DerPrimas („Erster“, „Vornehmster“; lateinischer PluralPrimates, deutscher PluralPrimasse oderPrimaten) ist in mehreren Kirchen (besonders derrömisch-katholischen Kirche) ein Ehrentitel. Einem Primas können bestimmte kirchenleitende Funktionen zugeordnet sein. In deranglikanischen Kirchengemeinschaft bezeichnet Primas den leitendenBischof einer Provinz.
Historisch gesehen entstand der Titel eines Primas ab dem 4. Jahrhundert aus der Bezeichnung für den bedeutendsten Bischof einerProvinz desRömischen Reichs. DerPapst, gleichzeitig Bischof von Rom, ist Primas der katholischen Kirche. Primas war später aber auch der Amtstitel für die päpstlichenVikare undLegaten.[1]
Der Primas hatte gewisse Ehrenrechte, z. B. den Vorsitz auf denNationalkonzilen, dieOrdination derMetropoliten, die Königskrönung. Selten beinhaltete das Primat darüber hinaus auch begrenztejurisdiktive Rechte gegenüber den Metropoliten und Bischöfen.
Da in späterer Zeit alle hervorragendenErzbischöfe Anspruch auf den Primat erheben konnten, "wurde die Würde völlig illusorisch".[1]
Der Titel ist meist mit der bedeutendsten oder ältestenDiözese eines Landes oder einer Region verbunden, wobei es imHeiligen Römischen Reich deutscher Nation und in Frankreich zeitweise mehrere Primasse gegeben hat. Daraus, dass das Heilige Römische Reich auch das heutige Österreich umfasste, erklärt sich, dass der Salzburger Erzbischof noch den TitelPrimas Germaniae trägt.
In älterer Zeit erfreuten sich Primasse verschiedener Privilegien, so hatten sie das Recht zur Einberufung von Synoden in ihrem Bezirk, den Vorsitz in solchen Versammlungen, untergeordnete Kirchengerichte konnten an den Primas appellieren. Außerdem krönte in der Regel der Primas den Herrscher und hatte das Vorrecht, die Bischöfe seines Gebiets zu weihen. Primasse wurden auch als Vikare des Papstes bezeichnet.
Rechtsgrundlage des Primatialtitels war jeweils ein gesondertes päpstliches Privileg. ImCodex Iuris Canonici von 1917 wurde bestimmt, dass Primasse nur dann besondere Rechte haben, wenn dies ausdrücklich im Einzelfall festgelegt worden war. Der Codex von 1983 bestimmt ausdrücklich, dass der Titel eines Primas lediglich einen Ehrenvorrang mit sich bringt, es sei denn, dass sich durch ein spezielles Privileg oder eine gebilligte Gewohnheit etwas anderes ergibt (can. 438 CIC). Einige Aufgabenbereiche werden heute von denBischofskonferenzen wahrgenommen.
Wappen eines katholischen Primas; grünerGalero mit 30Quasten. Handelt es sich um einen Patriarchen, ist das Grün von Gold eingefasst.
Die meisten Primates benützen heutzutage ihr Wappen alsErzbischof oderKardinal, derErzbischof von Salzburg führt alsLegatus natus ein erzbischöfliches Wappen in Rot (20 Quasten, päpstliches Legatenkreuz in der Mitte, links und rechts davon das erzbischöfliche Kreuz und der Hirtenstab). Es gibt jedoch ein (veraltetes) Wappen für Primates, welches sich von dem des Patriarchen, durch seine nicht in Gold gefassten Quasten und deren Verbindung zumGalero unterscheidet.
Innerhalb derAnglikanischen Weltgemeinschaft ist ein Primas das Haupt einerKirchenprovinz (Landeskirche). In der Regel deckt sich eine Provinz mit einem oder mehreren Nationalstaaten. Der Primas kann der Bischof eines bestimmten Sitzes sein, so wie für England derErzbischof von Canterbury oder er wird auf der Provinzsynode aus dem Kreis der Bischöfe gewählt. In den meisten Fällen trägt er den Titel eines Erzbischofs. Oft ist seine Amtszeit beschränkt. Das Amt des anglikanischen Primas entstand aus dem Primastitel des Erzbischofs von Canterbury.
Er gilt alsprimus inter pares unter den Äbten der Konföderation, hat somit überall im Orden den Ehrenvorrang. Er darf sich im Orden der Ponitifikalien einschließlich des violettenPileolus bedienen und ist berechtigt am allgemeinen Konzil teilzunehmen.
Antonio Camilo González:La primada de América en los días de la colonia (= Colección V centenario, Bd. 9). Consejo Episcopal Latinoamericano, Bogotá 1987,ISBN 958-625-069-5.