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Parlament

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unterParlament (Begriffsklärung) aufgeführt.
Beispiel für ein modernes Parlament: Der US-Kongress während einer Regierungserklärung vonPräsidentBarack Obama.

EinParlament (vonaltfranzösischparlement‚Unterredung‘, zuparler‚sprechen, reden‘[1]) ist die politischeVolksvertretung, die in der Regel aus ein, zwei oder dreiKammern bzw.Häusern besteht (sieheEinkammersystem,Zweikammersystem undDreikammersystem). Inrepräsentativ-demokratischen Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewählte und legitimierteVertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt (Legislative) ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung (Exekutive) kontrolliert. Jedoch gibt es auch in Staaten mit nicht-demokratischem politischen System Parlamente.

Jeder demokratisch verfassteNationalstaat, obEinheits- oderBundesstaat, besitzt ein Parlament auf nationalstaatlicher Ebene. In Bundesstaaten gibt es zudem Parlamente auf der Ebene derGliedstaaten, da diese Staatsqualität und somit eine beschränkte, geteiltestaatsrechtliche Souveränität mit eigenem politischen System (Exekutive, Legislative undJudikative) besitzen.

Im übertragenen Sinne werden auch andere politische Versammlungen mit dem Begriff Parlament bezeichnet. Diese Versammlungen stellen jedoch keine unmittelbar oder nur eingeschränkt vom Volk legitimierteVolksvertretungen dar:

Die Vertretungsorgane der Einwohner von Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Österreich und anderen Staaten sind nach herrschender Meinung und Staatspraxis keine Parlamente mit legislativen Befugnissen im staatsrechtlichen Sinne. Dazu zählen in Deutschland die Organe derGemeinden (z. B.Gemeinderat) sowie die fürKreise (Kreistag) und sonstige dermittelbaren Staatsverwaltung zugehörigenKörperschaften des öffentlichen Rechts tätigen Gremien. Sie sind ebendort Teil der Exekutive, da es sich bei den Kommunen insgesamt aus herrschender staatsrechtlicher Sicht lediglich um Selbstverwaltungskörperschaften innerhalb der Landesexekutive handelt.

Struktur, Aufgaben und Arbeitsweise von Parlamenten

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In einerDemokratie werden die Vertreter eines Parlaments durchWahlen bestimmt, in anderenRegierungssystemen finden auch Ernennungen statt.

In demokratischen Staaten übt das Parlament außer derGesetzgebung auch das Budgetrecht und die Kontrolle derRegierung aus. Abgeordnete haben gegenüber der Regierung und einzelnenMinistern das Recht auf Auskunft und gegebenenfalls zumMisstrauensantrag. Die Regelungen hierzu sind in derVerfassung des jeweiligen Staates und in der parlamentarischenGeschäftsordnung niedergelegt.

Etwa 30 bis 40 Prozent der Parlamente weltweit bestehen aus zweiKammern; die Mitglieder der kleineren Kammern werden vielfach nicht direkt gewählt, sondern ernannt oder von Gliedstaaten entsandt. Wichtige Organe sindParlamentspräsident und Stellvertreter,Fraktions-Vorsitzende derParlamentsparteien und die themenbezogenenAusschüsse, in denen die Gesetzentwürfe vorbereitet werden.

Hinsichtlich der Arbeitsweise werden sogenannte Arbeits- und Redeparlamente unterschieden:

  • In einem Redeparlament (typisch dafür ist dasbritische Unterhaus) werden alle politischen Fragen in Diskussionen und vorwiegend imPlenum erörtert,
  • während in einemArbeitsparlament (z. B. derUS-Kongress und derdeutsche Bundestag) ein Großteil der Arbeit in Parlamentsausschüssen stattfindet.
  • In den meisten Staaten ist das Parlament eine Mischform dieser beiden Typen.
  • Unabhängig von diesen Strukturen spielt bei der Parlamentsarbeit auch das (oft als fragwürdig angesehene)Lobbying eine Rolle, das (positiver betrachtet) auch als Kooperation mit Verbänden, Kirchen,Gewerkschaften oder anderenStandesvertretungen zu betrachten ist.
  • In vielen Ländern ist in der abschließenden Beratung einesGesetzentwurfs die Möglichkeit einer halb-öffentlichen Beratung vorgeschaltet, wo politische und andere große Organisationen oderVerbände ihre Stellungnahmen und Verbesserungsvorschläge einbringen können. In der Schweiz heißt dieser VorgangVernehmlassung.

Als Parlament im weiteren Sinne werden zum Teil auch die Delegiertenversammlungenparlamentarischer Versammlungen bezeichnet. Vielfach haben auchParteitage die Funktion eines „Parteiparlaments“, wenngleich ihreDelegierten nicht immer gewählt, sondern auch ernannt oder nominiert werden können.

Parlamente, deren Mitglieder nur ehrenamtlich oder nebenberuflich tätig sind, werden alsFeierabendparlamente bezeichnet.

Funktionen

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  • Gesetzgebungsfunktion/Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist die Verabschiedung von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch dieGewaltenteilung zu. Dabei kann es sich um Gesetzesentwürfe handeln, die von der Regierung vorgelegt werden oder auch um Gesetzesentwürfe des Parlamentes oder seiner Teilorgane (Fraktionen, Ausschüsse). Es kommt vor, dass die Regierung auf Bitte eines Teilorgans des Parlaments (im Regelfall den die Regierung stützende Fraktionen) nur eine mögliche Gesetzesformulierung zur Verfügung stellt (Formulierungshilfe) und nicht selbst Antragsteller ist.
  • Initiativfunktion: Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit besteht darin, die Regierung aufzufordern, dem Parlament Gesetzesentwürfe zur Beschlussfassung vorzulegen oder sie aufzufordern in bestimmten Dingen direkt exekutiv tätig zu werden.
  • Wahl- bzw. Kreativfunktion: Die Parlamente wählen, abhängig vom jeweiligen Staat und seinem Staatsaufbau, Personen wie den Parlamentspräsidenten, hoheRichter oder in parlamentarischen Regierungssystemen dasRegierungsoberhaupt.
  • Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, dieExekutive zu kontrollieren. Dazu verfügen sie überKontrollrechte wie das Recht, einenUntersuchungsausschuss einzusetzen oder überGeheimdienstaktionen informiert zu werden. Die Kontrollfunktion wird normalerweise vor allem von derOpposition wahrgenommen. Kontrolliert werdenRichtung,Effizienz und dieRechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können, ist das Parlament in der Lage, das Regierungsoberhaupt abzuwählen, beispielsweise durch einkonstruktives Misstrauensvotum, oder anzuklagen, wie beimImpeachment.
  • Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Sie lässt sich unterteilen inRepräsentations- oderArtikulationsfunktion (das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen) undWillensbildungs- oderÖffentlichkeitsfunktion (das Parlament soll das Volk informieren).

Rechte

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  • Budget- bzw.Haushaltsrecht: Eines der ältesten Rechte von Parlamenten ist das Budgetrecht. Der Haushalt wird als Gesetz verabschiedet und kann auch dazu dienen, die Regierung zu kontrollieren.
  • Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können, haben Parlamente das Recht, Regierungsmitgliedern Fragen zu stellen.
  • Selbstauflösungsrecht: So bezeichnet man das Recht eines Parlamentes, sich selbst aufzulösen, so dass es zu Neuwahlen kommt. Nicht jedes Parlament hat dieses Recht, dem Bundestag steht es zum Beispiel nicht zu.

Liste der Parlamente

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Hauptartikel:Liste der Parlamente

Geschichte des Parlaments

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England

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Dasenglische Parlament entwickelte sich aus dem adligen Beraterkreis der angelsächsischen Könige, demwitan. In ihm waren nicht nur persönliche Vertrauensleute des Königs vertreten, sondern sowohl Hoch- als auch Landadlige und hohe geistliche Würdenträger, die aufgrund ihrer Macht einen Anspruch auf die Mitgliedschaft besaßen. Die Beratung des Königs durch denwitan wurde nicht nur als Pflicht seiner Mitglieder, sondern auch als ihr Recht verstanden. Der König war also verpflichtet, den Rat einzuholen. Unter den frühen Normannenkönigen wurden die Parlamente nur jeweils nach Bedarf einberufen, wenn wichtige Themen zu beraten waren (diese Treffen fielen mit den christlichen Festen Ostern und Weihnachten zusammen). Die Geschichte des angelsächsischenWitan endete mit derInvasion der Normannen von 1066, die ihn durch einecuria regis (Gerichtshof des Königs) ersetzten; jedoch war diese noch bis ins 12. Jahrhundert auch unter den traditionellen NamenWitan oderWitenagemot bekannt.

Am 20. Januar 1265 ludSimon V. de Montfort, der gegen seinen SchwagerHeinrich III. rebellierte, seine Anhänger ohne vorherige königliche Zustimmung zu einem Parlament. Neben 120 Kirchenmännern und 23 Earls wurden auch je zweiRitter aus jeder Grafschaft und je zwei Bürger aus jedemBorough eingeladen – das erste Mal, dass Bürgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen. De Montforts neue Regeln wurden 1295 durchEduard I. mit demModel Parliament formell bestätigt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus das englische Parlament. Nach denRosenkriegen im 15. Jahrhundert nahmen Selbstbewusstsein und Macht des Parlaments zu, ebenso die Zahl der Mitglieder. Das Parlament verstand sich nicht nur als Beratungs-, sondern zunehmend als Kontrollorgan dem König gegenüber. Zudem beanspruchte es die Funktion des obersten Gerichtshofs und vor allem das Recht, Steuern zu bewilligen. Auch die Einberufung war nicht mehr allein vom Willen des Königs abhängig. Die Parlamentsmitglieder konnten zunehmend auch auf eigene Initiative zusammentreten. Allerdings wurde das englische Parlament dadurch auch mehr und mehr zum Schauplatz von Auseinandersetzungen zwischen den Adelsgruppen des Landes.

Frankreich

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Im Frankreich desAncien Régime wurde mitParlement ein Gerichtshof bezeichnet, der als eine der ältesten Institutionen des Reiches galt. Das Parlament konnte die königliche Rechtsprechung bestätigen oder auch korrigieren, indem es, vor allem im 18. Jahrhundert, ein Gesetz zur „remontrance“ an den König zurückverwies. Die verschiedenen Kammern der Parlamente wurden nach ihren Jurisdiktionsbereichen unterschieden: „grande chambre“, „chambre des enquêtes“, „chambre de requêtes“, „tournelle criminelle“ und auch die „chambre de l'édit“ (bis 1685, siehe Widerrufung desEdiktes von Nantes). Besonders im 18. Jahrhundert galten die Parlamente als ein Hort der Opposition von Teilen des Adels („noblesse d'épée“ wie auch der „noblesse de robe“) als auch von Teilen desdritten Standes gegen einen als despotisch empfundenen Absolutismus, zu dem sich diejansenistische Opposition gegen die Jesuiten sowie diegallikanische Opposition gegen dieultramontane Kirche gesellte.

ImKönigreich Frankreich wurden neben dem ersten und wichtigsten Parlament von Paris noch die Parlamente von Toulouse (1303), Grenoble (1453), Rouen (1499), Aix (1502), Rennes (1533), Pau (1620), Metz (1633), Douai (1686), Dôle (1676), Besançon (1676) und zuletzt Nancy (1775) eingerichtet.

Das aktuelle französische Parlament besteht seit 1958 ausSenat undNationalversammlung.

Polen

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Der erste polnische Sejm zuŁęczyca 1180 (Gemälde vonJan Matejko)

Das polnische Parlament zählt zu den ältesten der Welt und entwickelte sich schrittweise aus historischen Ständeversammlungen und Ältestenräten des frühenKönigreichs Polen. Ab 1182 gewann es an bedeutendem politischem Einfluss und seine Mitglieder ergriffen erste Maßnahmen, um absolutistischen Tendenzen der polnischen Monarchie entgegenzuwirken.

Durch zahlreiche Reformen wuchs die Rolle des polnischen Parlaments, das vorwiegend inPetrikau zusammenfand, ab 1454 kontinuierlich. In seiner heutigen Form, bestehend aus den beiden KammernSejm undSenat und meist abgehalten inWarschau, existiert das polnische Parlament seit 1493. Seit dieser Zeit fanden jährlich über einen Zeitraum von mehreren Wochen regelmäßige Versammlungen statt, die durch Sonderzusammenkünftige erweitert wurden. Zu den Kompetenzen des polnischen Parlaments gehörten unter anderem dieWahl des Monarchen und das Steuerwesen. Die höhere Kammer, der Senat, bestand aus hohen Würdenträgern aus dem Kreis derMagnaten und Vertretern desKlerus. Die niedrigere Kammer, der Sejm, setzte sich aus Abgeordneten zusammen, die durch Parlamente einzelner Provinzen, denSejmiki, abgesandt wurden. Passives und aktives Wahlrecht besaßen nur Vertreter des Landadels, der sogenanntenSzlachta, die allerdings phasenweise bis zu 15 Prozent der polnischen Bevölkerung ausmachte und unabhängig von ihren materiellen Besitztümern alleBürgerrechte im heutigen Sinn besaß.

Mit der VerfassungNihil Novi von 1505 wurde die Legislative auf den Sejm übertragen, wodurch der polnische Monarch ohne die ausdrückliche Zustimmung der Abgeordneten keine Gesetze mehr erlassen durfte. Eine weitgehende Reform erfuhr der Sejm mit derLubliner Union von 1569, die zurRealunion zwischen dem Königreich Polen und demGroßfürstentum Litauen führte, sowie derWarschauer Verfassung von 1573, die insbesondere die politischeGleichstellung aller Konfessionen im Sejm sowie Bürgerrechte und dieReligionsfreiheit im ganzen Land sicherte. 1654 wurde im Sejm erstmals dasLiberum Veto angewandt, das dieEinstimmigkeit der Beschlüsse vorschrieb. Stimmte nur ein Abgeordneter gegen ein Vorhaben, dann musste weiterverhandelt werden.

Der sogenannteVierjährige Sejm, der von 1788 bis 1792 imWarschauer Königsschloss tagte, erließ 1791 dieVerfassung vom 3. Mai, die erste moderne,liberale Verfassung Europas im Sinne derAufklärung und nach denUSA die zweite auf der Welt. In Folge von langjährigen politischen Einflussnahmen und militärischen Gewaltakte wurde das polnische Parlament im Zuge derDritten Teilung Polens durchPreußen,Österreich undRussland 1795 aufgelöst.

In dem 1807 vonNapoleon Bonaparte etablierten polnischenHerzogtum Warschau und am Anfang des 1815 gebildeten und russisch dominiertenKönigreichs Polen bestand erneut ein Sejm in Warschau. Nach 1867 wurde im österreichischenGalizien ein polnischer Landtag inLemberg eingerichtet. Erst in derZweiten Polnischen Republik, die von 1918 bis 1939 bestand, wurdeein erneutes gesamtpolnisches Parlament, bestehend aus Sejm und Senat, gebildet. Zwischen 1919 und 1922 tagte zudem diePolnische Nationalversammlung. In derVolksrepublik Polen wurde der Senat aufgelöst und der Sejm mit einer Kammer als rein beratende Fassadeninstitution beibehalten. Tatsächliche Machtzentren waren das Zentralkomitee der kommunistischenPZPR und die sowjetischeKPdSU. Nach Ende desKommunismus in Polen 1989 wurde der Senat wieder eingeführt und der Sejm als demokratische Institution wieder etabliert.

Deutschland

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Das erste demokratisch gewählte deutsche Parlament war dieFrankfurter Nationalversammlung von 1848 in derPaulskirche. Hier wurde der Beschluss zurPaulskirchenverfassung gefasst, die allerdings nie umgesetzt wurde.

Schweiz

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Hauptartikel:Verfassungsgeschichte der Schweiz undSchweizer Bundesverfassung 1848

Auf dem europäischen Kontinent gelang es der europaweiten liberalen Bewegung einzig in der Schweiz, mit der ab 1848 gültigen Verfassung einen dauerhaftenNational- undVerfassungsstaat mit einem rein parlamentarischen System zu etablieren.[2] ImSchweizer Nationalrat kamen 1848 erstmals 111 Mitglieder zusammen.[3]

Literatur

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Aufsätze

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Monografien

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  • Stefan Marschall:Parlamentarismus. Eine Einführung. Nomos, Baden-Baden 2005.
  • Quirin Weber:Parlament – Ort der politischen Entscheidung? Legitimationsprobleme des modernen Parlamentarismus – dargestellt am Beispiel der Bundesrepublik Deutschland. Basel 2011,ISBN 978-3-7190-3123-7.

Weblinks

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Commons: Parlamente – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikiquote: Parlament – Zitate
Wiktionary: Parlament – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Parlament | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. In: Duden. Abgerufen am 28. Oktober 2019. 
  2. Thomas Maissen:Als der Schweiz die Revolution gelingt. In:NZZ, 31. August 2018.
  3. Der erste Schweizerische Nationalrat 1849/50. In:Die Schweiz : schweizerische illustrierte Zeitschrift.Band 22. A.-G. Verlag der «Schweiz», Zürich 1918,S. 400 f. (e-periodica.ch). 
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