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Reichshauptstadt

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Dieser Artikel hat die Hauptstadt eines Reiches zum Gegenstand. Für die zum Teil gleichlautende Filmdokumentation sieheReichshauptstadt – privat.

AlsReichshauptstadt bezeichnet man das politische Zentrum einesStaates, der sich alsReich sieht. Vorwiegend verwendet wurde die BezeichnungReichshauptstadt für die StädteWien undBerlin. FürLondon oderMadrid – beides ehemalsHauptstädte von (Welt-)Reichen (Britisches Weltreich bzw.Spanisches Kolonialreich) – war der Titel nie, fürSt. Petersburg (Russisches Reich) kaum gebräuchlich.

Rom

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Rom wurde als größte Stadt der alten Welt Reichshauptstadt des altenRömischen Reichs. Nachdem manKarthago, die führende Seemacht, besiegt hatte, wuchs Rom stark an und erreichte in der Zeit des KaisersAugustus die Millionenmarke. Während der ausgehenden Zeit derRepublik festigte sich die Stärke Roms als die uneingeschränkte Schaltzentrale desMittelmeerraumes. Besonders in der Zeit derPax Augusta hatte Rom eine glanzvolle Zeit. In dieser Zeit entstand auch der Titel „Urbs urbium orbis terrarum“, was auf Deutsch etwa „Stadt aller Städte der Erde“ heißt. Unter den Kaisern wurde die Stadt weiter ausgebaut und erreichte während der Regentschaft KaiserVespasians die 2-Millionen-Grenze.

Nach Verlegung der Reichshauptstadt nach Konstantinopel unter Kaiser Konstantin im 4. Jahrhundert sank die Bevölkerungszahl wieder. Nach Zerstörung der Wasserversorgung derAquädukte in denGotenkriegen des 6. Jahrhunderts und mehreren Belagerungen wohnten schließlich nur rund 10.000 Einwohner in Rom und die Stadt versank über Jahrhunderte in weitgehender Bedeutungslosigkeit, abgesehen vom Sitz der Päpste.

Später knüpften diePäpste an diese alte Tradition an und Rom wurde von der römischen Reichshauptstadt zur Zentralstadt desKirchenstaates und derkatholischen Kirche.

Konstantinopel

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Neben Rom erbaute sich KaiserKonstantin der Große eine eigene Reichshauptstadt,Konstantinopel. Es erreichte nicht ganz die Höhe der Macht Roms, jedoch diente es demOströmischen Reich als Hauptstadt. In Konstantinopel befand sich ab dem 3. Jahrhundert die ganze römische Administration. Wichtige ökonomische Geschäfte liefen in der Stadt amBosporus ab. Besondere Größe erhielt Konstantinopel während der Zeit derVölkerwanderung, als viele weströmische Beamte Schutz in der Stadt suchten. 1453 eroberte SultanMehmet II. die alte oströmische Hauptstadt. Unter dem NamenIstanbul wurde die Stadt nun führende Stadt des neu gegründetenOsmanischen Reiches.

Wien

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Wien wurde alsResidenz derhabsburgischenKaiser faktisch zu einer der Hauptstädte desHeiligen Römischen Reiches. Das Alte Reich besaß keine Hauptstadt im heutigen Sinn. Die Stadt Wien war Residenz des Kaisers, Sitz desReichshofrates – einem der höchsten Gerichte im Alten Reich – und Hauptstadt derHabsburgermonarchie (die nie vollständig zum Alten Reich gehörte),Regensburg Sitz desReichstags,Wetzlar Sitz desReichskammergerichts,Frankfurt am Main Wahl- und Krönungsort. Für KaiserJoseph II. war 1782Rom die „eigentliche Hauptstadt und wirkliche Mitte des Reiches“.[1]

Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 erlosch der Titel für Wien allerdings nicht. Es blieb bis 1918Reichshaupt- und Residenzstadt zunächst des 1804 gegründetenKaisertums Österreich beziehungsweise desKaisers von Österreich und nach demAusgleich (1867) derÖsterreichisch-Ungarischen Monarchie.Budapest hingegen wurde nach dem Ausgleich zurHaupt- und Residenzstadt desKönigreichs Ungarn.

Berlin

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Berlin erhielt die Funktion einerReichshauptstadt mit derGründung desdeutschen Kaiserreiches 1871. In der Zeit derWeimarer Republik (1919–1933) wurde die Stadt, die nach wie vor preußische Landeshauptstadt war, in denpreußischen Gesetzen als Hauptstadt bezeichnet;[2] als amtlicher Titel wurde der Begriff „Reichshauptstadt“ erst in derZeit des Nationalsozialismus (bis 1945) durch Gesetz vom 1. Dezember 1936[3] eingeführt.

Siehe auch

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Weblinks

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Wiktionary: Reichshauptstadt – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Fußnoten

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  1. Vgl.Hagen Schulze:Staat und Nation in der europäischen Geschichte, München 1994.
  2. Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 30. März 1931
  3. Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Reichshauptstadt Berlin vom 1. Dezember 1936
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