Runderlass

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EinRunderlass (RdErl) ist eine Anweisung einer oberstenBundes- oderLandesbehörde – also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums – an nachgeordneteBehörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches.

So kann beispielsweise dasInnenministerium eines Landes für allePolizeidienststellen des Landes per Runderlass festlegen, wie in bestimmten Situationen verfahren werden soll. Geben mehrere Ministerien einen Runderlass heraus, so spricht man von einemGemeinsamen Runderlass (Abk. „Gem. RdErl“).

Beispiele für Runderlasse sind der sogenannteRadikalenerlass von 1972, derVolmer-Erlass zur Visumvergabe (sieheVisa-Affäre) von 2005, der vomAuswärtigen Amt an dieBotschaften undKonsulate erging und eine vereinfachte Vergabepraxis vonVisa zum Inhalt hatte oder der sogenannteKaffee-Erlass in der Bundesfinanzverwaltung.

In einigen Ländern wird nicht von Runderlass, sondern vonErlass gesprochen.

Ein Erlass muss nicht vorab von einemRegierungskabinett genehmigt werden, im Gegensatz zuVerordnungen, wo dies häufig der Fall ist.

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