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Presbyterianismus

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Presbyterianismus (von griechisch πρεσβύτεροςpresbyteros, der Ältere) ist eine Form derKirchenverfassung, bei der die Kirche auf mehreren Ebenen durch Gremien von Ältesten und Pastoren geleitet wird. Die presbyterianische Kirchenverfassung ist besonders beireformierten Kirchen gebräuchlich. Presbyterianismus steht zwischen dem hierarchischenEpiskopalismus (Leitung durch Bischöfe) und demKongregationalismus, bei dem die Gemeinden völlig selbständig sind. Im deutschen Sprachraum wird in der Regel vonPresbyterialverfassung oderpresbyterial-synodaler Ordnung gesprochen, im französischen vonsystème presbytéro-synodal.

Geschichte

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Hauptartikel:Presbyterianische Kirchen

Der Presbyterianismus geht auf die Kirchenordnung derHugenotten zurück, die 1559 von derNationalsynode in Paris eingeführt wurde. DerReformatorJohn Knox legte die spezielle schottische Ausprägung 1560 imFirst Book of Discipline fest, das gemeinsam mit demSecond Book of Discipline von 1578 für dieChurch of Scotland leitend wurde. Seine maßgebliche Festlegung erfuhr das System in dem von derWestminstersynode 1645 verabschiedeten DokumentThe Form of Presbyterial Church Government,[1] das zu denWestminster Standards gehört. Von Schottland aus breitete sich der Presbyterianismus (im engeren Sinne) in andere Teile des Vereinigten Königreichs, später in die gesamte angelsächsische Welt und auch in die Missionsgebiete der presbyterianischen Kirchen aus.

BeimWeseler Konvent 1568, bestätigt durch dieSynode von Emden 1571, wurde die Kirchenordnung in modifizierter Form für die reformierte Kirche in denNiederlanden übernommen. Mit derDuisburger Generalsynode von 1610 übernahmen die reformierten Gemeinden derHerzogtümer Jülich-Kleve-Berg dieses Modell. Da dieRheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 dieses Modell in modifizierter Form aufnahm, kam es schließlich im 19. und 20. Jahrhundert zur Einführung presbyterial-synodaler Strukturen in allen deutschenLandeskirchen. Auch in denreformierten Landeskirchen der Schweiz und in derReformierten Kirche in Ungarn wurde erst im 19. Jahrhundert dieses Modell vollständig übernommen.

Die Ämter

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Eine Voraussetzung der presbyterianischen Kirchenverfassung ist die vonJohannes Calvin vertreteneVierämterlehre, nach der die Kirche nicht allein vom geistlichen Stand geleitet werden kann, sondern durch ein Zusammenspiel verschiedener Ämter. Neben denPastoren, die Gottes Wort verkündigen, und den Lehrern(„docteurs“), die die Gemeinde im christlichen Glauben unterweisen, sind Älteste(„anciens“) für die Ausübung derKirchenzucht zuständig; daneben organisierenDiakone die Armenfürsorge. Alle Ämter sind Wahlämter auf Zeit. In vielen presbyterianischen Kirchen werden neben den Pastoren und Lehrern (die später meist als identisch angesehen wurden) auch Älteste und Diakoneordiniert. Sowohl Pastoren als auch Älteste werden als Nachfolger der im Neuen Testament erwähnten πρεσβύτεροι gesehen, so dass sie in angelsächsischen presbyterianischen Kirchen oft mit dem gemeinsamen Begriffelders zusammengefasst und alsteaching elders undruling elders unterschieden sind.

Die Leitungsgremien

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Im Presbyterianismus gibt es Leitungsgremien auf drei oder vier Stufen, die jeweils Mitglieder an das nächsthöhere Gremium delegieren:

  • die Sitzung (englischsession, in der Hugenottenkircheconsistoire), die Leitung der lokalen Gemeinde
  • das Presbyterium (englischpresbytery), das eine Gruppe von Gemeinden in einem begrenzten lokalen Umkreis leitet (in den Niederlanden, längere Zeit auch in Deutschland, wird hier vonClassis gesprochen, in der Hugenottenkirche voncolloque)
  • in größeren Kirchen regionaleSynoden
  • eine Generalversammlung oder Generalsynode als oberstes Leitungsgremium der Kirche.

Jedes Leitungsgremium setzt sich aus Pastoren und Ältesten zusammen und wird von einem gewählten Vorsitzenden geleitet. Im englischen Sprachraum wird der meistmoderator genannt, im Deutschen wird bei Synoden oft der BegriffPräses gebraucht. In der lokalen Gemeinde hat meist der (oder einer der) Gemeindepfarrer den Vorsitz, in höheren Gremien sind Pastoren und Älteste meist in gleich großer Zahl vertreten und wirken gleichberechtigt.

Die einzelne Gemeinde ist rechtlich und finanziell selbständig, aber der Kirchenverfassung und dem Bekenntnis der Kirche verpflichtet.

Die Ältesten einer Gemeinde werden von der Gemeinde gewählt. Ordinierte Pfarrer werden ebenfalls von der Gemeinde gewählt, müssen aber vom Presbyterium bestätigt werden.

Literatur

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Textausgabe.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4129798-2 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS) |LCCN:sh85106423
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