Propstei (Luxemburg)
Eine luxemburgischePropstei (auchProbstei; (frz.: prévôté)) war einVerwaltungs- undGerichtsbezirk. Propsteien wurden in derGrafschaft Luxemburg schon im 13. Jahrhundert zur Verwaltung der Teilherrschaftsbereiche eingerichtet. Sie bestanden im späterenHerzogtum Luxemburg bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.
Propsteien
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Ende des 18. Jahrhunderts bestanden im Herzogtum Luxemburg fünfzehn Propsteien:[1]
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Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Zur Verwaltung derGrafschaft Luxemburg richtete GräfinErmesinde (1196–1247) in der Zeit ihrer Alleinherrschaft zwischen 1226 und 1247 Propsteien (prévôté) ein, die von ernannten Pröpsten (prévots) verwaltet wurden. Die Pröpste, vergleichbar mit einemAmtmann, warenadelig, ihr Amt war nicht erblich und sie konnten bei schlechter Amtsführung abgesetzt werden.[2] Die Pröpste waren die Repräsentanten derlandesherrlichen Autorität. Neben der Verwaltung des Gebietes der Propstei war den Pröpsten dieGerichtsbarkeit übertragen. Sie standen in ihrer Hauptfunktion an der Spitze der aus Unterpröpsten,Landmeiern, Untermeiern und anderen Funktionsträgern zusammengesetztenHochgerichte. DieNiedere Gerichtsbarkeit in den zur Propstei gehörenden Gemeinden waren mit einem vorsitzenden Richter oder Meier sowie mitScheffen besetzt.[3]
Die Propsteien waren in Meiereien und Richtereien geteilt und diese wiederum untergliedert in Ortschaften und Höfe. Die Propsteien aber umfassten nur jene Dörfer und Güter, die im Eigenbesitz derHerzöge von Luxemburg waren. Nicht zu den Propsteien gehörte eine Vielzahl vonadeligenGrundherrschaften, soweit die Grundherren das Recht der Hochgerichtsbarkeit besaßen.[2] Insgesamt gehörten neben den Propsteien und den von den Propsteien unabhängigen Städten über 200 Herrschaften zum Herzogtum Luxemburg.[1]
Nachdem das Herzogtum Luxemburg 1795 unter die Herrschaft derFranzösischen Revolutionstruppen gekommen war, wurden die vorherigen Verwaltungsstrukturen, damit auch die Propsteien, aufgelöst und dasWälderdepartement neu gebildet.[4]
Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- „Die landesfürstlichen Prévôtés“, Johann Georg Friedrich Jakobi:Neue Sammlung geographisch-historisch-statistischer Schriften, Band 2, Mizler, 1784, S. 784 ff (Google Books)
Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑abClomes:Versuch einer statistisch-geographischen Beschreibung des Großherzogthums Luxemburg, Schmit-Bruck, 1840, S. 2 (Google Books)
- ↑abRichard Laufner:Die Ämterorganisation unter Balduin von Luxemburg inBalduin von Luxemburg 1285–1354, Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, 1985, S. 284 ff. (www.dilibri.de)
- ↑Hardt,Jacob Grimm:Luxemburger Weisthümer, als Nachlese zu Jacob Grimm's Weisthümern, Bück, 1868, S. 41 (Google Books)
- ↑Johann Friedrich Schannat,Georg Bärsch: Eiflia illustrata oder geographische und historische Beschreibung der Eifel, Band 3, Ausgabe 2, Teil 2, Mayer, 1855, S, 188 (Google Books)