Gutsherrschaft

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Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für einefeudaleHerrschaftsform, die sich seit demMittelalter mit derOstkolonisation in den östlichen Gebieten desHeiligen Römischen Reichs entwickelte. Sie ging auf dieGrundherrschaft zurück, die im Westen des Reiches die dominierende Form blieb.[1] Im Osten setzte sich hingegen die Gutsherrschaft als bestimmende, wenn auch nicht einzige Form derAgrarverfassung durch.[2] Seit dem 16. Jahrhundert entstand daraus der Typus desostelbischenJunkers.[3] Ein bei derRitterschaft inkorporiertes und damitlandtagsfähiges Gut wird alsRittergut bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Herrschaftsform

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Gutsherrin in Ostpreußen (1916)

DeradeligeGutsherr verfügte nicht nur über weiträumiges Grundeigentum von 100 oder mehr ha (Gutsbezirk), auf dem überwiegend Getreide angebaut und häufig auch handwerkliche Produktion mit örtlichemMonopol ausgeübt wurde (Braugerechtsame,Mühlenzwang, Ziegel- und Kalkbrennmonopole)[4], sondern hatte auch mittelsErbuntertänigkeit sowie übertragener Straf- und Polizeigewalt (Patrimonialgerichtsbarkeit) in derAgrargesellschaft eine beherrschende Stellung als Mittler derlandesherrlichen Gewalt inne.[5]

Die Bauern mussten im höheren Maß als im westlichen Reich Abgaben zahlen und auf herrschaftlichen Gütern arbeiten, Freizügigkeit bestand für sie praktisch nicht. DasBauernlegen wurde intensiver und bis in das 18. Jahrhundert ohne Widerstand der Landesherren ausgeübt. Die Mehrheit der Bauern sank auf den Status vonLandarbeitern herab.[6]

Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts erlosch diese Funktionsweise allmählich und wurde inDeutschland undÖsterreich in den 1920er-Jahren gesetzlich abgeschafft. Die deutschenGutsbezirke wurden ab Ende der 1920er Jahre endgültig aufgelöst. In Hessen bestehen bis in die Gegenwart gemeindefreie moderne Gutsbezirke fort.

Redewendung

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Die Redewendung „etwas nach Gutsherrenart [zu] tun“ bezieht sich auf diese herausragende Rechtsstellung und kritisiert kontemporäres Verhalten, das die Interessen anderer derartig ignoriert, wie es zuletzt zu Zeiten üblich war, in denen Gutsherren nicht erwarten mussten, für Verhalten nach Gutsherrenart kritisiert zu werden.

alternative Beschreibung
Leicht karikierte Darstellung eines Gutsherren auf dem Gemälde „Der Gutsherr“ vonCarl Spitzweg aus rund dem Jahr 1850 (Ausschnitt).

Siehe auch

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Literatur

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Weblinks

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Wiktionary: Gutsherr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Art.Gutsherrschaft. In:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.
  2. Philipp Halm: Rechtsökonomie und Bodenmarkt. Nomos, 2022. S. 51.
  3. GutsherrschaftRundfunk Berlin-Brandenburg, abgerufen am 24. Februar 2016.
  4. Hanna Schissler:Der Bauer – Die Verhältnisse in Ostelbien Preußische Agrargesellschaft im Wandel. Göttingen 1978, S. 94–100.
  5. Peter C. A. Schels:Gutsherrschaft (Memento vom 4. Juli 2017 imInternet Archive) Kleine Enzyklopädie des deutschen Mittelalters.
  6. Philipp Halm: Rechtsökonomie und Bodenmarkt. Nomos, 2022. S. 51.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4196107-9(lobid,OGND,AKS)
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