Schirmherr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springenZur Suche springen

AlsSchirmherr bzw.Schirmherrin oder (in derSchweiz)Patron bzw.Ehrenschutz (Österreich), gelegentlich auchProtektor oderSchirmfrau, wird im heutigen Sprachgebrauch eine (meistprominente)Persönlichkeit oder eineOrganisation bezeichnet, die mit ihrem Namen eineVeranstaltung oder einegemeinnützige Organisation unterstützt.

Der Nutzen besteht gegebenenfalls in einemImage-Gewinn für beide Seiten. Manche Schirmherren unterstützen aber auch mit aktiverWerbung und setzen ihre guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer zu gewinnen. Eine Schirmherrschaft ist jedoch in der Regel – anders als die Werbung oder auch dasSponsoring – nicht mit Geldflüssen verbunden.

Eine Schirmherrschaft durch einStaatsoberhaupt hebt die Bedeutung der Veranstaltung bzw. der Organisation in besonderem Maße hervor. Derdeutsche Bundespräsident übernimmt Schirmherrschaften nur als alleiniger Schirmherr, es sei denn, es besteht eine Doppelschirmherrschaft mit einem ausländischen Staatsoberhaupt. Eine Schirmherrschaft eines Bundespräsidenten ist für seinen Nachfolger nicht bindend.[1]In Österreich übernimmt derBundespräsident traditionell denEhrenschutz für dasKonzert zum Nationalfeiertag.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Nach demWörterbuch der Brüder Grimm, welches das Wort synonym zuPatronus gebraucht, ist ein Schirmherr eine Person, die „den schutz über eine stadt, land, und dergleichen oder über eine person ausübt“.[2]

ImMittelalter war ein Schirmherr einAdeliger, der unter Bezahlung desSchirmgeldes[3] einer sozialen, religiösen oder wirtschaftlichen Gruppe militärischen Schutz gewährte. Beispielsweise konnte dies einKloster sein, dessen Wehrfähigkeit beschränkt war, aber auch eineZunft oder die jüdische Gemeinschaft (sieheSchutzjude) eines bestimmten Gebietes.

Dieser Schutz wurde aber nicht immer wirklich geleistet, bzw. konnte die Form von reinenSchutzgeldzahlungen annehmen.[4][5]

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Schirmherr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Schirmherrschaften. Der Bundespräsident, abgerufen am 27. April 2015. 
  2. Schirmherr. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 15:Schiefeln–Seele – (IX). S. Hirzel, Leipzig 1899,Sp. 220 (woerterbuchnetz.de). 
  3. Schirmgeld. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 15:Schiefeln–Seele – (IX). S. Hirzel, Leipzig 1899,Sp. 219 (woerterbuchnetz.de). 
  4. Schirmgeld auf rechtslexikon uni-heidelberg
  5. Schirmgeld auf aktien-prognose.com
Normdaten (Sachbegriff):GND:7580431-1(lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Schirmherr&oldid=246030708
Kategorien: