Da viele Fragen der Bildungspolitik in der Schweiz kantonal geregelt sind, erfolgt die Koordinierung vor allem durch die folgenden Gremien, die Aufgaben wahrnehmen, welche in anderen Ländern durch die Bildungsministerien wahrgenommen werden:
DieSchweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ist das oberste hochschulpolitische Organ. Sie trägt dem Anliegen der Bundesverfassung Rechnung, wonach Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination im schweizerischen Hochschulwesen sorgen. Die SHK tagt als Plenarversammlung oder als Hochschulrat.
Die Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) führt institutionelle Akkreditierungen im Schweizerischen Hochschulraum durch. Diese Verfahren sind Voraussetzung für das Recht, eine der drei geschützten Bezeichnungen – "Universität", "Fachhochschule" und "Pädagogische Hochschule" – zu tragen. Die AAQ ist dem Schweizerischen Akkreditierungsrat unterstellt.
swissuniversities – die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen – führt ein Register der anerkannten Hochschulen der Schweiz, welches durch die Informationsstelle für Anerkennungsfragen (Swiss ENIC) betreut wird.
Als universitäre Hochschulen werden diekantonalen Universitäten und die beiden vomBund getragenen Eidgenössischen Technischen Hochschulen bezeichnet. Anerkannt sind des Weiteren 4 Universitätsinstitutionen, 9 Fachhochschulen, 18 Kunst- und Musikschulen, 15 Pädagogische Hochschulen in verschiedener Trägerschaft sowie drei sonstige Institutionen.
In der Schweiz gibt es sieben kantonal oder interkantonal getrageneFachhochschulen, die in weitere Teilhochschulen untergliedert sind sowie eine privat getragene Fachhochschule und ein Fachhochschulinstitut.
Diegesetzlich verankerte Gleichstellung von Männern und Frauen geht an Universitäten und Hochschulen mit der Arbeit von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten einher, welche gleichstellungspolitische Interessen gesamtschweizerisch in der KOFRAH (französisch CODEFUHES) vertreten.[2]
Universitäre Hochschulen gemäss Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz (HFKG)