristokratie als Senatoren, wie die Werke desGregor von Tours belegen (sieheGallorömischer Senatsadel).[1] Deren Vorfahren hatten in römischer Zeit staatliche Ämter bekleidet und bewahrten ihre hervorgehobene soziale Stellung nun durch die Wahrnehmung hoher lokaler und kirchlicher Ämter.

Mittelalter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Auch während desMittelalters treten verschiedentlich Personen auf, die sich als „Senatoren“ Roms bezeichneten, wie etwaTheophylakt I. von Tusculum, wenngleich es bis ins 12. Jahrhundert keinen Senat im eigentlichen Sinne mehr gab. 1143 konstituierte sich in Rom jedoch wieder ein „Senat“, der von breiten Teilen der stadtrömischen Bevölkerung getragen wurde. Er sollte vor allem die Interessen der römischen Kommune gegenüber dem Papst, hohen Geistlichen, aber auch den großen Adelsfamilien vertreten. Noch imSpätmittelalter sind Senatoren belegt.

Neuere Senate

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Legislative

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In politischen Systemen, in denen dasParlament aus zwei Kammern besteht (Bikameralismus) wird dieerste Kammer (die Vertretung von Ständen oder Regionen) häufig als Senat bezeichnet. So etwa

Exekutive

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Vor Beginn einer lübschen Senatssitzung, um 1914

InDeutschland werden dieLandesregierungen derStadtstaaten als Senate bezeichnet, so der

Die Stadtregierung der österreichischen Bundeshauptstadt Wien ist derWiener Stadtsenat.

Historische Senate gab es in der Freien undHansestadtLübeck, derFreien Stadt Frankfurt, derFreien Stadt Danzig und derkreisfreien Stadt Hannover.

Judikative

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Spruchkörper innerhalb eines oberen oder höchsten Gerichts werden alsSenat oderKollegialgericht bezeichnet. Damit bezeichnet man in Deutschland mehrköpfige Gremien von (Berufs-)Richtern, im Unterschied zumEinzelrichter, und zu Formen wie demGeschworenengericht (mit einer Laienbank) oder demSchöffengericht (mit ehrenamtlichen Richtern). Senate sind typisch für schwierigere Entscheidungen, insbesondere anHöchstgerichten. Je nachRechtsgebiet sind Senate aufgeteilt inZivilsenate oderStrafsenate.

In Deutschland unterscheidet man Senat im eigentlichen Sinne undKammer. Auch gerichtsähnliche Gremien innerhalb der Verwaltung, wie die österreichischenVerwaltungssenate tragen die Bezeichnung.

Hochschulbereich

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

AnHochschulen ist der Akademische Senat ein Selbstverwaltungsorgan und das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltesKollegialorgan steht er neben denEinzelorganen (demRektor, dem Präsidenten oder demKanzler) und versieht je nach Gesetzeslagelegislative (z. B.Satzungsbeschlüsse, Einrichtung vonStudiengängen), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben. Teilweise werden auch die Ausschreibungen für Professorenstellen und die vorgeschlagenenBerufungslisten durch den Senat behandelt. – In Deutschland hat sich mit Einführung desHochschulrats als Gremium die bisherigeKompetenzverteilung geändert. So wurde inBayern durch das Hochschulgesetz von 2006[2] mit Einführung des Hochschulrats sowie Stärkung der Rolle des Präsidenten[3] der Einfluss des Senats geschwächt.

Die Würde eines „Ehrensenators“ kann von Hochschulen für außergewöhnliche Verdienste um die Hochschule verliehen werden und gilt als die höchste Auszeichnung einer Hochschule.[4] Die Verleihung erhalten u. a. Amtsträger, etwa der Oberbürgermeister der Stadt, der Präsident einer Industrie- und Handelskammer oder eine Stiftungspersönlichkeit, wie beispielsweise an derUniversität Freiburg;[5] oder oftmals werden auch Persönlichkeiten geehrt, welche in Forschung und Lehre mit der Hochschule verbunden sind. Diese bringen sich dann über das normale Maß hinausgehend in den Hochschulalltag ein.[6] Die formale Ansprache eines Ehrensenators ist entweder Herr oder Frau Senator(in) + Name oder Herr oder Frau Ehrensenator(in).[7]

Weitere Verwendungen des Begriffes „Senat“

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Auch ein Gremium gewählter Mitgliederwissenschaftlicher Gesellschaften und akademischerBerufsverbände kann Senat genannt werden.

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Senat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Vgl. dazuKarl Friedrich Stroheker:Der senatorische Adel im spätantiken Gallien. Tübingen 1948 (Nachdruck Darmstadt 1970).
  2. Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) vom 23. Mai 2006
  3. Sebastian Krass: Der Sonnenkönig. Süddeutsche.de, 1. November 2013, abgerufen am 11. Oktober 2014. 
  4. 3262/AB XX.GP. Antwort auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3472/J-NR/1997 vom 12. Dezember 1997 betreffend Verleihung des Titels eines Ehrensenators. In:Parlament der Republik Österreich. Auf Parlament.gv.at, abgerufen am 30. Dezember 2022.
  5. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg:Ehrensenatoren
  6. Ehrensenatorenwürde für Wilhelm Rall | Universität Tübingen. Abgerufen am 30. März 2018. 
  7. Nicht nur Adel verpflichtet zur korrekten Anrede. In:Die Welt. 26. Juli 2002 (welt.de [abgerufen am 30. März 2018]). 
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Senat&oldid=252345239
Kategorien:
Versteckte Kategorie:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp