Der Regierungsbezirk Stuttgart besteht in seinen heutigen Grenzen seit 1973, der ehemalige Regierungsbezirk Nordwürttemberg wurde bei der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg im Jahr 1952 eingerichtet. Seine Behörde, das Regierungspräsidium, ist seit diesem Zeitpunkt im Wesentlichen für den nördlichen Teil des ehemaligen LandesWürttemberg bzw. den württembergischen Teil des Bundeslandes Württemberg-Baden (Hauptstadt Stuttgart) zuständig, das nach demZweiten Weltkrieg aus der amerikanischenBesatzungszone hervorgegangen war. Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Nordwürttemberg. Bei der Gebietsreform, die zum 1. Januar 1973 in Kraft trat, wurde derZuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart im Norden um ehemalsbadische Gebiete erweitert. Im Gegenzug wurden Gebiete in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Karlsruhe und Tübingen abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Nordwürttemberg seinerzeit inRegierungsbezirk Stuttgart umbenannt.
Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nurHauptwohnsitze).
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist innerhalb der Verwaltungsorganisation des Landes Baden-Württemberg alsMittelbehörde zwischen den zehnLandesministerien und den Landrats- und Bürgermeisterämtern angesiedelt. Der Regierungspräsident vertritt alspolitischer Beamter die Landesregierung im Regierungsbezirk Stuttgart und sorgt für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgaben und landespolitischen Ziele. Vertreten wird er durch Regierungsvizepräsidenten. Das Regierungspräsidium hat seinen Sitz im Stuttgarter StadtbezirkVaihingen.
Im Regierungspräsidium sind rund 2300 Mitarbeiter in 8 Fachabteilungen mit 61 Referaten[4][5][6] und weiterenStabsstellen beschäftigt, unter anderem Juristen, Verwaltungsleute, Lehrer, Techniker, Straßenbauingenieure, Ärzte, Pharmazeuten, Biologen, Fischereiexperten und Wirtschaftswissenschaftler.
343 Städte und Gemeinden, darunter 2 Stadtkreise und 38Große Kreisstädte
Die baden-württembergischen Regierungspräsidien stehen in der Verwaltungshierarchie zwischen den Ministerien und den unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Bürgermeisterämter der Stadtkreise und Große Kreisstädte, Verwaltungsgemeinschaften) vor Ort.
Die Stellung des Regierungspräsidiums Stuttgart in der Landesverwaltung:
Die Regionalverbände mit ihren Stadt- und Landkreisen:
Im Vergleich mit demBruttoinlandsprodukt pro Kopf derEuropäischen Union, ausgedrückt inKaufkraftparität, erreichte der Regierungsbezirk Stuttgart im Jahr 2015 einen Index von 162 (EU-28 = 100) und zählt damit zu den wohlhabendsten Gebieten in Deutschland und Europa.[7]