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SS-Hauptämter

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SS-Hauptämter war ab 1931 der Oberbegriff für die einstigen Stabsabteilungen innerhalb derReichsführung SS, welche nun schrittweise zu eigenständigen SS-Institutionen ausgebildet wurden.

Aus diesen Hauptämtern, und deren Unterabteilungen, entwickelte sich dieSchutzstaffel imNS-Staat zu einem organisatorischenDachverband. Ab spätestens 1942 bildete dieser einenStaat im Staate.

Die allumfassende Oberbezeichnung für die im Verlauf variierenden Hauptämter war ab den 1930er-Jahren „Reichsführung SS“.[1]

Die SS-Hauptämter einschließlich ihrer Unterämter entstanden und entwickelten sich vor allem aus organisatorischen Notwendigkeiten einer personell immer größer werdenden SS, verbunden mit einem sich stetig ausweitendenhauptberuflichen Personal (Verwaltung, Wirtschaft/KZ), aus Partei-Schwerpunkten (Schutzfunktion, Rasse und Neu-Siedlungen), auch aus Rivalitätsgründen (Parallelstrukturen) und Versuche der Vereinnahmung und Umformung staatlicher Behörden, wie es beim RSHA und auch beim Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft im Ministerium des Innern der Fall war.[2]

SS-Hauptamt

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Hauptartikel:Nationalsozialismus undOrganisationsstruktur der SS

DasSS-Hauptamt (SS-HA) war ursprünglich das Leitorgan und Hauptverwaltungsstelle der Gesamt-SS. Chefs des Hauptamtes warenCurt Wittje (1934–1935),August Heißmeyer (1935–1939) und dannGottlob Berger. Das Hauptamt war eine Nachfolgeorganisation des altenSS-Amtes und desSS-Führungsstabes unter dem Juristen Ernst Bach, bis Sommer 1932, undSiegfried Seidel-Dittmarsch, bis Februar 1934.[3] Als die Parteiorganisation immer größer wurde, konnte das SS-HA die nun aufkommenden Aufgaben nicht mehr bewältigen. So wurden neue Hauptämter geschaffen, die nach und nach die Aufgaben des SS-HA übernahmen. Rund 70 % der Aufgaben wurden an die anderen Ämter abgegeben, weshalb der Einfluss des SS-HA auf die SS schließlich minimal war. Dem SS-Hauptamt unterstand jedoch weiterhin dasSS-Ergänzungsamt, das unter Berger weiter ausgebaut wurde. So war dieses Amt für die Betreuung und Verwaltung der Personalakten der SS-Mannschaften und der Unteroffiziere zuständig. Dem SS-Hauptamt unterstanden bis 1939/40 die Kommandoämter derAllgemeinen SS,SS-Verfügungstruppe und derSS-Wachverbände.

1939 riet BergerAdolf Hitler,Theodor Eicke die Aufstellung eines eigenen Frontverbandes zu erlauben. Dieser sollte ausschließlich aus Freiwilligen derSS-Totenkopfverbände gebildet werden. Ferner schlug Berger vor, die Kommandoämter der Verfügungstruppe und der Wachverbände in einem neuen Kommandoamt, demKommandoamt der Waffen-SS, zu vereinigen. Dem Ergänzungsamt unterstanden auch die Rekrutierungsbüros derWaffen-SS in den besetzten Ländern.

SS-Führungshauptamt

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DasSS-Führungshauptamt (SS-FHA) stand seit dem 1. Oktober 1937 unter der Leitung vonKarl Zech. Neben diesem Aufgabenbereich wirkte er parallel als Führer des SD-Oberabschnitts Ost (Berlin). Ab August 1940 war das SS-Führungshauptamt die eigentliche betriebliche Stabsstelle (Hauptquartier) der bewaffneten SS. Es entstand durch Ausgliederung aus dem SS-Hauptamt und wurde anfangs von Himmler persönlich, ab Januar 1943 von dessen bisherigem StabschefSS-ObergruppenführerHans Jüttner geleitet. Es leitete und verwaltete Nachschub und Versorgung, Lohnzahlungen und Ausrüstungen. Ihm unterstanden ferner die Kommandoämter der Allgemeinen SS, der Waffen-SS und der SS-Wachverbände. Diese Kommandoämter waren 1935 geschaffen worden und galten als Schaltzentralen der bewaffneten SS-Verbände. Für die „germanischstämmigen“ Freiwilligen-Verbände innerhalb der Waffen-SS wurde später eine eigenständigeLeitstelle derGermanischen SS eingeführt. Dem SS-FHA wurden ferner die Ausbildungseinrichtungen, die Truppeninspektionen und das Sanitätswesen der Waffen-SS unterstellt. 1944 hatte das SS-Führungshauptamt 450 Mitarbeiter.

Persönlicher Stab Reichsführer SS

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DerPersönliche Stab RFSS unterstand dem SS-ObergruppenführerKarl Wolff. Dieser Stab war eines der Berliner Hauptämter und für alle Himmlerschen Belange bestimmt, die nicht in den Bereich eines (anderen) SS-Hauptamtes fielen. Ihm unterstanden vor allem die privaten OrganisationenLebensborn,Freundeskreis Reichsführer SS,Ahnenerbe undFördernde Mitglieder der SS, ebenfalls dieWewelsburg.

Rasse- und Siedlungshauptamt

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DasRasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA) war neben dem SS-Hauptamt und dem Hauptamt SD eines der drei ältesten SS-Hauptämter. DasRasseamt der SS wurde bereits Ende Dezember 1931 gegründet und war zuständig für Rassenuntersuchungen und Ehegenehmigungen für Angehörige der SS. Später wurde es alsRasse- und Siedlungsamt bezeichnet und ab Januar 1935 als SS-Hauptamt geführt. Im Zusammenhang mit der Bildung desReichskommissariats für die Festigung deutschen Volkstums und der Ausarbeitung desGeneralplans Ost übernahm es Aufgaben der Rassenselektion der Bevölkerungen der besetzten Gebiete sowie der Auswahl von Kandidaten für die geplante Ansiedlung entlassener SS-Angehöriger im Osten. Es hatte seinen Sitz in der Hedemannstraße 24 inBerlin-Kreuzberg.[4]

Siehe auch:Prozess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS

Amtsleiter im RuSHA

Leiter des Rasse- und Siedlungshauptamtes-SS

Stabsführung

Amtschefs des Rassenamtes

Amtschefs des Siedlungsamtes

Amtschefs des Sippenamtes

Amtschef des Heiratsamtes

Amtschefs des Ahnentafelamtes

Hauptamt Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer

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DemHauptamt DienststelleSS-Obergruppenführer Heißmeyer unterstanden dieNationalpolitischen Erziehungsanstalten (NPEA). Damit hatte diese Dienststelle einen großen Einfluss auf die Ausbildung der deutschen Kinder und Jugendlichen. Heißmeyer hatte bis 1940 die Kontrolle über die staatlichen Schulen erlangt und gedachte, die begabtesten Schüler auf die NPEA zu überführen. Dort sollten sie zum Führernachwuchs für dieSA und SS herangezogen werden.

Reichssicherheitshauptamt

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DasReichssicherheitshauptamt (RSHA) wurde am 1. Oktober 1939 durch die Zusammenlegung desHauptamtes Sicherheitspolizei mit demHauptamt SD gebildet und wurde nacheinander vonReinhard Heydrich (bei einemAttentat inPrag 1942 getötet), danachkommissarisch vonHeinrich Himmler und anschließend vonErnst Kaltenbrunner geführt.

Das Reichssicherheitshauptamt war nicht nur die zentrale Stelle zur Ausübung der sicherheitspolizeilichen und nachrichtendienstlichen Funktionen des NS-Staates, es war vor allem die Organisationszentrale für die effiziente und brutale Umsetzung der ideologischen NS-Ziele. Ihm unterstanden neben demSicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD) dieGeheime Staatspolizei (Gestapo) sowie dieKriminal- und Grenzpolizei. SD und Gestapo waren als für die Bekämpfung äußerer wie innerer Gegner des NS-Staates und auch für die Bespitzelung der Bevölkerung tätig. Gestapo und Kriminalpolizei waren dabei staatliche und von Beamten geprägte Behörden, die Männer des SD kamen aus der SS-Administration. Viele Täter, die dieEndlösung, die Vertreibung und denVölkermord an den Sinti und Roma, der sogenannten A-Sozialen und der geistig und körperlich Behinderten befahlen und personell organisatorisch ermöglichten, stammten aus dem RSHA, bekannt istAdolf EichmannsReferat IV B 4. Die berüchtigtenEinsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD, die dieMassenmorde in den östlichen Gebieten verübten, waren dementsprechend dem RSHA unterstellt. Entgegen dem verbreiteten Bild desSchreibtischtäters wurde darauf geachtet, dass das Führungspersonal selbst an den Massenmorden aktiv teilnahm.

Im Urteil desInternationalen Militärgerichtshofes gegen die Hauptkriegsverbrecher (IMG) wurden SD, SS und Gestapo zuverbrecherischen Organisationen erklärt.

Hauptamt SS-Gericht

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DasHauptamt SS-Gericht ging hervor aus demSS-Disziplinaramt und demSS-Rechtsamt, die schon länger zuvor bestanden hatten und am 1. Juni 1939 im neuen Hauptamt aufgingen. Sein Aufgabenbereich war zunächst die Bearbeitung von Disziplinar- und Beschwerdesachen für denReichsführer SS. Es unterstand nacheinander den SS-ObergruppenführernPaul Scharfe undFranz Breithaupt. Es war die Zentral- undMinisterialinstanz des gesamten SS- und Polizeigerichtswesens mit Sitz in München (Karlsstr. 10, ab August 1944 Verlegung in ein Ausweichquartier inPrien am Chiemsee). Das Hauptamt war – gleichberechtigt neben derKriegsgerichtsbarkeit derWehrmacht – als Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für den gesamten Bereich der SS und der Polizei zuständig. Später wurde die Zuständigkeit ausgedehnt auf deutsche und ausländische Zivilpersonen wegen aller im Operationsgebiet begangenen Straftaten, ab Januar 1945 sogar auf alleKriegsgefangenen.

Sein Aktenbestand ging entweder bei Luftangriffen weitgehend verloren oder wurde von seinen Mitarbeitern bei Kriegsende bewusst vernichtet und muss darum „jedenfalls größtenteils als verloren gelten“. Auf Befehl vernichtet wurden auch „die Registraturen der SS- und Polizeigerichte, die sich an den Dienstsitzen der Höheren SS- und Polizeiführer befanden, und die der mobilen Feldgerichte bei den SS-Divisionen und SS-Korps“. Die Verluste an Akten, aber auch die Tätigkeit des SS-Gerichtswesens, lassen sich im Umriss durch die von amerikanischen Truppen beim StabHeinrich Himmlers erbeutete Registratur der „Dienststelle des SS-Richters beim Reichsführer-SS“ nachzeichnen, denn da diese Verbindungsstelle „vor allem ein Organ des Hauptamtes SS-Gericht gewesen ist, bildet der Bestand eine Parallelüberlieferung zu dem verlorengegangenen Schriftgut, den wahrscheinlich bei Kriegsende planmäßig vernichteten Akten des Hauptamtes SS-Gericht“.[5]

Juristische Grundlagen

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Grundlage der Arbeit der Sondergerichtsbarkeit der SS und Polizei waren dasMilitärstrafgesetzbuch und die Militärstrafgerichtsordnung, von denen jedoch in einer Reihe von Fällen abgewichen wurde.

Amtsleiter SSG

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Erster Hauptamtschef war vom 1. Juni 1939 bis zu seinem Tode am 29. Juli 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SSPaul Scharfe. Nachfolger und letzter Hauptamtschef wurde am 15. August 1942 SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SSFranz Breithaupt. Zum Dienstantritt Breithaupts verfügte Himmler, dass niemals ein Jurist an die Spitze des Hauptamts SS-Gericht treten dürfe.

SS- und Polizeigerichte

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In Anlehnung an die „Verordnung über das militärische Strafverfahren im Krieg und bei besonderem Einsatz“ der Wehrmacht (RGBl. I S. 1535) beschloss der Ministerrat für Reichsverteidigung am 17. Oktober 1939 auch für den Bereich SS und Polizei eine eigene Kriegsgerichtbarkeit. Gemäß § 4 der „Verordnung über eine Sondergerichtsbarkeit in Strafsachen für Angehörige der SS und die Angehörigen der Polizeiverbände bei besonderem Einsatz“ (RGBl. I S. 2107) war ein eigenes Kriegsgericht einzurichten.[6] Als Hauptamt wurde in München dasOberste SS- und Polizeigericht für alle Fälle von Hoch- und Landesverrat, Spionage geschaffen, es war für alle Straftaten von SS- und Polizeioffizieren im Generalsrang sowie für Straftaten von besonderer Bedeutung. Das Oberste SS- und Polizeigericht war kein übergeordnetes Gericht im Sinne einer höherenInstanz. In allen Strafverfahren der SS und Polizei entschied jedes Gericht, entsprechend den Kriegsgerichten der Wehrmacht, ohne Berufungsmöglichkeit in erster und letzter Instanz. Es kam jedoch häufig vor, dass Himmler, dem eine enorme Anzahl von Urteilen persönlich vorgetragen oder vorgelegt wurden, Urteile eigenhändig korrigierte, sei es strafverschärfend oder auf dem GnadenwegeTodesurteile abschwächend durch Versetzung von Verurteilten zu so genanntenBewährungseinheiten (siehe unten).

Dem Hauptamt SS-Gericht unterstanden bis zu 38 regionale SS- und Polizeigerichte. Sie waren eingerichtet jeweils am Dienstsitz eines HöherenSS- und Polizeiführers, der in den Verfahren auch alsGerichtsherr fungierte. An den SS- und Polizeigerichten waren SS-Führer mit der Befähigung zum Richteramt als sogenannteSS-Richter tätig, die der Waffen-SS angehören mussten. Bei einem chronischen Mangel an qualifizierten Juristen gab es im Sommer 1944 immerhin 605 dem Hauptamt SS-Gericht unterstellte SS-Richter – ein deutlicher Hinweis auf die hohe Zahl von Strafsachen in den Reihen der SS und Polizei.

Durch Erlass Himmlers vom 16. Mai 1944 wurde beim Hauptamt SS-Gericht einSS- und Polizeigericht z. b. V. (zur besonderen Verwendung) eingerichtet, das ausschließlich mit der Aufklärung und Verfolgung einiger inKonzentrationslagern begangener Delikte, insbesondereUnterschlagungen undKorruption, betraut war. Zum Tode verurteilt wurden die beiden KZ-KommandantenKarl Otto Koch (KZ Buchenwald) undHermann Florstedt (KZ Buchenwald undKZ Majdanek). Koch wurde in Buchenwalderschossen, Florstedts Schicksal ist nicht völlig geklärt. Verhaftet und verurteilt wurden mindestens drei weitere abgesetzte KZ-Kommandanten. Ermittlungsverfahren gab es unter anderem gegenSS-OberführerHans Loritz (KZ Dachau undKZ Sachsenhausen),Rudolf Höß (KZ Auschwitz), sogar gegen den Chef des SS-Wirtschafts- und VerwaltungshauptamtesOswald Pohl und seinen VertreterAugust Frank. Diese Ermittlungen wurden auf direkte Weisung Himmlers eingestellt.

Strafvollzug

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Die zuFreiheitsstrafen Verurteilten wurden in dasStrafvollzugslager Danzig-Matzkau der SS und Polizei inDanzig-Matzkau eingewiesen, das der Waffen-SS unterstand. DieLagerbedingungen entsprachen derIdeologie undMenschenverachtung der SS undPolizei und wurden übereinstimmend als extrem geschildert. Ein wegen einerFalschaussage zu einem halben Jahr in Matzkau verurteilter Angehöriger desSS-Sonderkommandos Sobibor wurde bei seiner Rückkehr auf Grund seines körperlichen Zustandes von seinen Kameraden kaum mehr wiedererkannt.

Eine Strafverbüßung war auch als so genannteFrontbewährung möglich in der berüchtigtenStrafeinheit „Dirlewanger“, die von verurteilten SS- und Polizeioffizieren kommandiert wurde und alsHimmelfahrtskommando galt, das viele nicht überlebten.

SS-Personalhauptamt

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DasSS-Personalhauptamt entstand 1939 aus dem SS-Personalamt und unterstand nacheinander den SS-ObergruppenführernWalter Schmitt undMaximilian von Herff. Das Hauptamt galt quasi alsPersonalabteilung der SS und war mit der Betreuung der SS-Führer beschäftigt. Das SS-Personalamt gab ab 1934 dieDienstalterslisten der Schutzstaffel der NSDAP heraus, deren letzte Ausgabe 1944 erschien und in denen anfänglich unteres, mittleres und oberes SS-Führerkorps aufgelistet waren. GegenKriegsende war nur noch das mittlere und obere SS-Führerkorps aufgeführt.

Mitte 1944 gab das Personalhauptamt dieDienstaltersliste der Waffen-SS (Sachstand: 1. Juli 1944) heraus, die allerdings nicht – wie damals üblich – allen SS- und Polizeidienststellen zur Verfügung gestellt wurde. Diese Dienstaltersliste blieb ein Einzelexemplar für den rein internen Gebrauch des Personalhauptamtes und stellt zu den anderen SS-Dienstalterslisten einKuriosum dar.

SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt

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Unter den Eichen 135, ehemaliges SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt (2012)
Berliner Gedenktafel am Haus Unter den Eichen 135, inBerlin-Lichterfelde

DasSS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (SS-WVHA) wurde im März 1942 durch SS-ObergruppenführerOswald Pohl gegründet. In ihm wurden das ab 1939 bestehendeSS-Hauptamt Verwaltung und Wirtschaft und dasHauptamt Haushalt und Bauten desReichsinnenministeriums zusammengefasst, die beide ebenfalls von Pohl geleitet worden waren. Das WVHA verwaltete die SS-eigenen Industrien, Gewerbe und Betriebe in denKonzentrationslagern und führte diese zu eigenenKonzernen zusammen. Dabei arbeitete das WVHA eng mit dem SS-Hauptamt zusammen. Ab 1942/43 war ihm das gesamte Konzentrationslagerwesen allein unterstellt.

Der Standort des ehemaligen SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamts ist Unter den Eichen 135 im Berliner Ortsteil Lichterfelde. Das Amt hatte unter dem rund 500 Meter entferntenFichtenberg einenBunker für die Unterbringung des Aktenbestands und des Personals während derLuftalarme errichtet. Nach 1945 war das Gebäude eine ausgebrannte Ruine. Heute ist dort eine Außenstelle der Abteilung VI desBundesamtes für Bauwesen und Raumordnung untergebracht.

Das SS-WVHA bestand aus folgenden fünf Amtsgruppen:

Siehe auch:Prozess Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS (1947)

Die Amtsgruppen und Ämter im SS-WVHA

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Das einstigeVerwaltungsamt des SS-Führungshauptamtes war schließlich für die Kontrolle der Allgemeinen SS hinsichtlich der fünf Bereiche zuständig. In Wirklichkeit war aber mitKriegsausbruch 1939 die Bedeutung der Allgemeinen SS infolge Einzuges ihrer Mitglieder in die Feldtruppen (hauptsächlich Wehrmacht) enorm gesunken. Vielmehr begann das Wirtschaftsamt, anfangs dieSS-Verfügungstruppe und schließlich dieWaffen-SS wirtschaftlich zu unterstützen; allein die Verwaltung von 38 SS-Front-Divisionen (1945) stellte schon ein beachtliches Unterfangen dar. Ferner waren ab 1942 dem WVHA sämtlicheTotenkopf-Verbände mit ihrenKZ-Wachsturmbannen unterstellt. Diese wurden nun in derInspektion Konzentrationslager und verstärkte SS-Totenkopf-Standarten in derAmtsgruppe D zusammengefasst.

Im Januar 1944 kam noch formal die Verwaltungszentrale desHauptamtes Ordnungspolizei hinzu und nach dessen Vernichtung durch alliierte Bombenangriffe wurden dessen Aufgaben nun auch de facto vom Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt übernommen.

Nachdem die Waffen-SS als ganzes als staatliche Einrichtung angesehen wurde, war ihre Finanzierung mehr als kompliziert. Die Gelder der Waffen-SS wurden vomReichsfinanzministerium überwacht, während aber die Allgemeine SS als Teil derNSDAP galt. Die Allgemeine SS erhielt ihre Gelder durch den Reichsschatzmeister der Partei,Franz Xaver Schwarz, der mit seinen Mitteln viel großzügiger war. So kam es zum Kuriosum, dass die Gelder für die Waffen-SS strikt kontrolliert wurden, während die nun unbedeutende Allgemeine SS als solche und auch deren Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD), eines der absoluten Machtinstrumente der Nationalsozialisten, fast keinerlei finanziellen Beschränkungen unterworfen waren.

Das WVHA verfügte inDachau über eine eigene Verwaltungsschule (SS-Verwaltungsschule Dachau), in welcher der eigene Verwaltungsnachwuchs ausgebildet wurde. Die Verwaltung dieser Schule war zunächst auf dem Gelände desSS-Übungslager Dachau untergebracht und wurde im Herbst 1943 infolge des Kriegsverlaufs teilweise in die damalige SS-Kaserne nachArolsen verlegt.

Gemeinsam mit dem SS-Führungshauptamt war das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt für das SS-eigene Versorgungssystem verantwortlich: Während das SS-FHA für Waffen und Munition zuständig war, musste das WVHA für die Uniformen und persönliche Ausrüstung der Truppen sorgen.

DieInspektion der Konzentrationslager (IKL) war die zentrale Verwaltungs- und Führungsbehörde für die nationalsozialistischenKonzentrationslager. Bevor die Inspektion in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt alsAmtsgruppe D eingegliedert wurde, trug sie den TitelGeneralinspektion der Verstärkten SS-Totenkopfstandarten.

Wirtschaftsunternehmungen, Amt W im SS-WVHA

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Schon vor Beginn des Krieges hatte die SS begonnen, kleinere Wirtschaftsunternehmen zumeist jüdischer Geschäftsleute aufzukaufen (Arisierung) und Unternehmen selbst zu gründen. Diese unterstanden danach dem nachmaligen Obergruppenführer Pohl, der als Leiter des SS-Verwaltungshauptamtes eingesetzt war.

Mit dem Krieg im Osten gelangten fast alle intakten Firmen in den besetzten Gebieten in die Hand Pohls, und mit dem Ausbau der Konzentrationslager zu riesigen Industrieunternehmen war sein Einfluss geradezu unermesslich. Allein im Deutschen Reich gehörten 500 Betriebe zum Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt. Dabei erstreckte sich sein Einfluss von der Land- und Bauwirtschaft über den Fahrzeugbau bis zum Getränkebereich. Zur betriebswirtschaftlich zweckmäßigen Verwaltung eines Großteils der Betriebe wurde dieHoldinggesellschaftDeutsche Wirtschaftsbetriebe GmbH gegründet.

1945 verfügte dasAmt W des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes allein über folgende Ämter:

  • Amt I – Ausgrabungen und Steinbrüche unterstand alsDeutsche Erd- und Steinwerke GmbH demSS-ObersturmbannführerKarl Mummenthey. Dieses Amt gliederte sich in weitere zahlreiche Unterämter in denKZs Buchenwald, Neuengamme, Sachsenhausen, Stutthof, Großrosen, Mauthausen und Natzweiler.
  • Amt II – Baumaterialien unterstand alsBaustoffwerk und Zementfabriken dem SS-ObersturmbannführerHanns Bobermin. Auch dieses Amt gliederte sich in zahlreiche Unterämter, die auf Posen, Bielitz, Zichenau und vor allemAuschwitz verteilt waren.
  • Amt III – Nahrungsmittel war als Zusammenschluss der Lebensmittelindustrie anzusehen. Hersteller wieSudetenquell undApollinaris waren hier angeschlossen. Die Schlachtereien der KZs Auschwitz, Dachau und Sachsenhausen waren ebenfalls diesem Amt unterstellt, auch die Bäckereien der Lager Auschwitz, Dachau, Herzogenbusch, Lubin, Plaszow und Sachsenhausen waren hier vertreten.
  • Amt IV – Deutsche Ausrüstung war für die Bekleidung und Ausrüstung der Frontdivisionen der Waffen-SS zuständig.
  • Amt V – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei war für die Züchtung und Arterhaltung von Pflanzen und Tierrassen zuständig. Dieses Amt hatte großes Ansehen bei Heinrich Himmler, der selbst Hobby-Landwirt war und in diesem Amt seine verquasten Rassentheorien verwirklicht haben wollte.
  • Amt VI – Textil- und Lederverwertung war für die Umarbeitung von Lederwaren und Uniformen zuständig; die lederne SS-Sonderbekleidung stammte aus diesem Amt.
  • Amt VII – Bücher und Bilder unterstanden derVerlag Nordland (SS-eigener Buchverlag) und die Kunstrestaurationsbetriebe. Dieses Amt war für die Kunstwerke zuständig, mit denen Himmler seine „Ordensburg“Wewelsburg ausstattete.
  • Amt VIII – Kulturbauten war für die Erhaltung und Erneuerung alter und zerstörter Denkmäler zuständig.
Siehe auch:Porzellanmanufaktur Allach,Prozess Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS undDeutsche Erd- und Steinwerke

Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle

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Eingang zur Volksdeutschen Mittelstelle in der Adolf-Hitler-Straße, EinsatzstabLodsch, Wachposten (1940)

DasHauptamtVolksdeutsche Mittelstelle (VoMi) war zuständig für außerhalb des Deutschen Reiches lebende „Volksdeutsche“ und unterstand ab Februar 1937 dem SS-ObergruppenführerWerner Lorenz. Vorläufer war einVolksdeutscher Rat imAuswärtigen Amt (AA) unterOtto von Kursell. Die VoMi übernahm als Zentralstelle die Verwaltung und Verteilung sämtlicher Hilfsgelder für die Volkstumsarbeit. Bereits 1938 verfügte sie über einen Etat von 50 – 60 MillionenReichsmark, was dem gesamten Haushalt des AA entsprach.[7]

Zwischen 1939 und 1940 war die Organisation der Umsiedlung deutscherVolksgruppen unter der Losung „Heim ins Reich“ Hauptaufgabe dieses Hauptamtes. Die VoMi siedelte bis 1940 rund eine Million Volksdeutsche vor allem in den annektierten Gebieten an – in denReichsgauenWartheland (Posen) undDanzig-Westpreußen (Danzig).[8]

Im NürnbergerProzess Rasse- und Siedlungshauptamt der SS wurde die VoMi wegen der Beteiligung an den massenhaftenVertreibungen in den besetzten Ländern Europas verurteilt.

Stabshauptamt des Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums

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DasStabshauptamt desReichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums stand unter der Leitung von SS-ObergruppenführerUlrich Greifelt und arbeitete eng mit der VoMi zusammen. Hauptaufgabe dieses Amtes war die „Re-Germanisierung“ deutscher Volksgruppen, die trotz „deutscher Abstammung imfremdvölkischen Umfeld aufgegangen“ seien. Aber auch für die „Eindeutschung“ als gut befundene slawische Volksteile wurden in diesem Hauptamt erfasst. VoMi und Stabshauptamt waren für die Erfassung der Volksdeutschen und des sogenanntendeutschen Blutes in verschiedenenDeutschen Volkslisten zuständig. Anhand dieser Volkslisten wurde der Status des Inhabers innerhalb der „deutschen Volksgemeinschaft“ festgelegt:

  • Liste 1 und 2 enthielten Personen „deutscher Volkszugehörigkeit, die nachweislich ihr Deutschtum bewahrt hatten“. Diese Personengruppen erhielten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und waren für eine Mitgliedschaft in der NSDAP vorgesehen.
  • Liste 3 enthielt Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die bereits „Bindungen zum Polentum“ angenommen hatten. Ferner waren in dieser Liste auch die Angehörigen derMasuren undKaschuben aufgeführt, die man als „eindeutschungsfähig“ betrachtete. Diese Listenangehörigen bekamen die vorläufige deutsche Staatsangehörigkeit verliehen.
  • Liste 4 enthielt die „eindeutig polonisierten Deutschen“, die trotz deutscher Abstammung ihr Volkstum aufgegeben und die polnische Sprache und Kultur angenommen hatten. Diese Listenangehörigen bekamen die deutsche Staatsangehörigkeit auf Widerruf und mussten sich „[…] die endgültige deutsche Staatsangehörigkeit erdienen“.
Siehe auch:Aktion Ritterbusch undOstforschung

Anschriften-Verzeichnis der Schutzstaffel der NSDAP mit Stand vom 1. November 1944

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Aus:Anschriften-Verzeichnis der Schutzstaffel der NSDAP. Stand vom 1. November 1944. Herausgegeben vom SS-Führungshauptamt, Kommandoamt der Allgemeinen-SS Berlin-Wilmersdorf:[9]

  • Der Reichsführer-SS: Chef Persönlicher Stab RF-SS: Berlin SW 11, Prinz-Albrecht-Str. 8;
  • Abt. Wirtschaftliche Hilfe: Berlin SW 11, Wilhelmstr. 28;
  • Rohstoff-Amt: Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 35;
  • Presseabteilung: Berlin W 9, Hermann-Göring-Str. 8;
  • SS-Schule Haus Wewelsburg: Wewelsburg, Krs. Büren üb. Paderborn/Westfalen;
  • Das Ahnenerbe: Berlin-Dahlem, Pücklerstr. 16;
  • Dienststelle SS-Obergruppenführer Heißmeyer: Berlin-Spandau, Hohenzollernring 122;
  • Inspekteur für Leibesübungen, Inspekteurstab: Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 49;
  • Chef des Fernmeldewesens: Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 46/47;
  • Reichsarzt-SS und Polizei: Berlin W 15, Knesebeckstr. 51;
  • Amt RV: Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 188;
  • „Das Schwarze Korps“: Berlin SW 68, Zimmerstr. 88;
  • Statistisch-wissenschaftliches Institut d. RF-SS: Jagdhaus Tiergarten, Post Donaustauf, bei Regensburg;
  • Verein „Lebensborn“ e. V.: München, Herzog-Max-Str. 3–7;
  • Das SS-Hauptamt: Berlin-Grunewald, Douglasstr. 7–11;
  • Das Reichssicherheitshauptamt: Berlin SW 11, Prinz-Albrecht-Str. 8;
  • SD-Hauptamt: Berlin SW 11, Prinz-Albrecht-Str. 8;
  • Das Rasse- u. Siedlungshauptamt-SS: Berlin SW 68, Hedemannstr. 23/24;
  • Chef des R- und SS-Hauptamtes, Hauptfürsorge- und Versorgungsamt-SS: Berlin W 15, Kurfürstendamm 217;
  • Fürsorge- u. Versorgungsamt der Waffen-SS Berlin: Berlin W 15, Kurfürstendamm 217, 2 Tr.;
  • Fürsorge- u. Versorgungsamt der Waffen-SS München: München 27, Mohlstr. 12a;
  • Fürsorge- u. Versorgungsamt der Waffen-SS Düsseldorf: Düsseldorf, Tersteegenstr. 82/84;
  • Fürsorge- u. Versorgungsamt der Waffen-SS Posen: Posen, Litzmannallee 30;
  • Fürsorge- u. Versorgungsamt der Waffen-SS Ausland: Berlin-Wilmersdorf, Rallenstedter Str. 8, Berlin W 50, Geisbergstr. 21;
  • Wirtschafts-Verwaltungshauptamt-SS: Berlin-Lichterfelde-West, Unter den Eichen 127;
  • Kleiderkasse: Berlin C 2, Kölln. Fischmarkt 4–6 (im Hause H. Leineweber);
  • Zweigstelle: München, Karlstr. 10;
  • Das SS-Personalhauptamt: Chef des SS-Personalhauptamtes: Berlin-Charlottenburg 4, Wilmersdorfer Str. 98/99;
  • Hauptamt SS-Gericht: Prien a/Chiemsee;
  • Verwaltung: München 33, Wagmüllerstr. 16;
  • Oberstes SS- und Polizeigericht: München, Karlstr. 10;
  • Das SS-Führungshauptamt: Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 188;
  • Kommandoamt der Allgemeinen SS, Amt I: Berlin-Wilmersdorf, Kaiserallee 188;
  • SS-Sanitätsamt: Berlin W 15, Knesebeckstr. 43/44;
  • Standortkommandantur Berlin: Berlin-Charlottenburg, Meineckestr. 10;
  • Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums: Stabshauptamt: Berlin-Halensee, Kurfürstendamm 142/143;
  • Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums: Volksdeutsche Mittelstelle: Berlin W 62, Keithstr. 29.

Siehe auch

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Literatur

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  • Hans Buchheim:Die SS. Das Herrschaftsinstrument Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte. In:Anatomie des SS-Staates. Band I. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1967,ISBN 3-423-02915-3, S. 153–160.
  • Yehoshua R. Büchler:“Unworthy Behavior”: The Case of SS Officer Max Täubner. In:Holocaust and Genocide Studies 17 (2003), S. 409–429.
  • Frank Flechtmann:Das SS-Führungshauptamt in der Kaiserallee 188. In: Arbeitskreis Wilmersdorf (Hrsg.):Wilmersdorf Ansichten, Berlin 2003,ISBN 3-936411-81-6, S. 170–207 (zur Anzahl der Beschäftigten siehe dort S. 187).
  • Isabel Heinemann:Rasse, Siedlung, deutsches Blut. Das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS und die rassenpolitische Neuordnung Europas, Wallstein Verlag, Göttingen 2003,ISBN 3-89244-623-7.
  • Miroslav Karny:Das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt. In: Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur (Hrsg.):Deutsche Wirtschaft. Symposium „Wirtschaft und Konzentrationslager“. Hamburg 1991, S. 153–169.
  • Elisabeth Kinder:Der Persönliche Stab Reichsführer SS. Geschichte, Aufgaben und Überlieferungen. In: Heinz Boberach / Hans Booms (Hrsg.):Aus der Arbeit des Bundesarchivs. Beiträge zum Archivwesen, zur Quellenkunde und Zeitgeschichte. Boldt, Boppard 1977, S. 379–397.
  • Karin Orth:Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Organisationsgeschichte. Hamburger Edition, Hamburg 1999,ISBN 3-930908-52-2; 2. Auflage, TB Pendo, Zürich 2002,ISBN 3-85842-450-1 (30 Seiten Literaturverzeichnis).
  • Jan Erik Schulte:Zwangsarbeit und Vernichtung: Das Wirtschaftsimperium der SS. Oswald Pohl und das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt 1933–1945. Schöningh, Paderborn u. a. 2001,ISBN 3-506-78245-2.
  • Jan Erik Schulte:Mahnort SS-Wirtschafts-Verwaltungs-Hauptamt 1942–1945. Verwaltungs- und Terrorzentrale der SS (= Topographie des Terrors. Notizen.Band 14). Hentrich & Hentrich Verlag, Berlin/Leipzig 2020,ISBN 978-3-95565-365-1. 
  • Bernd Wegner:Die Sondergerichtsbarkeit von SS und Polizei. Militärjustiz oder Grundlegung einer SS-gemäßen Rechtsordnung? In:Ursula Büttner (Hrsg.):Das Unrechtsregime. Internationale Forschung über den Nationalsozialismus. Band I. Christians, Hamburg 1986,ISBN 3-7672-0962-4, S. 243–259.
  • Mark C. Yerger:Allgemeine-SS. The Commands, Units and Leaders of the General SS. Schiffer, Atglen Pa. 1997,ISBN 0-7643-0145-4.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Hans-Ulrich Thamer: Ausbau des Führerstaates. Bundeszentrale für politische Bildung, 6. April 2005, abgerufen am 25. Juli 2023. 
  2. Werner Best:Die Deutsche Polizei. Berlin 1941, S. 102/103.
  3. Jochen von Lang:Der Adjutant. Karl Wolff. Der Mann zwischen Hitler und Himmler. Ullstein (33112), Frankfurt am Main/Berlin 1989, S. 26 f.
  4. Adressbuch Berlin 1943
  5. Digitale Bibliothek: SS- und Polizeigerichtsbarkeit (Bestand). In: Bundesarchiv, BArch NS 7. Bundesarchiv Koblenz, abgerufen am 6. Januar 2020. 
  6. RGBl. I, Jahrgang 1939, Teil I, S. 2107 f., In:ÖNB. Alex. Historische Rechts-unbd Gesetzestexte Online.
  7. Burkhard Dietz, Helmut Gabel, Ulrich Tiedau (Hrsg.):Griff nach dem Westen. Die „Westforschung“ der völkisch-nationalen Wissenschaften zum nordwesteuropäischen Raum (1919–1960), Teil 2. Münster 2003,ISBN 3-8309-1144-0, S. 582.
  8. Ein Bericht des „Hauses Friedensburg“, früher Haus Zion, einDiakonissenheim inRathen, schildert, wie die VoMi das Heim beschlagnahmte, die Leitung nicht mehr ins Haus ließ, keine Mieten zahlte oder sie weit hinauszögerte. Manuskript Rektor Glöckner, ca. 1947. Heutige Darstellung:hier, ohne die Einzelheiten.
  9. Trial of the Major War Criminals Before the International Military Tribunal, Nuremberg, 14 November 1945–1 October 1946, Published at Nuremberg, Germany, 1948, Volume XXXI, Official Text, English Edition, Documents and Other Material in Evidence, Numbers 2605-PS to 3054-PS, Document 2769-PS, Address Registry of the Main Offices of the SS as of 1 November 1944 (Exhibit USA-442), S. 107/108,Digitalisat
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