DieRepublik der Vereinigten Niederlande, auchRepublik der Sieben Vereinigten Niederlande (niederländischRepubliek der (Zeven) Verenigde Nederlanden), war einfrühneuzeitliches Staatswesen auf dem Gebiet der heutigenNiederlande. Die Republik der Vereinigten Niederlande ging 1581 aus demNiederländischen Aufstand von sieben dersiebzehn Provinzen derspanischen Niederlande gegenPhilipp II. von Spanien hervor. ImAchtzigjährigen Krieg (1568–1648) erkämpfte sie sich ihre vollständige Unabhängigkeit von denspanischen Habsburgern.
Die Republik, eigentlich einStaatenbund der ProvinzenGeldern,Friesland,Holland,Overijssel,Stad en Lande,Utrecht undZeeland, bestand als eine der wenigen und bekanntestenRepubliken der frühen Neuzeit bis zum Jahr 1795, als sie im Zuge desfranzösischenRevolutionsexports durch die neueBatavische Republik ersetzt wurde.
Der NameNiederlande bezog sich auf die, vonBurgund aus gesehen, topologisch niedrige Lage der Provinzen („Lande“, vergleicheburgundische Niederlande). Die Republik selbst hatte keinen offiziellen Namen. Meist wurde sie alsVereinigte Niederlande (niederländischVerenigde Nederlanden,lateinischBelgica Foederata) bezeichnet, im Unterschied zu den südlichenspanischen, späterösterreichischen Niederlanden. Invölkerrechtlichen Verträgen traten alsSouverän dieGeneralstaaten (Staten-Generaal van de Nederlanden) auf, wie die Republik im Deutschen auch genannt wurde. Aufgrund der Dominanz der ProvinzHolland wurden (und werden bis heute) die (Nord-)Niederländer, im Gegensatz zu denFlamen undWallonen im Süden,pars pro toto als „Holländer“ bezeichnet. In Sprachen, in denen es keine zeitgenössische Entsprechung fürNiederlande gab, wurden sie als(Sieben) Vereinigte Provinzen (französisch(sept) Provinces-Unies,englisch(seven) United Provinces) bezeichnet. Einelateinische Selbstbezeichnung warBatavia (nach denBatavern), ähnlich der späteren BezeichnungColumbia für die frühenVereinigten Staaten von Amerika.Die sieben Provinzen waren Holland,Zeeland,Groningen,Utrecht,Friesland,Geldern undOverijssel. AuchDrenthe, das immer noch im Schatten der anderen Provinzen steht, war ein Teil dieses Bundes, jedoch ohne Stimmrecht in den Generalstaaten. Hinzu kamen die gemeinsam verwaltetenGeneralitätslande, die im Laufe des Achtzigjährigen Krieges gegen Spanien erobert worden waren. Dieses Gebiet bildet heute noch in fast gleicher Form das Land Niederlande innerhalb desKönigreichs der Niederlande. Über dieOstindien- und dieWestindien-Kompanie dehnte sich der niederländische Einfluss auch auf Südostasien (Niederländisch-Indien), Afrika (Kapkolonie,Goldküste), Nordamerika (Nieuw Nederland,niederländische Karibik) und Südamerika (Niederländisch-Guayana) aus (→Niederländische Kolonien).
Die gesamtenburgundischen Niederlande, die neben den heutigen Niederlanden auch große Teile des heutigenBelgiens undLuxemburgs umfassten, waren 1477 an das HausHabsburg gefallen. Zum überwiegenden Teil gehörten sie demHeiligen Römischen Reich an. Nach derReformation kam es unter dem katholischenspanischen MonarchenPhilipp II. (1556–1598) zu heftigen religiösen Spannungen und zu Zentralisierungsversuchen, die 1568 in den niederländischen Unabhängigkeitskrieg, den sogenanntenAchtzigjährigen Krieg, mündeten, in dem die niederländischen Provinzen ihre örtlichen Privilegien gegen die vom spanischen König und dessen Statthaltern forcierten Übergriffe der Zentralgewalt zu verteidigen suchten.
Im Verlauf des Achtzigjährigen Krieges zwischen den Spaniern und den Niederländern kam es zur Spaltung der siebzehn Provinzen und zur Gründung derUtrechter Union im Jahr 1579, indem verschiedene nördliche Provinzen und Städte ein Defensivbündnis gegen Philipp II. schlossen. Im Jahr 1581 sagten sich die nördlichen Niederlande imPlakkaat van Verlatinghe offiziell vom spanischen Monarchen los und setzten ihn als ihren Souverän ab. Dies gilt als die Geburtsstunde der Vereinigten Niederlande.[1] Obwohl die nördlichen Niederlande nun über keinen Monarchen mehr verfügten, bedeutete dies noch keine Vorentscheidung für die in der Frühen Neuzeit eher ungewöhnliche, wenn auch nicht unbekannterepublikanische Staatsform. Stattdessen suchten die Niederländer in der Folge nach einem neuen fürstlichen Souverän, der die Provinzen in ihrem Kampf gegen die Habsburger unterstützen, die Privilegien und hergebrachten Rechte der niederländischen Stände aber nicht einschränken sollte. Nacheinander wandten sich die Niederländer anFrançois-Hercule, den Bruder des französischen KönigsHeinrich III., und an die englische KöniginElisabeth I. (die die Niederlande 1585/86 unter dem GeneralgouverneurRobert Dudley, 1. Earl of Leicester de facto zu einemProtektorat machte).
Beide Allianzen scheiterten jedoch letztlich am Widerstand der holländischen Regentenoligarchie gegen die jeweiligen Zentralisierungsversuche. Erst dieses Scheitern bedeutete letztlich die Entscheidung für eine republikanische Staatsform und den Verzicht auf einen fürstlichen Souverän als Schutzherrn. Wenn auch die Vereinigten Niederlande spätestens nach dem Ende der englischen Protektoratszeit 1587 de facto unabhängig geworden waren und in der Folgezeit einen eindrucksvollen Aufstieg zur ökonomischen, kulturellen und politischen Großmacht (vgl.Goldenes Zeitalter) erlebte, blieb dervölkerrechtliche Status der noch immer von Spanien beanspruchten Provinzen bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts umstritten. Erst das Ende des Achtzigjährigen Krieges mit Spanien imWestfälischen Frieden 1648 brachte den Vereinigten Niederlanden die offizielle Anerkennung als unabhängiger souveräner Staat.
Nach derorangistischen Restauration unterWilhelm IV. und seinem seit 1751 als Statthalter amtierenden NachfolgerWilhelm V. von Oranien regte sich im Verlauf der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts insbesondere in aufgeklärten Kreisen, die nach mehr „demokratischer“ Mitbestimmung verlangten, zunehmend Widerstand gegen die bestehenden Machtstrukturen. Dabei erwies sich das in die Jahre gekommene institutionelle Gefüge der Republik als unfähig und unwillig zu Reformen, die den Staat gegen den wachsenden revolutionären Druck hätten schützen können. Nach der gescheiterten Revolte derPatriotten gegen die Oranier von 1785 und der erneuten Restauration von 1787 kam es 1793 schließlich zur Kriegserklärung desrevolutionärenFrankreichs und 1794/95 zur Invasion französischer Truppen in den Niederlanden und zur Vertreibung der Oranier. Der französischeRevolutionsexport durch Exilanten der 1780er Jahre verlief gewaltlos: Die Stadtväter verließen ihre Posten und wurden durch vorläufige Repräsentanten des Volkes ersetzt, die bis März 1795 dann Provinzialvertreter und indirekt die Vertreter der Generalstände ernannten.
Am 1. März 1796 trat dann die neugewählte Nationalversammlung zusammen.[2] Damit war diealte Republik durch dieneueBatavische Republik ersetzt, die als französische Tochterrepublik undEinheitsstaat mit dem alten System brach und auch in den Niederlanden zahlreiche Neuerungen der Französischen Republik einführte. Die Batavische Republik bestand bis 1806, ehe sie durch das napoleonischeKönigreich Holland abgelöst wurde. An die Tradition der alten Republik wurde nach 1813 mit demFürstentum und späterenKönigreich der Vereinigten Niederlande angeknüpft.Wilhelm VI. von Oranien, der Sohn des letzten ErbstatthaltersWilhelm V., wurde zum Souveränen Fürsten und später König der Vereinigten Niederlande erhoben. Die Provinzen erhielten jedoch ihre einstige Machtstellung nicht zurück, und die Niederlande blieben bis heute eine Monarchie.
Die Vereinigten Niederlande waren eineKonföderation von Provinzen, die sich jeweils alssouverän verstanden und nur bestimmte Angelegenheiten – etwa die Landesverteidigung oder die Außenpolitik – gemeinsam auf Bundesebene entschieden. Höchstes gemeinsames Organ waren die Generalstaaten alsStändeversammlung, in die die einzelnen Provinzen Vertreter mitimperativem Mandat entsandten und die das Gemeinwesen nach außen hin repräsentierte. Die Vereinigten Niederlande verfügten über keine geschriebene Verfassung. Stattdessen beruhte die äußerst komplexe verfassungsmäßige Gestalt des Staatswesens auf den Bestimmungen der eher als Defensivbündnis gedachtenUtrechter Union von 1579 sowie überkommenen Gewohnheitsrechten. Neben augenfälligen republikanischen Verfassungselementen (so enthielt sie keine Regelung bzgl. eines fürstlichen Souveräns) gab es dennoch auchdynastische und quasi-monarchische Elemente. Dazu gehört v. a. die Position desStatthalters von Holland, inPersonalunion auchKapitän-General mit militärischer Befehlsgewalt und Sonderrechten, eine wichtige Rolle als Machtfaktor (v. a. in Kriegszeiten), aber auch als Identifikationsfigur mit integrativer Funktion für die gesamte Republik spielte.
Wichtigste Provinz der Union war die Provinz Holland, die durch ihre wirtschaftliche Macht eineHegemonialstellung einnahm und auch nach außen hin als entscheidende Kraft auftrat. Innerhalb Hollands und damit auch innerhalb des Gesamtstaates wiederum dominierte die kleine städtische Führungsschicht derRegenten (siehe:Regent von Amsterdam) zusammen mit demLandesadvokat bzw.Ratspensionär (Staatssekretär von Holland und Westfriesland), die das Erscheinungsbild der Niederlande als städtisch-dominierte Oligarchenherrschaft prägte. Das wichtigste Gegengewicht gegen diese Oligarchen-Elite stellte derStatthalter dar, der traditionell aus demHaus Oranien-Nassau stammte und über weite Strecken der Geschichte der Republik die Rolle eines Quasi-Monarchen spielte. Der ständige Konflikt zwischen der Person des Statthalters bzw. seinen Anhängern, den so genanntenOrangisten, und den oligarchischenRegenten spiegelt sich v. a. in denStatthalterlosen Zeiten (1650–1672 und 1702–1747) wider, in denen die wichtigsten Provinzen Holland, Zeeland und Utrecht nach harten Machtkämpfen ganz auf einen Statthalter verzichteten. Erst nach der zweiten Statthalterlosen Zeit wurde mit der orangistischen Restauration von 1747 und der ErnennungWilhelms IV. von Oranien zum Statthalter aller Provinzen das Statthalteramt auch offiziell erblich.[3]
Die sieben Provinzen mit ihrer Fläche in geographischenQuadratmeilen (QM, entspricht ca. 55 km²) und der Einwohnerzahl mit einem Stand 1795:[4][5][6]
| Provinz | Fläche QM | Einwohner | Zugehörend |
|---|
| Friesland | 55 | 161.513 | 11 Städte, 336Flecken und Dörfer |
| Gelderland | 115 | 217.828 | 20 Städte, 2 Flecken |
| Groningen | 40 | 114.555 | 3 Städte, 165 Dörfer |
| Holland | 125 | 828.542 | 37 Städte, 3 Flecken, 400 Dörfer |
| Overijssel | 112 | 135.060 | 16 Städte, 165 Dörfer |
| Utrecht | 32 | 92.964 | 5 Städte, 65 Flecken und Dörfer |
| Zeeland | 30 | 82.212 | 11 Städte, 110 Flecken und Dörfer |
Hinzu kamen:
Damit lebten 44 Prozent der Gesamtbevölkerung von 1,88 Millionen in der Provinz Holland.
Jede Provinz verfügte über dasMünzregal.Rechnungswährung in den meisten Provinzen war derholländische Gulden, geteilt in 20Stuiver zu 16Pennigen. Im Süden wurde auch mit dem flämischen Pfund zu 20Schilling zu 12Groten gerechnet, ein Pfund entsprach sechs Gulden.[7] Gebräuchliche Münzen waren derDuit (2 Pennigen), Groot (8 Pennigen), Stuiver, Dubbeltje (2 Stuiver),Real (3 1⁄2 Stuiver), Schilling (6 Stuiver),Löwentaler (2 Gulden) undReichstaler (2 1⁄2 Gulden).[8]
Holländische 2-Stuiver-Münze,
Avers, 1774
Holländische 2-Stuiver-Münze,
Revers, 1774
- Jonathan Israel:The Dutch Republic. Its Rise, Greatness, and Fall 1477–1806. Clarendon Press, Oxford 1998,ISBN 0-19-820734-4 (englisch).
- John L. Price:Holland and the Dutch Republic in the Seventeenth Century. The Politics of Particularism. Clarendon Press, Oxford 1998,ISBN 0-19-820383-7 (englisch).
- ↑Horst Lademacher:Geschichte der Niederlande. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983,ISBN 3-534-07082-8, S. 76.
- ↑Horst Lademacher:Geschichte der Niederlande. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983,ISBN 3-534-07082-8, S. 210 f.
- ↑Horst Lademacher:Geschichte der Niederlande. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, S. 176.
- ↑Johann Adolph Friedrich Randel:Statistische Übersicht der vornehmsten teutschen und sämmtlichen europäischen Staaten. 1786, S. 114;Textarchiv – Internet Archive.
- ↑Albrecht Christoph Kayser:Hollands Staatsverfassung bis zu ihrer Umänderung durch die Franzosen im Jänner 1795. Grau, Hof 1795, Anhang I. (Landesbibliothek Münster)
- ↑Carl von Rotteck:Allgemeine politische Annalen. Band 7. Cotta’sche Buchhandlung, 1831, S. 99;Textarchiv – Internet Archive.
- ↑Hans W. Jacobi:Het geld van de Republiek. In:Leidschrift. Historisch tijdschrift, Jg. 13 (1998), S. 117–133.
- ↑Johann Andreas Erdmann Maschenbauer:Der curiose und in allen nöthigen Wissenschafften Nützliche Dollmetscher Oder Allgemeines ZeitungsHandbuch. Selbstverlag, Augsburg 1748,S. 813 (google.at [abgerufen am 29. November 2022]).