Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Römisch-deutscher Kaiser

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Römischer Kaiser
Romanorum Imperator
ZweiköpfigerReichsadler wie er von denHabsburger–Kaisern in derFrühen Neuzeit verwendet wurde
Längste Regentschaft
Friedrich III.
19. März 1452 – 19. August 1493
Schaffung des Amtes2. Februar 962
Auflösung des Amtes6. August 1806
Erster AmtsinhaberOtto I.
Letzter AmtsinhaberFranz II.

Alsrömisch-deutsche Kaiser bezeichnet die neuere historische Forschung dieKaiser desmittelalterlichen undfrühneuzeitlichenHeiligen Römischen Reiches, das in der Forschung auch als römisch-deutsches Reich bezeichnet wird,[1] von der KrönungOttos des Großen im Jahr 962 bis zur Niederlegung der Krone durchFranz II. 1806. Der Begriff dient der Unterscheidung von denrömischen Kaisern derAntike, denKaisern der Jahre von 800 bis 924, in denen das Kaisertum an diefränkische unditalienische Königswürde geknüpft war, den Kaisern derHabsburgermonarchie zwischen 1806 und 1918, dem vom Paulskirchenparlament gewähltenKaiser der Deutschen und denDeutschen Kaisern und Königen vonPreußen in derZeit von 1871 bis 1918.

Ausgangs- und Bezugspunkt des mittelalterlichen Kaisertums war dasrömische Kaisertum, das seit derSpätantike christlich geprägt war.[2] Das römisch-deutsche Kaisertum stellte demnach eine gesteigerte Königsherrschaft dar. Nach der übernationalenReichsidee beanspruchte der Kaiser zumindest formal den Vorrang vor allen anderen Königen derabendländischenChristenheit. Dies führte vielfach zu Konflikten,[3] zumal die reale Macht des Kaisers diesem universellen Anspruch spätestens seit demInterregnum des 13. Jahrhunderts nicht mehr gerecht wurde und sich wesentlich auf seinenHausbesitz stützen musste.

Die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Kaisertitel waren bis zumSpätmittelalter die Wahl zumrömisch-deutschen König (lateinischer Titelrex Romanorum) sowie die Anerkennung und die Krönung durch denPapst inRom. Otto I. nannte sich seit 962Imperator, seitOtto II. lautete der offizielle TitelImperator Romanorum, alsoRömischer Kaiser (wörtlich: „Kaiser der Römer“). Später wurde die FormulierungRomanorum Imperator Augustus („erhabener Kaiser der Römer“) üblich.[4] Seit den Beschlüssen desKurvereins von Rhense im Jahr 1338 setzte sich die Ansicht durch, dass die Königswahl allein den deutschenKurfürsten zustehe, keinerpäpstlichen Approbation bedürfe und den Anspruch auf das Kaisertum begründe. Der Titel des Herrschers zwischen Wahl und Krönung lautete seitMaximilian I.Erwählter Römischer Kaiser. Sein EnkelKarl V. war 1530 der letzte, der noch vom Papst gekrönt wurde. Alle seine Nachfolger wurden inFrankfurtgewählt und gekrönt.

Geschichte der BegriffeRömischer Kaiser unddeutsch

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Früh- und Hochmittelalter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die mittelalterlichenHerrscher des Reiches sahen sich – in Anknüpfung an diespätantike universaleKaiseridee und die Idee derRenovatio imperii, derWiederherstellung des Römischen Reichs unterKarl dem Großen – in direkter Nachfolge der römischenCaesaren und derkarolingischen Kaiser. Sie propagierten den Gedanken derTranslatio imperii, nach dem die höchste weltliche Macht, das Imperium, von den Römern auf das fränkisch-deutsche Reich durchGottesgnadentum übergegangen sei.[5]

Das Gebiet desfrühmittelalterlichenOstfrankenreichs wurde erstmals im 11. Jahrhundert alsRegnum Teutonicum oderRegnum Teutonicorum (Königreich der Deutschen) bezeichnet.[6] BereitsOtto der Große wurde 962 vomPapst zumRömischen Kaiser gekrönt, nachdem er auch den Titel eines Königs von Italien erworben hatte. Seine Nachfolger behielten diesen Anspruch bei und bestanden auf dem Recht zur Krönung zum Römischen Kaiser, das sie mit einem Krönungszug nach Italien und der Krönung durch den Papst umsetzen konnten. 1157 erscheint unter Friedrich I. erstmals der Begriffsacrum („heilig“) für das Reich,[7] das neben dem deutschen Königreich auch das italienische und seit 1032 auch das burgundische Königreich umfasste. Die offizielle Bezeichnung alsHeiliges Römisches Reich (Sacrum Imperium Romanum) ist erstmals für 1184 urkundlich belegt, nicht erst seit 1254, wovon die ältere Forschung ausging.[8] Folgerichtig ließen dessen Herrscher sich selbst seit dem 11. Jahrhundert vor ihrerKaiserkrönungRex Romanorum (Römischer König, wörtlich „König der Römer“) nennen. Mit diesem Titel verbanden sie den Anspruch auf die Kaiserkrone und auf eine supranationale Herrschaft, die verschiedene Sprachgebiete umfasste: deutsche (Regnum Teutonicum), italienische (Reichsitalien), französische (Königreich Burgund) und slawische (u. a.Königreich Böhmen). Dieser Anspruch wurde vom Papsttum seit Beginn desInvestiturstreits im 11. Jahrhundert zunehmend bestritten, insbesondere durchGregor VII. in seiner SchriftDictatus Papae, die dem Papst die Universalherrschaft über alle geistlichen und weltlichen Herrscher zusprach.

Neben den propagandistischen gab es auch heilsgeschichtliche Gründe für die Anknüpfung des römisch-deutschen Kaisertums an das antike Römische Reich. Nach mittelalterlichem Geschichtsverständnis, das vom Kapitel 7 imBuch Daniel beeinflusst ist, hatte es in der Antike nacheinandervier Weltreiche gegeben: dasbabylonische, dasmedisch-persische, dasgriechisch-makedonische und dasrömische Reich. Im Römischen Reich, in demJesus geboren worden war und das sich seit KaiserKonstantin zu einemImperium Christianum gewandelt hatte, sahen viele Gelehrte seitAugustinus die endgültige Form der weltlichen Herrschaft, in der sich das Christentum bis zum Ende der Zeiten entfalten werde. Im Reich Karls des Großen und der römisch-deutschen Könige sahen sie daher nicht den Nachfolgestaat des 476untergegangenen weströmischen Reiches, sondern dieses Reich selbst in neuer Form.[9]

Zwar bestand das Römische Reich im Osten mit demByzantinischen Reich (Ostrom) verfassungsrechtlich ununterbrochen fort. Da dasOströmische beziehungsweiseByzantinische Reich im Jahr 800 jedoch von einer Frau, der KaiserinIrene regiert wurde, argumentierten die Vertreter derTranslatio imperii-Theorie, der Kaiserthron sei vakant und damit vom Papst rechtmäßig auf Karl den Großen übertragen worden. Auf die karolingische Tradition berief sich 150 Jahre später wiederumOtto I., der mit der Annahme des Kaisertitels im Jahr 962 bewusst an die fränkische und die römischeReichsidee anknüpfte.[10]

Spätmittelalter

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Wappen des Heiligen Römischen Reiches mit den Wappen der Kur­fürsten.Fahnenbuch des Jacob Köbel (1545)

Die Reichsidee war auch noch imSpätmittelalter lebendig, als die Macht des Kaisertums bereits beträchtlich geschwunden war.[11]Heinrich VII., denDante fast schonpanegyrisch lobte, knüpfte direkt daran an und betonte die Bedeutung des Imperiums als Universalmacht, auch im Sinne der christlichen Heilsgeschichte. Dabei bediente er sich auch des römischen Rechts (wie schon dieStaufer über 100 Jahre zuvor). Das imperiale Selbstverständnis Heinrichs VII., seine Kaiseridee, rief allerdings auch den Widerstand Frankreichs und des Papstes hervor.[12]

Der Zusatz „Deutscher Nation“ taucht in der Literatur erstmals 1438 auf, im Antrittsjahr vonAlbrecht II. 1486 wurde er erstmals in einem Gesetzestext erwähnt. Die Betonung des deutschen Reichsteils desRömischen Reiches verstärkte sich seit Ende des 15. Jahrhunderts, als die Macht des Kaisers in Reichsitaliende facto nicht mehr ins Gewicht fiel und sich im Wesentlichen auf das deutsche Herrschaftsgebiet beschränkte. Auch im Abwehrkampf gegenKarl den Kühnen von Burgund wurde diese Terminologie verwendet. Im 17. Jahrhundert kam sie wieder außer Gebrauch.[13]

Im Reich setzte sich mehr und mehr die Ansicht durch, dass der König (bzw. zukünftige Kaiser) von denKurfürsten gewählt würde, der dann entweder vom Papst zum Kaiser gekrönt wurde oder – ab der Frühen Neuzeit – ohne Bestätigung durch den Papst in das Kaiseramt nachrückte. Das Papsttum hingegen hatte im Mittelalter immer darauf bestanden, dass es über die „Eignung“ des Kaisers selbst entscheiden könnte – was im Reich auf erheblichen Widerstand stieß (sieheStaufer). Der offizielle Königstitel bis zur Ottonenzeit lauteteRex Francorum („König der Franken“) imRegnum Francorum orientalium („Königreich der östlichen Franken“), danachRex Romanorum („König der Römer“,Römisch-deutscher König).

Nach der Kaiserkrönung wurde die Titulatur um den Zusatzsemper Augustus ergänzt, der aber teilweise auch schon vor der Kaiserkrönung gebraucht wurde. Dieser Titel wurde als „allzeit Mehrer des Reiches“ verdeutscht, da manAugustus vom lateinischen Verbaugere („vermehren, vergrößern“) ableitete, aber unkorrekt interpretierte, daAugustus hier als „Erhabener“ zu verstehen ist. Der BegriffMehrer stand dabei für die Pflicht des Herrschers, die Rechte des Imperiums zu schützen und zu erhalten. Konkret bedeutete dies, dass der Kaiser die Entfremdung von Reichsrechten wieRegalien (wie in Italien) oder den Verlust von Gebieten (wie im westlichen Grenzraum an Frankreich) zu verhindern hatte.

Neuzeit

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
DasHeilige Römische Reich um 1400

Seit der Annahme des TitelsErwählter Römischer Kaiser durchMaximilian I. (1508) wurde dieser von allen nachfolgendenrömisch-deutschen Königen beim Antritt der Alleinherrschaft und der offiziellen Krönung verwendet, etwa durchKarl V. 1520. Auf eine Krönung durch den Papst wurde fortan verzichtet, mit Ausnahme Karls V., der sich 1530 nachträglich durch den Papst in Bologna krönen ließ.[14]

Seit Maximilian I. führte der Kaiser den Titeldivina favente clementia electus Romanorum Imperator, semper Augustus („von Gottes Gnaden erwählter Kaiser der Römer, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs“) und in einem NebentitelGermaniae Rex („König in Germanien“).

DasHaus Habsburg, das seit der WahlAlbrechts II. im Jahr 1438 ununterbrochen die deutschen Könige und Kaiser gestellt hatte, erlosch 1740 im Mannesstamm mit KaiserKarl VI. DieHabsburgischen Erblande, wozu die Anwartschaften auf die Wahl-Königsthrone Ungarns und Böhmens zählten, fielen an seine älteste Tochter ErzherzoginMaria Theresia. Bereits vor dem Tod Karls VI. kam die Frage auf, ob diese ihm auch als Wahlkaiserin des Heiligen Römischen Reiches nachfolgen könne. Dazu schrieb der StaatsrechtlerJohann Jacob Moser im Jahr 1738: „Das Frauenzimmer endlich ist zwar weder durch ein Reichs-Gesetz, noch durch Reichs-Herkommen, von der Kayser Würde ausgeschlossen, wird sich aber doch schwerlich jemals eine Hoffnung dazu machen dörffen.“[15] Seine Prognose bestätigte sich, als 1742 der bayerische KurfürstKarl Albrecht als Kaiser Karl VII. und nach dessen Tod 1745 Maria Theresias EhemannFranz Stephan von Lothringen zu Kaisern gewählt wurden.

Nachdem sichNapoleon Bonaparte selbst zum Kaiser der Franzosen proklamiert hatte, rief sich der letzte KaiserFranz II. am 11. August 1804 als Franz I. zumKaiser von Österreich aus, um einem Statusverlust vorzubeugen und die Kaiserkrone derHabsburger weiterzuführen. Durch die Gründung desRheinbundes unter französischem Protektorat und unter dem Druck eines französischen Ultimatums sah sich Franz II. gezwungen, am 6. August 1806 die römisch-deutsche Kaiserkrone niederzulegen. Aus Sorge, dass die Reichskrone in französische Hände gelangen könnte und die österreichischen Länder durch die lehnsrechtliche Bindung an das Reich de jure unter napoleonische Herrschaft gelangen könnten, löste er das Reich als Ganzes auf, womit er seine Kompetenzen als Reichsoberhaupt überschritt.

Selbstbezeichnung durch Franz II.

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Der Titel desrömisch-deutschen Kaisers ist zumindest einmal auch offiziell vom Kaiser selbst verwendet worden, nämlich in der Urkunde, mit der sichFranz II. 1804 die erblicheösterreichische Kaiserwürde schuf. Dort spricht er sowohl vom „römisch-deutschen Reiche“ als auch von sich als einem „römisch-deutschen Kaiser“.[16] Er dankte am 6. August 1806 ab und es gab keine Nachfolge.[17]

Siehe auch

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Wolfgang Burgdorf:Protokonstitutionalismus. Die Reichsverfassung in den Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige und Kaiser 1519–1792. Göttingen 2015.
  • Peter Moraw:Heiliges Reich. In:Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, Sp. 2025 ff.
  • Ernst Schubert:König und Reich. Studien zur spätmittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte. Göttingen 1979 (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 63).
  • Matthias Schnettger:Kaiser und Reich – Eine Verfassungsgeschichte (1500–1806). Kohlhammer, Stuttgart 2020,ISBN 978-3-17-031351-4,
  • Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3. Kohlhammer, Stuttgart [u. a.] 1998.

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Commons: Römisch-deutscher Kaiser – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Erlaß Maximilians I. über den Kaisertitel (1508) – Quellen und Volltexte

Anmerkungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Vgl. beispielsweiseKurt-Ulrich Jäschke:Europa und das römisch-deutsche Reich um 1300. Stuttgart 1999;Martin Kintzinger:Herbst des Mittelalters? Das römisch-deutsche Reich im späten Mittelalter (1308-1437). In:Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation 962 bis 1806. Von Otto dem Großen bis zum Ausgang des Mittelalters Essays, hrsg. v. Matthias Puhle, Claus-Peter Hasse. Dresden 2006, S. 289–297;Volker Press:Das römisch-deutsche Reich - ein politisches System in verfassungs- und sozialgeschichtlicher Fragestellung. In: Derselbe:Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze. Hrsg. von Johannes Kunisch, Berlin 2000, S. 18–41.
  2. Siehe dazuHartmut Leppin,Bernd Schneidmüller,Stefan Weinfurter (Hrsg.):Kaisertum im ersten Jahrtausend. Regensburg 2012.
  3. Vgl. zusammenfassend Bernd Schneidmüller:Kaiser, Kaisertum (Mittelalter). In:Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. 2. Auflage. Band 2 (2012), Sp. 1496 ff.
  4. Vgl.Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3(Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998, S. 52.
  5. Grundsätzlich vgl. dazu Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3(Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998.
  6. Vgl.Carlrichard Brühl,Die Geburt zweier Völker, Köln [u. a.] 2001, S. 69 ff.;Rex Teutonicus ist damit früher belegt als der Begriff desregnum (besonders Brühl, S. 73 f.)
  7. Moraw,Heiliges Reich, in:Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, Sp. 2025–2028.
  8. Vgl. dazu Jürgen Petersohn:Rom und der Reichstitel «Sacrum Romanum Imperium». Stuttgart 1994, S. 78–80.
  9. Vgl. zu dieser Entwicklung und dem ideengeschichtlichen Kontext Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3(Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998, S. 27 ff.
  10. Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3(Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998, S. 161 ff.
  11. Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. Bd. 3(Kaiser und Reich). Stuttgart u. a. 1998, S. 228 ff.
  12. Malte Heidemann:Die Kaiseridee Heinrichs VII. In: Michel Pauly (Hrsg.):Europäische Governance im Spätmittelalter. Heinrich VII. von Luxemburg und die großen Dynastien Europas. Luxemburg 2010, S. 45–65.
  13. Karl Zeumer: Heiliges römisches Reich deutscher Nation. Eine Studie über den Reichstitel – Wikisource. 1910, abgerufen am 22. März 2022. 
  14. Vgl. dazu Matthias Schnettger:Kaiser und Reich – Eine Verfassungsgeschichte (1500–1806). Stuttgart 2020, S. 22 f.: „Zwar ließ sich Maximilians Enkel Karl V. 1530 vom Papst zum Kaiser krönen, aber er war der letzte römisch-deutsche Kaiser, der diesen Schritt ging. Alle seine Nachfolger, beginnend mit seinem Bruder Ferdinand I., der sich ohne päpstliche Zustimmung 1558, zwei Jahre nach Karls Abdankung, in Frankfurt zum Römischen Kaiser ausrufen ließ, verzichteten auf die nachträgliche Kaiserkrönung durch den Papst.“
  15. Johann Jacob Moser:Teutsches Staatsrecht, 50 Teile, 1737–1754, 2. Teil
  16. Otto Posse:Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige. Band 5. Dresden 1913, Beilage 2, S. 249 (Volltext auf Wikisource).
  17. Matthias Schnettger:Kaiser und Reich – Eine Verfassungsgeschichte (1500–1806). Kohlhammer, 2020,ISBN 978-3-17-031351-4, S. 202.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Römisch-deutscher_Kaiser&oldid=261529304
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp