Ein Banner weistManila als ‚Offene Stadt‘ aus (1942).
Im Kriegsrecht bezeichnetoffene Stadt eine Stadt oder Ortschaft, die nicht verteidigt wird und daher nicht angegriffen oder bombardiert werden darf. Grundlage ist Artikel 25 derHaager Landkriegsordnung, der den BegriffOffene Stadt jedoch nicht verwendet:„Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.“
Davon abweichend wird der Begriff auch alsSynonym fürunbefestigte Stadt verwendet.
Rom, am 14. August 1943 von Italien nach der FluchtVittorio Emanuele III. aus Rom vor den anrückenden deutschen Truppen zur offenen Stadt erklärt (siehe:Fall Achse)
Rom, am 31. Juli 1943 von der italienischen Regierung[2] und erneut Anfang Juni 1944 vonAlbert Kesselring zur offenen Stadt erklärt und am 4. Juni 1944 von westalliierten Truppen besetzt
Flensburg wurde am 4. Mai 1945 vomOKW zur Offenen Stadt erklärt und seit dem 5. Mai schrittweise besetzt. Ohne Befehl entfernte die Bevölkerung am 6. Mai die noch vorhandenen Straßensperren, um sie als Brennholz zu nutzen. Unbesetzt blieb zunächst derSonderbereich Mürwik, wo sich dieletzte Reichsregierung unterKarl Dönitz aufhielt.[5][6]
↑ROME DECLARED OPEN CITY. In:Morning Bulletin (Rockhampton, Qld. : 1878 - 1954). Rockhampton, Qld. 16. August 1943,S.1 (gov.au [abgerufen am 4. Juni 2019]).
↑Francesco Santucci: Mit Courage und Tatkraft zur Rettung Assisis. Der deutsche Arzt Valentin Müller und die Rettung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Deutsch von Josef Raischl. Editrice Minerva, Assisi 1999,ISBN 88-87021-18-X; Zusammenfassung unterZusammenfassung (Memento vom 17. Februar 2013 im Webarchivarchive.today)