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Rangiersignal (Schweiz)

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Räumungssignal derDampfbahn Furka-Bergstrecke, unter demAusfahrsignal angeordnet

Rangiersignal bezeichnet in der Schweiz einEisenbahnsignal, das ausschliesslich zu Regelung vonRangierfahrten dient.Rangiersignale regeln Rangierbewegungen und dienen dem gegenseitigen Schutz von Rangierbewegungen unter sich oder gegenZugfahrten.[1]

Rangiersignale

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Es handelt sich dabei um Rangierhalt-, Räumungs- und Ablaufsignale sowie bis 2020 um Rückstellsignale.[2]

Rangiersignale werden als Lichtsignal oder als Kombination Lichtsignal-Signaltafel verwendet. Rangiersignale in der Ausführung als Lichtsignal können am gleichen Signal Bilder des Rangierhaltsignals und Bilder des Räumungssignals zeigen. Zeigt das RangiersignalZustimmung zur RangierbewegungoderRangieren gestattet, ist dies an der Rückseite an einem weissen Licht erkennbar. Am Lichtsignal kann auch dasSperrsignal gezeigt werden.[3]

Kursiv beschriebene Signale und Signalbilder sind seit 2020 nicht mehr in den Fahrdienstvorschriften erwähnt.

Licht-
signal
mit Sig-
naltafel
Rückseitealte Aus-
führung
BegriffBedeutungAnmerkung
Rangierhaltsignal[4]
Halt für Rangier­bewegungHalt für Rangier­bewegungen vor dem Signal. Alle Rangierfahrten haben vor dem Signal anzuhalten; für Züge sind sie ohne Bedeutung.Rangierhaltsignale, früher Vorrücksignale, beziehen sich in der Regel auf ein einziges Gleis. Signale mit aufgemaltem Kreuz werden in der Nacht meistens angeleucht.
Zustimmung zur Rangier­bewegungBeginn oder Fortsetzung der Rangierbewegung.
Räumungssignal[4]
Rangieren verbotenRäumung und Freihaltung der durch dieses Signal zu schützendenZug­fahrstrasse.
DasFormsignal zeigt bei Nacht ein blaues Licht.[5]
Räumungssignale, früher Rangiersignale, verbieten in einer bestimmten Umgebung des Signals das Rangieren. Der Geltungsbereich der Räumungssignale ist in den örtlichen Betriebsvorschriften geregelt.
Mit der Zustimmung desFahrdienstleiters dürfen Rangierbewegungen auch bei Verbotstellung des Räumungssignals ausgeführt werden.
Rangieren gestattetIm Gültigkeitsbereich des Signals ist keine Zug­fahrstrasse eingestellt.
Das Formsignal zeigt bei Nacht ein weisses Licht.[5]
Ablaufsignal[6]
HaltHalt der RangierbewegungAblaufsignale gelten für das Abdrücken, Anhaltenund Zurückziehen amAblaufberg. Sie signalisieren nach beiden Seiten. In der Grundstellung sind die Signale unbeleuchtet und ohne Bedeutung.

Ablaufsignale haben die gleiche Form und zeigen die gleichen Bilder wie die entsprechenden Rangiersignale. Zur Unterscheidung tragen die Ablaufsignale einen halbkreisförmigen weissen Aufsatz.[7]

Ablaufsignale werden in Deutschland alsAbdrücksignal bezeichnet.
SchiebenLangsames Schieben gegen denAblaufberg
Schneller SchiebenSchnelleres Schieben gegen den Ablaufberg[8]
ZurückziehenZurückziehen vom Ablaufberg weg[8]Zeigt das Ablaufsignal wieder Halt, bevor mit dem Rückstellen begonnen wurde, muss bis zum neuen Aufleuchten damit gewartet werden.[8]
Rückstellsignal[9]
RückstellenBeginn des Rückstellens vom Signal weg, wenn die grüne Lichterreihe erscheintDer weisse dreieckige Aufsatz besagt, dass das unbeleuchtete Signal bedeutungslos ist und nicht als Haltebefehl aufzufassen ist.
Zuletzt wurden Rückstellsignale noch inAblaufbergen verwendet. Heute werden die Befehle zum Rückstellen perFunk erteilt.[10] Bereits in der Mitte der 1960er-Jahre waren die Rückstellsignale in KopfbahnhofZürich Hauptbahnhof verschwunden, die früher das Zurückstossen der Züge aus dem Gleis veranlassten.
GrundstellungErlischt das Rückstellsignal, bevor mit dem Rückstellen begonnen wurde, muss bis zum neuen Aufleuchten damit gewartet werden.

→ siehe auch:Sperrsignal

ETCS-Rangiersignale

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In den Rangierbereichen unterETCS Level 2 kommt es zu regelmässigen Rangierfahrten. Diese Fahrten werden durch ETCS Level 2 nicht geleitet und das Triebfahrzeug ist in der BetriebsartShunting unterwegs. ETCS-Rangiersignale, die den bekanntenZwergsignalen ähneln, zeigen dem Triebfahrzeugführer die Rangierfahrstrasse.[11] Die ETCS-Rangiersignale stehen an den Grenzen derGleisfreimeldeabschnitte.[12]

ETCS-Rangiersignale sind für Zugfahrten ohne Bedeutung und nicht zu beachten. Sie zeigen bei eingestellter ZugfahrstrasseHalt.[13]

Vorder-
seite
RückseiteBegriffBedeutungBeziehung zu anderen Signalen
ETCS-Rangiersignale[14][12]
HaltHalt vor dem SignalEin vorausgehendes ETCS-Rangiersignal zeigtFahrt mit Vorsicht.
Fahrt mit VorsichtBeginn oder Fortsetzung der Fahrt
Unmittelbar nach dem ETCS-Rangiersignal muss mit einem Hindernis gerechnet werden.
Das nächste ETCS-Rangiersignal zeigtHalt,Fahrt mit Vorsicht oder es folgt ein ETCS-Rangierhaltsignal oder eine MerktafelÜbergang in nicht zentralisierten Bereich.
FahrtBeginn oder Fortsetzung der FahrtDas nächste ETCS-Rangiersignal zeigtFahrt oderFahrt mit Vorsicht.
ETCS-Rangierhaltsignal[15]
HaltHalt vor dem SignalEin vorausgehendes ETCS-Rangiersignal zeigteFahrt mit Vorsicht.
Merktafel Übergang in nicht zentralisierten Bereich[16]
Übergang in nicht zentralisierten BereichGrenze zu Anlagen mit nicht zentralisierten WeichenVon nun an gelten die herkömmlichen Vorschriften mit den bekanntenWeichensignalen. In der Regel steht die Merktafel beim Übergang von ECTS Level 2 auf Anschlussgleise.[11]

Signale an Fahrzeugen

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SignalBegriffBedeutungAnmerkung
Kennzeichnung der Rangierlokomotive im Bahnhof und in Rangierbereichen[17]
Bei Tag:
  ●   vorne (vorwärts) in der Mitte oben ein unbeleuchtetes „V“
  ●   hinten (rückwärts) kein Signal
Bei Nacht:
  ●   vorne (vorwärts) in der Mitte oben ein beleuchtetes weisses „V“ und zwei weisse Lichter
  ●   hinten (rückwärts) zwei weisse Lichter
Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf der Strecke[18]
Triebfahrzeuge: vorne zwei weisse LichterAn Triebfahrzeugen, die nicht an der Spitze der Rangierbewegungen verkehren, sind die Lichter der Vorwärtsrichtung gelöscht.
Triebfahrzeuge: hinten dunkel oder unten ein weisses LichtBei Nacht am Schluss der Rangierbewegung, unten ein weisses oder rotes Licht.
Bei Tag zeigen die Wagen kein Signal.
Bei Nacht:
  ●   an der Spitze der Rangier­bewegung ein weisses Licht
  ●   am Schluss der Rangier­bewegung ein weisses oder rotes Licht
Kennzeichnung stillstehender Fahrzeuge
HaltBei Tag:
Halt vor diesen Fahrzeugen
Kennzeichnung von Fahrzeugen, an die nicht angefahren werden darf.

Anstelle dieses Signals können vor und hinter den Fahrzeugen Haltsignale aufgestellt sein.[19]
Bei Nacht rotes Licht:
Halt vor diesen Fahrzeugen
Vorheiztafel:
DieZugsammelschiene ist unter Spannung
Fahrzeuge, die mitortsfesten Anlagen oder mit unbesetzten Triebfahrzeugen vorgeheizt werden, sind mit Vorheiztafeln gekennzeichnet, ausgenommenPendelzüge, auch mit Zusatzwagen, die über das Triebfahrzeug vorgeheizt werden.
Fahrzeuge, die zu andern Zwecken über Kabel aus ortsfesten Anlagen mit Strom versorgt werden, sind ebenso gekennzeichnet.[20]
HemmschuhwarntafelDie Fahrzeuge sind mitHemmschuhen gegen Entlaufen gesichert.[21]

Hinweissignale für Rangierbewegungen

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SignalBegriffBedeutungAnmerkung
Kennzeichnung von Lokwechselsprech- und Lokmeldestellen[22]
Mit schwarz-orange gekennzeichnetem Ständer:
Obligatorischer Ruf
Die Verbindungsaufnahme vom Lokführer zumFahrdienstleiter ist obligatorisch.
Die Verbindungsaufnahme entfällt, wenn das nach der Sprech- oder Meldestelle folgende ortsfeste Signal Fahrt signalisiert.
Lokwechselsprech- und Lokmeldestellen dienen der Verständigung zwischen Lokführer und Fahrdienstleiter. Sie können vom Führerstand und auch vom Boden aus bedient werden.
Mit schwarz-weiss gekennzeichnetem Ständer:
Fakultativer Ruf
Die Verbindungsaufnahme vom Lokführer zum Fahrdienstleiter ist fakultativ.
Ein weisses Blinklicht oben auf dem Lautsprecher kann den Lokführer darauf auf-merksam machen, dass er an der Sprechstelle verlangt wird.
Warnzeichen[23]
Vorsicht ProfilBesondere VorsichtGelb-schwarze Streifen kennzeichnen Hindernisse, die nahe ans Profil grenzen oder eine nicht ohne weiteres erkennbare Gefahrenstelle sind.

Signale des Personals

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Rangierfahrt eines historischen Zugs derSihltalbahn inBauma. Der Rangierleiter gibt mit seiner Hand das SignalSichtverbindung.

Die akustischen Signale werden mit derMundpfeife gegeben und durch Armbewegungen bzw. nachts, wo nichts anderes erwähnt ist, mit einem weissen Licht bestätigt. Die optischen und akustischen Signale fallen weg, wenn ein Befehl mit Funk oder mündlich erteilt wird.[24]

Bei einfachen Verhältnissen kann die Zustimmung an eine Rangierbewegung mit der Rangierklingel oder Rangierhupe mit dem Zeichen (lang – kurz – lang) erteilt werden.[25]

SignalBeschreibungBegriffBedeutungBeziehung zu anderen SignalenAnmerkung
Ein langer Pfiff und einmaliges Bewegen des erhobenen Arms in senkrechtem Halbkreis in der FahrrichtungVorwärtsVorwärts fahren[26]Es kann das SignalSicht­verbindung folgen.
Zwei lange Pfiffe und zweimaliges Bewegen des erhobenen Arms in senkrechtem Halbkreis in der FahrrichtungRückwärtsRückwärts fahren[27]
Ein langer Pfiff und einmaliges kreisförmiges Einwärtsbewegen der beiden erhobenen Arme quer zum GleisAnfahren vorwärtsVorwärts gegen ein Hindernis fahrenDie SignaleAnfahren vorwärts undAnfahren rückwärts müssen durch den Rufanfahren ergänzt werden.[28]
Zwei lange Pfiffe und zweimaliges kreisförmiges Einwärtsbewegen der beiden erhobenen Arme quer zum GleisAnfahren rückwärtsRückwärts gegen ein Hindernis fahren
Langsames Schwingen des nach unten ausge-streckten Arms schräg zum GleisSichtverbindungOptische Verbindungs­überwachung zwischen dem den Fahrweg beobachtenden Rangierleiter und dem LokführerEs können Entfernungs­angaben folgen.Das Signal ist nach Beginn der Entfernungsangaben nicht mehr zu geben.[29]
Die Entfernung zwischen den anfahrenden Fahrzeugen und dem Hindernis ist mit «wagenlang – halbe – vier – zwo – einen» anzugeben, wobei jeder Ruf wie folgt zu bestätigen ist:
Einmaliges, bei der Angabezwo zweimaliges Heben des ausgestreckten Arms auf Schulterhöhe quer zum Gleis.EntfernungsangabeEs kannHalt folgen.[30]
Ein kurzer und ein langer Pfiff sowie einmaliges rasches Bewegen des erhobenen Arms in senkrechtem Halbkreis in der Richtung des Stosses.
Das Signal ist durch den RufStoss zu ergänzen.
StossRasches Beschleunigen der RangierbewegungIm Anschluss an die Abgabe des BefehlsStoss ist das nachfolgende Zeichen zu geben.Befinden sich vor und hinter dem Triebfahrzeug Wagen, ist der Lokführer über die Richtung des Stosses zu verständigen.
Rasches Schwingen des nach unten ausgestreckten Arms schräg zum Gleis, bis die gewollte Geschwindigkeit erreicht istOptische Verbindungs­überwachung zwischen dem den Fahrweg beobachtenden Rangierleiter und dem LokführerEs folgtHalt.[31]
Leichtes Auf- und Abwärtsbewegen des quer zum Gleis ausgestreckten ArmsLangsamerVerlangsamen der Fahrt[32]
Bei Tag: Drei kurze Pfiffe und rasches Auf- und Abwärtsbewegen des quer zum Gleis ausgestreckten Arms
Bei Nacht: Drei kurze Pfiffe und rasches Auf- und Abwärtsbewegen mit rotem Licht
HaltAnhalten[33]
Mündliche Verständigung und beide Arme in Schulterhöhe nach vorne heben, die flach ausgestreckten Hände wiederholt einander nähernBewegenVorsichtiges Bewegen in Richtung des Rangierleiters[34]
Ein bzw. zwei lange Pfiffe und langsames Schwingen des schräg nach unten ausgestreckten Arms in der FahrrichtungVorwärts- oder Rückwärtsfahren über kurze EntfernungVorwärts bzw. rückwärts fahrenKurze Zeit nach dem Erteilen dieses Befehls folgtHalt.[35]

Literatur

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  • Rudolf W. Butz:Signale der Schweizer Bahnen. Orell Füssli Verlag, Zürich 1972,S. 102–111. 

Einzelnachweise

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  1. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.1.1 Rangiersignale. Allgemeines
  2. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 2.5.2 Erklärung der Begriffe
  3. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.1.2 Gültigkeit und Aufstellung der Rangiersignale
  4. abSchweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.1.3 Signalisierung an Rangiersignalen
  5. abSchweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 2.1 Räumungssignal
  6. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 1.2 Ablaufsignal
  7. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 1.2.1 Allgemeines
  8. abcFahrdienstvorschriften FDV A2016 (gültig bis 30.06.2020). (Memento vom 18. Dezember 2019 imInternet Archive). R 300.2 Anlage 3, Abschnitt1.2.2 Signalisierung am Ablaufsignal
  9. FDV A2016. R 300.2 Anlage 3, Abschnitt1.1.2 Signalisierung am Rückstellsignal
  10. Bruno Lämmli:Signale des Rangierdienstes. Auflokifahrer.ch, 2013
  11. abBruno Lämmli:Signale des Rangierdienstes. Auflokifahrer.ch, 2015
  12. abSchweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 6.7.2 Gültigkeit und Aufstellung der ETCS Rangiersignale
  13. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 6.7.3 ETCS Rangiersignale in Zugfahrstrassen
  14. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 6.7.4 Signalisierung an ETCS Rangiersignalen
  15. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 6.7.5 ETCS Rangierhaltsignal
  16. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 6.7.6 Merktafel Übergang in nicht zentralisierten Bereich
  17. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.2.1 Kennzeichnung des Triebfahrzeugs bei Rangierbewegungen im Bahnhof und in Rangierbereichen
  18. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.2.2 Kennzeichnung bei Rangierbewegungen auf der Strecke
  19. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.2.3 Kennzeichnung von Fahrzeugen, an die nicht angefahren werden darf
  20. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.2.4 Vorheiztafel
  21. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.2.5 Hemmschuhwarntafel
  22. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.4.1 Kennzeichnung von Lokwechselsprech- und Lokmeldestellen
  23. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.4.2 Warnzeichen
  24. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.1 Signale des Personals bei Rangierbewegungen. Allgemeines
  25. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.12 Rangierklingel und Rangierhupe
  26. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.2 Vorwärts
  27. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.3 Rückwärts
  28. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.4 Anfahren
  29. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.5 Sichtverbindung
  30. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.6 Entfernungsangaben
  31. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.7 Abstossen
  32. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.8 Langsamer fahren
  33. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.9 Halt
  34. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.10 Bewegen
  35. Schweizerische Fahrdienstvorschriften (FDV) A2024.Bundesamt für Verkehr (BAV), 1. Juli 2024 (PDF; 11 MB). R 300.2, Abschnitt 3.3.11 Vorwärts- oder Rückwärtsfahren über kurze Entfernung
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