Otto Conrad Hahn, ab 1788von Hahn, (* um1756 inMedingen; †14. Dezember1804 inEldena) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Kaufmann.
Otto Conrad Hahn war Sohn des hannoverschenOberamtmannes imAmt Medingen Johann Conrad Hahn und wurde am 24. Februar 1756 inMedingen getauft. Er immatrikulierte sich am 21. Oktober 1773 zum Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen. Er wurde Mitglied derHannöverschen Landsmannschaft und war zunächst von Ostern 1775 bis nach Michaelis 1776 deren Generaladjudant und nach dem Fortgang vonFriedrich Alexander von Wenckstern ab 13. Januar 1777 bis zum 8. November des Jahres derenSenior. Hahn erlangte den Titel eines preußischen Kammerrats und wurde am 6. Dezember 1788 reichsadlig als „von Hahn“ nobilitiert. Er gehörte zu den größten Händlern für mecklenburgische Gutsbetriebe in der beginnenden Umbruchzeit, den sogenanntenWalzengütern. In der Zeit von 1792 bis 1795 gingen so unter anderem die Güter Badekow, Bretzin,Gresse,Karow undLeisterförde durch seine Hände als zeitweiliger Gutsbesitzer, bevor er auf seinem Gut Charlottenthal beiKrakow am See insolvent wurde. Der mit ihm nicht verwandte mecklenburgische UradligeFriedrich II. Hahn ließ sich 1802 ob dieser ihm peinlichen Umstände in den erblichen Grafenstand erheben.[1] Otto Conrad vom Hahn verstarb auf seinem Pachtbetrieb in Eldena. Das ihm ebenfalls gehörende GutKirch Kogel konnten 1805 seine Neffen Conrad Gottfried von Hahn aus Bremen und Heinrich Hermann von Hahn aus Hannover aus der Insolvenzmasse erwerben.
Personendaten | |
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NAME | Hahn, Otto Conrad |
ALTERNATIVNAMEN | Hahn, Otto Conrad von (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Verwaltungsjurist und Kaufmann |
GEBURTSDATUM | um 1756 |
GEBURTSORT | Medingen |
STERBEDATUM | 14. Dezember 1804 |
STERBEORT | Eldena |