Ratschlag

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch:Rathschlag bzw.Radschlag.
Der Gute Ratschlag (Originaltitel:Le bon conseil) vonJean-Baptiste Madou (1871)

Ratschlag (oderpersönlicher Rat,Empfehlung) sind kostenlose und unverbindlicheInformationen in derPrivatsphäre, die ein bestimmtesTun oderUnterlassen vonPrivatpersonen auslösen sollen.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

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Der Ratschlag ist die „unmittelbar an einePerson gerichteteSprechhandlung“.[1] Der Ratschlag wird im „Handbuch deutscher Kommunikationsverben“ vonGisela Harras denDirektiven zugeordnet: „EinSprecherS{\displaystyle S} äußert einemHörerH{\displaystyle H} gegenüber eine oder mehrereSa(P){\displaystyle Sa(P)}, um zu bewirken, dassH{\displaystyle H} erkennt, dassP{\displaystyle P} im Interesse vonH{\displaystyle H} ist“.[2] Im Gegensatz hierzu steht die meistentgeltpflichtigeBeratung, die aufgrund einesBeratungsvertrages durchgeführt wird wie beispielsweise dieRechtsberatung.

Etymologie

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Ratschlag und Beratung haben „Rat“ als Wortinhalt, dem eine umfangreicheEtymologie zugrunde liegt.[3]Dasaltgermanische Wort „Rat“ (lateinischconsilium) bezieht sich auf dieFürsorge desHerrschers für seinen Bereich. „Raten“ umfasste alles, was ein Oberhaupt den von ihm Abhängigen zu leisten schuldig war: Schutz, Hilfe, Vorsorge, Belehrung, Anweisung und Förderung (etwa derFamilienrat). EineRäterunde (auchRäderrunde) war eine Tischrunde, bei welcher der Mitgliederkreis über eineProblemlösung sinnierte.[4] Eine Lösung dieser Räterunde wurde als Ratschlag bezeichnet.

Das Wort „Ratschlag“ stammt aus demalthochdeutschen Verbrâtslagôn, was so viel bedeutet wie „einen Kreis für die Beratung ziehen“.[5][6] Es geht zurück auf das althochdeutsche Verbrâtan, was „beraten“, „helfen“, „ratschlagen“ oder „einen Rat erteilen“ bedeutet.[7]

Das WortRat bezeichnet ursprünglich die Mittel, die zumLebensunterhalt notwendig sind (vgl.Hausrat oderVorratshaltung).Raten bedeutete ursprünglich, sich geistig etwas zurechtlegen, überlegen, sich etwas aussinnen, Vorsorge treffen, vorschlagen, empfehlen. Es wird einRat einberufen, beispielsweise einGemeinderat oderStadtrat, sie versammeln sich imRathaus. Bei einem solchenRat handelt es sich um einGremium, welches sich um die Belange von Bürgern kümmert.

Situationen

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Der Ratschlag kann innerhalb derFamilie oderVerwandtschaft erteilt werden („väterlicher Rat“, „mütterlicher Rat“), vonFreunden, inPersonengemeinschaften wieUnternehmen (vomVorgesetzten anMitarbeiter im Rahmen derFürsorgepflicht) oder allgemein unter Privatpersonen. Gelegentlich werden Ratschläge in unverständlicher oder verschlüsselter Form gegeben, z. B. durch einOrakel oder alsParadoxe Intervention. Vorausgesetzt wird stets, dass der Rat Gebende mehrErfahrungen oderWissen hat als die Person, der ein Ratschlag erteilt wird.Sophokles stellte hierzu klar: „Wer nicht das gleiche erlebt hat wie ich, der soll mir keinen Ratschlag geben“.[8] „Guter Rat ist teuer“ soll darauf hinweisen, dass Beratung nicht kostenlos ist.

Ratschläge finden sich darüber hinaus in Form desRatgeberjournalismus; so in vielen Zeitschriften (z. B.Guter Rat, häufig in eigenenRubriken), in speziellen Ratgeber-Büchern und in speziellen Ratgeber-Sendungen im Fernsehen (z. B.ARD-Ratgeber).

Abgrenzung

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DieBeratung stammt etymologisch zwar von derselben Wurzel, doch wird heute hierunter einegewerbliche, meistentgeltlicheTätigkeit vonfreien Berufen (wieRechtsberatung durchRechtsanwälte,Steuerberatung durchSteuerberater), Institutionen (Berufsberatung,Sozialberatung) oderUnternehmen (Anlageberatung durchKreditinstitute,Versicherungsberatung durchVersicherungsberater) verstanden. Die Beratung unterliegt meist derBeratungshaftung (Ausnahme bildet dieLebensberatung), der Ratschlag dagegen nicht. Unverbindliche Ratschläge im Alltag, z. B. die Erkundigung nach dem Weg zum Rathaus, sind gemäߧ 675 Abs. 2BGB nichtschadenersatzpflichtig, falls sie sich als unzutreffend erweisen.

International

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Im schweizerischenKanton Basel-Stadt bezeichnetRatschlag eine Vorlage desRegierungsrates (Exekutive) an denGrossen Rat (Legislative); er enthält nebst dem Gesetzesentwurf Ausführungen zu dessen Entstehung, zu den Ergebnissen eines allfälligen Vernehmlassungsverfahrens sowie Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen.

Siehe auch

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Weblinks

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Wiktionary: Ratschlag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Rainer Paris,Raten und Beratschlagen, in: Sozialer Sinn 6 (2), 2005, S. 355
  2. Gisela Harras,Handbuch deutscher Kommunikationsverben, 2004, S. 154 ff.
  3. Peter Paul Spieß,Rat und Räte des Reiches, in: Heinrich Beck/Dieter Geuenich/Heiko Steuer (Hrsg.),Reallexikon der germanischen Altertumskunde, Band 24, 2003, S. 69 ff.
  4. Jens Holger Og,Lexikon der Symbolsprache und Zeichenkunde, Band 1, 2005, S. 155 f.
  5. Lutz Mackensen,Ursprung der Wörter: Das etymologische Wörterbuch der deutschen Sprache, 2013, S. 320
  6. Gerhard Wahrig,Deutsches Wörterbuch, 1968, Sp. 2858;ISBN 978-3423347433
  7. Wilhelm Braune,Althochdeutsches Lesebuch, 1875, S. 203
  8. Hans Werner Wüst,Lexikon der Sprüche und Widersprüche, 2004, S. 457
Normdaten (Sachbegriff):GND:4648654-9(lobid,OGND,AKS)
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