| Sangiin Haus der Räte | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Sitz: | Kokkai gijidō,Nagatachō,Chiyoda,Tokio |
| Abgeordnete: | 248 |
| Aktuelle Legislaturperiode | |
| Letzte Wahl: | 20. Juli 2025 |
| Vorsitz: | Präsident Masakazu Sekiguchi, fraktionslos (LDP) Stellvertretender Präsident Tetsurō Fukuyama, fraktionslos (KDP) |
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| Sitzverteilung: | Fraktionen 17. Oktober 2025, vor 219. NV[1] Regierungsfraktionen (120) |
| Website | |
| www.sangiin.go.jp (englisch) | |
| Sitzungssaal des Hauses der Räte | |
DasSangiin (japanisch参議院, wörtlich: „Haus der Räte“; in westlichen Publikationen vereinzelt alsSenat bezeichnet) ist derSenat desKokkai, desjapanischen Parlaments. Er hat 248 Mitglieder, von denen alle drei Jahre die Hälfte neu gewählt wird. Das Sangiin ist schwächer als dasShūgiin, das Abgeordnetenhaus, das im Konfliktfall denMinisterpräsidenten bestimmt und das Sangiin in der Gesetzgebung mit Zweidrittelmehrheit überstimmen kann. Das Sangiin ist dabei keine echte föderale Kammer, da es zusätzlich noch Bevölkerungsstärke zu berücksichtigen versucht. Da damit beide Kammern Bevölkerungsstärke abbilden, führt es zu Diskussionen ob es die Kammer überhaupt braucht.[2]
Nach derMeiji-Verfassung von 1889 wurde Japan nachpreußischen und britischen Vorbildern konstitutionalisiert und derReichstag alsZweikammerparlament eingerichtet. Als Oberhaus wurde dasKizokuin (貴族院, Herrenhaus) geschaffen, dem wie imVereinigten Königreich Mitglieder des Adels (Kazoku) und wie imKönigreich Preußen weitere ernannte Mitglieder, darunter auch einige von den Spitzensteuerzahlern jeder Präfektur sowie von akademischen Institutionen gewählte Mitglieder angehören durften. In derVerfassung von 1947 wurde das Kizokuin abgeschafft und durch das gewählte Sangiin ersetzt.
Das Sangiin wird alle drei Jahre zur Hälfte neu gewählt, die Amtszeit derAbgeordneten liegt bei sechs Jahren. Nach Reformen im Jahr 2018[3] wurde die Zahl der Mitglieder des Sangiin von bisher 242 bis zur Wahl 2022 auf 248 Mitglieder vergrößert. Wie heute auch beim Shūgiin – dort allerdings Mehrheitswahl ausschließlich in Einmandatswahlkreisen und Verhältniswahl in elf regionalen Wahlkreisen („Blöcken“) – kommt bei ordentlichen/regulären Sangiin-Wahlen einGrabenwahlsystem mit zwei Stimmen zum Einsatz, das heißt zwei voneinander unabhängige Abstimmungen und Sitzzuteilungsverfahren für die 124 bei einer Wahl zu wählenden Abgeordneten:
Im Gegensatz zum Shūgiin kann ein Kandidat nicht gleichzeitig in beiden Segmenten antreten. Bis 1980 stand an der Stelle der Verhältniswahl ein das gesamte Land umfassender Wahlkreis, in dem ebenfalls Kandidaten und nicht Parteilisten gewählt wurden.[5]
Ein Kandidat in einem Präfekturwahlkreis muss bei Registrierung 3.000.000Yen (2016 rund 27.000 Euro) hinterlegen, die abhängig von seinem Stimmenanteil und der Mandatszahl des Wahlkreises zurückerstattet werden (Stimmen des Kandidaten>gültige Stimmen×1/8÷Mandatszahl, also in einem Einmandatswahlkreis ab 12,5 % der Stimmen, in einem Zweimandatswahlkreis 7,25 % usf.). Bei der Verhältniswahl müssen pro Listenkandidat 6.000.000 Yen hinterlegt werden, eine volle Rückerstattung erfolgt, wenn mindestens die Hälfte der Listenkandidaten der Partei gewählt wurden,[6] bei weniger beträgt die rückerstattete Summe: 6.000.000 ¥×Anzahl der im Verhältniswahlwahlkreis gewählten Kandidaten×2.[7] Zum Vergleich: Bei Kandidaten für das heute ausschließlich in Einmandatswahlkreisen gewähltebritische Unterhaus beträgt die zu hinterlegende Summe heute nur 500 Pfund, und eine Rückerstattung erfolgt ab 5 % der Stimmen.
Das gesetzliche Quorum (法定得票hōtei tokuhyō) für eine gültige Wahl beträgt in Mehrheitwahlwahlkreisen 1÷6÷Wahlkreismagnitude, also gerundet 16,7 % in einem Einmandatswahlkreis, 8,4 % in einem Zweimandatswahlkreis usw. Ist ein Kandidat nach seiner Platzierung gewählt, hat dabei aber das gesetzliche Quorum verfehlt, so muss die Wahl dieses Kandidaten so wie auch bei aus anderen Gründen ungültigen Wahlen (etwa durch Verstöße gegen Wahlgesetze) als „Wiederholungswahl“ (再選挙sai-senkyo) wiederholt werden.[8] Im Verhältniswahlwahlkreis gibt es kein gesetzliches Quorum; die effektive Hürde durch das Verhältniswahlsystem und die seit 2019 gültige Wahlkreismagnitude von 50 liegt dort abhängig von den antretenden Parteien und der Stimmenverteilung normalerweise nahe 2 %.
Wählbar sind japanische Staatsbürger über 30 Jahren, die nicht für Wahlvergehen,Korruption oder schwere Straftaten verurteilt sind. Wahlberechtigt sind seit 2016 Bürger ab 18 Jahren (volljährig ist man in Japan aber nach wie vor erst mit 20, auch wenn eine Absenkung bereits damals gesellschaftlich diskutiert und inzwischen mit Wirkung vom Fiskaljahr 2022 gesetzlich beschlossen wurde).
Vakanzen werden in den Wahlkreisen durchNachwahlen (補欠選挙hoketsu-senkyo) im April oder Oktober, innerhalb von drei Monaten nach regulären Wahlen oder im Verhältniswahlkreis dagegen durch Nachrücker gefüllt. Fallen reguläre Sangiin-Wahlen mit einer Nachwahl für eine Vakanz in der nicht zur Wahl stehenden Hälfte der Kammer zusammen, so werden sie als eine gemeinsame Wahl durchgeführt: In einem regulären Zweimandatswahlkreis z. B. werden also drei Abgeordnete gewählt, wobei die zwei Kandidaten mit den höchsten Stimmenanteilen für sechs Jahre, der dritte nur für drei Jahre gewählt werden. Auf gleiche Weise wurden auch 1947 die ersten Wahlen in jedem Wahlkreis als eine gemeinsame Wahl zu beiden Hälften der Kammer durchgeführt.
Die Anzahl der Abgeordneten aus den Wahlkreisen ist wie folgt:
| Wahlkreis | Wahlkreismagnitude | Abgeordnete gesamt |
|---|---|---|
| Tokio | 6 | 12 |
| Saitama Kanagawa Aichi Osaka | je 4 | je 8 |
| Hokkaidō Chiba Hyōgo Fukuoka | je 3 | je 6 |
| Ibaraki Shizuoka Kyōto Hiroshima | je 2 | je 4 |
| Tottori Tokushima | je 1 | je 2 |
| jede der 30 übrigen Präfekturen | je 1 | je 2 |
| Verhältniswahlkreis (landesweit) | 50 | 100 |
| Summe | 124 | 248 |
In der Gesetzgebung ist das Sangiin dem Shūgiin untergeordnet, das ein Gesetz im Konfliktfall mit einerZweidrittelmehrheit durchsetzen kann. Bei der Wahl des Ministerpräsidenten, bei internationalen Verträgen und beim Haushalt ist das Votum des Shūgiin ausschlaggebend; findet über einen im Shūgiin verabschiedeten internationalen Vertrag oder den Haushalt im Sangiin innerhalb von 30 Tagen keine Abstimmung statt, so gilt er als angenommen. Lediglich bei bestimmten Personalnominierungen ist die Zustimmung beider Häuser zwingend erforderlich. Die Initiierung von Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen muss in beiden Kammern mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Das Sangiin kann gegen den Ministerpräsidenten oder einzelne Minister eine „Rügeresolution“ (問責決議,monseki ketsugi) verabschieden, die allerdings nicht bindend den Rücktritt nach sich zieht. Dies geschah bisher zehnmal, 1998 gegen den Leiter der VerteidigungsbehördeFukushirō Nukaga, 2008 gegen MinisterpräsidentYasuo Fukuda, 2009 gegen MinisterpräsidentTarō Asō und 2010 gegen die StaatsministerYoshito Sengoku undSumio Mabuchi, 2011 gegen VerteidigungsministerYasuo Ichikawa und den Leiter der Nationalen Kommission für Öffentliche SicherheitKenji Yamaoka, 2012 gegen VerkehrsministerTakeshi Maeda und VerteidigungsministerNaoki Tanaka und 2013 gegen MinisterpräsidentShinzō Abe. Alle zehn wurden bei einem„verdrehten Parlament“, also mit einer Oppositionsmehrheit im Sangiin beschlossen.
Da das Sangiin in allen entscheidenden Fragen dem Shūgiin untergeordnet ist, gibt es bereits seit seiner Errichtung eine Debatte über Reform oder Abschaffung des Sangiin.[2] Die im Vergleich zum Shūgiin größere Ungleichheit der Wahl – im Extremfall 1992 hatten die Wähler inTottori ein 6,5-faches Stimmgewicht gegenüber denen inKanagawa – wurde vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig befunden und zuletzt in relativ kurzen Abständen mehrfach durch Wahlkreisreformen korrigiert.
Nach dem erstmaligen klaren Verlust der Regierungsmehrheit (Nejire Kokkai) bei derSangiin-Wahl 1989 hatte das politische Gewicht des Sangiin zunächst zugenommen, da die Regierungsparteien meist nicht über eine Zweidrittelmehrheit im Shūgiin verfügten und in der Regel versuchten, einen Konsens zwischen beiden Kammern herzustellen. Erstmals seit 1951[9] griff eine Regierung 2008 beim Antiterrorismusgesetz zum Mittel der Zweidrittelmehrheit im Shūgiin, um eine Oppositionsmehrheit im Sangiin zu überstimmen. Wenn eine Regierung über eine Zweidrittelmehrheit im Shūgiin verfügt und sie einsetzt, kommt das institutionelle Kräfteungleichgewicht zum Tragen: Dann kann das Sangiin einen Gesetzentwurf verzögern, aber nicht verhindern.
Die letzte,27. Sangiin-Wahl am 20. Juli 2025 führte zu folgendem Ergebnis:[Anm. 1]
| Partei | SNTV- bzw.FPTP- Präfekturwahlkreise | Nationaler Verhältniswahlkreis | 2025 gewählt | Neue Gesamtzusammensetzung | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmen | Sitze | Stimmen | Sitze | ||||
| Liberaldemokratische Partei (LDP) 自由民主党Jiyūminshutō (自/自民/自民党) | 24,5 % | 27 | 21,6 % | 12 | 39 | 101 | |
| Konstitutionell-Demokratische Partei (KDP) 立憲民主党Rikken Minshutō (立/立民) | 15,4 % | 14+1[Anm. 2] | 12,5 % | 7 | 21+1[Anm. 2] | 38 | |
| Demokratische Volkspartei (DVP) 国民民主党Kokumin Minshutō (国/国民) | 12,1 % | 10 | 12,9 % | 7 | 17 | 22 | |
| Kōmeitō 公明党Kōmeitō (公/公明) | 5,4 % | 4 | 8,8 % | 4 | 8 | 21 | |
| Nippon Ishin no Kai (Ishin) 日本維新の会Nippon Ishin no Kai (維/維新) | 5,8 % | 3 | 7,4 % | 4 | 7 | 19 | |
| Sanseitō 参政党Sanseitō | 15,6 % | 7 | 12,5 % | 7 | 14 | 15 | |
| Kommunistische Partei Japans (KPJ) 日本共産党Nihon Kyōsantō (共/共産党) | 4,8 % | 1 | 4,8 % | 2 | 3 | 7 | |
| Reiwa Shinsengumi れいわ新選組Reiwa shinsengumi (れ新/れい新/れいわ/…) | 3,2 % | 0 | 6,6 % | 3 | 3 | 6 | |
| Konservative Partei Japans (Hoshu) 日本保守党Nippon Hoshutō (保守/保) | 1,1 % | 0 | 5,0 % | 2 | 2 | 2 | |
| Sozialdemokratische Partei (SDP) 社会民主党Shakaiminshutō (社/社民/社民党) | 0,5 % | 0 | 2,1 % | 1 | 1 | 2 | |
| Team Mirai チームみらいchīmu mirai (みらい) | 1,6 % | 0 | 2,6 % | 1 | 1 | 1 | |
| NHK-tō NHK党enueichikei-tō (N国) | 1,3 % | 0 | 1,2 % | 0 | 0 | 1 | |
| Sonstige | 2 % | 0 | 2 % | 0 | 0 | 0 | |
| Unabhängige [=ohne Parteinominierung] | 6,6 % | 8 | – | 8 | 13 | ||
| Summe | 100 % | 74+1[Anm. 2] | 100 % | 50 | 124+1[Anm. 2] | 248 | |
Am 1. August 2025 (Eröffnungstag der 218. Kokkai) wurdeMasakazu Sekiguchi (LDP, Saitama) erneut zum Präsidenten undTetsurō Fukuyama (KDP, Kyōto) zum Vizepräsidenten des Sangiin gewählt.[10]
Die Parlamentsfraktionen haben (Stand: 17. Oktober 2025, nach 218. Nationalversammlung)[1] folgende Stärken:
| Fraktion | Parteizugehörigkeiten der Mitglieder | Abgeordnete | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| bis 25.07.2028 | bis 28.07.2031 | gesamt | ||||||||
| Verh. | Mehr. | Verh. | Mehr. | (Frauen) | ||||||
| Jiyūminshutō・Mushozoku no kai (Liberaldemokratische Partei/Vers. d. Unabh.) | LDP,NHK-Partei | 19 | 43 | 62 | 12 | 27 | 39 | 101 | (19) | |
| Rikken Minshu・Shamin・Mushozoku („KDP/SDP/Unabhängige“) | KDP,SDP, parteilos | 8 | 10 | 18 | 8 | 16 | 24 | 42 | (21) | |
| Kokumin Minshutō・Shinryokufūkai („Demokratische Volkspartei/Shinryokufūkai“) | DVP, Parteilose | 3 | 4 | 7 | 7 | 11 | 18 | 25 | (8) | |
| Kōmeitō („Gerechtigkeitspartei“) | Kōmeitō | 6 | 7 | 13 | 4 | 4 | 8 | 21 | (2) | |
| Nippon Ishin no Kai („Versammlung für die Erneuerung/Restauration Japans“) | Ishin | 8 | 4 | 12 | 4 | 3 | 7 | 19 | (7) | |
| Sanseitō („Partizipationspartei“) | Sanseitō | 1 | 0 | 1 | 7 | 7 | 14 | 15 | (7) | |
| Nihon Kyōsantō (Kommunistische Partei Japans) | KPJ | 3 | 1 | 4 | 2 | 1 | 3 | 7 | (3) | |
| Reiwa Shinsengumi | Reiwa Shinsengumi | 2 | 1 | 3 | 3 | 0 | 3 | 6 | (2) | |
| Nippon Hoshutō („Konservative Partei Japans“) | Hoshu | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 | 2 | (0) | |
| Okinawa no kaze („Wind von Okinawa“) | Okinawa Shakai Taishūtō/ParteienbündnisAll Okinawa, parteilos | 0 | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 2 | (1) | |
| Fraktionslos | LDP(Präsident), KDP(Vizepräsident),Team Mirai, Parteilose | 0 | 3 | 3 | 1 | 4 | 5 | 8 | (4) | |
| Summe | 50 | 74 | 124 | 50 | 74 | 124 | 248 | (74) | ||
Die Sitzordnung der Fraktionen, die vom Präsidenten der Kammer zu Beginn einer Sitzungsperiode festgelegt wird, entspricht nicht politischen links-rechts-Zuordnungen, wie das in manchen anderen Parlamenten, z. B. demDeutschen Bundestag, der Fall ist. Stattdessen wird die stärkste Fraktion in der Mitte platziert, die kleineren Fraktionen rechts und links davon. So saßen beispielsweise im 55er-Parteiensystem lange die Kommunisten und Sozialisten rechts, die regierenden Liberaldemokraten in der Mitte und die Mitte-links-Opposition aus Demokratischen Sozialisten und Kōmeitō links. In der ersten Sitzung des Sangiin 1947 wurden die Abgeordneten zunächst nach Seniorität platziert.[11][12]