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Ruralgemeinde

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Ruralgemeinde (lateinischrurare‚auf dem Lande leben‘) war die imKönigreich Bayern in den Jahren 1818 bis 1835 gebräuchliche Bezeichnung für eineLandgemeinde. Das städtische Pendant war die Munizipalgemeinde.

Die Ruralgemeinden wurden aufgrund derGemeindeedikte 1808 und 1818 gebildet. 1835 wurden sie in Landgemeinden umbenannt.[1]

Es waren künstlich gebildeteLandgemeinden mit einer großen Streuung verschiedenartiger Siedlungstypen über ein größeres Gebiet, oft ohne klar erkennbares Zentrum. Ruralgemeinden können als Siedlungsverbände angesehen werden.[2]

Beispiele

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Gemeindeverfassung (19./20. Jahrhundert) – Gemeindeedikt von 1818. In:Historisches Lexikon Bayerns.
  2. Franz-Rasso Böck,Ralf Lienert, Joachim Weigel (Hrsg.):Jahrhundertblicke auf Kempten 1900–2000. Dannheimer – Allgäuer Zeitungsverlag, Kempten (Allgäu) 1999,ISBN 3-88881-035-3,S. 20. 
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