Raubzeug
AlsRaubzeug wurden Tiere bezeichnet, die Wild- und Nutztiere bejagten oder schädigten, die selbst aber nicht zumJagdwild gezählt wurden, beispielsweise Rabenkrähe, Ratte und Fuchs.
Der heute wenig gebräuchliche Begriff entstammt derJägersprache und wurde zu unterschiedlichen Zeiten, an verschiedenen Orten unterschiedlich verwendet. Die Abgrenzung zwischen Raubzeug und Raubwild war uneindeutig, so wurde z. B. der Fuchs mal als das eine, mal als das andere eingeordnet. Bis 1976 war der Begriff Inhalt desBundesjagdgesetzes, wurde dann zu Gunsten treffenderer Formulierungen verworfen.
Jagdrecht
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Bis zur Streichung des Begriffes Raubzeug 1976 aus demBundesjagdgesetz war der Schutz des Wildes vor Raubzeug „Inhalt desJagdschutzes“. Da der Begriff jedoch zunehmend weder dem Jagdrecht noch den Ideen desNaturschutzes oder desTierschutzes entsprach, ist er in den heutigenJagdgesetzen nicht mehr aufgeführt. Raubzeug ist nicht mit der BezeichnungRaubwild zu verwechseln. Dazu zählenDachs,Fuchs undLuchs nach dem Bundesjagdgesetz §2(1). Im Unterschied zum Wild gab es für Raubzeug keineSchonzeit. Nach wie vor ist der Schutz des Wildes vor wildernden Hunden und Katzen Bestandteil des Jagdschutzes (§ 23 BJagdG). Auch wildernde Katzen und Hunde fielen in die Kategorie Raubzeug.
Durchführungsmaßnahmen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Da die Bejagung des Raubzeugs unter den Begriff desJagdschutzes fiel, wurde ihre Durchführung anJagdaufseher oderBerufsjäger delegiert. Da das Ziel die Ausrottung und Vertilgung war, wurde auf weidgerechte Bejagung kein Wert gelegt. Üblich waren der Fang mit Drahtschlingen, Schlag- undTellereisen und Selbstschüsse (Legebüchsen). Zum Erlegen von Ottern diente die Ottergabel, Dachse wurden mit der Dachszange aus dem Bau gezogen.[1] Im 18. Jahrhundert wurden vielerorts, zum Beispiel in Brandenburg, Raubzeug sowie auch der Wolf, Fuchs, Fischotter, Luchs, Biber und die Raubvögel, aber auch Krähen, prämiengestützt bekämpft: Für einen jeweils festgelegten Körperteil (Schwanz, Ohr, Nase, Klauen) zahlte die Obrigkeit einen bestimmten Betrag: Ein Wolf brachte, je nach Alter, bis zu vier Taler Schießprämie, eine Krähe einen Groschen.[2] Gegen den Fuchs wurden zu Anfang des 20. Jahrhunderts mitStrychnin versetzte Giftköder ausgelegt.[3]
Tierarten
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Raubzeug umfasste alle Tierarten, die demFriedwild gefährlich werden konnten, zum Beispiel Ratten (Wanderratte), Greif- und Rabenvögel (Rabenkrähen,Elstern oderEichelhäher), aber auch eingeschleppte Arten wieWaschbär oderMarderhund. Die Abgrenzung zwischen Raubwild und Raubzeug war historisch nicht konsistent, viele der erwähnten Arten sind später in den meisten Bundesländern in dasJagdrecht aufgenommen worden. Wildernde Hunde und Katzen wurden insofern auch als Raubzeug bezeichnet.[4]
Rabenkrähen, Elstern oder Eichelhäher wurden auch alsGelichter bezeichnet.[5]
Im Deutschen Jagdlexikon von 1998 steht, dass sich, obwohl der Begriff nicht mehr gebräuchlich sei,an der Sache nichts geändert habe[6] und der Schutz des Wildes weiterhin ein vernünftiger Grund nach§ 17Tierschutzgesetz ist, bestimmte Tiere zum Schutz des Wildes zu regulieren. Der Abschuss von wilderndenHunden wird inzwischen nach dem§ 17 Abs. 1 TierSchutzG ausgeschlossen, solange dem Hund das Wildern nicht nachgewiesen wurde.[7] Für Katzen gelten in den Landesgesetzen unterschiedliche Mindestentfernungen zu bewohnten Gebieten.
Kritik
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Es ist umstritten, ob sich der Abschuss von Raubzeug und Raubwild auf den Bestand der Tierarten auswirkt, die damit geschützt werden sollen. Beispielsweise können durch die Bejagung vonRabenkrähen deren Bestandszahlen sogar steigen, da nach dem Abschuss eines Brutvogels oftmals nichtbrütende Exemplare in dessen altes Revier einwandern. Umgekehrt steigt durch den Abschuss von Nichtbrütern der Bruterfolg der brütenden Revierinhaber.[8]
Von 1990 bis 1996 wurde in einem 700Hektar (7 Quadratkilometer) großen Jagdrevier im nördlichen Saarland ein Großversuch unter der wissenschaftlichen Leitung des BiologenPaul Müller durchgeführt, bei dem ein möglichst gründlicher Abschuss von jeglichemRaubwild und Raubzeug angestrebt wurde. Geklärt werden sollte damit, inwieweit sich diese intensive Bejagung auf die Bestände vonNiederwild undSingvögeln einerseits sowie auf die Bestände der bejagten Arten andererseits auswirkt. Insgesamt wurden auf der angegebenen Fläche im Verlauf von sieben Jahren unter anderem 2242Rabenvögel sowie 922 Stück Raubwild, darunter 579 Füchse, geschossen. Die Auswertung ergab, dass bei den meisten Tierarten keinesignifikante Änderung der Bestandszahlen zu verzeichnen war. Allerdings nahm die Zahl der Füchse sogar deutlich zu. Bei den Rabenkrähen lagen die Abschusszahlen in den letzten beiden Jahren um 40 % über denen der beiden ersten. Ein Einfluss auf die Bestandszahlen von Singvögeln und Niederwild konnte nicht festgestellt werden.[9]
Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Ilse Haseder,Gerhard Stinglwagner:Knaurs Großes Jagdlexikon. Weltbild, Augsburg 2000,ISBN 3-8289-1579-5.
- Paul Müller:Unter Räubern – zur Wirkung von Beutegreifern in Kulturlandschaften. Neumann-Neudamm Verlag, Melsungen 2010.ISBN 978-3-7888-1320-8.
- Fritz Nüßlein:Das praktische Handbuch der Jagdkunde. 14. Auflage. BLV, München 1996,ISBN 3-405-14789-1.
- Josef H. Reichholf:Rabenschwarze Intelligenz. Was wir von Krähen lernen können. Piper, München 2011,ISBN 978-3-492-25915-6
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Johannes Dieberger (2001): Bejagung und Bekämpfung der Marderartigen in Vergangenheit und Gegenwart. Wissenschaftliche Mitteilungen aus dem Niederösterreichischen Landesmuseum 14: 13–29.
- ↑Bernd Herrmann: Ein Beitrag zur Kenntnis von Schädlingsbekämpfungen und ihren Konzepten im 18. und frühen 19. Jahrhundert an Beispielen aus Brandenburg-Preußen. In: Bernd Herrmann (Herausgeber): „ ... mein Acker ist die Zeit“. Aufsätze zur Umweltgeschichte. Universitätsverlag Göttingen, 2011.ISBN 978-3-941875-99-9. Seite 151–206.
- ↑E. Merck, Chemische Fabrik, Darmstadt (Herausgeber): Strychnin als Mittel zur Vergiftung von Tieren, besonders von Raubzeug. E. Merck’s wissenschaftliche Abhandlungen 13. Druck E.Roether, Darmstadt. 15 Seiten.
- ↑Haseder / Stinglwagner, S. 617.
- ↑Rolf Krähenbühl:Sommerjagd der Berner Patentjäger ... Woher stammt eigentlich der Begriff «Gelichterjagd»? (Memento desOriginals vom 13. September 2016 imInternet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jagdverein-oberaargau.ch, Jägerverein Oberaargau, abgerufen am 6. September 2016 (pdf).
- ↑Raubzeug im Deutschen Jagd Lexikon
- ↑Prozess um erschossenen Wolf auf welt.de
- ↑Josef H. Reichholf:Rabenschwarze Intelligenz. Was wir von Krähen lernen können. Piper, München 2011,ISBN 978-3-492-25915-6, S. 97 ff.
- ↑Josef H. Reichholf:Rabenschwarze Intelligenz. Was wir von Krähen lernen können, Piper, München 2011,ISBN 978-3-492-25915-6, S. 107 ff.