Rechtskunde
DieRechtskunde ist einSchulfach an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, das Grundkenntnisse aus derRechtswissenschaft vermittelt. Zum Teil wird sie auch innerhalb anderer Fächer, wie etwa derGemeinschaftskunde, behandelt. Meistens werden hierbei Kenntnisse aus den Bereichenbürgerliches Recht sowieHandelsrecht vermittelt.
Die Rechtskunde an den Schulen soll auch zur Werteerziehung beitragen und weniger die Einübung in juristische Arbeitsweisen leisten, sondern vielmehr Recht unter dem Maßstab vonGerechtigkeit vermitteln. Außerdem sollen grundlegende Verfassungswerte thematisiert und reflektiert werden. Ziel der Rechtskunde ist daher auch, dass die durch Rechtskunde gestärkte Rationalität geistiger Auseinandersetzungen die Schüler im gesellschaftlichen und politischen Leben handlungsfähiger macht, das Rechtsbewusstsein erhöht wird.[1]
Die Wissenschaft zur Rechtskunde ist dieRechtswissenschaft.
Das LandNordrhein-Westfalen stellte 600.000 Euro für das Schuljahr 2010/11 zur Verfügung. Rund 800 Dozenten (Anwälte, Richter und Staatsanwälte) sind im Einsatz.[2]
Der HochschullehrerAndreas Gran betont den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen der Rechtskunde[3] zur Förderung der Jugend durch Rechtsbildung.[4]
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Menschenrechtsbildung
- Politische Bildung, ein Schulfachbereich der allgemeinen Rechtslehre
- Rechtsbildungsunterricht für Flüchtlinge
- Wirtschafts- und Rechtslehre
- Wirtschaftskunde, ein Schulfachbereich des Wirtschaftsrechts
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Bernhard Limbeck, Rüdiger Johannkemper:Wertevermittlung durch Rechtskundeunterricht. In:Jörg-Dieter Gauger;Konrad-Adenauer-Stiftung e. V. (Hrsg.):Sinnvermittlung, Orientierung, Werte-Erziehung: Bilanz und Perspektiven des Religions-, Philosophie- und Rechtskundeunterrichts an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland. 1. Auflage. Academia Verlag, Sankt Augustin 1998,ISBN 3-89665-084-X,S. 121–147.
- ↑Richter gehen an die Schulen aus derwesten.de vom 27. August 2010
- ↑Andreas Gran:Rechtsbildung als Allgemeinbildung: Fundament für freies und soziales Wirtschaftsleben. In:Juristische Rundschau.Band 2023,Nr. 6, 28. April 2023,ISSN 1612-7064,S. 257–263,doi:10.1515/juru-2023-2009 (degruyter.com [abgerufen am 28. Januar 2025]).
- ↑Andreas Gran:Förderung der Jugend durch Rechtsbildung. In:Recht der Jugend und des Bildungswesens.Band 71,Nr. 1, 2023,ISSN 0034-1312,S. 4–12,doi:10.5771/0034-1312-2023-1-4 (nomos-elibrary.de [abgerufen am 28. Januar 2025]).