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Schutzpatron

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Dieser Artikel behandelt den Schutzpatron nach römisch-katholischem und orthodoxem Verständnis. Zum gleichnamigen Roman sieheKommissar Kluftinger.
Florian, der Schutzpatron der Feuerwehr (Fresco vonLeonhard von Brixen inTaisten, 1459)

EinSchutzpatron (vonlateinischpatronus „Schutzherr, Anwalt“) ist nachrömisch-katholischem undorthodoxem Verständnis einHeiliger, der in besonderer Weise um seineFürsprache für einen bestimmten Ort, eine Region, einen Beruf oder einen Zustand angerufen wird. Dieses besondere Schutzverhältnis wird bei Kirchen alsPatrozinium bezeichnet. Bei weiblichen Schutzheiligen verwendet man den BegriffSchutzpatronin, seltener auch den lateinischen AusdruckPatrona.

Heilige als Patrone

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Patrone Europas. Oben von links nach rechts die hll. Methodius, Katharina von Siena, Cyrill. Unten die hll. Birgitta von Schweden, Benedikt von Nursia und Teresia Benedicta vom Kreuz (Edith Stein).

Gemäß der Lehre derrömisch-katholischen Kirche und derorthodoxen Kirchen dürfen GläubigeHeilige um ihr fürbittendes Gebet beiGott bzw. der HeiligenDreifaltigkeit anrufen und sie verehren („Dulia“), die Heiligen dürfen dabei aber nichtangebetet werden („Latrie“) noch dürfen ihnen göttliche Kräfte zugesprochen werden.

Der Patron wird verstanden als Vermittler, Fürsprecher oder Rechtsbeistand bei Gott (intercessor seu advocatus apud Deum).[1] Aus diesem Verständnis heraus vertrauen sich einzelne Länder, Diözesen, Regionen, Orte, Lebens- und Berufsstände bestimmten Heiligen als ihrem Schutzpatron an, dem sie sich in besonderer Weise verbunden fühlen: Zimmerleute etwa dem hl.Josef, Fährleute dem hl.Christophorus, Schutzpatron der Soldaten der russischenAtomstreitkräfte ist der hl.Seraphim von Sarow.[2] DerErzengel Michael gilt als Schutzpatron Deutschlands,Leopold soll Österreich undNiklaus von Flüe die Schweiz durch ihre Fürsprache beschützen. Soweit ein Heiliger besonders an einem Ort verehrt wird, spricht man von einem Ortspatron. Diese Beziehung kann von demPatrozinium der örtlichenKirche abgeleitet sein. Zuweilen gibt es mehrere Orts- oder Kirchenpatrone.

Nach dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche können für Orte, Nationen, Regionen und Bezirke, Diözesen und Pfarreien, Städte und Gemeinden Patrone gewählt werden, ferner für Religiosengemeinschaften (Ordensgemeinschaften,Säkularinstitute undGesellschaften des apostolischen Lebens) und schließlich fürjuristische Personen wieSodalitäten undBruderschaften,Verbände und Vereinigungen vonKlerikern oderLaie (Religion). Gewählt werden könnenMaria mit einem ihrerliturgischen Titel,Engel undHeilige,Selige jedoch nur mit Genehmigung des Apostolischen Stuhles. Die göttlichen Personen derDreifaltigkeit kommen als Schutzpatrone nicht in Frage.[3]

Eine besondere Form des Gebets um den Schutz der Gottesmutter Maria ist dieMarienweihe.[4] Papst Pius XII. weihte imZweiten Weltkrieg 1942 die ganze Menschheit demUnbefleckten Herzen Mariens; Papst Franziskus wiederholte dies 2013. Am 25. März 2022 weihte Franziskus während desRussisch-Ukrainischen Krieges im Rahmen einer Bußfeier Russland und die Ukraine der Maria und vertraute ihr als „Königin des Friedens“ die Zukunft der Menschheit an. Die Marienweihe wurde gleichzeitig weltweit in zahlreichen Diözesen und Pfarrgemeinden mitvollzogen.[5] Eines der ältesten Gebete um den Schutz Mariens istSub tuum praesidium (Unter deinen Schutz und Schirm), das auf das dritte Jahrhundert zurückgehen soll.

Weltliche Schutzpatrone

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Hauptartikel:Kirchenpatronat

Daneben wurde als Schutzpatron zuweilen auch einRitter bezeichnet, der Kirchengebäude undKlöster vor weltlichen Übergriffen zu schützen hatte. Reguläre weltliche Schutzpatrone von Klöstern undStiftern hießenVögte.

Siehe auch

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Literatur

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  • Die Schutzpatrone und Orakel der Bauern. In:Die Gartenlaube. Heft 11, 1867,S. 165–168 (Volltext [Wikisource]). 
  • Anton Maximilian Pachinger:Über Krankheitspatrone auf Heiligenbildern. In:Sudhoffs Archiv, 2, 1909, S. 351–374.
  • Oskar Rosenthal:Wunderheilungen und ärztliche Schutzpatrone in der bildenden Kunst. F. C. W. Vogel, Leipzig 1925,
  • Friedrich Opitz:Marienweihe. Geschichte, Theologie, Probleme, Praxis, Beispiele. 3. veränderte Auflage. Schmitz, Münster 1993,ISBN 3-922054-13-7.

DNB361644396.

Weblinks

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Commons: Schutzpatron – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Jorge Arturo Medina Estévez: Notificatio de titulo ecclesiae. (pdf; 3,4 MB) Prot 329/99/L. In: Notitiae. Hrsg. von derKongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, 10. Februar 1999, S. 158–159, hier S. 159, abgerufen am 28. März 2022 (Latein).  Zitiert bei:Andreas E. Graßmann:Das Patrozinium. Eine kirchenrechtliche Darstellung mit besonderer Berücksichtigung des titulus ecclesiae gemäß c. 1218 CIC/83. Frankfurt a. M. u. a. 2017, S. 275 Anm. 1243.
  2. Regina Elsner:Die Russische Orthodoxe Kirche und das Militär: Verteidiger heiliger Grenzen. Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, 23. Februar 2022, abgerufen am 6. April 2022.
  3. Andreas E. Graßmann:Das Patrozinium. Eine kirchenrechtliche Darstellung mit besonderer Berücksichtigung des titulus ecclesiae gemäß c. 1218 CIC/83. Frankfurt a. M. u. a. 2017, S. 25f.
  4. Susanne Fritz: Der Krieg, das Unbefleckte Herz Mariens und der Papst? H. Zaborowski zum Ritual. (mp3-Audio; 7,1 MB; 7:46 Minuten) In: Deutschlandfunk-Sendung „Tag für Tag“. 23. März 2022, abgerufen am 26. März 2022. 
  5. Felix Neumann: Papst: Marienweihe von Russland und Ukraine ist Akt der Weltkirche. In: katholisch.de. 23. März 2022, abgerufen am 26. März 2022. 
Normdaten (Sachbegriff):GND:4077223-8 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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