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Stockerau-Kremser Straße

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(Weitergeleitet vonReichsstraße 409)

DieStockerau-Kremser Straße war eine Bundesstraße inÖsterreich, die vonStockerau überKirchberg am Wagram nachKrems führte. Seit 1972 ist die Stockerau-Kremser Straße eine niederösterreichische Landesstraße und wird alsL 14 bezeichnet.

Geschichte

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DieStockerau-Kremser Straße wurde 1824 für den Verkehr freigegeben. Am 24. Juli 1824 genehmigte der damalige KaiserFranz II. die Errichtung von zwei Mautstationen inStetteldorf am Wagram undHadersdorf am Kamp.

Die Straße vonKrems über Hadersdorf an die Horner Straße nächst Stockerau gehört zu den 17 Straßen, die 1866 zu niederösterreichischen Landesstraßen erklärt wurden.[1] 1870 wurde die Maut auf den niederösterreichischen Landesstraßen abgeschafft.[2] Das niederösterreichische Landesstraßengesetz vom 19. April 1894 verwendet den Begriff Landesstraße nicht mehr, die bisherigen Landesstraßen wurden in Bezirksstraßen I. Klasse umgewandelt.[3]

Nach demAnschluss Österreichs wurde diese Straße im Zuge der Vereinheitlichung des Straßensystems am 1. April 1940 in eineLandstraße I. Ordnung umgewandelt und als Teilstrecke der L.I.O. 3 geführt. Am 23. März 1942 wurde sie durch einen Erlass desGeneralinspekteurs für das Deutsche Straßenwesen zurReichsstraße erklärt und alsReichsstraße 409 bezeichnet.[4]

DieStockerau-Kremser Straße gehörte ab dem 1. April 1948 zum Netz derBundesstraßen in Österreich.[5] Ab 1949 wurde sie alsB 3 bezeichnet.

Die Neubaustrecke derDonau Straße zwischen Stockerau und Krems ersetzte am 1. Jänner 1972 dieStockerau-Kremser Straße überHausleiten undKirchberg am Wagram.[6] Die NummerB 3 wird seit 1971 für die Donau Straße verwendet.

Quellen

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  1. Gesetz über die Erklärung einer Anzahl von Straßenzügen zu Landesstraßen, wirksam für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns. LGBl. Nr. 6/1866. § 1 Nr. 4
  2. Gesetz, betreffend die Aufhebung der Mauth auf den Landesstraßen. LGBl. Nr. 29/1970.
  3. Gesetz vom 19. April 1894, betreffend die Herstellung und Erhaltung der öffentlichen, nicht ärarischen Straßen und Wege, wirksam für das Erzherzogthum unter der Enns. LGBl. Nr. 20/1894.
  4. Verordnungs- und Amtsblatt für denReichsgau Niederdonau, Jg. 1940, S. 179 u. Jg. 1942, S. 168.
  5. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis A.
  6. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 10. Juni 1976 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Niederösterreich, BGBl. Nr. 337/1976.
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