Rentlensheirat

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DieRentlensheirat war die allgemeine Gütergemeinschaft[1] in derEhe imSpätmittelalter. Sie umfasst eingebrachtes und in der Ehe erworbenes Vermögen der Ehegatten.

Entwicklung der allgemeinen Gütergemeinschaft

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Ausgehend vomHochmittelalter, war die allgemeine Gütergemeinschaft nicht bekannt. Es gab höchstens die beschränkte Gütergemeinschaft. Diese bezog sich auf bestimmte Vermögenswerte, wie z. B. Haus oder Grund. Nur diese benannten Vermögenswerte waren für beide Ehepartner verfügbar. Später entwickelte sich daraus dieErrungenschaftsgemeinschaft. Bei dieser wurde nicht nur bestimmtes vorhandenes Vermögen betrachtet, sondern auch bestimmtes zukünftiges Vermögen definiert. Dieses zukünftige Vermögen wurde in der Regel durch Heiratsabsprachen festgelegt. Eine französische Sonderform war dieFahrnisgemeinschaft. Da wurde zusätzlich festgelegt, dassFahrnis zu den gemeinsamen Vermögen gezählt wird. Aus dieser Gütergemeinschaft entwickelte sich im Spätmittelalter die Rentlensheirat. Erst ab diesem Zeitpunkt waren sowohl eingebrachte Vermögenswerte als auch alle erworbenen Vermögenswerte für beide Ehepartner gleichberechtigt verfügbar.

Literatur

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  • Gustav Boehmer:Einführung in das Bürgerliche Recht.Mohr Siebeck, Tübingen 1965

Einzelnachweise

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  1. Ehe-Erbrecht – Definition der allgemeinen Gütergemeinschaft der Aargauischen Kantonalbank (PDF), abgerufen am 9. Februar 2018
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