DasSanitätswesen war eine der fünf Abteilungen (Abteilung I:Kommandantur-Stab, Abteilung II:Politische Abteilung, Abteilung III:Schutzhaftlager, Abteilung IV:Standortverwaltung, Abteilung V: Sanitätswesen), die in dennationalsozialistischenKonzentrations- bzw.Vernichtungs-/Todeslagern unterschiedliche lagerbezogene Aufgaben wahrnahmen.
Die „Abteilung V“ war obligatorischer Bestandteil des Kommandanturstabes in den Konzentrationslagern. Sie unterstand innerhalb der SS-Inspektion der Konzentrationslager (IKL) ab 1937 dem sogenannten „Leitenden Arzt“, der für Zuteilung und Versetzungen des „Sanitätspersonals“ derKonzentrationslager, die fachlichen Weisungen an die Standortärzte und die Auswertung der Monatsberichte der Standortärzte zuständig war. Nach der Unterstellung der IKL als Amtsgruppe D unter dasSS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt fungierteEnno Lolling ab dem 3. März 1942 als Leiter desAmtes D III für Sanitätswesen und Lagerhygiene mit Sitz inOranienburg. In dieser Position wurde er als Leitender Arzt zum Vorgesetzten aller KZ-Lagerärzte, der wiederum demReichsarzt SSErnst-Robert Grawitz unterstellt war.
DerStandortarzt, auchErster Lagerarzt genannt, leitete innerhalb des Konzentrationslagers die „Abteilung Sanitätswesen“. Er war Vorgesetzter des gesamten medizinischen Personals des Konzentrationslagers, der die fachlichen Weisungen des Leitenden Arztes der IKL umzusetzen und die monatlichen Berichte an die IKL abzufassen hatte.
DerTruppenarzt war für die medizinische Versorgung der am Standort tätigenSS-Totenkopfwachmannschaften und deren Angehörigen zuständig.

Die Aufgabe der Lagerärzte, darunter auch Zahnärzte, umfasste die medizinische Versorgung derKZ-Häftlinge im sogenanntenHäftlingskrankenbau beziehungsweise -revier, insbesondere die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit kranker Häftlinge wie auch die Überwachung der Lagerhygiene zur Verhinderung vonSeuchen. Direkte Kontakte zum Häftling alsPatienten waren die Ausnahme.
Hinzu kamenSelektionen ankommender Häftlingstransporte und im Häftlingskrankenbau, Überwachung desVergasungsvorganges,Zahngold-Verwertung getöteter Häftlinge, Feststellung des Todes nach Exekutionen insbesondere der Morde durch die Lager-Gestapo,Zwangsabtreibungen undZwangssterilisationen sowie an einigen Orten die Teilnahme anpseudowissenschaftlichenMenschenversuchen sowie das Ermorden von Häftlingen mittels Spritzen (sogenanntes „Abspritzen“).[1]
Den Lagerärzten waren wiederum sogenannteSS-Sanitätsdienstgrade (SDG) als Hilfspersonal zugeteilt, die alsSS-Angehörige in den Häftlingskrankenbauten alsKrankenpfleger fungierten. Diese Sanitätsdienstgrade hatten oft keine oder nur kurze Krankenpflegehelferlehrgänge (Sanitäter) absolviert und verfügten daher nur bedingt über medizinische Kenntnisse.
Die direkte Behandlung und Pflege der erkrankten Häftlinge wurde hauptsächlich von denHäftlingsärzten und -pflegern (vgl.Funktionshäftling), zum Teil illegal gegen direkte Befehle der SS, durchgeführt.
Partiell waren in den Konzentrationslagern auchSS-Apotheker tätig.