DieRegierung ist eine der höchstenInstitutionen einesStaates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt diePolitik nach innen und außen und steht der Verwaltung eines Staates vor. Eine Regierung besteht in der Regel aus einemRegierungschef und mehrerenMinistern mit jeweils eigenenMinisterien, genanntKabinett. Sie kann aber auch aus gleichberechtigten Mitgliedern bestehen, wie in derSchweiz und inRojava (Westkurdistan), und wird dann eherRat genannt.
In einempräsidentiellen System wie zum Beispiel denVereinigten Staaten ist dasStaatsoberhaupt zugleich Regierungschef.
Oftmals stellt die BezeichnungRegierung ein Synonym für dieExekutive (ausführende Gewalt) eines Staates oder staatsähnlichen Gebildes dar. Die Regierungsgewalt wird auch alsGubernative bezeichnet.
Das WortRegierung bildete sich aus dem seit dem13. Jahrhundert gebrauchtenmittelhochdeutschenregieren, welches über dasaltfranzösischereger auslateinischregere entstand. Dieses bedeutete im engeren Sinne so viel wie „richten“ bzw. „lenken“ und im weiteren Sinne „führen“, „leiten“. Heute gebrauchte verwandte Wörter desselben Ursprungs sindRegent,Regiment,Regime,Regie,Rektor und das grammatische FachwortRektion.[1]
DasRegierung entsprechendeangelsächsische Wortgovernment[2] und dasfranzösischegouvernement haben ihre Wurzeln im Begriff desgubernator, der seinen Ursprung imgriechischenκυβερνήτης hat, was so viel wie „Steuermann“ bedeutet.[3]
Das zentrale und leitende Organ der Staatsmacht entstand in Europa mit der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft. Erste Ansätze dazu, darunter die zentralisierte Lenkung des Staates und seiner Bevölkerung mithilfe von Armee, Polizei, Bürokratie, Richterstand usw. fanden sich schon in derAbsoluten Monarchie. Obwohl die absolutistischen Monarchen durch die Zentralisierung der Regierungsfunktionen ihre Position stärkten, begaben sie sich dadurch gleichzeitig in finanzielle Abhängigkeit von denHandwerkszünften und dem sich in seiner Entstehung befindendenBürgertum.
In den meisten europäischen Sprachen umfasste der Regierungsbegriff bis zur zweiten Hälfte des19. Jahrhunderts die umfassende Ausübung der Staatsgewalt. Aufgabe der Regierung war es, nicht nur den Staat, sondern die gesamte Gesellschaft zu lenken. Mit der Entstehung der liberalenVerfassungsstaaten setzte sich die Idee der gesellschaftlichen Eigensteuerung durch. Die Aufgabe der Regierung beschränkte sich von da an mehr und mehr auf dieAußenpolitik und die staatsorganisatorische Tätigkeit desGesetzesvollzugs. Im Unterschied zur rein gesetzesabhängigen Verwaltung wurde die Regierung dabei vorwiegendadministrativ tätig.
In denBundesländern Deutschlands nennt man die auf der Ebene derRegierungsbezirke gebildete Mittelbehörde der staatlichen VerwaltungRegierungspräsidium oderBezirksregierung. InBayern heißt diese Behörde schlichtRegierung, zum Beispiel dieRegierung von Oberbayern.
Eine Notregierung ist in großen Krisenzeiten (Krieg/Katastrophen) eine stark eingeschränkte Regierung eines Landes (sieheRegierungsbunker).
Eine Regierung kann je nachHerrschaftsform unterschiedlich zustande kommen:
DieWählbarkeit eines Regierungsmitglieds kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein. Solche Kriterien können sein: das Lebensalter (Demokratie), das Geschlecht (Demokratie), der Besitzstand (Plutokratie), die Abstammung (Aristokratie, Monarchie).
In der theoretisch vorstellbarenAnarchie gäbe eskeine Regierung sowiekeineHierarchie, sondernSelbstorganisation undSelbstverwaltung.
In Deutschland kommt dieBundesregierung in einem zweistufigen Verfahren zustande. Zuerst wird derBundeskanzler vomBundespräsidenten gegenüber demBundestag zur Wahl vorgeschlagen. Dabei richtet er sich üblicher-, aber nicht notwendigerweise nach dem Wunschkandidaten der stärkstenKoalitionspartei. Ist ein Bundeskanzler gewählt, bestimmt dieser die restlichen Mitglieder der Regierung (Bundesminister), welche vom Bundespräsidenten ernannt werden müssen (Art. 63 undArt. 64GG).
In Österreich werden gemäß Art. 70 B-VG derBundeskanzler und auf dessen Vorschlag die restlichen Mitglieder derBundesregierung vomBundespräsidenten ernannt. Spricht derNationalrat der Regierung oder einzelnen ihrer Mitglieder das Misstrauen aus, hat der Bundespräsident diese sofort ihres Amtes zu entheben. Darüber hinaus kann das Staatsoberhaupt einzelne Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers oder die gesamte Regierung nach eigenem Ermessen entlassen.
In der Schweiz wird die Regierung auf Bundesebene von den vereinigten zwei Kammern desParlaments gewählt, in den Kantonen vom Volk; siehePolitisches System der Schweiz#Bundesebene undPolitisches System der Schweiz#Kantonale Ebene.
In den Niederlanden hatte der König bzw. die Königin bis 2012 die Aufgabe, nach einer Wahl ohne eine absolute Mehrheit für eine Partei einen bestimmten Politiker mit der Regierungsbildung zu beauftragen. Nach langer Debatte beschloss das niederländische Parlament 2012, ihm/ihr diese Rolle zu nehmen.[4]
In Italien beauftragt nach einer Parlamentswahl deritalienische Staatspräsident einen Politiker mit der Regierungsbildung (siehe auchPolitisches System Italiens).
In Griechenland ist das Prozedere wie folgt: Die Partei, die bei einer Parlamentswahl die meisten Stimmen bekommen hat, bekommt als erste drei Tage Zeit zur Bildung einer Regierung. Scheitert sie, bekommt die zweitstärkste Partei drei Tage Zeit usw. Dieses Prozedere fand nach dergriechischen Parlamentswahl am 6. Mai 2012 international große Beachtung. Die Führer der drei größten Parteien scheiterten nacheinander.[5] Danach führte StaatspräsidentKarolos Papoulias gemäß der Verfassung letzte Gespräche mit den Chefs aller Parteien, um sie möglichst doch noch zu einer Regierungsbildung zu bewegen. Da dies nicht gelang, rief er Neuwahlen aus (diese fanden am17. Juni 2012 statt).
Großbritannien: siehePolitisches System des Vereinigten Königreichs. (Wegen desMehrheitswahlrechts im Vereinigten Königreich gibt es meist klare Mehrheiten. 2010 bildete sich zum ersten Mal seit langem eine Koalitionsregierung, sieheKabinett Cameron I.)
Regierungen lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien klassifizieren. Man unterscheidet sie
nach dem Staatsaufbau:
nach der Machtverteilung gegenüber denLegislativorganen:
in einemparlamentarischen Regierungssystem nach dem Partizipationsgehalt der Parlamentarier in der Regierung:
- DieAlleinregierung stellt die alleinige Regierung einer Partei dar.
- AlsMehrheitsregierung hält die regierende Partei oder Koalition die absolute Mehrheit im Parlament.
- AlsMinderheitsregierung hält sie diese nicht, wird aber, entweder grundsätzlich oder je nach Sachfrage, von Abgeordnetentoleriert odergeduldet, um die absolute Mehrheit zu erlangen.
- DieKonzentrationsregierung enthält Vertreter aller Parlamentsparteien.
- DieKoalitionsregierung ist die Zusammenarbeit zweier, oder mehrerer, aber nicht aller Parteien, die dadurch eine absolute Mehrheit erreichen.
Außer bei der Versammlungsregierung ist die Regierung auch im parlamentarischen System keinexekutiver Ausschuss des Parlaments, sondern ein eigenständiges Organ, das seine Entscheidungen eigenverantwortlich trifft.
Die Organisation innerhalb der Regierung kann
In der Präsidialregierung hat der Regierungschef eine überragende Macht gegenüber den Ressortleitern. Diese entscheiden Sachfragen nicht eigenverantwortlich. Sie sind nur Gehilfen im Rang vonStaatssekretären. Beispielhaft für dieses System ist dieUS-amerikanische Regierung. Im Kollegial- bzw. Kabinettsystem hat jeder Minister sein eigenes Ressort, unterliegt aber den gemeinsamen Beschlüssen des Kabinetts. Der Regierungschef ist ebenfalls an die Entscheidungen gebunden, wie zum Beispiel in derdeutschen Bundesregierung.
Die allgemeinen Aufgaben einer Regierung werden in der Regel durch eineVerfassung festgelegt. Eine neue Regierung verkündet ihre Vorhaben häufig in Form einerRegierungserklärung. Teilweise wird ihr dabei eine100-Tage-Frist gewährt, um sich einzugewöhnen, bevor sie bewertet wird.
- Ulrich von Alemann:Politisches System der Bundesrepublik. In: ders.:Grundlagen der Politikwissenschaft. Opladen 1952, S. 89–98.
- P. Badura:Regierung. In: R. Herzog u. a. (Hrsg.):Evangelisches Staatslexikon. Band II. Stuttgart 1973, S. 1093–1147.
- A. Barry, T. Osborne, N. Rose (Hrsg.):Foucault and Political Reason. Liberalism. Neoliberalism and rationalities of government. London 1996.
- A. Benz:Governance – Regieren in komplexen Regelsystemen. Eine Einführung. Wiesbaden 2004.
- J. Bodin:Sechs Bücher über den Staat. 1576. (München 1981 ff.)
- C. Böhret, G. Wewer (Hrsg.):Regieren im 21. Jahrhundert. Zwischen Globalisierung und Regionalisierung. Opladen 1993.
- H. Boldt:Gewaltenteilung. In: D. Nohlen, R.-O. Schultze (Hrsg.):Politische Theorien. (= Lexikon der Politik. Band 1). München 1995, S. 152–156.
- D. Braun:Steuerungstheorien. In: D. Nohlen, R.-O. Schultze (Hrsg.):Politische Theorien. (= Lexikon der Politik. Band 1). München 1995, S. 611–618.
- A. Brunnengräber, C. Stock:Global Governance. Ein Jahrhundertprojekt. In:Prokla. 29, 1999, S. 445–468 (frei zugängliche PDF-Datei).
- M. Dean:Gouvernmentality. Power and Rule in Modern Society. London 1999.
- A. Draude:Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. (= DFG Sonderforschungsbereich SFB-Governance Working Paper Series. Nr. 2). Berlin 2007.
- Heinz Duchhardt:„Westphalian System“. Zur Problematik einer Denkfigur. In:Historische Zeitschrift, 269, 1999, S. 305–315.
- T. Ellwein:Einführung in die Regierungs- und Verwaltungslehre. Stuttgart 1966.
- Michel Foucault:Geschichte der Gouvernementalität. Band I-II (Band I:Sicherheit, Territorium, Bevölkerung. Vorlesung am Collège de France 1977–78; Band II:Die Geburt der Biopolitik. Vorlesung am Collège de France 1978–79). Frankfurt am Main 2006.
- E. Grande:Die neue Architektur des Staates. Aufbau und Transformation nationalstaatlicher Handlungskapazität – untersucht am Beispiel der Forschungs- und Technologiepolitik. In: R. Czada, M. G. Schmidt (Hrsg.):Verhandlungsdemokratie, Interessenvermittlung, Regierbarkeit. Opladen 1993, S. 51–71.
- Michael Haus:Transformation des Regierens und Herausforderungen der Institutionenpolitik. Baden-Baden 2010.
- Wilhelm Hennis u. a. (Hrsg.):Regierbarkeit. (= Studien zu ihrer Problematisierung. Band 1–2). Stuttgart 1977 u. 1979.
- W. Hennis:Aufgaben einer modernen Regierungslehre. In:Politische Vierteljahresschrift. 6, 1965, S. 422–437.
- J. J. Hesse, T. Ellwein:Das Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Band 1 (Text) – Band 2 (Materialien), Berlin 2004.
- E. Hübner:Das politische System der USA. Eine Einführung. München 2014.
- K.-H. Ilting:Sitte, Sittlichkeit, Moral. In: O. Brunner, W. Conze, R. Koselleck (Hrsg.):Geschichtliche Grundbegriffe. Band 5, Stuttgart 1984, S. 863–921.
- B. Kerchner:Genealogie und Performanz. Überlegungen zu einer kritischen Analyse des Regierens. In: G. Schulze,S. Berghahn, F. O. Wolf (Hrsg.):Politisierung und Ent-Politisierung als performative Praxis. S. 58–81.
- B. Kohler-Koch:Einleitung. Effizienz und Demokratie. In: dies. (Hrsg.):Regieren in entgrenzten Räumen. (= PVS-Sonderband 29/1998). Opladen 1998, S. 11–25.
- J. Kooiman (Hrsg.):Modern Governance. New Government-Society Interactions. London u. a. 1993.
- J. Kooiman:Governing as Governance. London 2003.
- K.-R. Korte, Fröhlich, M.:Politik und Regieren in Deutschland. Paderborn u. a. 20062.
- K.-R. Korte:Was kennzeichnet modernes Regieren? Regierungshandeln von Staats- und Regierungschefs im Vergleich. In:Aus Politik und Zeitgeschichte. B 5/2001.
- Karl-Rudolf Korte,Martin Florack (Hrsg.):Handbuch Regierungsforschung. 2. Auflage. Springer VS, Wiesbaden 2022,ISBN 978-3-658-30070-8,doi:10.1007/978-3-658-30074-6.
- S. Krasmann:Die Kriminalität der Gesellschaft. Zur Gouvernementalität der Gegenwart. Konstanz 2003.
- S. D. Krasner:Westphalia and All That. In: J. Goldstein, R. O. Keohane (Hrsg.):Ideas and Foreign Policy: Beliefs, Institutions, and Political Chance. Ithaca/London 1993, S. 235–264.
- S. D. Krasner:Compromising Westphalia. In:International Security. 20, 1995/96, S. 115–151.
- T. Lemke:Governance, Gouvernementalität und die Dezentrierung der Ökonomie. In: R. Reichert (Hrsg.):Governmentality Studies. Analysen liberal-demokratischer Gesellschaften im Anschluss an Michel Foucault. Münster 2004, S. 63–73.
- K. Loewenstein:Verfassungslehre. Tübingen 1957.
- O. Mayer:Deutsches Verwaltungsrecht. Tübingen 1924.
- Renate Mayntz:Politische Steuerung und gesellschaftliche Steuerungsprobleme – Anmerkungen zu einem gesellschaftlichen Paradigma. In: T. Ellwein u. a. (Hrsg.):Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft. Band 1, 1987, S. 89–110.
- R. Mayntz:Politische Steuerung: Aufstieg, Niedergang und Transformation einer Theorie. In: K. v. Beyme, C. Offe (Hrsg.):Politische Theorien in der Ära der Transformation. (= PVS-SH 26/1995). Opladen 1996, S. 144–168.
- R. Mayntz:Regulative Politik in der Krise? In: J. Matthes (Hrsg.):Sozialer Wandel in Westeuropa. Verhandlungen des 19. Deutschen Soziologentages 1979 in Berlin. Frankfurt am Main 1979, S. 55–81.
- Ch.-L. deMontesquieu:Vom Geist der Gesetze. Band 1, 1748 (Tübingen 1951).
- Axel Murswieck:Regieren/Regierbarkeit/Unregierbarkeit. In:Dieter Nohlen,Rainer-Olaf Schultze (Hrsg.):Politische Theorien. (= Lexikon der Politik. Band 1). München 1995, S. 533–539.
- Claus Offe:Krisen des Krisenmanagements. In: M. Jänicke (Hrsg.):Herrschaft und Krise. Opladen 1973, S. 197–223.
- C. Offe:Unregierbarkeit. Zur Renaissance konservativer Krisentheorien. In:Jürgen Habermas (Hrsg.):Stichworte zur „geistigen Situation der Zeit“. Frankfurt am Main 1979, S. 294–318.
- V. v. Prittwitz:Regieren. In: ders.:Politikanalyse. Opladen 1994, S. 176–179.
- Regieren. In:Duden. Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. Mannheim/Leipzig 1972, S. 581.
- Beate Kohler-Koch (Hrsg.):Regieren in entgrenzten Räumen. (= PVS-Sonderband 29/1998). Opladen 1998.
- R. Reichert (Hrsg.):Governmentality Studies. Analysen liberal-demokratischer Gesellschaften im Anschluss an Michel Foucault. Münster 2004.
- J. N. Rosenau, E.-O. Czempiel (Hrsg.):Governance without Government. Cambridge 1992.
- W. Rudzio:Das politische System der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 2005.
- F. W. Scharpf:Die Handlungsfähigkeit des Staates am Ende des Zwanzigsten Jahrhunderts. In: B. Kohler-Koch (Hrsg.):Staat und Demokratie in Europa. Darmstadt 1992, S. 93–115.
- V. Sellin:Regierung, Regime, Obrigkeit. In: O. Brunner, W. Conze,Reinhart Koselleck (Hrsg.):Geschichtliche Grundbegriffe. Band 5, Stuttgart 1984, S. 361–421.
- Rudolf Smend:Die politische Gewalt im Verfassungsstaat und das Problem der Staatsform. In: ders.:Staatsrechtliche Abhandlungen. Berlin 1924.
- Theo Stammen:Staatslehre. In:Dieter Nohlen, R.-O. Schultze (Hrsg.):Politische Theorien. (= Lexikon der Politik. Band 1). München 1995, S. 597–602.
- B. Teschke:The Myth of 1648. Class, Geopolitics and the Making of Modern International Relations. London/New York 2003.
- Klaus Dieter Wolf:Internationale Organisationen und grenzüberschreitendes Regieren. In:Herfried Münkler (Hrsg.):Politikwissenschaft. Ein Grundkurs. Reinbek 2003, S. 412–446.
- A. Ziai:Zwischen Global Governance und Post-Development. Entwicklungspolitik aus diskursanalytischer Perspektive. Münster 2006.
- M. Zürn:Gesellschaftliche Denationalisierung und Regieren in der OECD-Welt. In: B. Kohler-Koch (Hrsg.):Regieren in entgrenzten Räumen (= PVS-SH 29/1998). Opladen/Wiesbaden 1998, S. 91–120.
- Regierung. Artikel inJohann Heinrich Zedler (Wikisource)
- ↑Elmar Seebold:Kluge.Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24. Auflage. 2002,ISBN 3-11-017473-1.
- ↑Das englische Wortgovernment hat allerdings einen viel größeren Bedeutungsumfang und kann sich insbesondere auch auf die Gesamtheit der staatlichen Institutionen beziehen. SieheMerriam-Webster Dictionary, Art.: "government"
- ↑Wilhelm Mößle:Regierung. In:Ergänzbares Lexikon des Rechts. Gruppe 5 Staats- und Verfassungsrecht. Stand: 1996,ISBN 3-472-10700-6.
- ↑Tweede Kamer ontneemt staatshoofd rol bij formatie. Elsevier, 19. März 2012.
- ↑Gescheiterte Regierungsbildung: Griechische Tragödie, dritter Akt. In:Spiegel online. 11. Mai 2012.