Diepolnische Verfassung (polnischKonstytucja Rzeczypospolitej Polskiej) wurde am2. April1997 vonSejm undSenat (Nationalversammlung) verabschiedet und am 25. Mai 1997 vom polnischen Volk per Volksabstimmung angenommen. Sie ist seit dem 17. Oktober 1997 in Kraft. AmRunden Tisch wurde am 7. April 1989 die auf die sozialistische Diktatur zugeschnittene Verfassung derVolksrepublik Polen mit dem Vermerk novelliert, dass eine neue Verfassung verabschiedet werden solle. Durch viele verschiedene politische Strömungen und wechselnde Machtverhältnisse in der Regierung machte der Expertenkreis der Verfassungskommission nur langsame Fortschritte bei der Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfes.[1]
Ihr Vorgänger waren die Verfassung von 1952 und die „Kleine Verfassung“ von 1992. Letztere ermöglichte ein ordnungsgemäßes Funktionieren des polnischen Staates in der Zeit zwischen 1990 und 1997.
InPolen entstand am 3. Mai 1791 dieerste Verfassung in Europa; das ist bis heute ein polnischer Feiertag.
Die polnische Verfassung besteht aus dreizehn Kapiteln und 243 Artikeln.
DiePräambel enthält keine typischeInvocatio Dei, obwohl Gott erwähnt wird („sowohl diejenigen, die an Gott […] glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen“).
Der Präambel folgen 13 Kapitel, in denen die Republik, die Grundrechte und -pflichten, die Rechtsquellen, die Staatsorgane (Sejm und Senat, Präsident, Ministerrat), die territoriale Selbstverwaltung, die Judikative, die übrigen Verfassungsorgane (Beauftragter für Bürgerrechte etc.), die Finanzverfassung, der außerordentliche Zustand und die Verfassungsänderungen sowie Referenden definiert werden. Diese Verfassung folgt der parlamentarischen Tradition derMärz-Verfassung von 1921, in der der Sejm und Senat die wichtigste Rolle spielen.
Besondere Aufmerksamkeit ist dem zweiten Kapitel zu widmen. Die polnische Verfassung garantiert die Wahrung aller wesentlichenGrundrechte eines demokratischenRechtsstaates.
Im vierten Kapitel werden dieKompetenzen der polnischen Parlamentskammern, Sejm und Senat, verankert. Im Kapitel sechs und sieben befinden sich detaillierte Vorschriften über die Stellung despolnischen Staatspräsidenten und der polnischen Regierung.