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EinSatellitenstaat oderVasallenstaat (abgeleitet vonVasall imFrühmittelalter) ist eine Bezeichnung für einen kleinen,völkerrechtlich unabhängigenStaat, der unter dem beherrschenden Einfluss eines politischmächtigeren Staates, insbesondere einerGroßmacht, steht. Satellitenstaaten werden sowohl hinsichtlich ihrer außenpolitischen Orientierung als auch ihrer inneren Struktur vom größeren Staatsverband politisch dominiert. Obwohl Satellitenstaaten nicht über volle Unabhängigkeit verfügen, gelten sie als Staaten im Sinne des Völkerrechts, sofern sie am internationalen Rechtsverkehr teilnehmen und ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen können.[1]
Imantiken Rom sprach man vonKlientelstaaten, diese standen unter Kontrolle desImperium Romanum und verfügten nur über eingeschränkteSouveränität (z. B.Judäa zur Zeitenwende).
Der König oder die Königin eines Klientelstaates (rex socius) durfte keine eigene Außenpolitik betreiben und war verpflichtet, demRömischen Reich im Krieg Beistand zu leisten. Klientelkönige konnten ihrReich nicht selbständig vererben, sondern mussten die Nachfolgeregelung durch Rom genehmigen lassen. Auch das Münzrecht der Klientelstaaten war eingeschränkt (Verbot der Prägung von Goldmünzen); in Einzelfällen mussten die KlientelkönigeTribut leisten.
Staatenstaat
Imstaatsrechtlichen Sinne übt bei einemStaatenstaat (z. B. dasProtektorat Böhmen und Mähren) ein souveräner „Oberstaat“ (derSuzerän) seine Herrschaft über einen halbsouveränen „Unterstaat“ (abhängiger Staat, der im Wesentlichen eine passive Stellung einnimmt und zumeist nur Pflichten trägt) aus.[2][3] Der Staatenstaat wird auch als „Staatenverbindung zu ungleichem Recht“ bezeichnet.[4]
Die ersten Satellitenstaaten wurden bereits imAltertum errichtet, vor allem am Rande des eigenen Herrschaftsbereiches zur Grenzsicherung oder um schwer kontrollierbare, weit entfernte Gebiete über einen lokalenVasallen an sich zu binden, ohne allzu viele eigene Mittel einsetzen zu müssen (z. B. KönigreicheMauretanien undJudäa unter denRömern). Dieselbe Überlegung führte auch in derKolonialzeit zu mehreren europäischenProtektoraten. Dabei traten große Unterschiede in der lokalenAutonomie auf, von nur einzelnenGarnisonen derSchutzmacht im Lande (meist in Hauptstadtnähe), ausländischen Beratern der Lokalregierung und formellen Beschränkungen vor allem der Außen- und Verteidigungspolitik bis hin zu wenig von einerKolonie verschiedenen Verhältnissen. Auch im Bereich dermesoamerikanischen Kulturen gab es Vasallenstaaten, die von den größeren ZentrenTeotihuacán,Tenochtitlán,Tikal undCalakmul abhängig waren.
Klassische Vasallenstaaten waren die Staaten unter Kontrolle französischer Revolutionsregierungen, einschließlich der RegierungNapoleon Bonapartes. DieseTochterrepubliken (der Ersten Französischen Republik) wurden inMonarchien umgewandelt, nachdem Napoleon sich zum Kaiser hatte krönen lassen. Ein enger Verwandter Napoleons wurde zum Monarchen oder Vizekönig. Teilweise nennt man sieModellstaaten, wenn sie durch fortschrittlicheGesetzgebung einen Propagandaeffekt haben sollten. Die Satellitenstaaten mussten Frankreich wirtschaftlich und militärisch unterstützen; die versprochenen Volksvertretungen hatten kaum Einfluss oder wurden gar nicht (mehr) einberufen.
Der bei Ende desErsten Weltkriegs an derOstfront im März 1918 unterzeichnete Friedensvertrag zwischen Russland und dem Deutschen Reich (Friedensvertrag von Brest-Litowsk) sah die Bildung deutsch kontrollierter Satellitenstaaten von der Ukraine bis zum Baltikum vor. Die deutschen Gebietsverluste durch denVersailler Vertrag vom 28. Juni 1919 machten diese Bestimmungen wieder zunichte.[5]
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Henry L. Roberts:The satellites in Eastern Europe. Philadelphia: Sage Publ., 1958 (englisch).
Volker Matthies:Somalia — Ein sowjetischer „Satellitenstaat“ im Horn von Afrika? Einige Anmerkungen zu den somalisch-sowjetischen Beziehungen. Verfassung und Recht in Übersee (VÜR) 1976, S. 437–456.
Chiara Thies:Kambodscha nach den Wahlen – Chinas nächster Satellitenstaat.Cicero, 31. Juli 2018 (Volltext).
Jeremy Shapiro, Jana Puglierin:The art of vassalisation: How Russia’s war on Ukraine has transformed transatlantic relations.European Council on Foreign Relations, Policy Brief, 4. April 2023 (Volltext, englisch).
↑Siehe z. B. Peter Schwacke/Guido Schmidt,Staatsrecht, 5. Aufl., W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2007,ISBN 978-3-555-01398-5,S. 27, Rn. 85; vgl. Norbert Berthold Wagner,Reine Staatslehre, Band I:Staaten, Fictitious States und das Deutschland-Paradoxon, Teilband 1, Lit Verlag, 2015,S. 576 sowie ausführlich, ebd.,S. 617 ff.
↑Vgl.Vittorio Hösle,Moral und Politik: Grundlagen einer politischen Ethik für das 21. Jahrhundert, Kap. II.6.1.3.4: „Die rechtlichen Formen zwischenstaatlicher Beziehungen. Äußere Souveränität.“ C.H. Beck, München 1997, S. 613 ff. (614, insbes. zum BegriffFn. 105).
↑Norbert B. Wagner,Reine Staatslehre, Bd. I/1, 2015,S. 619; Dietrich Richter,Die völkerrechtlichen Staatenverbindungen zu gleichem Recht der Gegenwart, Schön, München 1968 (zugleich Diss. Univ. Bonn 1968), S. 2.
↑Zit. nachHans-Ulrich Wehler,Deutsche Gesellschaftsgeschichte, Band 5: Bundesrepublik und DDR 1949–1990, C.H. Beck, München 2008, S. 252.
↑Siehe dazu näherHerwig Roggemann,Systemunrecht und Strafrecht am Beispiel der Mauerschützen in der ehemaligen DDR, Verlag Arno Spitz, Berlin 1993, S. 67 ff.;Peter-Alexis Albrecht,Das Bundesverfassungsgericht und die strafrechtliche Verarbeitung von Systemunrecht – eine deutsche Lösung, in: NJ 1997, S. 1;Uwe Wesel,Der Honecker-Prozeß, in KJ 1993, S. 198 ff. (200).
↑Zit. n. Marianne Howarth,Die Westpolitik der DDR zwischen internationaler Aufwertung und ideologischer Offensive (1966–1989), in:Ulrich Pfeil (Hg.):Die DDR und der Westen: Transnationale Beziehungen 1949–1989, 1. Aufl., Ch. Links, Berlin 2001,S. 81 ff. (88); dem vorausgehend ist anzumerken, dass dieUSA dieDDR bereits seit dem Volksaufstand vom17. Juni 1953 „erstmals als sowjetischen Satellitenstaat begriffen“ (Christian M. Ostermann, in: ibid.,S. 169 f.). Vgl. dazuUwe Backes, in: Eckhard Jesse,Roland Sturm (Hrsg.),Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich,S. 341 ff. (349), der schreibt, dass die DDR seit ihrer Gründung ein „sowjetisch beherrschte[r] Satellitenstaat“ war. Oder auchManfred Wilke in:Stefan Karner, Natalja G. Tomilina, Alexander Tschubarjan, Manfred Wilke et al. (Hrsg.):Prager Frühling, Böhlau, Köln/Weimar 2008,S. 421 geht konform mit dieser Auffassung, da „[d]ieSED in […] enger Abstimmung mit derKPdSU [handelte, weil] dies […] ihrem Selbstverständnis und dem Status der DDR als Satellitenstaat der Sowjetunion [entsprach]“.
↑Das Königreich Westfalen als Modell- und Satellitenstaat. In:Helmut Berding:Napoleonische Herrschafts- und Gesellschaftspolitik im Königreich Westfalen 1807–1813. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011,ISBN 978-3-525-35958-7, S. 19 ff.