Patrizier (lateinischpatricius,griechisch πατρίκιος) war die Bezeichnung für Angehörige desrömisch-antiken Patriziats, der alteingesessenen und senatsfähigenOberschicht imantiken Rom. Dieser Begriff wurde seit Anfang des 16. Jahrhunderts auch für die sozial relativ abgeschlossene Oberschicht in vielenmittelalterlichen undfrühneuzeitlichen Städten übernommen, die sich vor allem im 13. bis 15. Jahrhundert gebildet hatte. Dieses spätmittelalterliche und frühneuzeitlichePatriziat wird hier behandelt.
Diearistokratische Herrschaft des bürgerlichen Patriziats wird alsStädtearistokratie bezeichnet.


In den deutschenReichsstädten desMittelalters bildete sich vom 11. Jahrhundert an ein Patriziat aus dem Ortsadel oder der örtlichenMinisterialität heraus. Sie nannten sich selbst „Geschlechter“. Die Patrizier besetzten den Rat und wichtige andere städtische Ämter und versuchten, sich ein ausschließliches Recht auf diese Ämter zu wahren, also den Zugang zu den Ämtern der Stadtregierung auf „ratsfähige Geschlechter“ zu beschränken. Sie gründeten oft Vereinigungen, die alsPatriziergesellschaften bezeichnet werden und nach dem Muster von zünftigenStubengesellschaften oder religiösenBruderschaften organisiert waren. Bezeichnend ist aber, dass sie „geschlossene Gesellschaften“ waren, was sich etwa an dem 1521 aufgestelltenTanzstatut derReichsstadt Nürnberg erweist. Niemand konnte einer solchen Gesellschaft aus eigenem Willen beitreten, sondern Außenstehende wurden, wenn überhaupt, durchKooptation seitens der vorhandenen Mitglieder aufgenommen. Oft entschied gerade die Aufnahme in eine solche Gesellschaft über die Wahlfähigkeit in den Rat der Stadt und damit über die Aufnahme ins Patriziat. Die „Schwörbriefe“ der Gesellschaften glichen frühen Verfassungen, welche zum Beispiel die Sitzverteilung zwischen Patriziern und Handwerkerzünften regelten. Durch diese Zusammenschlüsse und ihre verbrieften Rechte definierten sich in vielen Fällen die Patrizier erst als geschlossener eigener Stand. Patrizier im rechtlichen Sinne, mit den Privilegien der Patriziergesellschaft und der Carolinischen Verfassung dem Patriziat zustehenden Rechten, wurde man erst mit der Aufnahme als „Stubengenosse“ in der Patriziergesellschaft. Der Eintritt erfolgte oft im Zusammenhang mit der Eheschließung. Somit kann man, im Gegensatz zum Adel, nicht von einem Geburtsstand sprechen, kommt diesem jedoch sehr nahe. Denn auch wenn sich nicht jedes Glied einer Familie als „Stubengenosse“ wiederfindet, kann man von „patrizischen Familien“ sprechen. Denn Nachkommen von Mitgliedern einer Patriziergesellschaft werden grundsätzlich als stubenfähig angesehen, sind „standesgemäß“ und ihrer gesellschaftlichen Stellung nach zu den „Geschlechtern“ zu zählen.[1]
Patrizier waren zwar Kaufleute, aber sie widmeten sich – im Gegensatz zu denjenigen, die „nachElle,Pfund undLot“ verkauften – ausschließlich dem Groß- undFernhandel. Neben der kaufmännischen Grundlage war ein wichtiger Bestandteil in den Lebensformen des Patriziat der Lehnsbesitz und Herrschaftsrechte im Umland der Städte.[2] Mit dem Erstarken desHandwerks und der Herausbildung eines inZünften organisiertenBürgertums kam es seit dem 13. Jahrhundert zu Kämpfen der Kleinhändler und Handwerker gegen die Vorrechte der Patrizier. In der Regel konnten die Zünfte eine Beteiligung amStadtrat erlangen. InKöln wurde die gesamte Stadtverfassung auf die Zunftverfassung zugeschnitten, während sich in den ReichsstädtenAugsburg,Nürnberg,Regensburg,Bern,Frankfurt und in der Mehrzahl derHansestädte das Patriziat behaupten konnte. Auch dieses schloss sich meist inPatriziergesellschaften nach dem Vorbild derGilden und Zünfte zusammen, etwa der LübeckerZirkelgesellschaft. In Nürnberg war eine solche nicht nötig, da die Patrizierherrschaft stets stark genug blieb, den Einfluss der unteren Stände kleinzuhalten. InHamburg gab es ebenfalls keine, weil die bürgerlichen Großhändler die Vorherrschaft besaßen; aus den Kaufleuten bildeten sich später dieHanseaten als Führungsschicht heraus.
Das mittelalterliche „Patriziat“ nannte sich selbst nicht so; man sprach üblicherweise von „Geschlechtern“, wie etwa fürKöln,Frankfurt am Main,Augsburg undNürnberg nachgewiesen. Der Ausdruck „Patrizier“ (vom lateinischenpatricius[3]) nach dem Vorbild desrömisch-antiken Patriziats entstammt in seiner Übertragung auf die städtische Oberschicht des Mittelalters selbst nicht dieser Zeit, sondern erst derRenaissance. Im Jahr 1516 wurde der Nürnberger Ratskonsulent (Stadtjurist)Christoph Scheurl (1481–1542) vomGeneralvikar desAugustinerordens,Johann von Staupitz, beauftragt, einen Abriss der Nürnberger Verfassung auszuarbeiten. Da diese Arbeit in lateinischer Sprache verfasst war, bezeichnete Scheurl die Nürnberger „Geschlechter“ in durchaus naheliegender Analogie zu römischen Verfassungszuständen als „patricii“, die dann in der zeitgenössischen Rückübersetzung zum „Patriziat“ wurden.[4] Das Wort setzte sich in dieser Verwendung jedoch erst im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts allgemein durch.[5]
ImHochmittelalter war der Begriff desAdels noch mehrdeutig und das Verhältnis zwischen städtischem Patriziat und derMinisterialität des fürstlichen oder bischöflichen Stadtherrn blieb dynamisch.[6] Nach dem Untergang desStauferreiches um 1250 zogen etwa eine Reihe von Reichsministerialenfamilien aus dem Umland derReichsstadt Nürnberg, wie zum Beispiel diePfinzing,Stromer,Haller,Muffel oderGroß, vom bisher von ihnen verwaltetenReichsgut(Terra Imperii) in die Stadt, wurden dort in den Rat aufgenommen und begannen, sich im Fernhandel (und später auch im Bergbau und in Hammerwerken) zu betätigen. Wie die Landadeligen erbauten sie sich in der Frühzeit nochWohntürme, die in der Stadt „Geschlechtertürme“ genannt werden.
Als imSpätmittelalter der Landadel sich zur Vertretung seiner Interessen in denRitterschaften zusammenschloss, wurden Patrizier aber von einer Mitgliedschaft fast immer ausgeschlossen (so etwa dasNürnberger Patriziat von den Kantonen desFränkischen Ritterkreises), obwohl die Patrizierfamilien oft ebenfallsGrundherrschaften mitHintersassen erworben hatten und sich im Umfeld der StädteHerrenhäuser erbauten. Da die Patrizier jedoch durch Fernhandel zu ihrem Wohlstand kamen, hatten diese „Pfeffersäcke“ in den Augen des Adels ihre etwaige ursprünglich „ritterliche Lebensweise“ aufgegeben und damit ihreStandeszugehörigkeit „verwirkt“. Außerdem waren längst bürgerliche Händler ins Patriziat aufgestiegen. Auch einKonnubium mit dem Adel war eher selten; zwar heirateten die Patrizier meist unter sich (auch von Stadt zu Stadt), jedoch kamen vereinzelt sowohl Ehen mit Landadeligen als auch mit den unteren Ständen vor.

Der Ritteradel sprach den Patriziern dieEbenbürtigkeit und dieTurnierfähigkeit grundsätzlich ab, weshalb etwa die Nürnberger Patrizier demonstrativ sogenannte „Gesellenstechen“ durchführten, festliche ritterlicheLanzenstechen nach dem Vorbild des Adels, um ihren Rang zu unterstreichen. Manche Patrizier fügten ihrem Familiennamen ein„von“ mit dem Namen eines zugekauften Landsitzes an, um zu demonstrieren, dass sie sich adelig fühlten. In vielen Fällen gelang es ihnen später, sich diesen eigenmächtigen Zusatz vom Kaiser als Adelsprädikat bestätigen zu lassen. Gerade in Nürnberg (als Reiseresidenz) undFrankfurt (als Krönungsort) derrömisch-deutschen Kaiser bestanden zwischen Patriziern und Kaiserhof enge Beziehungen; die Patrizier waren traditionell bedeutende Steuerzahler und Kreditgeber des Reichsoberhaupts. Auch politisch stützten sich die Kaiser auf die Reichsstädte und verteilten daher häufigAdelsbriefe an deren führende Geschlechter, meist unter Hinweis darauf, dass diesen Familien die Regierung einer volkreichen Stadt anvertraut sei, oft auch unter Erwähnung „alten adeligen und rittermäßigen Standes“ (der bisweilen den Tatsachen entsprach und bisweilen nicht). Die Augsburger GroßunternehmerfamilieFugger, eine überaus (erfolg)reiche Bürgerfamilie, stieg Anfang des 16. Jahrhunderts in denBriefadel und bald darauf sogar in denHochadel auf; dieWelser,Tucher,Langenmantel und dieImhoff gehören ebenfalls zu den bekanntesten Kaufmannsfamilien oberdeutscher Reichsstädte.
Aber nicht nur in freien Reichsstädten gab es Patrizier. Auch in Städten mit einem fürstlichen Stadtherrn konnte sich ein Stadtadel entwickeln, so z. B. in München(Münchner Patriziergeschlechter) oderMünster, wo der Volksmund die Angehörigen des StadtadelsErbmänner nannte. Die Erbmännerfamilien, von denen nicht wenige ursprünglichritterbürtig oder sogaredelfrei[7] waren, verteidigten im Rahmen des „Erbmännerstreits“, der sich ab 1597 beim Reichskammergericht entspann und rund zwei Jahrhunderte dauerte, schließlich durch kaiserlichen Rechtsspruch die Anerkennung ihrer Zugehörigkeit zum ritterbürtigen Adel und damit vor allem die „Stiftfähigkeit“, die (Wieder-)Zulassung zum zwischenzeitlich vom Landadel besetztenmünsterschen Domkapitel und seinen Pfründen. In süddeutschen Fürstbistümern hingegen blieben dieDomkapitel oft den Familien derReichsritterschaft und des örtlichenStiftsadels vorbehalten, inKurköln erforderte die Aufnahme insKölner Domkapitel sogar die Zugehörigkeit zumHochadel des Reiches („Domgrafen“).
In der Zeit um 1600 zogen sich viele deutsche Patrizierfamilien von den Handelsgeschäften zurück. Dies hatte wirtschaftliche Gründe, da der Fernhandel, der seit dem Mittelalter über dieSeidenstraße viaKonstantinopel undVenedig über die Alpenpässe in die süddeutschen Reichsstädte geführt hatte, die sodann die Weiterverteilung der Waren innerhalb des Reiches übernahmen, nach derEntdeckung Amerikas 1492 sich zunehmend auf die Küstenstädte und Übersee verlagert hatte. Die Hafenstädte derRepublik der Vereinigten Niederlande (und deren Patriziat) erlebten nun ihrGoldenes Zeitalter. Doch führte ihrAchtzigjähriger Krieg gegen die Spanier auch mehrfach zuStaatsbankrotten Spaniens, Frankreichs sowie der spanischen und der unabhängigen Niederlande. Die vielen aus Amerika importierten Edelmetalle verursachten eine Geld- und Absatzkrise. Viele reichsstädtische Handelshäuser mussten schließen: DieWelser verkauften 1610 ihre Nürnberger Niederlassung und 1614 war ihre Augsburger Handelsgesellschaft zahlungsunfähig. DerDreißigjährige Krieg von 1618 bis 1648 unterbrach die Handelsrouten und schnitt die Reichsstädte von den thüringischen, böhmischen und Tiroler Bergbaurevieren ab, in denen manche Patrizier investiert waren. Sebald XI.Tucher (1583–1649), dessen Familie neben denImhoff zu den letzten großenSafranimporteuren zählte, musste 1636 wegen Überschuldung aus dem Nürnberger Rat ausscheiden.[8] Auch diese letzten patrizischen Fernhändler zogen sich schließlich auf ihre Landgüter mit abgabenpflichtigenGrundherrschaften zurück und näherten sich adeliger Lebensweise an; dadurch erlangten sie nun auch häufiger Aufnahme in dieRitterschaften. Andere, nicht landgesessene Patrizierfamilien traten als Beamte und Offiziere in fürstliche Dienste und damit in den Beamtenadel über. Nicht geadelte oder verarmte Patrizier sanken ins Kleinbürgertum oder in den Handwerkerstand ab.
Als dieReichsstadt Nürnberg mitsamt ihrem Umland 1808 vom Königreich Bayern übernommen wurde, endete zwar die exklusive Ratsherrschaft desNürnberger Patriziats, doch wurden die bis dato noch ratsfähigen Patrizierfamilien 1813 allesamt in den bayerischen Adel aufgenommen und die (nach dem Tanzstatut von 1521) „alten“ ratsfähigen Familien in dieFreiherrenklasse immatrikuliert.
In derRepublik Venedig hatte dasPatriziat von Venedig schon imHochmittelalter die Macht übernommen; Ähnliches geschah in derRepublik Genua. Seit demSpätmittelalter entwickelten sich auch in vielen anderen europäischen Stadtstaaten (den Handelsrepubliken) herrschende Patriziate, etwa inFlorenz und den anderen oberitalienischen Städten. In derRepublik der Vereinigten Niederlande waren von Anfang an die Hafenstädte dominant, allen voranAmsterdam, das von den patrizischenRegenten von Amsterdam regiert wurde. Ähnlich waren in derSchweiz, welche offiziell erst 1648 aus dem Heiligen Römischen Reich ausschied, die wohlhabenden Stadtkantone politisch führend, und sie wiederum wurden vomPatriziat der Alten Eidgenossenschaft beherrscht, bis die«Gnädigen Herren» durch dieHelvetische Republik und definitiv durch dieliberalen Revolutionen in den 1830er und 1840er Jahren entmachtet wurden. Insbesondere in den Städten konnten sie sich aber noch weiterhin politischen und wirtschaftlichen Einfluss erhalten. Wie in den deutschen Reichsstädten haben sich auch die Patrizier dieser Republiken oft frühzeitig aristokratisiert, man spricht daher von „Städtearistokratien“ an der Spitze sogenannter „Aristokratischer Republiken“.
Imspätmittelalterlichen England hingegen beherrschte dieGentry, eine vor allem aus ländlichen Grundbesitzern entstandene Führungsschicht, das immer mächtiger werdendeHouse of Commons, während in den Städten oft die Großhändler den Ton angaben; beide Gruppen sammelten sich in den rivalisierenden Parteien derTories undWhigs.
InFrankreich, seit alters geprägt von einer Zentralmonarchie, wurde der Aufstieg des Bürgertums durch dieHugenottenkriege und folgende Emigrationswellen gebremst; seine Schwächung ermöglichte erst denAbsolutismus. In den Altstädten etwa vonLyon oderBordeaux kann man noch dieHôtels Particuliers der patrizischen Großhändler und der (oft lombardischen) Bankiers der Renaissancezeit sehen. DieBourgeoisie – das meist dem Handwerkerstand entstammende Wirtschaftsbürgertum – wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts bedeutender; gemeinsam mit dem Kleinbürgertum ergriff es in derFranzösischen Revolution von 1789 die Macht. MitNapoleon kam dann ein Spross der korsischen PatrizierfamilieBonaparte auf den Kaiserthron. Endgültig unter dem „Bürgerkönig“ gelangte aber die Bourgeoisie an die Schalthebel der politischen Macht.
Seit dem 17. Jahrhundert bildeten sich, vor allem in den Reichs- und Hansestädten, aus führenden Familien der Kaufmannschaft neuere Oberschichten, die – im Unterschied zu den Patriziern des Mittelalters und der Frühen Neuzeit – nicht mehr primär dem Adel nachstrebten (durch den Erwerb vonGrundherrschaften und Adelstiteln), sondern betont bürgerliche Werte wie das Leistungsideal (meist kaufmännischer Prägung) sowie eine gewisse Dezenz in der Zurschaustellung von Reichtum zu ihrem Kennzeichen machten. Diese Familien, etwa dieHanseaten oder andereGroßbürger, werden daher gelegentlich auch als „Bürgeradel“ bezeichnet. Sie selbst sahen sich durchaus als „Patrizier“ an und entwickelten ein Standesbewusstsein, das dem der älteren, aristokratischen Patrizier nicht nachstand. Vergleichbar elitäre Gruppierungen konnten sich auch in der erstarkenden Berufsgruppe der Staatsbeamten bilden, ein Beispiel für ein solches gebildetes Staatsbeamten-Patriziat sind etwa die „Hübschen Familien“ ausKurhannover. Allerdings wurden auch diese bürgerlichen Führungsschichten ab Ende des 18. Jahrhunderts im Zuge von Revolutionen und Industrialisierung in ihren lokalen Wirkungskreisen häufig durch neue Wirtschaftseliten abgelöst – ein neureiches Wirtschaftsbürgertum (dieBourgeoisie) und ein kultiviertesBildungsbürgertum traten ins Licht.