Polizeieinsatz

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Polizeieinsatz vor dem Stuttgarter Hauptbahnhof im Januar 2012
Polizeieinsatz im Rahmen des Jugendschutzgesetzes: Jugendliche müssen alkoholische Getränke in der Kanalisation entsorgen (2010)
Beispiel für einen Polizeieinsatz: DieIngewahrsamnahme einer Person

EinPolizeieinsatz istpolizeiliches Handeln imAußendienst. Er dient der Bewältigung einerpolizeilichen Lage. Jegliche Einsätze mit Eingriffscharakter müssen auf einer gesetzlichen Grundlage erfolgen. Nicht immer ist ein Polizeieinsatz eilbedürftig. Praktisch alle Polizeien – Schutzpolizei, Verkehrspolizei etc. – können einen Polizeieinsatz bewältigen.

Die Einsatzarten dienen entweder der Aufrechterhaltung derÖffentlichen Sicherheit undOrdnung (Gefahrenabwehr), derStrafverfolgung oder haben verwaltungsrechtliche Hintergründe (z. B. eineVollzugshilfe). Diese Einsätze können entweder vorhersehbar und geplant („Zeitlage“) oder ad hoc auftreten („Sofortlage“), sind oft vielgestaltig und berühren die verschiedenstenRechtsgebiete wiePolizeirecht,Strafrecht,Ordnungswidrigkeitenrecht,Strafprozessrecht undVerwaltungsrecht. Das Erfordernis zum polizeilichen Handeln besteht aufgrund der Pflicht zur Gefahrenabwehr im Rahmen despflichtgemäßen Ermessens (beim Polizeirecht), aufgrund desLegalitätsprinzips (im Strafverfahrensrecht) und aufgrund desOpportunitätsprinzips (imBußgeldverfahrensrecht).

Inhaltsverzeichnis

Beispiele für Einsatzarten

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Polizeieinsatzarten sind unter anderem Versammlungen,Straftaten,Ordnungswidrigkeiten,vermisste Personen,Verkehrsunfälle,Betriebsunfälle,Suizide,Alarmierungen, verdächtige Wahrnehmungen, Brände,Fahndungen, Randalierer, Belästigungen,Hilfeleistungen,Verkehrsbehinderungen, Ermittlungen, verwirrte Personen und ausgebrocheneGefangene.

Bei Sofortlagen wird ein Einsatz durch dieEinsatzzentrale aufgebaut, die einen Kräfteaufruf vornimmt (Alarmierung). Hierbei werden Einsatzmittel zugeordnet (meistensStreifen des Einzeldienstes), die sich meistens mittels einesEinsatzfahrzeuges zurEinsatzstelle oderKräftesammelstelle begeben und die erforderlichen Maßnahmen treffen. Hierbei können lagebedingtSonder- und/oderWegerechte in Anspruch genommen werden. Dort wird die Lage mittels einerLagemeldung an die Einsatzzentrale oder an einenEinsatzleiter berichtet; dies geschieht in der Regel perFunk, wobeibestimmte Abkürzungen verwendet werden. Fahrzeuge modernerPolizeiverbände sind mit einemFunkmeldesystem ausgestattet. Hierdurch wird der Einsatzleitung ein Überblick über die Tätigkeiten und die Verfügbarkeit der Einsatzkräfte verschafft, wodurch die Steuerung und Koordinierung der Einsatzmittel erheblich erleichtert wird.

Nahezu jeder Einsatz enthältMaßnahmen und eineSachbearbeitung, die sich zum Beispiel von derFestnahme überVernehmungen,Durchsuchungen,erkennungsdienstliche Behandlungen, Abgleiche mit Dateien,Gegenüberstellungen,Dokumentations-,Berichts-,Melde- undVerständigungspflichten bis zurStrafanzeigenerstellung erstrecken können.Falschalarmierungen haben manchmal zur Folge, dass der Verursacher für die entstandenen Polizeikosten inRegress genommen wird.

Einsätze außerhalb einer besonderen Aufbauorganisation werden von der Einsatzzentrale geführt. Vor Ort wird ein Einsatz von derjenigen Streife geleitet, die zuerst am Ereignisort eingetroffen ist, genauer vomStreifenführer, oder ersatzweise je nach behördlicher Organisation vom Außendienstleiter,Dienstgruppenleiter, Dienstabteilungs- oder Dienstschichtleiter oder demDienststellenleiter der zuständigenPolizeidienststelle. Herausragende Ereignisse, wie z. B.Atommülltransporte oderGrößere Gefahren-, Schadenlagen und Katastrophen (GGSK), erfordern Großeinsätze, bei der ein verbands- oderländerübergreifender Kräfteaufruf (Alarmierung) vorgenommen und eingesetzt wird. Diese Einsätze werden vonPolizeiführern, ggfs. mit Führungsstab, geleitet. Jeder geplante Einsatz mit einem größeren Kräfteansatz, z. B. Demonstrationen von mehreren hundert Personen, beruht auf einemEinsatzbefehl.

Teil jedes Einsatzes ist die Anwendung einer Einsatztaktik, dieEigensicherung sowie die Kommunikation mit der Leitstelle und/oder dem Einsatzleiter. Die Planung und Abwicklung wird in derEinsatzlehre beschrieben; die Führung von Einsätzen ist Teil der Einsatzlehre. Die Führung der Polizei im täglichen Dienst ist Teil derFührungslehre. Beide Gebiete können in derAusbildung zum FachFührungs- und Einsatzlehre (FEL) zusammengefasst werden.

DiePolizeidienstvorschrift 100 (Führung und Einsatz der Polizei) regelt die Taktik und Organisation. DiePraxis beim Einschreiten wird in derEinsatzausbildung vermittelt.

Im Voraus planbare Einsätze werden durch schriftlicheEinsatzbefehle vorbereitet.[1]

Es wird zwischen dem Polizeilichen Einzeldienst (Streifen) und demGeschlossenen Einsatz unterschieden.

Siehe auch

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Literatur

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  • Josef Strobl, Karl Wunderle:Theorie und Praxis des Polizeieinsatzes. 3. überarbeitete Auflage. Schmidt-Römhild, 2007,ISBN 978-3-7950-2936-4.
  • Josef Strobl:Theorie und Praxis des Polizeieinsatzes II. Schmidt-Römhild, 2000,ISBN 3-7950-2923-6.

Weblinks

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 Wikinews: Neuigkeiten hinsichtlich einzelner Polizeieinsätze – in den Nachrichten

Einzelnachweise

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  1. vgl.Einsatzbefehl „Tag X“ in Leipzig 2023, auf pdfhost.io
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Polizeieinsatz&oldid=249259277
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