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Seearbeitsgesetz

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Basisdaten
Titel:Seearbeitsgesetz
Früherer Titel:Seemannsgesetz[1]
Seemannsordnung[2]
Abkürzung:SeeArbG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Arbeitsrecht
Fundstellennachweis:9513-38
Ursprüngliche Fassung vom:27. Dezember 1872
(RGBl., S. 409)[3]
Inkrafttreten am:1. März 1873
Letzte Neufassung vom:20. April 2013
(BGBl. I S. 868)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. August 2013
Letzte Änderung durch:Art. 3G vom 14. März 2023
(
BGBl. I Nr. 73)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
21. März 2023
(Art. 8 G vom 14. März 2023)
GESTA:G007
Weblink:Text des SeeArbG
Bitte denHinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

DasSeearbeitsgesetz (SeeArbG) ist ein gesonderter Bereich des deutschenArbeitsrechts. Es „regelt die Arbeits- und Lebensbedingungen vonSeeleuten an Bord vonKauffahrteischiffen, die dieBundesflagge führen“ in allen Gebieten der Welt (§ 1 Satz 1).

Das am 1. August 2013 wirksam gewordene Gesetz wurde zur Umsetzung desSeearbeitsübereinkommens derIAO und zur Umsetzung derRichtlinie 2009/13/EG[4] erlassen und löste als „konstitutive Neufassung“ dasSeemannsgesetz (SeemG) ab, das bis dahin die wesentliche Rechtsquelle des Seearbeitsrechts war.[5]

Seemannsgesetz

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Das Seemannsgesetz diente zum einen dem Schutz des Seemannes, der fernab der Heimat nur schwer Unterstützung erfahren konnte, schränkte aber auch einigeGrundrechte desGG insofern ein, als der Seemann für gewisse dienstliche Verfehlungen, die an Land nur zivilrechtlich von Belang wären, strafrechtlich verfolgt werden konnte. Der Seemann akzeptierte diese Grundrechtseinschränkungen mit der Unterschrift in derMusterrolle. Zuständig im Ausland war der jeweiligeDeutsche Konsul, im Inland dieSeemannsämter.Gerichtsort in Deutschland war die spezielleKammer fürSeerecht amArbeitsgericht in Hamburg.

Es regelte:

  • Rollen von Kapitän und Besatzung und deren Rechte und Pflichten,
  • Arbeitsvertragsgestaltung, Sozialversicherung, Kündigung,
  • Unterbringung, Mindestverpflegung nach derSpeiserolle, Landgang, Urlaub,
  • Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Schutz von Frauen und Jugendlichen,
  • Ordnung an Bord, Straftaten, Ordnungswidrigkeiten.
Siehe auch:Abmusterung (Seemannsgesetz)

Aufeuropäischer Ebene regelt dieRichtlinie 1999/63/EG[6][7] die Arbeitszeit von Seeleuten. Wie alleeuropäischen Richtlinien hat sie keine unmittelbaren Rechtswirkungen für dieEU-Mitgliedsstaaten, sondern muss von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist für den Erlass einzelstaatlicher Umsetzungen war der 30. Juni 2006.

Seearbeitsgesetz

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Die Vorschriften des Seemannsgesetzes wurden neben zahlreichen Neuregelungen grundsätzlich in das Seearbeitsgesetz aufgenommen, jedoch erheblich modernisiert, ausgeweitet und näher an das übrige Arbeitsrecht angeglichen, etwa bei Urlaub (§§ 56–64), Kündigung (§§ 65–72) und Heimschaffung (§§ 73–78). Neu organisiert wurden außerdem die Feststellung derSeediensttauglichkeit (§§ 11–20), dieBerufsausbildung an Bord (§§ 81–92) und die Vorgaben für Sicherheit, Gesundheitsschutz sowie für medizinische und soziale Betreuung der Seeleute (§§ 99–119). Die medizinische Betreuung durch den Reeder muss demStand der medizinischen Erkenntnisse genügen (§ 107 Abs. 2 Satz 4).

Gemäß dem Seearbeitsübereinkommen wurden dieArbeitsvermittlung (§§ 24–27) und dieArbeitsinspektion neu geregelt. Die Flaggen- undHafenstaatkontrolle umfasst nun auch die Befugnis zur Überprüfung derArbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute durch dieBerufsgenossenschaft (§§ 129–144). Die Besatzungsliste (§ 22) muss detailliert die Zusammensetzung derSchiffsbesatzung wiedergeben. DaAn- und Abmusterungen vor denSeemannsämtern nicht mehr stattfinden, wurdenMusterrollen undSeefahrtbücher weitgehend obsolet. Neu eingeführt wurden die von derReederei auszustellende Dienstbescheinigung (§ 33), die nicht mit einemArbeitszeugnis verwechselt werden darf, und der amtliche, aber nicht gesetzlich vorgeschriebene Seeleute-Ausweis.[8]

Durch die Durchsetzung der im Seearbeitsübereinkommen vereinbarten arbeits- und sozialrechtlichen Mindeststandards soll das Seearbeitsgesetz zu einem fairenWettbewerb in der globalenHandelsschifffahrt beitragen.[9]

Literatur

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  • Christian Bubenzer, Jörg Noltin, Robert Peetz, Esther Mallach:Seearbeitsgesetz. Kommentar. 1. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2015,ISBN 978-3-406-66876-0.
  • Christian Bubenzer, Runa Jörgens (Hrsg.):Praxishandbuch Seearbeitsrecht. Verlag de Gruyter, Berlin 2015,ISBN 978-3-11-031322-2.
  • Christian Bubenzer:Das deutsche Seearbeitsgesetz. Verbindliche Standards für die Arbeits- und Lebensbedingungen von Seeleuten. In:Transportrecht, Heft 11–12/2014, S. 393–398, Verlag Wolters Kluwer, Köln 2014ISSN 0174-559X.
  • Christian Bubenzer:Praktische Erfahrungen mit dem neuen Seearbeitsrecht. In:Schiff & Hafen, Heft 3/2014, S. 74–77, DVV Media Group, Hamburg 2014,ISSN 0938-1643.
  • Christian Bubenzer:Neues deutsches Seearbeitsrecht in Sicht. In:Hansa, Heft 2/2013, S. 52/55, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2013,ISSN 0017-7504.
  • Dierk Lindemann:Seearbeitsgesetz und Manteltarifvertrag für die deutsche Schifffahrt. Kommentar. 1. Auflage. Becker-Verlag, Uelzen 2014,ISBN 978-3-920079-61-5.
  • Werner von Unruh:Kann die Musterung entfallen? … Neufassung des Seemannsgesetzes zu einem Seearbeitsgesetz … In:Hansa, Heft 7/2012, S. 71/72, Schiffahrts-Verlag Hansa, Hamburg 2012,ISSN 0017-7504.
  • Siegfried Ehlbeck, Christa Hempel-Küter:Fatigue – Die Übermüdung als Sicherheitsrisiko an Bord. Deutsche Angestellten-Gewerkschaft Bundesberufsgruppe Schiffahrt, Verkehr und Logistik, Hamburg 1999,DNB 1270500287. 
  • Max Bauer:Das Dienstverhältnis der Schiffsmannschaft nach der Seemannsordnung. Diss. Leipzig 1908.

Einzelnachweise

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  1. Seemannsgesetz vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 713); Geltung ab 1. April 1958.
  2. Seemannsordnung vom 2. Juni 1902, Geltung ab 1. April 1903 (Wikisource).
  3. Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 (Wikisource).
  4. Richtlinie 2009/13/EG (…) zur Durchführung der Vereinbarung (…) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 (…)
  5. Gesetzgebungsvorgang im DIP.
  6. Richtlinie 99/63/EG (…) über die Regelung der Arbeitszeit von Seeleuten
  7. Arbeitszeit von Seeleuten. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, abgerufen am 21. Dezember 2021. 
  8. Seeleute-Ausweis gemäß demÜbereinkommen über Ausweise für Seeleute, veröffentlicht am 30. Mai 2005 (ABl. Nr. L 136 S. 3).
  9. BMAS zum Seearbeitsgesetz.
Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Werk):GND:1069581674 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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