Rainer Joachim Schweizer (*26. August1943 inBasel) ist ein SchweizerRechtswissenschaftler undHochschullehrer. Schweizer war, zusammengefasst von derNZZ, «Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Autor von diversen kantonalen und nationalen Gesetzen undVerfassungen, Experte beimEuroparat und beiInterpol,Nachrichtenoffizier undBundesrichter im Nebenamt».[1]
Schweizer studierte von 1962 bis 1969 Rechtswissenschaften an Universitäten in Wien, Basel, Genf und Bonn. Sein Anwaltsexamen stammt von 1971. Im Jahr 1974 erwarb er das Doktorat an derUniversität Basel mit einer DissertationsschriftÜber die Rechtssicherheit und ihre Bedeutung für die Gesetzgebung.[2] Ebenda folgte 1985 dieHabilitation zuGrundsatzfragen des Datenschutzes.[3]
Von 1974 bis 1986 arbeitete Schweizer als wissenschaftlicher Mitarbeiter imEidg. Justiz- und Polizeidepartement und in dessen Expertenkommissionen,[4] unter anderem jener zur Revision der Bundesverfassung.[5] Ab 1978 nahm er überdies Einsitz in Expertenkommissionen desEuroparats und derOECD. 1975/76 war er Experte in der Anwaltskammer gewesen, welche einen Vorentwurf der Verfassung des neuen Kantons Jura ausarbeitete.[4] Von 1987 bis 1995 amtete Rainer J. Schweizer als Bundesrichter im Nebenamt in der Sozialversicherungsabteilung des Bundesgerichts in Luzern.[4]
Von 1990 bis zum Eintritt in den Ruhestand 2010[6] war er ordentlicher Professor füröffentliches Recht einschließlichEuroparecht undVölkerrecht[7] an derUniversität St. Gallen.
Ab 1993 war Schweizer Präsident derEidgenössischen Datenschutzkommission.[8][4] 1996 wurde er Vizepräsident der Rekurskommission vonInterpol.
Im Jahr 2001 führte Schweizer die Administrativuntersuchung zurZusammenarbeit des Nachrichtendienstes mit Südafrika.[9] Während 10 Jahren war er in der Aufsichtsbehörde des Nachrichtendienstes tätig.[10] Im neuen Schweizer Geheimdienstgesetz kritisierte er 2015 insbesondere das faktisch inexistente Auskunftsrecht.[11][12]
Obgleich Schweizer 2009 den Rettungskredit für die Grossbank UBS verurteilt hatte,[13] war er auch entschieden gegen denAutomatischen Informationsaustausch mit «problematischen» Ländern, in welchen es nicht genügend Rechtssicherheit insbesondere in SachenDatenschutz gebe.[14]
Die WOZ schrieb 2014, Schweizer sei ein Staatsrechtler, der sich «immer wieder in die Politik einmischt und dabei Positionen vertritt, die zwar oft in der Minderheit sind, aber vernünftig. Vernünftig, weil sie grundsätzlich sind, weil sie sich auf die Aufklärung und die Demokratie stützen, weil sie die rechtsstaatlichen Prinzipien verteidigen.»[15]
Von 2006 bis 2010 amtete Rainer Schweizer als Präsident derSchweizerischen Gesellschaft für Kunstgeschichte.[16]
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Schweizer, Rainer J. |
| ALTERNATIVNAMEN | Schweizer, Rainer Joachim |
| KURZBESCHREIBUNG | Schweizer Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer |
| GEBURTSDATUM | 26. August 1943 |
| GEBURTSORT | Basel |