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Reichsregiment

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AlsReichsregiment wurden die in den Jahren 1500 und 1521 gebildetenständischenRegierungsorgane bezeichnet, die demHeiligen Römischen Reich eine einheitliche politische Führung unter Beteiligung derFürsten geben sollten.

Beide setzten sich aus dem Kaiser oder seinem Stellvertreter und 20 – später 22 – Vertretern derReichsstände zusammen und hatten ihren Sitz zunächst in derReichsstadt Nürnberg, später, von 1524 bis 1527, in der ReichsstadtEsslingen.[1] Die Schaffung eines funktionstüchtigen Reichsregiments war der zentrale Punkt derReichsreform zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Sie scheiterte beide Male nach kurzer Zeit am Widerstand des jeweiligen Kaisers und an den divergierenden Interessen der Fürsten.

Das Reichsregiment war als permanent tagendes Regierungsorgan für das ganze Reich gedacht, das fürstlichen Einfluss auf höchster Ebene sicherstellen sollte.[2]

Das erste Reichsregiment

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Das erste Reichsregiment ging auf eine Initiative desMainzerKurfürstenBerthold von Henneberg auf demWormser Reichstag von 1495 zurück. Als Gegenleistung für die Bewilligung desGemeinen Pfennigs und für die Unterstützung im Krieg gegenFrankreich verlangte er von demrömisch-deutschen König und späterenKaiserMaximilian I. die Einrichtung eines ständigen Regierungsorgans auf ständischer Grundlage. Der Kaiser sollte in dem Gremium, das die Finanzen, die Kriegführung und die Außenpolitik des Reiches kontrollieren sollte, nur den Ehrenvorsitz führen.

Da dies eine massive Beschneidung seiner Macht bedeutet hätte, stimmte Maximilian I. dem Vorschlag nicht zu. Allerdings ließ er sich unter dem Druck seiner finanziell prekären Lage auf andere Reformen ein, welche den Weg zum Reichsregiment ebnen sollten. Erst als die Fürsten ihm auf demReichstag zu Augsburg im Jahr 1500 auch festeKontingente eines Reichsheers zustanden, kam es tatsächlich zur Bildung des Reichsregiments. Dem Gremium, das seinen Sitz in derReichsstadt Nürnberg nahm, gehörten neben Maximilian I. 20 Vertreter der geistlichen und weltlichen Reichsfürsten sowie derReichsstädte an. Maximilian verweigerte dem Organ jedoch von Beginn an die Zusammenarbeit und löste es schon 1502 wieder auf.

Das zweite Reichsregiment

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Auch Maximilians NachfolgerKarl V., sah sich mit der Forderung der Fürsten nach einem Reichsregiment konfrontiert. Als Bedingung für seine Wahl zumRömischen König musste er die erneute Einberufung des Gremiums in seinerWahlkapitulation zugestehen.[3] Da Karl zugleich überSpanien und weitere Länder außerhalb des Reiches herrschte, war absehbar, dass er einen Großteil seiner Regierungszeit außerhalbDeutschlands verbringen würde. Das Reichsregiment sollte in dieser Zeit unter seinem BruderFerdinand tagen und die Belange des Reiches regeln.

Auf demWormser Reichstag von 1521, auf demMartin Luther sich vor dem Kaiser rechtfertigen sollte, kam es daher zur Gründung des zweiten Reichsregiments. Karl V. billigte ihm aber nur für die Zeiten seiner Abwesenheit vom Reich Entscheidungsbefugnisse zu. Ansonsten hatte es eine ausschließlich beratende Funktion. So scheiterte auch das zweite Reichsregiment an der mangelnden Unterstützung durch den Kaiser. Nachdem dieser 1531 die Wahl seines Bruders Ferdinand zum Römischen König durchgesetzt hatte, löste er das Gremium endgültig auf.

Quellen

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Literatur

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Gudrun Litz:Die reformatorische Bilderfrage in den schwäbischen Reichsstädten. Mohr Siebeck, Tübingen 2007,ISBN 978-3-16-149124-5,S. 181. 
  2. ReichsregimentInstitut für Geschichtliche Landeskunde Rheinland-Pfalz e. V. 2001–2024
  3. Gerhard Köbler:Wahlkapitulation Karls IV. online § 3
  4. Inhalt: Die Reformschrift „De praxi curiae Romanae“ (Squalores Romanae Curiae, 1403) desMatthäus von Krakau und ihr Bearbeiter; das „Speculum aureum de titulis beneficorum“ 1404/05 und sein Verfasser.
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