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Seligsprechung

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SeligsprechungJohannes Pauls II. auf demPetersplatz in Rom

EineSeligsprechung oderBeatifikation (vonlateinischbeatus „selig“, „glücklich“ undfacere „machen“, „tun“) ist in derrömisch-katholischen Kirche einkirchenrechtliches Verfahren, bei dessen Abschluss derPapst nach entsprechender Prüfung erklärt, dass ein Verstorbener als Seliger bezeichnet werden und als solcher öffentlichverehrt werden darf. Voraussetzung sind entweder dasMartyrium oder ein heroischer Tugendgrad und – im Falle, dass es sich nicht um einen Märtyrer handelt – der Nachweis einesWunders, das auf die Anrufung des Seligen und dessen Fürsprache bei Gott bewirkt wurde. Im Unterschied zurHeiligsprechung wird bei der Seligsprechung nur die Verehrung durch die Ortskirche gestattet.

Eine Heilig- oder Seligsprechung bedeutet nicht, dass eine Person „in den Himmel versetzt“ wird, sondern die Kirche bekundet so das Vertrauen, dass der betreffende Mensch die Vollendung beiGott bereits erreicht hat. Sie hat somit auch insofernliturgische Bedeutung, als nun nicht mehrfür den Seligen, sondernmit ihm gebetet und dieser um eine Fürsprache bei Gottangerufen werden kann.

Begriff

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DieSeligpreisungen sind Teil derBergpredigtJesus von Nazarets nachMatthäusEU undLukasEU. In ihnen preist Jesus die geistlich und körperlich Armen, Leidtragenden, Hungernden, Weinenden, die um Christi willen Verfolgten und nach Gerechtigkeit Dürstenden ebenso wie Barmherzige, nicht Verdammende, Vergebende, Sanftmütige, Friedfertige und Menschen mit reinem Herzen glücklich und verheißt ihnen das Reich Gottes als vollkommene Lebenserfüllung, derer sie sich schon jetzt freuen können. Nach der Lehre der römisch-katholischen Kirche sind „Selige“ solche, die nach ihrem Tod unmittelbar in die ewige Anschauung Gottes gelangt sind.

Geschichte

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Im ersten Jahrtausend wurde nicht zwischen Seligen und Heiligen unterschieden, das Verfahren der Heiligsprechung war nicht formalisiert. Zunächst wurden Märtyrer als Heilige verehrt, ab dem 4. Jahrhundert auch Personen, die im Rufe der Heiligkeit gestorben waren, nach deren Tod außerordentliche Zeichen beobachtet wurden und die Verehrung durch die Gläubigen erfuhren. Dies betraf vor allem Kirchenlehrer gegen Häresien, Einsiedler, Mönche und Missionare. Wegen vorgekommener Missbräuche und um der liturgischen Verehrung größeres Gewicht zu geben, wandte man sich wegen der Anerkennung eines Heiligen an den Papst. Als ersten sprach PapstJohannes XV. im Jahr 973 den BischofUlrich von Augsburg heilig.

Neben dieser Heiligsprechung durch den Papst approbierten auch dieDiözesanbischöfe für ihr Bistum weiterhin die Verehrung Verstorbener mit einem hohen Tugendgrad. Eine Seligsprechung war somit ursprünglich einediözesane Heiligsprechung, und es bildete sich die Unterscheidung von Heiligen (Sanctus) päpstlichen Rechts und Seligen (Beatus) auf der Ebene einzelner Diözesen heraus. Als verehrungswürdiger galten jene Verstorbenen, die in dasMartyrologium Romanum, den römischen Heiligenkalender für die Gesamtkirche, aufgenommen worden waren.

Im 16. Jahrhundert ordneten die Päpste das Verfahren; PapstSixtus V. gründete 1588 dieHeilige Ritenkongregation, zu deren Aufgaben auch die Prozeduren der Heilig- und Seligsprechungen gehörten.[1]

Das Verfahren

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Voraussetzungen für die Einleitung des Seligsprechungsprozesses sind der „Ruf der Heiligkeit“ (fama sanctitatis) und der „Ruf der Wundertätigkeit“ (fama signorum), die der Kandidat unter den Gläubigen genießen muss. Der „Ruf der Heiligkeit“ kann sich dabei nach Ansicht der Kirche nach einemMärtyrertod bilden oder durch die von Glaube, Liebe, Hoffnung und denKardinaltugenden geprägte Lebensweise des Seligzusprechenden entstehen.[2] Papst Franziskus fügte mit seinemMotu proprioMaiorem hac dilectionem eine – neben demMartyrium oder einem „heroischen Tugendgrad“ (heroicitas virtutum) – dritte mögliche Grundlage für einen Selig- und Heiligsprechungsprozess hinzu: die Hingabe des Lebens (vitae oblatio).[3] Gemeint sind Christen, die ausNächstenliebe (propter caritatem) „frei und freiwillig“ ihr Leben hingaben.[4]

Einer Seligsprechung geht derSeligsprechungsprozess voraus. Hier geht es vor allem um die Prüfung der Lebensführung des Seligzusprechenden und um die Untersuchung eines ihm zugeschriebenenWunders. EinKirchenanwalt (lat.promotor justitiae, dt.Förderer der Gerechtigkeit, bis 1983promotor fidei) hat dabei die Aufgabe, Tatsachen und Ereignisse herauszufinden, die einer Seligsprechung entgegenstehen.

Ein Seligsprechungsprozess darf nach kirchenrechtlichen Bestimmungen frühestens fünf Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eröffnet werden. Der Papst kann von dieser Regel aberdispensieren, was in neuerer Zeit beiMutter Teresa vonKalkutta (1999, nach zwei Jahren), PapstJohannes Paul II. (2005, nach nur drei Monaten) und derFátima-SeherinLúcia dos Santos (2008, nach drei Jahren) der Fall war. Ein Seligsprechungsprozess dauert oft mehrere Jahrzehnte, manchmal auch nur wenige Jahre. Im Zuge eines Seligsprechungsverfahrens wird, sofern dies möglich ist, einErheben der Gebeine bzw. eineReliquientranslation durchgeführt.

Wem im Prozessverlauf als erstem Schritt der heroische Tugendgrad attestiert wird, der darfehrwürdiger Diener Gottes (venerabilis Dei servus) genannt werden.

PapstBenedikt XVI. kehrte zur bis 1975 üblichen Praxis der Kirche zurück, Seligsprechungen durch den Präfekten derKongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse oder auch einen anderen beauftragten Bischof in den jeweiligen Diözesen oder einem anderen geeigneten Ort vorzunehmen. Dies kann als Schritt gewertet werden, die Seligsprechungen wieder mehr zu dezentralisieren. Diese Praxis hat beispielsweise den Vorteil, dass die Feier am Grab des Seligen stattfinden kann und die Teilnahme nicht den Rompilgern vorbehalten bleibt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des jeweiligen Bischofs oder bei römischen Seligen findet nun eine Seligsprechung in Rom statt. Die Proklamation erfolgt gewöhnlich im Rahmen einerEucharistiefeier.

DieSeligsprechung spanischer Bürgerkriegsopfer 2007 war die zahlenmäßig bislang größte Seligsprechung der Geschichte. Es wurden 498 spanische Katholiken als Märtyrer seliggesprochen. 491 von ihnen warenKleriker, sieben warenLaien. Die meisten von ihnen waren im Rahmen antiklerikaler Repressionskampagnen während der ersten Wochen nach dem franquistischen Staatsstreich von 1936 ermordet worden.

Statistik

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Bis zum Beginn desPontifikates von Papst Johannes Paul II. wurden insgesamt 1260 Frauen und Männer seliggesprochen.[5] Papst Johannes Paul II. sprach 1338 Personen selig,[6] mehr als alle seine Vorgänger zusammen.

Siehe auch

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Literatur

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in der Reihenfolge des Erscheinens

  • Friedrich Hauck,Georg Bertram: Art.makarios, makarizo, makarismos. In:Gerhard Kittel /Gerhard Friedrich (Hrsg.):Theologisches Wörterbuch zum Neuen Testament, Bd. 4. W. Kohlhammer, Stuttgart 1942, S. 365–373.
  • Gerard Oesterle:Der Selig- und Heiligsprechungsprozeß in seiner Geschichte. In:Benediktinische Monatschrift, XXV. Jg. (1949), S. 355–364.
  • Gerard Oesterle:Der Selig- und Heiligsprechungsprozeß in seinem Aufbau. In:Benediktinische Monatschrift, XXV. Jg. (1949), S. 435–451.
  • Nikolaus Wicki:Die Lehre von der himmlischen Seligkeit in der mittelalterlichen Scholastik vonPetrus Lombardus bisThomas von Aquin. Universitätsverlag, Freiburg/Schweiz 1954.
  • Jakob Torsy (Hrsg.):Lexikon der deutschen Heiligen, Seligen, Ehrwürdigen und Gottseligen. Bachem, Köln 1959.
  • Paul AlthausSeligkeit. In:Religion in Geschichte und Gegenwart (RGG). 3. Auflage. Band 5, Mohr-Siebeck, Tübingen 1961, Sp. 1686–1688.
  • Ulrich Becker: Art.Seligkeit. In: Lothar Coenen et al. (Hrsg.):Theologisches Begriffslexikon zum Neuen Testament. Bd. II/2. Theologischer Verlag Rolf Brockhaus, Wuppertal 1972, S. 1133–1135.
  • Wolfgang Beinert et al.:Seligkeit. In:Walter Kasper (Hrsg.)Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage, Band 9, Herder, Freiburg im Breisgau 2000,ISBN 978-3-451-22009-8, Sp. 437–442.
  • E. Büchsel: Art.Seligkeit der Heiden. In:Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 9, Schwabe Verlag, Basel 1995, S. 570–574.
  • Helmut Moll: Art.Seligsprechungsverfahren. In:Lexikon des Kirchen- und Religionsrechts, Bd. 4, Brill / Schöningh, Paderborn u. a. 2021, S. 216–217.

Weblinks

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Wiktionary: Seligsprechung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Winfried Schulz:Heiligsprechung. 2. Geschichte. In:Walter Kasper (Hrsg.):Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage.Band 4. Herder, Freiburg im Breisgau 1995,Sp. 1329. 
  2. Konrad Breitsching: Wie wird man ein/e Heilige/r? Ein kurzer Überblick über das Selig- und Heiligsprechungsverfahren der katholischen Kirche. In: uibk.ac.at. 16. Juni 2003, abgerufen am 21. Juni 2021. 
  3. Apostolic Letter issued 'Motu Proprio' Maiorem hac dilectionem on the offer of life (11 July 2017). In: vatican.va. Abgerufen am 21. Juni 2021 (englisch, Art. 1). 
  4. Litterae Apostolicae Motu Proprio datae Maiorem hac dilectionem, de oblatione vitae (XI mensis Iulii 2017). In: vatican.va. Abgerufen am 21. Juni 2021 (englisch, Art. 2). 
  5. Wolfgang Beinert:Wie wird man ein Heiliger und was ist man dann? In:Stimmen der Zeit, Bd. 220 (2002), S. 671–684, hier S. 673.
  6. Statistische Angaben des Vatikans zum Pontifikat von Johannes Paul II., abgerufen am 11. November 2022.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4054458-8 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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