| Sachverständigenrat für Umweltfragen — SRU — | |
|---|---|
| Gründung | 1971 |
| Hauptsitz | Berlin,Deutschland |
| Netzauftritt | www.umweltrat.de |
DerSachverständigenrat für Umweltfragen (kurzSRU, bis 2005Rat von Sachverständigen für Umweltfragen), auch bekannt alsUmweltrat, ist ein wissenschaftliches Beratungsgremium der deutschenBundesregierung. Der SRU begutachtet die Umweltsituation in Deutschland und berät die Bundesregierung hinsichtlich ihrer zukünftigenUmweltpolitik. Er wurde 1971 durch Erlass der Bundesregierung beimBundesministerium des Innern eingerichtet und nahm 1972 seine Arbeit auf.[1] Ein eigenständigesBundesumweltministerium gibt es in Deutschland erst seit derKatastrophe von Tschernobyl 1986, an das nach seiner Gründung die fachliche Zuständigkeit für den SRU überging.[2]
Der Umweltrat ist nicht an Weisungen gebunden und entscheidet selbst über die Themen seiner Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Publikationen; diese sind online erhältlich.
Der Sachverständigenrat wird von einer Geschäftsstelle unterstützt, die sich in Berlin befindet.
Dem Sachverständigenrat für Umweltfragen gehören sieben Professorinnen und Professoren an. Alle Mitglieder müssen über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz verfügen. Sie dürfen in den letzten sieben Jahren vor ihrer Berufung keinerjuristischen Person des öffentlichen Rechts angehört haben, etwa der Bundesregierung oder dem öffentlichen Dienst, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts. Ebenso dürfen sie in dieser Zeit nicht Repräsentant oder Repräsentantin einesWirtschaftsverbandes, einerArbeitgeber- oderArbeitnehmerorganisation gewesen sein und auch nicht zu diesen in einem ständigenDienst- oderGeschäftsbesorgungsverhältnis gestanden haben. Sie sind in ihrer Arbeit nicht weisungsgebunden. Die Ratsmitglieder werden vom Bundesumweltminister mit Zustimmung der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist möglich.[3]
Die Mitglieder sind ausnahmslosUniversitätsprofessoren verschiedener Fachdisziplinen. Für die Amtsperiode Juli 2024 bis Juni 2028 sind dies:[4]
Die folgenden Personen hatten den Vorsitz inne[5]:
Gemäß aktuellem Einrichtungserlass erstellt der SRU in regelmäßigen Abständen, mindestens alle zwei Jahre, Gutachten, Stellungnahmen und sonstige schriftliche Äußerungen und veröffentlicht diese im Internet.:[6]
Die Umweltgutachten erscheinen alle vier Jahre, zuletzt 2020. Sie dienen der periodischen Berichterstattung und bieten eine detaillierte Gesamtevaluation der Umweltsituation und Umweltpolitik.
Der SRU legte zwischen 1994 und 2004 alle zwei Jahre umfassende Umweltgutachten vor. Der Berichtszyklus wurde danach auf vier Jahre verlängert. Das Umweltgutachten 2008 „Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels“[7] wurde am 18. Juni BundesumweltministerSigmar Gabriel überreicht. Mit dem Umweltgutachten 2012 „Verantwortung in einer begrenzten Welt“, das am 4. Juni 2012 UmweltministerPeter Altmaier übergeben wurde, richtete der Umweltrat den Blick auf Möglichkeiten der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltbelastung. Im Umweltgutachten 2016 „Impulse für eine integrative Umweltpolitik“ wird für die Weiterführung der deutschenVorreiterpolitik für eine ökologische Transformation plädiert und zugleich für einen geringerenFlächenverbrauch, für mehrWildnis und für den Schutz derBiodiversität geworben.[8] Das Umweltgutachten 2020 „Für eine entschlossene Umweltpolitik in Deutschland und Europa“ fokussiert auf umweltpolitische Themenfelder, in denen großer Handlungsbedarf besteht. Dazu zählen Klimapolitik, Kreislaufwirtschaft, Gewässerschutz, Lärmschutz, städtische Mobilität und nachhaltige Quartiersentwicklung. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wie ein Umsteuern mit zielgerichteten Maßnahmen möglich ist.
Im Jahr 2009 erschien das Buch „Zwischen Wissenschaft und Politik – 35 Jahre Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen“.[9]
Sondergutachten widmen sich jeweils einem ausgewählten Politikfeld. Mit ihnen trägt der SRU zur konzeptionellen Entwicklung neuer umweltpolitischer Strategieansätze einschließlich ihrer handlungsbezogenen Instrumentierung bei.
Über die Themen und Erscheinungsdaten der Sondergutachten entscheiden die Mitglieder selbstständig.
Mit seinen Stellungnahmen bezieht der SRU Position in aktuellen politischen Willenbildungsprozessen.
Die Stellungnahme Nr. 15 erschien am 5. Mai 2010 und trägt den Titel „100 % erneuerbare Stromversorgung bis 2050: klimaverträglich, sicher, bezahlbar“.[10]
Bis 2016 erschien die Reihe „Kommentar zur Umweltpolitik“. Sie basierte in der Regel auf bereits erarbeiteten bzw. veröffentlichten Positionen. Der erste Kommentar erschien 2002 zumDosenpfand.[11]
Die vom SRU herausgegebene Reihe "Studien im Auftrag des SRU" (bis 2016: „Materialien zur Umweltforschung“) präsentierte dem interessierten FachpublikumAuftragsgutachten ausgewiesener Experten zu speziellen Fragestellungen der Umweltforschung.[12] Für den Inhalt dieser externen Zuarbeiten sind allein die Autoren verantwortlich.Die Ergebnisse wurden in die Gutachten des SRU integriert.
Ende 2011 versuchten Politiker von FDP und CDU, die Unabhängigkeit des Rates zu neutralisieren, indem sie die Geschäftsstelle des Rates mit einer hochdotierten Direktorenstelle ausstatten wollten, die vom Rat selbst weder erbeten noch für notwendig erachtet wurde. „Hierdurch soll der SRU auch in seiner Außendarstellung […] dauerhaft in den (personal)politischen Einfluss und Steuerungsbereich der Koalitionsfraktionen gebracht werden“, zitiert dietaz ein internes Schreiben aus Koalitionskreisen. Der Rat hatte zuvor mehrfach scharfe Kritik an der Energiepolitik der Regierung geübt, beispielsweise an derLaufzeitverlängerung der Atomkraftwerke oder dem Bau neuer Kohlekraftwerke.[13][14]