
Bildungspolitik istPolitik, die auf Gestaltung, Legitimation und Administration desBildungswesens zielt.
Zur Bildungspolitik gehört in Deutschland die Verwaltung der Schulen und Hochschulen, die im Wesentlichen aufLänderebene von denKultusministerien wahrgenommen wird. Zunehmend werden auch Bildungsziele in der vorschulischen Betreuung definiert. Die Zuständigkeit für die vorschulische Betreuung ist bislang dennoch typischerweise nicht bei den Bildungsministerien, sondern denSozialministerien angesiedelt.
LautGrundgesetz ist die Bildungspolitik Sache der Bundesländer (Kulturhoheit). Dies hat dazu geführt, dass sich dieSchulsysteme in Deutschland teilweise stark zwischen den Bundesländern unterscheiden. Durch die regelmäßigenKultusministerkonferenzen wird versucht, die wichtigsten Dinge einheitlich zu regeln. Dazu gehören unter anderem die Dauer derSchulferien und ihre Terminierung sowie die Aufteilung eines Schuljahres. Unterschiede gibt es bezüglich derLehrpläne, der Abschlussprüfungen am Gymnasium (siehe auch:Zentralabitur), der Anzahl von Schuljahren (Abitur nach 12 oder 13 Jahren), demFächerangebot, denSchultypen (siehe auch:Gesamtschule) und beim Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule (siehe auch:Orientierungsstufe). Vereinzelt gibt es aber auch innerhalb eines Bundeslandes Unterschiede: So ist im größten Teil Baden-Württembergs erste Fremdsprache Englisch, nur entlang der Grenze zu Frankreich ist es Französisch.
Ähnlich sieht es bei denHochschulen aus: Unterschiede gibt es hier insbesondere bezüglich der Finanzierung und möglicherStudiengebühren. In diesem Bereich, der Hochschulbildungspolitik, wurden Versuche des Bundes, die Bildungshoheit der Länder zu beschneiden, in den vergangenen Jahren nicht zuletzt vomBundesverfassungsgericht untersagt (siehe z. B.Juniorprofessur). Umstritten bleibt auch, welche Rolle dieEuropäische Union und ihre Organe in Fragen der Bildungspolitik einnehmen dürfen und wie auf internationaler Ebene angesiedelte Abkommen (z. B. imEuroparat) bzw. Absprachen (z. B. durch denBologna-Prozess) auf die Politik der Länder zurückwirken.
Da die Bundesländer für die Bezahlung derLehrer undProfessoren sowie den Bau der Schulgebäude zuständig sind, spiegeln diese Bereiche oft auch die aktuelle finanzielle Lage des Bundeslandes wider.
Über das 1994 gegründeteCentrum für Hochschulentwicklung übt dieBertelsmann-Stiftung erheblichen Einfluss auf die deutsche Bildungspolitik aus.
Bis zu der am 1. September 2006 in Kraft getretenenFöderalismusreform diente neben der Kultusministerkonferenz auch dieBund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung der Koordination der Bildungspolitiken der 16 Bundesländer.
DerUN-BildungsbeauftragteVernor Muñoz übte im Februar 2006 Kritik an der mangelndenChancengleichheit in der deutschen Bildungspolitik, Bildung sei in Deutschland vonsozialer Herkunft stärker abhängig als in den meisten anderen entwickelten Staaten. Muñoz kritisierte auch denFöderalismus in der Bildungspolitik.
Am 15. Oktober 2020 traf die Kultusministerkonferenz eine Vereinbarung, die zu mehr Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit im Bildungssystem führen soll. Die Lehrerausbildung, die Schulausbildung und die Schulabschlüsse in Deutschland sollen dadurch in den Folgejahren vergleichbarer werden. Eine neu einzurichtende „Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz“ soll die Länder beraten.[1] Die Vereinbarung löst das „Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik auf dem Gebiete des Schulwesens“, auch „Hamburger Abkommen“ genannt, vom 28. Oktober 1964 in der Fassung vom 14. Oktober 1971 ab.[2]
DerVerband Bildung und Erziehung kritisierte, die Vereinbarung vernachlässige dieBildungsgerechtigkeit. Der Deutschlehrerverband kritisierte, beim Abitur würden zwar die Aufgaben, nicht aber die anschließende Bewertung der Prüfungsleistung angeglichen, und die Vereinbarung sei zu allgemein und zu vage. DieGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierte, die Kultusministerkonferenz verabschiede sich weitgehend von derInklusion. DerLehrkräftemangel und die Anforderungen derMigrationsgesellschaft seien nicht berücksichtigt worden.[1]
Im Februar 2021[3] traten die Vereinbarung[4] und eine diesbezügliche Verwaltungsvereinbarung[5] in Kraft.
Mit der Änderung desArtikels 104c des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wurden die Möglichkeiten des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei Investitionen in kommunale Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen, erweitert.[6]
Auf dieser Grundlage wurden in den folgenden Jahren mehrere bundesweite Förderprogramme aufgelegt. Dazu zählt insbesondere derDigitalPakt Schule, mit dem rund 5,3 Mrd. Euro an Fördermitteln für die digitalen Bildungsstrukturen bereitgestellt wurden.[7] Mit demStartchancen-Programm stellen Bund und Länder ab dem Schuljahr 2024/2025 im Zeitraum der nächsten 10 Jahre insgesamt 20 Mrd. Euro bereit, um die Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen.[8]